Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Mehrhausanlage versteht man eine Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren, ggf. gleichartigen Wohngebäuden besteht. So kann beispielsweise eine Mehrhausanlage aus einem Haus mit Aufzug und Flachdach, drei 2-geschossigen Flachbauten mit Pfannendach und einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zwar insoweit atypische F...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / 5 Verwaltung

Eine als Mehrhausanlage bestehende Eigentümergemeinschaft hat eine gemeinsame Verwaltung, die durch Beschlussfassung aller Miteigentümer der beschlussfähigen Eigentümerversammlung bestellt wird. Über die Bestellung des Verwalters ist zwingend innerhalb der Gesamtgemeinschaft zu beschließen. Ein Beschluss über die Bestellung eines "Unterverwalters" für eine Untergemeinschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / 4 Stimmrecht

Grundsätzlich gilt (sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Bestimmung zu finden ist) auch für eine Mehrhausanlage die Stimmrechtsregelung nach § 25 Abs. 2 WEG. Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme (Kopfprinzip), ganz gleich, ob Wohnung, Laden oder Garage und in welchem Bauabschnitt. Hinweis Gemeinschaftsordnungen beachten Als vorrangiges Recht sind besondere Stimmr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.3 Teileigentum

3.6.3.1 Fehlende "engere" Zweckbestimmung Café Ist ein Teileigentum als "gewerbliche Räume" beschrieben, ist ein Café in diesen Räumen zulässig.[1] Gästezimmer Mit der Beschreibung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" in der Teilungserklärung ist es vereinbar, dass die Räume als "Hobbyraum oder als Gästezimmer" zum gelegentlichen, auf kürzere Zeit beschränkten Übernachten v...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.2 Grenzfall kombiniertes Wohn- und Teileigentum

Nicht selten weisen Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen Räume innerhalb einzelner Sondereigentumseinheiten als "gewerbliche Räume" aus und die übrigen als "zu Wohnzwecken dienende Räume" oder als "Ladenwohnung". Arztpraxis Wenn die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung die Räume im Erdgeschoss als "gewerbliche Räume" ausweist und die übrigen Räume "zu Wohnzweck...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Laden

Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Laden" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1] Bistro Die Nutzung eines "Ladens" als "Bistro" kann im Einzelfall zulässig sein. Die von dem betriebenen Bistro ausgehenden Störungen sind nicht gravierender, als die, die nach einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise von einem Laden ausgehen; dies gilt jedenfalls bei ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Ladenöffnungszeiten (Exkurs)

Bei der Abwägung des Rechts eines Sondereigentümers, seinen Laden innerhalb der zulässigen Öffnungszeiten erweitert zu nutzen und des Rechts der übrigen Eigentümer auf Ruhe, haben Gerichte immer wieder das Recht eines Ladeneigentümers auf Nutzung innerhalb der zulässigen Öffnungszeiten bestätigt.[1] Begründet wird dies insbesondere mit dem Argument, dass ein Teileigentümer i...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.3 Nutzung ist durch Zweckbestimmung vorgegeben

Was die Nutzung von Sondereigentum betrifft, haben zunächst Teilungserklärung und Aufteilungsplan grundlegende Bedeutung. Im Rahmen der Aufteilung der Wohnanlage wird nämlich in aller Regel die Zweckbestimmung der Sondereigentumseinheiten im weiteren Sinn festgelegt. Zweckbestimmung im weiteren Sinne Die Zweckbestimmung im weiteren Sinne ordnet dabei eine Sondereigentumseinhei...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Restaurant

Die Zweckbestimmung "Restaurant" legt fest, dass das einem Teileigentum zugeordnete Sondereigentum als Betrieb eines Gastgewerbes genutzt werden darf, das in erster Linie Speisen und Getränke zum Verzehr anbietet und hieraus seine wesentlichen Umsätze generiert. Ein Schnellrestaurant (McDonalds, Burger King usw.) stellt eine Unterform des Restaurants dar.[1] Im Einzelfall kan...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Büro

Arztpraxis Die Ausübung einer Arztpraxis ist mit der Zweckbestimmung als "Büro" nicht vereinbar. Das Gericht führt aus: Zwar überschneiden sich die Begriffe teilweise. So kann sowohl von einem "Büro" als auch von einer "Praxis" eines Rechtsanwalts gesprochen werden. Ferner kann in Einzelfällen der mit einem Büro verbundene Publikumsverkehr gleich hoch sein wie bei einer Praxi...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Hobbyraum

Anwaltskanzlei Die Bezeichnung mehrerer Räume im Teileigentum als "nicht zu Wohnzwecken dienende Hobbyräume nebst Diele" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Wird das Teileigentum als Rechtsanwaltskanzlei büromäßig genutzt und wird eine Unterlassungsklage rechtskräftig wegen Verwirkung abgewiesen, ist über eine Nutzung als Hobbyräume hinaus auch eine büromäßig...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Café

Die vereinbarte Zweckbestimmung eines "Cafés" (in München-Schwabing/Maxvorstadt) muss nicht nur im Sinne eines Tages-Café-Betriebs verstanden werden.[1] Die Bezeichnung eines Teileigentums als "Café" in einer Teilungserklärung von 1985 definiert trotz eines möglichen zwischenzeitlichen Begriffswandels den "Angebotsschwerpunkt Kaffee und Kuchen" sowie Öffnungszeiten bis höchs...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Spielothek/Spielhalle

Untersagt die Gemeinschaftsordnung die Nutzung des Teileigentums durch solche Branchen, die "geeignet sind, das Ansehen der übrigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer zu beeinträchtigen", so ist der Betrieb eines Spielsalons ("Spielothek") nicht erlaubt. Diese Freizeitbetätigung sei in derartigen Gewerbebetrieben in weiten Kreisen der Öffentlichkeit negativ beurteilt und das ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Restaurant

Wurde in der Teilungserklärung nur "Teileigentum" aufgeführt und ist im Aufteilungsplan sowohl die Bezeichnung "Gewerbe" als auch "Laden" angegeben, ist die Nutzung des Teileigentums als Restaurant möglich.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Sauna/Ruheraum

Swingerclub Auch wenn ein Teileigentum in der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung u. a. als "Sauna, Ruheraum, Duschraum, Tauchbecken" bezeichnet und damit der gewerbsmäßige Betrieb einer Sauna zulässig ist, brauchen die übrigen Eigentümer nicht zu dulden, dass in den Räumen eine Sauna in der Art betrieben wird, dass den Besuchern die Aufnahme sexueller Kontakte in de...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Sexshop/-kino

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 14 WEG erlaubt dem Teileigentümer oder dessen Mieter in Gewerberäumen nur den Betrieb eines ladenmäßigen Erotik-Fachgeschäfts mit Videothek, jedenfalls sofern in der Wohngegend ähnliche Geschäfte und Nachtclubs vorhanden sind, nicht aber die Vorführung von Sexfilmen mit Einzelkabinenbetrieb.[1] Eine gegen diesen Beschluss des...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Wohnnutzung

Der Gebrauch eines Teileigentums zu Wohnzwecken kann zulässig sein. Dies ist der Fall, wenn er bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als der nach der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Gebrauch.[1] Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist allerdings in einem ausschließlich beruflichen und gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude bei typisierender B...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Methadonabgabestelle

Die in der Teilungserklärung festgelegte Nutzung von im Erd- und Kellergeschoss gelegenen Teileigentumseinheiten zur Ausübung eines "beliebigen Gewerbes oder Berufs" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Mit dieser Zweckbestimmung kann die Vermietung eines Teileigentums zum Zweck der Einrichtung einer städtischen Methadonabgabestelle vereinbar sein, wenn die n...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Psychosoziale Behandlungsstelle

In Teileigentum, das in der Teilungserklärung als "gewerbliche Raumeinheit" bezeichnet ist, darf eine psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme betrieben werden.[1] Die Zweckbestimmung eines Teileigentums als "gewerbliche Räume" steht der Nutzung als Tagesstätte mit Kontakt- und Informationsstellenfunktion für Menschen mit psychischer Behi...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Café

Ist ein Teileigentum als "gewerbliche Räume" beschrieben, ist ein Café in diesen Räumen zulässig.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Seniorentreff

Der Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren (Öffnung an 5 Wochentagen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr für Publikum) durch einen gemeinnützigen Verein überschreitet nicht den mit der Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit" für das Teileigentum eröffneten Nutzungsrahmen.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Speicher

In einer Wohnanlage kann die Nutzung eines Speicherraums, der ein selbstständiges Teileigentum bildet, zur Aufbewahrung von Notariatsakten grundsätzlich nicht untersagt werden.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Ausstellungsraum mit Nebenräumen

Wohnnutzung Die Nutzung eines "Ausstellungsraums mit Nebenräumen" zu Wohnzwecken kann zulässig sein. Der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung kommt die gleiche Bedeutung wie einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu. Das Teileigentum darf zwar grundsätzlich zu keinem anderen als dem vereinbarten Zweck genutzt werden, es ist jedoch eine mi...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4.2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung muss mehr stören

Grundsätzlich zu beachten ist, dass nicht jede Abweichung von der in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung festgelegten Zweckbestimmung einen Unterlassungsanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder konkret beeinträchtigter Wohnungseigentümer begründet. Erforderlich ist vielmehr, dass die abweichende Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise mit größere...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Massagesalon

Wurde die Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Massageinstitut" vereinbart, ist der anderweitige Betrieb einer Kampfsport- und Selbstverteidigungsschule nicht zulässig.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Gaststätte

Abendlokal mit Livemusik und Tanzfläche In einem Sondereigentum, das in der Teilungserklärung als "Gewerberaum, bestehend aus 2 Ladenräumen" bezeichnet ist, darf eine Weinhandlung mit Bistro/Aufwärmküche unter Beachtung der Ladenschlusszeiten betrieben werden.[1] Nachtlokal In einem in der Teilungserklärung als "Gaststätte" bezeichneten Teileigentum darf kein Nachtlokal betrieb...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Praxis

Ballettstudio Die Nutzung von Räumen als "Ballettstudio" ist nicht gestattet, wenn die Teilungserklärung eine Nutzung als "Praxis" gestattet. Von dem Betrieb eines Ballettstudios gehen naturgemäß größere Beeinträchtigungen für die übrigen Wohnungseigentümer aus, als von einer Praxis. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Musikinstrumenten bzw. die Wiedergabe von Musik, d...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Wohnsitzlose

Wird ein bisher einheitlich genutztes gewerbliches Teileigentum, das Teil einer Wohnanlage ist, baulich so umgestaltet, dass in ihm 47 in sich abgeschlossene Wohnappartements geschaffen werden, die der nicht nur kurzzeitigen Aufnahme wohnsitzloser psychisch erkrankter Personen dienen, ist die vorgesehene Nutzung eine solche zu Wohnzwecken. Ein derartiger Gebrauch kann infolg...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Keller

Vereinbart ist die Nutzung als "Nebenräume im Kellergeschoss" bzw. im Nachtrag als "Ladenkeller und Nebenräume im Kellergeschoss". Welche Nutzung dem vereinbarten Zweck entspricht, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung ist, wie bei der Auslegung von Grundbucheintragungen allgemein, auf den Wortlaut und Sinn abz...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Lager

Ladengeschäft Gehört zum Sondereigentum eines Teileigentums, das nach der Teilungserklärung als Ladengeschäft gewerblich genutzt werden darf, ein Raum, der als "Lager" bezeichnet ist, so verstößt die Nutzung dieses Raums als zusätzliches selbstständiges Ladengeschäft bei der gebotenen typisierten Betrachtungsweise gegen die vereinbarte Zweckbestimmung in der Teilungserklärung...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Hostel

Sieht die Gemeinschaftsordnung für die im Sondereigentum stehenden Räume eines Teileigentums vor, dass diese als "Laden, Büro, Praxis oder Gastronomiebetrieb" gebraucht bzw. genutzt werden dürfen, ist nicht eindeutig, ob es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung verschiedener Gebrauchs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten handelt oder sich die tatsächliche Nutzung in diesem ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Terrasse als Biergarten

Beinhaltet die Teilungserklärung nichts über die Zweckbestimmung einer Terrasse, die sich an einen angrenzenden Restaurationsbetrieb anschließt, so entspricht es nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, dass ein Restaurationsbetrieb die Terrasse als Biergarten nutzt.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.3.2 Festgelegte "engere" Zweckbestimmung

Arztpraxis Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Arztpraxis" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1] Ausstellungsraum mit Nebenräumen Wohnnutzung Die Nutzung eines "Ausstellungsraums mit Nebenräumen" zu Wohnzwecken kann zulässig sein. Der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung kommt die gleiche Bedeutung wie einer Zweckbestimmung mit Vereinbarun...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.3.1 Fehlende "engere" Zweckbestimmung

Café Ist ein Teileigentum als "gewerbliche Räume" beschrieben, ist ein Café in diesen Räumen zulässig.[1] Gästezimmer Mit der Beschreibung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" in der Teilungserklärung ist es vereinbar, dass die Räume als "Hobbyraum oder als Gästezimmer" zum gelegentlichen, auf kürzere Zeit beschränkten Übernachten von nicht zum Hausstand gehörenden Persone...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Gästezimmer

Mit der Beschreibung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" in der Teilungserklärung ist es vereinbar, dass die Räume als "Hobbyraum oder als Gästezimmer" zum gelegentlichen, auf kürzere Zeit beschränkten Übernachten von nicht zum Hausstand gehörenden Personen benutzt werden.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Vermietung an Pensionsgäste

Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zur Vermietung an Pensionsgäste ist zulässig und weniger beeinträchtigend als etwa eine Nutzung als Einzelhandelsgeschäft oder Nagelstudio. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nicht zu klären und bedeutungslos.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Arztpraxis

Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Arztpraxis" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6 Rechtsprechungsübersicht

Die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht soll einen Überblick darüber geben, welche Nutzungen im Einzelfall bei entsprechender Zweckbestimmung zulässig sein können. Sie gliedert sich zunächst grob nach der Zweckbestimmung "im weiteren Sinne", also nach Wohnungs- und Teileigentum, um dann innerhalb dieser Gliederungspunkte zulässige Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der Zweckb...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Speicher

Die Zweckbestimmung eines Raums als "Speicher" steht der Nutzung als Wohnraum entgegen.[1] Trimmraum Die Nutzung eines in der Teilungserklärung als Teileigentum und Hobbyraum ausgewiesenen Raums zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Dies gilt erst recht für einen "Trimmraum", der nur die Nutzung für einen kleinen Ausschnitt hobbymäßiger Betätigungen zulässt.[2]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Arztpraxis

Wenn die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung die Räume im Erdgeschoss als "gewerbliche Räume" ausweist und die übrigen Räume "zu Wohnzwecken dienende Räume" sein sollen, ist im EG der Betrieb einer Arztpraxis grundsätzlich zulässig. Eine Ausweitung der Arztpraxis auf das 1. OG ist nicht zulässig, auch dann nicht, wenn im 2. OG seit mehr als 10 Jahren zunächst eine Ste...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Gaststätte

Die Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit" lässt eine gaststättenähnliche Einrichtung zu, weil innerhalb der Zweckvorgabe sogar die Führung einer echten Gaststätte möglich wäre. Die durch den Betrieb entstehenden Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen können nur dann einen Unterlassungsanspruch begründen, wenn die Geruchsbeeinträchtigungen die im Fall des Betreibens einer Gaststätte ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Mode-Outlet

Ist in der Teilungserklärung eine gewerbliche Nutzung gestattet, "soweit dadurch nicht, etwa durch Lärmentwicklung oder Ähnliches, der Wohnwert der Einheiten 2 und 3 beeinträchtigt wird", ist der Betrieb eines Mode-Outlets zulässig. Generell halte sich der Betrieb eines Mode-Outlets im Rahmen der vor Umwandlung des Hauses in einer Wohnungseigentumsanlage erfolgten Nutzung de...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.1.2 Der Wohnung zugeordnete Nebenräume

Sind der Wohnung in der Teilungserklärung weitere als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" (in Wiederholung der gesetzlichen Beschreibung von Teileigentum nach § 1 Abs. 3 WEG) zugeordnet, liegt hierin eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, dass diese Räume grundsätzlich zu jedem Zweck, nur nicht als Wohnraum, genutzt werden dürfen. Die Nutzung als Hobbyraum kann d...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Supermarkt

Gebetshaus und Gemeindezentrum Durch die Nutzung einer Teileigentumseinheit, deren Zweckbestimmung mit "Supermarkt" festgelegt ist, als Gebetshaus und Gemeindezentrum muslimischen Glaubens kommt es bei Abwägung sämtlicher Umstände im Rahmen der typisierenden Betrachtung zu einer höheren Belastung der umliegenden Wohnungseigentümer als durch die Nutzung als Supermarkt.[1] Geträ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Drogenberatung/Drogencafé

Ein Szeneladen war von montags bis freitags von 15 Uhr bis 20 Uhr und freitags zusätzlich von 12 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Drogengefährdete und abhängige Personen bekommen Getränke sowie kleine kalte oder warme Gerichte; sie können sich duschen, erhalten medizinische Versorgung durch einen Arzt, können gebrauchte Spritzbestecke in neue umtauschen und können dort auch rechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / Chemische Reinigung

Die Bezeichnung in der Teilungserklärung als "Geschäftsräume, bestehend aus Flur, 2 WC, 1 Laden, 1 Magazinraum und 2 Lagerräumen" und im Aufteilungsplan als "Gewerbliche Einheit Chemische Reinigung" enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Die Nutzung des Sondereigentums als Chemische Reinigung ist zulässig, auch soweit es sich nicht nur um eine Annahmestelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / Hotel

Die Nutzung von Appartements in einer als Hotel betriebenen Wohnanlage durch Flüchtlinge beeinträchtigt nicht über das Maß hinaus, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist. Auch einzelne Stornierungen von Feriengästen lassen keinen generellen Rückschluss in der Weise zu, dass sich die Beherbergung der Flüchtlinge auf die Vermietung der Hotel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / Airbnb-Vermietung

Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1] Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten! Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnung über Internetportale an wechs...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.1.1 Stellplätze im Gemeinschaftseigentum

Stehen Stellplätze im Gemeinschaftseigentum, haben die Wohnungseigentümer einen weiten Spielraum, Gebrauchsregelungen auf Grundlage der Bestimmung des § 19 Abs. 1 WEG zu beschließen. Insbesondere dann, wenn der Parkraum knapp ist, können die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Stellplätze ausschließlich dem Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen und es insbesondere Besu...mehr