Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.2 Zahlungspflichten nach Wirtschaftsplan

Insbesondere für den Verwalter ist der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht nur hinsichtlich der Ladung des neuen Eigentümers zu Eigentümerversammlungen von erheblicher Bedeutung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Zahlungspflichten auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Stets ist derjenige zur Beitragszahlung nach dem jewe...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.4.2 Vereinbarte Öffnungsklauseln

Vielfach enthalten Gemeinschaftsordnungen Öffnungsklauseln, die den Wohnungseigentümern über die gesetzlichen Öffnungsklauseln hinaus die Möglichkeit verschaffen, Regelungen der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss mit bestimmten Mehrheiten zu ändern. Unterschieden werden insoweit allgemeine Öffnungsklauseln und spezifizierte Öffnungsklauseln. Praxis-Beispiel Formulierungsbei...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.1.1 Maklervertrag

Das am 23.12.2020 in Kraft getretene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" hat einschneidende Änderungen bezüglich der Maklerprovision bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, gebracht. Zunächst muss der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textform entsprechen. Han...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1.1.2 Kündigung vor Eintragung in das Grundbuch

Ermächtigungserklärung beifügen Will der Erwerber das Mietverhältnis kündigen, muss er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Das Kündigungsrecht kann nämlich nicht abgetreten werden.[1] Allerdings kann sich der Erwerber vom Veräußerer vor Grundbucheintragung auch zur Kündigung ermächtigen lassen.[2] Lässt sich der Erwerber zur Kündigung des Mietverhältnisses vom Veräu...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.1 Maklercourtage

Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Makler...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.4 Beurkundungstermin

Im Termin der notariellen Beurkundung des Vertrags verliest der Notar das gesamte Vertragswerk und legt es anschließend den Kaufvertragsparteien zur Unterzeichnung vor. Er selbst zeichnet ebenfalls die Urkunde. Notarielle Beurkundung Nach der Bestimmung des § 311b Abs. 1 BGB bedarf der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung – insoweit entwirft der Notar auch den jeweiligen Ka...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.1 Zustimmungsberechtigte

Nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 WEG kommen als Zustimmungsberechtigte "andere Wohnungseigentümer" oder "ein Dritter" in Betracht. In der Praxis wird die Zustimmungsberechtigung in der Gemeinschaftsordnung in aller Regel auf den Verwalter übertragen. Zustimmung durch den Verwalter Die Zustimmung des Verwalters bedarf öffentlicher Beglaubigung. Im Fall einer Veräußerungszustim...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.2 Unterliegt das Mietverhältnis der Kündigungssperrfrist?

Die Bestimmung des § 577a BGB kann im Einzelfall eine sehr hohe Hürde für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses darstellen. Ist nämlich an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.2.1 Befristetes Mietverhältnis

Insbesondere im Bereich der Geschäftsraummiete hat die Bestimmung des § 57a ZVG große Bedeutung. In aller Regel sind derartige Mietverhältnisse nämlich über mehrere Jahre befristet, weshalb das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist. Für den Ersteher in der Zwangsversteigerung besteht hier die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist. D...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.1 Begründung von Sondernutzungsrechten

Da Sondernutzungsrechte nicht durch Beschluss begründet werden können, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer.[2] Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer bedarf dabei der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Da Vereinbarungen keiner besonderen Form bedürfen, unterscheidet man das sog. schuldrechtliche und das sog. dingliche Sondernutzungsrech...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.4.1 Gesetzliche Öffnungsklauseln

Praxisrelevante gesetzliche Öffnungsklauseln sind folgende Bestimmungen: § 12 Abs. 4 WEG § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (§ 21 Abs. 5 WEG) § 28 Abs. 3 WEG § 12 Abs. 4 WEG: Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung Wie bereits ausgeführt, kann die Veräußerung von Sondereigentum von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1.2 Übergang der Kaution auf den Erwerber

Hat der Mieter eine Mietsicherheit geleistet, tritt der Erwerber nach der Bestimmung des § 566a BGB "in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein". Mit Blick auf die unterschiedlichen Sicherheitsarten ist Folgendes zu beachten:[1] Barkaution: Der Erwerber hat gegen den Veräußerer Anspruch auf Auszahlung der vom Mieter geleisteten Kaution. Der Mieter hat einen Anspruch g...mehr

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Versicherungsschaden: Abwic... / 4.3 Abwälzung eines Selbstbehalts auf den Sondereigentümer

Eine Abweichung hiervon kann durch eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen werden, was allerdings nur im theoretischen Ausnahmefall praktische Bedeutung haben kann. Befindet sich die Ursache für einen Wasserschaden (z. B. Rohrbruch) eindeutig im Sondereigentum, verlangen die Wohnungseigentümer häufig, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.5 Wertzahl

Rz. 553 Der Bodenwert und der – ausgehend von den Regelherstellungskosten unter Abzug einer Alterswertminderung ermittelte – Gebäudesachwert ergeben nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich in dem v...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Grundvermögen

Rz. 501 Der Begriff des Grundvermögens wird durch § 176 BewG inhaltlich übereinstimmend mit § 68 BewGgeregelt. Nach § 176 Abs. 1 S. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum sowie das Wohnungs- und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich ni...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.3 Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2 BewG, § 183 BewG)

Rz. 527 Nach dem Vergleichswertverfahren werden grundsätzlich Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Eine Anwendung auf andere Grundstücksarten ist ausgeschlossen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktpreis i. d. R. aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke abgeleitet. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kommt es daher nu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 560 Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergibt, dass der Erbbauberechtigte über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nicht den vollen Bodenwertverzinsungsbetrag leisten muss. Der Bodenwertanteil kann auch negativ sein, wenn der vereinbarte Erbbauzins (z. B. infolge stark gefallener Bodenpreise) höher ist als der bei ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.1 Überblick

Rz. 545 Das Sachwertverfahren kommt nach § 182 Abs. 4 BewG immer dann zur Anwendung, wenn bei Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern geeignete Vergleichswerte fehlen (Nr. 1) und wenn sich bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete ermitteln lässt (Nr. 2); darüber hinaus ist es al...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: Auch bei Teileigentum?

1 Leitsatz In entsprechender Anwendung des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch dann ein Vorkaufsrecht des Mieters entstehen, wenn anstelle von Wohnungs- Teileigentum an zu Wohnzwecken vermieteten Räumlichkeiten begründet wird. 2 Normenkette § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB 3 Das Problem K ist seit September 2006 Mieter von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen, die sich in einem Mehrparteienhau...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter gem. § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Vorkauf berechtigt. Im Fall wird gefragt, ob dieses Recht auch dann besteht, wenn Teileigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. B...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 1 Leitsatz

In entsprechender Anwendung des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch dann ein Vorkaufsrecht des Mieters entstehen, wenn anstelle von Wohnungs- Teileigentum an zu Wohnzwecken vermieteten Räumlichkeiten begründet wird.mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 2 Normenkette

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Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 6 Entscheidung

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Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 4 Die Entscheidung

Die Revision hat keinen Erfolg! Ein Vorkaufsrecht analog § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB könne allerdings mit der ganz h. M. auch entstehen, wenn an Räumen, die – wie hier – als Wohnraum vermietet worden seien, nach der Überlassung an den Mieter nicht Wohnungs-, sondern Teileigentum begründet worden sei bzw. werden solle. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 577 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 3 Das Problem

K ist seit September 2006 Mieter von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen, die sich in einem Mehrparteienhaus mit insgesamt 12 Einheiten befinden. Mitte Dezember 2017 begründet B Teileigentum an diesen Räumen (Einheit 7). Nach der Gemeinschaftsordnung ist es dem jeweiligen Eigentümer der Einheit 7 gestattet, Teil- in Wohnungseigentum umzuwandeln und die Räume entsprechend den b...mehr

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Kosten: Wer muss sie tragen? / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Wohnungseigentumsgesetz kennt neben Wohnungs- und Teileigentum auch das Wohnungs- und Teilerbbaurecht. Gegenstand der Teilung sind in diesem Fall nicht ein Grundstück und ein Gebäude, sondern ist nur ein Gebäude, an dem ein Erbbaurecht besteht. Für eine solche Gemeinschaft gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum (Teileigentum) entsprechend. Im F...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / III. Besonderheiten des Auseinandersetzungsvertrags zwischen Testamentsvollstrecker und Miterben bei Wohnungs- oder Teileigentum im Nachlass

Rz. 486 Besonderes gilt, wenn zum Bestand des Nachlasses Wohnungs- oder Teileigentum gehören. Es verpflichtet sich der Minderjährige im Auseinandersetzungsvertrag solches Alleineigentum unentgeltlich zu erwerben. Durch das Genehmigungserfordernis soll verhindert werden, dass der Minderjährigen vor besonderen Haftungsfolgen aus solchem Eigentum auch bei unentgeltlichen Erwerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccc) Selbstständige sonstige Gebäudeteile: gemischt genutzte Gebäude

Rn. 165 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Aufteilungsumfang: Gemischt genutzte Gebäude können – über die vorbezeichneten selbstständigen beweglichen (s Rn 162f) und unbeweglichen (s Rn 163af) Gebäudeteilen hinaus – als WG-Mehrheit bei abweichender Nutzung einzelner Gebäudeteilemehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 29 Der Kauf eines Erbanteils und das Vorkaufsrecht des Minderjährigen

Rz. 423 Gegenstand des Erwerbs eines Erbanteils ist der Anteil am gesamthänderisch gebundenen Vermögen. Nicht dazu gehören die Teile des Nachlasses, die durch Sondererbfolge übergegangen sind, z.B. der Anteil an einer "rechtsfähigen Gesellschaft" (§ 711 Abs. 2 BGB n.F.). Nicht erfasst werden ebenso Nachlassgegenstände, die bereits an Dritte veräußert oder an Miterben aufgetei...mehr

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4. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Anfall und Annahme des Vermächtnisses

Rz. 108 Das Vermächtnis fällt kraft Gesetzes mit dem Erbfall an (§ 2176 BGB). Vom Anfall des Vermächtnisses ist die Annahme (bzw. Ausschlagung) des Vermächtnisses zu unterscheiden. Wird es ausgeschlagen, so entfällt das Vermächtnis rückwirkend (§§ 2180 Abs. 3, 1953 Abs. 1 BGB). Die Annahme des Vermächtnisses hat zur Folge, dass das Ausschlagungsrecht entfällt (§ 2180 Abs. 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 650 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Unbewegliche WG sind: Grund und Boden; Gebäude(-teile) mit Ausnahme von Betriebsvorrichtungen (s Rn 162) und Scheinbestandteilen (s Rn 163); einschließlich Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5b EStG), auch fest mit dem Grund und Boden verankerte, verglaste Gewächshäuser (BFH v 21.01.1988, IV R 116/86, BStBl II 1988...mehr

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4. Kapitel: Der Minderjähri... / D. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 123 Für den geschäftsunfähigen Minderjährigen handelt bei der Entgegennahme des Vermächtnisses sein gesetzlicher Vertreter, also z.B. beide Eltern. Ob der geschäftsbeschränkte Vermächtnisnehmer selbst die Leistung des Vermächtnis-Gegenstandes wirksam entgegennehmen kann, ist streitig. Nach der hier vertretenen Ansicht kann er die Leistung selbst entgegennehmen. Nach der ...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Die sachliche Teilauseinandersetzung

Rz. 533 Wann liegt eine Teilauseinandersetzung vor? Wann sind einzelne Akte der Teilung nur Maßnahmen, die zu einer Gesamtauseinandersetzung oder wenigstens zu einer größeren Teilauseinandersetzung gehören? Die Rechtsprechung greift hier den Rechtsgedanken des § 139 BGB auf[18] und fragt, ob es sich um ein wirtschaftlich einheitliches oder um mehrere selbstständige Geschäfte...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 20 Die gesellschaftsrechtliche Eintrittsklausel in eine Personengesellschaft

Rz. 324 Der Tod eines haftenden Gesellschafters einer rechtsfähigen Personengesellschaft führt (seit dem 1.1.2024)[38] nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB – gegebenenfalls in Verbindung mit § 105 Abs. 3 HGB n.F. – zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der weiter fortbestehenden Gesellschaft. Sein Anteil an der Gesellschaft wäch...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / IV. Der Vollzug des "endgültigen Plans" des Testamentsvollstreckers

Rz. 469 Auf der Grundlage seines endgültigen Plans überträgt der Testamentsvollstrecker Sachen und Rechte auf die einzelnen Miterben kraft seiner Verfügungsmacht (§ 2205 BGB). Der endgültige Plan ist für Testamentsvollstrecker bindend. Die Erben haben die planmäßig zugeteilten Nachlassgegenstände entgegenzunehmen, auch soweit der Plan von gesetzlichen Regelungen und Anordnun...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Der Auseinandersetzungsvertrag der Miterben

Rz. 514 Die Auseinandersetzungsvereinbarung ist ein zwei- oder (bei mehreren Miterben) ein mehrseitiger Vertrag, den alle Miterben miteinander vereinbaren. Den Miterben steht es frei, wie sie den Nachlass untereinander aufteilen. Der Vertrag ist das schuldrechtliche Grundgeschäft[8] für die Teilung.[9] Rz. 515 Minderjährige Miterben werden von ihrem gesetzlichen Vertreter, de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsätze

Rn. 161b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige WG (BFH v 26.11.1973, GrS 5/71, BStBl II 1974, 132). Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung besteht nicht, wenn ein Gebäudeteil der Gebäudenutzung gegenüber besond...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / I. Grundsätzliches

Rz. 448 Die Nachlassauseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker ist in § 2204 BGB (knapp) geregelt, selbst wenn man den Verweis auf §§ 2042 ff. BGB in Betracht zieht. Danach stellt der Testamentsvollstrecker einen Plan auf, wie der Nachlass auseinandergesetzt werden soll. Er hört dazu die Miterben an (§ 2204 Abs. 2 BGB). Aus dieser knappen Regelung folgt, dass er den...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

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Besteuerung privater Grunds... / 2. Veräußerung von Grundstücken

Private Veräußerungsgeschäfte sind u.a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG). Beachten Sie: Unerheblich ist, ob es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke handelt. Einzubeziehende Gebäude/Gebäudeteile: Zu beachten ist ferner, dass Gebäude und Außen...mehr