Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.9 I

Innenanstrich (Balkon) Der Innenanstrich des Balkons berührt weder die äußere Ansicht noch handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Bauwerks. Der Innenanstrich des Balkons wird daher in der Regel Bestandteil des Sondereigentums sein.[1] Innenanstrich (Wohnung) Bei der Gestaltung der Innenwände eines Sonder- oder Teileigentums handelt es sich um Sondereigentum.[2] Innenhof I...mehr

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Überbelegung im Wohnungseig... / 2 Unterlassungsanspruch

Liegt eine Überbelegung eines Sonder- oder Teileigentums vor, so hat in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Sonder- bzw. Teileigentümer Anspruch auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung. Dieser Anspruch resultiert aus § 1004 Abs. 1 BGB und beruht auf § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.1 Wann ist Verzug gegeben?

In aller Regel enthält die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung Bestimmungen zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen. Entsprechend den Bestimmungen zum Mietrecht wird die Fälligkeit häufig auf den dritten Werktag eines Kalendermonats festgelegt. Ist hingegen in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Fälligkeit der Hausgelder enthalten und best...mehr

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Ausgeschiedener Eigentümer ... / 3 Haftung/Nachhaftung des ausgeschiedenen Eigentümers

Eine teilschuldnerische Außenhaftung der einzelnen Wohnungseigentümer nach Maßgabe ihres Miteigentumsanteils für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt § 9a Abs. 4 WEG. Darüber hinaus ordnet die Bestimmung eine zeitlich begrenzte Nachhaftung ausgeschiedener Wohnungseigentümer an. Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1, 2....mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / Zusammenfassung

Begriff Ein Schuldner kommt immer dann in Verzug, wenn er die ihm obliegende Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, n...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.8 H

Hausflur Der Hausflur dient der Benutzung aller Eigentümer und wird als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs zum Gemeinschaftseigentum gezählt.[1] Haustür Die Eingangstür zum Haus dient der Benutzung aller Eigentümer und bildet als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs daher einen Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[2] Haustüranlage Die Haustüranlage inklusive ...mehr

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Begründung von Wohnungseige... / 2 Begründung durch Teilung

Der Eigentümer eines Grundstücks kann gem. § 8 WEG durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile teilen, und zwar so, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 1 Außerplanmäßige Erklärungspflicht für Steuerpflichtige im Jahr 2023

Im Jahr 2023 müssen mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. der Feststellungserklärung für Grundsteuerzwecke viele Steuerpflichtige eine zusätzliche Steuererklärung bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Erklärungspflicht wurde durch öffentliche Bekanntmachung durch das BMF und Allgemeinverfügungen der Landesfinanzverwaltungen bereits statuiert. Einzel...mehr

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Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden (§ 7b Abs. 1 EStG). Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[1] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.7 G

Garagentor Ein Tor an einer gemeinschaftlich genutzten Garage ist als Gemeinschaftseigentum zu qualifizieren. Garten/Gartenanlage Die Außenanlage ist als Grund und Boden zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Gartengeräte Geräte, die der Pflege und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen und aus dem Gemeinschaftsvermögen angeschafft wurden, sind Geme...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.13 M

Markise (fester Bestandteil des Gebäudes) Eine fest mit dem Gebäude verbundene Markise, die ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle ist (Sonnenschutzsegel sowie sonstige fest bauseits installierte Sonnenschutzsysteme), gehört zum Gemeinschaftseigentum.[1] Markise (nachträglich angebracht) Eine nachträglich angebrachte Markise, die kein wesentlicher Bestandteil der Gebäude...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.20 U

Umfassungsmauern Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Es darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1] Untertischgerät s. Toilettemehr

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Mehrhausanlage (WEMoG) / 5 Verwaltung

Eine als Mehrhausanlage bestehende Eigentümergemeinschaft hat eine gemeinsame Verwaltung, die durch Beschlussfassung aller Miteigentümer der beschlussfähigen Eigentümerversammlung bestellt wird. Über die Bestellung des Verwalters ist zwingend innerhalb der Gesamtgemeinschaft zu beschließen. Ein Beschluss über die Bestellung eines "Unterverwalters" für eine Untergemeinschaft ...mehr

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Mehrhausanlage (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Mehrhausanlage versteht man eine Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren, ggf. gleichartigen Wohngebäuden besteht. So kann beispielsweise eine Mehrhausanlage aus einem Haus mit Aufzug und Flachdach, drei 2-geschossigen Flachbauten mit Pfannendach und einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zwar insoweit atypische Fo...mehr

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Mehrhausanlage (WEMoG) / 4 Stimmrecht

Grundsätzlich gilt (sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Bestimmung zu finden ist) auch für eine Mehrhausanlage die Stimmrechtsregelung nach § 25 Abs. 2 WEG. Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme (Kopfprinzip), ganz gleich, ob Wohnung, Laden oder Garage und in welchem Bauabschnitt. Hinweis Gemeinschaftsordnungen beachten Als vorrangiges Recht sind besondere Stimmr...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.6 F

Fahrradraum Als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs ist der Fahrradraum Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Fahrradständer Der Fahrradständer wird dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet, da er einem gemeinschaftlichen Gebrauch dient.[2] Fahrstuhl s. Aufzug Fahrwege Die Fahr- und Gehwege dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch und sind daher Bestandteil des Gemeinschaft...mehr

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Fenster (WEMoG) / 3.1 Fenster

Insbesondere in den Fällen, in denen den Wohnungseigentümern durch Vereinbarung, also insbesondere der Gemeinschaftsordnung, die Pflicht zu Erhaltung der Fenster im Bereich ihrer Sondereigentumseinheit auf ihre Kosten auferlegt ist, können einzelne Maßnahmen, auch wenn sie im Rahmen der Erhaltung durchgeführt werden, bauliche Veränderungen darstellen, die der Gestattungsbesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum – Feststellungsverfahren (Abs. 4)

Rz. 23 § 10g Abs. 4 S. 1 EStG dehnt die Begünstigung auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (§ 7 Abs. 5a EStG), Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG aus. § 10g Abs. 4 S. 2 EStG nimmt auf § 10e Abs. 7 EStG Bezug und stellt hierdurch klar, dass bei mehreren Berechtigten ein Feststellungsverfahren durchzuführen ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 6 Ausdehnung auf gleichgestellte Objekte (Abs. 3)

Rz. 63 § 7h Abs. 3 EStG erweitert den Kreis der begünstigten Objekte. Gleichgestellt sind Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Begünstigt sind ferner Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG. Auch eine neu hergestellte Eigentumswohnung fällt dem Grunde nach unter § 7h EStG, solange nicht das gesamte Gebäude neu hergest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.1 Gebäude

Rz. 11 Die Förderung wird durch § 177 Abs. 1 BauGB, auf den § 7h Abs. 1 S. 1 EStG Bezug nimmt, nicht auf bestimmte Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) beschränkt, sondern gilt umfassend. Unerheblich ist, ob sich das Gebäude im Privat- oder Betriebsvermögen befindet. Ferner ist nicht erforderlich, dass das Gebäude bestimmten Zwecken – z. B. Wohnzwecken – dient. Begünstigt ist daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 6 Verweisungen (Abs. 3)

Rz. 51 Zu Fragen des Verfahrensrechts, der Kürzung der Bemessungsgrundlage durch nachträglich gewährte Zuschüsse (insoweit gilt § 7a Abs. 1 S. 3 EStG), des Begünstigungszeitraums, der Höhe der Absetzungen und des Restwerts (hinsichtlich der Restwert-AfA verweist § 7i Abs. 1 S. 8 EStG auf § 7h Abs. 1 S. 5 EStG) gelten die Ausführungen zu § 7h EStG (§ 7a Abs. 7 S. 2 EStG) entsprech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10g EStG wurde durch G. v. 25.2.1992[1] eingefügt. Die Vorschrift dient der Förderung und Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter des Privatvermögens, die ohne Einkunftserzielungsabsicht unterhalten werden, soweit sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an den in § 10g EStG genannten Kulturgütern, soweit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.1 Gebäude im Inland

Rz. 15 Dem Gebäude[1] gleichgestellt ist ein unselbstständiger Gebäudeteil, wenn dieser Teil als solcher ein Baudenkmal ist (§ 7h Abs. 1 S. 3 EStG).[2] Entscheidend ist die Denkmaleigenschaft.[3] Nach § 7i Abs. 3 EStG i. V. m. § 7h Abs. 3 EStG sind den Gebäuden gleichgestellt selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum. Rz. 16 Deshalb ist es auch unerheblich...mehr

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Anspruch auf Unterlassung / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur die Eigentümer 1 und 2. Sie haben keinen Verwalter bestellt. Eigentümer 1 ist der Ansicht, Eigentümer 2 sei ein Teileigentümer und dürfe seine Räume, die früher als Metzgerei mit Schlachthaus genutzt wurden und seit einigen Jahren leer stehen, künftig nicht bewohnen. Er klagt daher auf Unterlassung. Das AG weist die Klage ab. Es h...mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beantragt eine Änderung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht). Das Grundbuchamt meint, nur die betroffenen Wohnungseigentümer seien antragsberechtigt. Zum Vollzug des Antrags bedürfe es daher noch der Bewilligung der Änderung der Grunddienstbarkeit durch alle Wohnungs- und Teileigentümer in der Form des § 29 GBO ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Wertzahlen für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BewG

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JStG 2022: Änderungen im Be... / cc) Zinssätze für die Kapitalisierung (§ 193 Abs. 4 BewG)

Der Unterschiedsbetrag aus dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks und dem vereinbarten jährlichen Erbbauzins ist zu kapitalisieren. Getreu dem Grundsatz der Modellkonformität ist für die Kapitalisierung der Zinssatz zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Erbbaurechtsfaktors zugrunde gelegt hat. Stehen keine ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 107 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Die Definition "Wohnungseigentum" entspricht dem Wohnungseigentumsgesetz.[2] Rz. 108 [Autor/Stand] Dementsprechend stellt Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Rä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bebaute Grundstücke

a) Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Die Definition entspricht in weiten Teilen der Definition im § 70 BewG zur Einheitsbewertung. Die Vorschrift des § 244 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 244 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Rz. 17 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens wird gem. § 244 Abs. 1 BewG als Grundstück bezeichnet. D.h. die Vorschrift enthält die Definition des bewertungsrechtlichen Grundstücksbegriffs für Zwecke der Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundzüge der Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken (§ 178 BewG) bestimmt sich der Wert nach der Fläche und dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Maßgebend sind die zuletzt ermittelten Bodenrichtwerte, § 179 Satz 3 BewG. Sofern die Gutachterausschüsse keine Werte vorlegen bzw. ermitteln, kommen Werte vergleichbarer Flächen zum Ansatz. Einen Abschlag von dem so ermittelten Wert von ...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Die Führung der Betreuung und Genehmigungspflichten, insbesondere Schenkungen

Der Gesetzgeber wollte mit der Reform des Betreuungsrechts das Unterstützungsprinzip stärker betonen. Besonders deutlich kommt dies – neben der Transparenzpflicht im Bereich der Vermögenssorge (§ 1838 BGB) – in der für die gesamte Führung der Betreuung geltende Wunschbefolgungspflicht (§ 1821 Abs. 2-4 BGB) zum Ausdruck. Diese teilweise als Magna Charta gefeierte Vorschrift d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 1.3.2 Garagenkosten

Ohne besondere Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung hat jeder Wohnungseigentümer, egal ob mit oder ohne Garagenplatz oder Nutzungsrecht in einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Tiefgarage, für die laufenden Kosten, z. B. Reparaturkosten im Bereich der Tiefgarageneinfahrt oder des Garagentors, anteilig aufzukommen. Umgekehrt haben sich aber auch Teileigentümer, die nur...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.1 Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse

Über die auf Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans sowie der entsprechenden Einzelwirtschaftspläne festzusetzenden Vorschüsse beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 WEG mit einfacher Mehrheit. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des §...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.2 Teileigentum

Für den Bereich des Teileigentums gelten die Neuregelungen der §§ 656a ff. BGB nicht. Hier kann also weiterhin die Provisionspflicht allein auf den Erwerber verlagert werden. Des Weiteren bedarf der Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit eines Kaufvertrags über eine Teileigentumseinheit keiner bestimmten Form.mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.3 Zulässige Nutzung von Teileigentum

Grundsätzlich zulässig ist auch die Nutzung von Teileigentumseinheiten zur Vermietung an Pensionsgäste. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bedeutungslos.[1] Zweckbestimmung "Büro" Unzulässig ist insbesondere die Nutzung als Intensivpflege- und Beatmungs-WG.[2] Die...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder Teileigentum erwerben

Zusammenfassung Überblick Beim Erwerb gebrauchten Wohnungs- oder Teileigentums ist wie beim Ersterwerb vom Bauträger entscheidend, ob die Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen oder eigengenutzt werden soll. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Erwerbsinteressenten so viele Informationen über das Objekt und die Gemeinschaft einholen wie möglich. Oberste...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2 Ist ein Makler beauftragt?

In aller Regel beauftragen die Verkäufer von Wohnungs- und Teileigentum einen Makler mit dem Vertrieb ihres Objekts. Regional hatte sich insoweit eine Art Verkehrssitte entwickelt, nach der stets der Objekterwerber die Maklerprovision zu zahlen hatte, auch wenn der ursprüngliche Verkaufsauftrag vom Veräußerer initiiert wurde. In aller Regel hatte also der Erwerber die Makler...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.1 Grundsätze

Von ganz erheblicher praktischer Bedeutung sind in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelte Nutzungsvorgaben bzw. Gebrauchsregelungen. In diesem Zusammenhang ist die Zweckbestimmung im weiteren Sinn von der Zweckbestimmung im engeren Sinn zu unterscheiden. Die Bezeichnung einer Sondereigentumseinheit als "Teileigentum" oder "nicht zu Wohnzwecken dienend" gre...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.5 Verwaltervertrag

Da der Erwerber des Wohnungs- bzw. Teileigentums automatisch an den zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag gebunden ist, kann im Einzelfall auch die Lektüre des Verwaltervertrags für den potenziellen Erwerber interessant sein. Von besonderem Interesse sind hier insbesondere Sonderhonorare für Tätigkeiten des Verwalters, die nicht...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.7 Energieausweis

Im Fall der Veräußerung oder Vermietung bzw. Verpachtung einer "selbstständigen Nutzungseinheit" – in erster Linie also Wohnraum, Gewerberaum, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohnungs- oder Teileigentum – ist dem Käufer bzw. Mieter oder Pächter vom Verkäufer, Vermieter oder Verpächter nach der Bestimmung des § 80 Abs. 4 GEG zwingend ein Energieausweis vorzulegen. Achtung: Kein V...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.3 Exkurs: Vorkaufsrecht des Mieters

Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, ist der Mieter nach § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. In solchen...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 4 Ist die Finanzierung geklärt?

In aller Regel werden Immobiliengeschäfte nicht "bar" abgewickelt. Dies gilt auch beim Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum. Der Erwerber wird angesichts des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus schon gar nicht Willens sein, erhebliche Summen ohne Fremdfinanzierung in die Hand zu nehmen. Andererseits muss der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises sorgen. Schließlich ist...mehr