Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Die Leistungsempfänger: Wohnungs- oder Teileigentümer

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Begünstigt sind ausschließlich Leistungen der Gemeinschaft an Wohnungs- oder Teileigentümer. Grundsätzlich muss der Leistungsempfänger als Wohnungs- oder Teileigentümer als solcher in das Grundbuch eingetragen sein. Bei künftigen Eigentümern ist es ausreichend, dass diese wirtschaftlich eine dem Eigentum vergleichbare Rechtsposition erlangt ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 249 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum bei der Einheitsbewertung in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Im Gegensatz zum § 181 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung bilden bei der Grundsteuerbewertung die Ein- und Zweifami...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Geschäftsgrundstücke (Abs. 7)

Rz. 152 [Autor/Stand] Geschäftsgrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerblichen/freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Demnach sind alle Grundstücke, die kein Teileigentum sind und ausschließlich eigenen oder fremde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2 Umsatzbesteuerung der einzelnen Eigentümer

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermieten die einzelnen Eigentümer ihr Wohn-/Teileigentum, besteht ihre wesentliche Tätigkeit in der Entgegennahme und Nachprüfung der vom Verwalter erteilten Abrechnungen sowie der Überwachung der Mieteingänge, der Zahlung des Wohngelds und ggf. der Entrichtung von Schuldzinsen. Diese Tätigkeit wird grundsätzlich am Ort des Wohnsitzes ausgeü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3 Rechtsfolgen der Option

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aus der Option ergeben sich umsatzsteuerlich v. a. nachstehende Rechtsfolgen: Die Gemeinschaft hat den Mitgliedern entsprechend dem Umfang der Option Rechnungen unter Ausweis von USt zu erteilen. Wird dabei in allen Wohngeldabrechnungen der Gemeinschaft USt ausgewiesen, so schuldet die Gemeinschaft auch die USt hinsichtlich der (zwingend) steu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem Erwerb von Grundstücken stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach dem WEG und des § 1010 BGB gleich. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Erwerb von Wohnungseigentum, Teileigentum (§ 1 WEG), Wohnungserbbaurechten, Teilerbbaurechten (§ 30 WEG) und Dauerwohnrechten (§ 31 WEG) unterliegt damit den Vorschriften des GrEStG und ist um...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem § 75 BewG zur Einheitsbewertung sowie dem § 181 BewG zur Grund...mehr

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Business Development: Die B... / 2.2.7 Verfügbarkeit

Zuvor unerschwingliche Angebote verfügbar machen Investmentfonds ermöglichen es auch Kleinsparern, ihr Geld in diversifizierten Wertpapierportfolios anzulegen, NetJets bietet Teileigentum an Geschäftsflugzeugen und erschließt damit den Markt für Privatjets auch für Kunden, für die es vorher unerschwinglich war,[1] spezielle Callcenter richten telefonische Sekretariatsdienste ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift befreit bestimmte Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungs- und Teileigentümer. Vorrangig dient die Vorschrift dazu, die Wohnungs- und Teileigentümer hinsichtlich der Umsatzsteuerbelastung den Mietern und Eigentümern von Einfamilienhäusern soweit wie möglich gleichzustellen: ohne die Steuerbefreiung unterl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Nutzung zu verschiedenen Zwecken

Rz. 69 [Autor/Stand] Werden Grundstücke sowohl zu Wohnzwecken als auch zu betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken genutzt, sind für die Bestimmung der Grundstücksart die unterschiedlich genutzten Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zur gesamten Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes zu setzen. Dabei werden zum einen alle Flächen, die Wohnzwecken dienen sowie zum anderen alle...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2.2 Der Leistungsempfänger: ein anderer Unternehmer

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gemeinschaft kann nur solche Umsätze als steuerpflichtig behandeln, die sie an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausführt (§ 9 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Mitglied der Gemeinschaft muss die Wohnung oder das Teileigentum als Unternehmer i. R. d. Unternehmens verwenden, z. B. als Arztpraxis, Steuerberatungsbüro oder Lagerräume. Nur an die Wo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Kompakt-ABC

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-Recht: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei! Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Verm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sachlich beschränkt § 4 Nr. 13 UStG die Steuerbefreiung in zweifacher Hinsicht: Begünstigt sind ausschließlich die im Katalog des § 4 Nr. 13 HS 2 UStG bezeichneten Leistungen. Empfänger der Leistungen müssen die einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer sein.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Vorsteuerabzug der Mitglieder

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch die Wohnungs-/Teileigentümer sind unter den Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Als zum Vorsteuerabzug berechtigende Eingangsrechnungen kommen insbesondere in Betracht: Rechnungen der Eigentümergemeinschaft, Rechnungen Dritter, Rechnungen der Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Elektrizität), soweit für jeden einze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung der Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften wurde bereits im Jahre 1964 als § 4 Nr. 27 UStG in das damals gültige UStG 1951 eingefügt und bei der Umstellung auf das Mehrwertsteuersystem als unverändert als § 4 Nr. 13 UStG 1967 übernommen. Die Befreiung der Wohnungseigentümergemeinschaften ist ab 1980 ausdrücklich au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Ausübung der Option

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über die Option muss die Eigentümerversammlung entscheiden. Der Options-Beschluss verursacht – nicht zwingend notwendige – Mehrkosten (z. B. gesonderte Verwalterabrechnungen mit USt-Ausweis, Steuerberatungskosten) und kann daher nur einstimmig gefasst werden. Dies wird oft nur erreichbar sein, wenn die die Option befürwortenden Eigentümer die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bröder, Vorsteuerabzug bei Wohnungseigentümergemeinschaften, NWB 2003, 3455 = Fach 7, 6115. Herold, Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, GStB 2021, 84. Kahlen, Umsatzsteuer bei Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an Wohnungs- und Teileigentümer, ZMR 1988, 1288. Lemke, Der säumige Miteigentümer/Möglichkeiten der Eigentümergemeinsc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Die Tatbestandsmerkmale (Übersicht)

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 13 UStG sind steuerfrei Leistungen von Wohnungseigentümergesellschaften, soweit sie steuerbar sind, an die Wohnungs- oder Teileigentümer erbracht werden und in der Gebrauchsüberlassung, Instandhaltung, Instandsetzung oder sonstigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder in der Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Optionsfähige Umsätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In § 9 Abs. 1 UStG sind die für eine Option zur Steuerpflicht infrage kommenden Steuerbefreiungen abschließend aufgeführt. Im Umkehrschluss heißt das, dass wenn eine Steuerbefreiung im § 9 UStG nicht aufgeführt ist, der Verzicht auf die Steuerfreiheit oder die Möglichkeit zur Steuerpflicht nicht gegeben ist. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Au...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.1 Wohnungs- und Teileigentum

Für Teile eines Gebäudes ist der Energieausweis nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GEG zu erstellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 GEG getrennt zu behandeln sind (siehe Blankenstein, Gemischt genutzte Gebäude, Kap. 5).mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.2.1 Personenkreis

Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat nach § 15 Nr. 1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern u. a. die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu dulden. Da nach öffentlichem Recht erforderliche Baumaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG darstellen,[1] besteht also eine gene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.4.1 Räumliche Trennung

Ist die Tiefgarage vom Wohngebäude räumlich getrennt und wurden durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer entsprechende Untergemeinschaften gebildet und dabei geregelt, dass die Kosten, die in der jeweiligen Untergemeinschaft entstehen, allein von den Wohnungseigentümern der Untergemeinschaft zu tragen sind, können Teileigentümer der Tiefgarage, die nicht zugleich auch Wohnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.5 Schuldner der Beiträge

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Ersterwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 5.1 Beschränkt Ausstellungsberechtigte

§ 113 GEG regelt beschränkt auf Bestandswohngebäude und die Fälle des § 80 Abs. 3 GEG, also im Rahmen der Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums, die Berechtigung von Personen, die auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.4.2 Keine räumliche Trennung

Bei sich unterhalb von Wohngebäuden befindlichen Tiefgaragen ist die zwischenzeitlich erfolgte Klarstellung von Bedeutung, dass bei entsprechender Bildung von Untergemeinschaften die Teileigentümer einer Tiefgarage die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage auch im Hinblick auf tragende Bauteile zu tragen haben, die zugleich das Fundament der Wohngebäude bi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 8.1 Anlass

Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Diese Pflicht besteht selbstverständlich nur dann, wenn nicht bereits ein (noch) gültiger Energieauswei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 11.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in den Übertragungsfällen die Frage, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss od...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Mieter in Bezug auf eine Wohnung, dass ihm eine Nutzungsänderung gestattet wird. Nutzungsänderung Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist eine Nutzungsänderung zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 2.2.3 Adressat der Pflichten

Adressat dieser Pflichten ist der jeweilige Betreiber der Anlage. Den Begriff des Betreibers definiert das GEG nicht. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht dürfte zu differenzieren sein: Im Fall von Zentralheizungsanlagen ist als Betreiber der Anlage nicht der Nutzer, also der Wohnungseigentümer oder sein Mieter, sondern derjenige anzusehen, der die Anlage und ihre Funkti...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.3 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV)

In § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV werden zwei Sachverhalte dargestellt. Zum einen geht es um das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentümer, zum anderen um das Verhältnis des vermietenden Wohnungseigentümers zu seinem Mieter. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV spricht zwar ausdrücklich nur vom Wohnungseigentümer, in § 1 Abs. 2, 3, 6 WEG wird jedoch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Beschreib... / Zusammenfassung

Überblick Der Vordruck BBW 2b/16 – Gebäudestandard Wohnen kommt zur Anwendung für: Ein- und Zweifamilienhäuser: Nummern 1.01 – 3.33 laut Zeile 72 Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung 2016 Wohnungseigentum und vergleichbares Teileigentum in Mehrfamilienhäusern (ohne Tiefgaragenplatz) Mehrfamilienhäuser Sowie gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) Gebäu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / Zusammenfassung

Überblick § 3 HeizKV befasst sich speziell mit dem Anwendungsbereich dieser Verordnung auf das Wohnungseigentum. Für diesen besonders ausgestalteten Rechtsbereich ist geregelt, dass die Bestimmungen der HeizKV unabhängig davon gelten, ob die Wohnungseigentümer abweichende Regelungen über die Verteilung der Kosten der Wärme- bzw. Warmwasserversorgung beschlossen oder vereinba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: S... / 6.3 Voreintragung der Erben im Grundbuch

Vereinfachung Grundsätzlich soll eine Eintragung im Grundbuch nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht hierdurch betroffen wird, als der Berechtigte eingetragen ist.[1] Hiervon macht § 40 GBO in bestimmten erbrechtlichen Konstellationen Ausnahmen, etwa wenn die betroffene Person Erbe des eingetragenen Berechtigten ist und die Übertragung oder die Aufhebung des Rechts einget...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 1 Allgemeines

Die HeizKV hat nicht nur Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (§ 2 HeizKV), sondern auch vor gemeinschaftsvertraglichen Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, zum Beispiel Teilungserklärung oder Beschlüssen.[1] Es bedarf auch keines Beschlusses oder einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Anwendung der Bestimmungen der HeizKV. Die Regelungen gelten für d...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / 1 Gründe

Der Kläger ist das einzige Kind des am 0.0.1941 geborenen und am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers Q. L. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau G. L., der Mutter des Klägers, am 19.11.1997 ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger als Schlusserben einsetzten. Wegen der Einzel...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von Grundvermögen (Teileigentum) im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe durch Teilungsversteigerung

§ 76 Abs. 1 FamFG; § 115 Abs. 3 ZPO; § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII Leitsatz Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ist nicht selbst genutztes Grundvermögen (Teileigentum) grundsätzlich auch durch eine vorzunehmende Teilungsversteigerung als einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen. Dafür ist bei der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe eine ausreichend lange Stundung der Zahlung a...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / Leitsatz

Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ist nicht selbst genutztes Grundvermögen (Teileigentum) grundsätzlich auch durch eine vorzunehmende Teilungsversteigerung als einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen. Dafür ist bei der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe eine ausreichend lange Stundung der Zahlung aus dem Vermögen anzuordnen. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.11.2023 – 5 WF...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / I. Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um Stufenverfahren wegen Zugewinnausgleichs. Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten 1999 geheiratet und die Ehe wurde durch Beschl. v. 3.2.2021 rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin hat mit Rechtsanwaltsschreiben v. 20.6.2023 die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für einen Stufenantrag wegen Zugewinnausgle...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Karlsruhe hat in seiner vorliegenden Entscheidung zurecht betont, dass ein ideeller 1/2-Miteigentumsanteil betreffend eines vorhandenen, nicht selbst bewohnten Grundstücks mit Einfamilienhaus grds. nicht unter das Schonvermögen gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fällt (Zöller/Schultzky, ZPO, a.a.O., § 115 ZPO Rn 93). Nach der gru...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / II. Einzusetzendes Vermögen

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Tei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gebäude oder Gebäudeteile

Rn. 9 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Als Kulturgüter werden inländische Gebäude und Gebäudeteile bestimmt, die entweder nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Baudenkmal unter Schutz gestellt sind (§ 10g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) oder für sich allein nicht die Voraussetzungen eines Baudenkmals erfüllen, aber Teil einer nach den Landesdenkmalschutzgesetzen als Einheit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung von Gebäuden und Außenanlagen (§ 23 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 67 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2 und 3 EStG erfasst nur den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die zuvor vom StPfl angeschafft worden sind. Da bis zum In-Kraft-Treten des StEntlG 1999/2000/2002 zudem Grund und Boden und Gebäude im Einklang mit den übrigen einkommensteuerlichen Vorschriften – insb §§ 4 und 5 EStG – als selbstständige WG behandel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Umwidmung von Teileigentum?

1 Leitsatz Der Ausbau eines Spitzbodens, der im unselbstständigen Teileigentum steht zu Wohnzwecken kann nicht nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden. 2 Normenkette § 20 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X, Eigentümer der WE Nr. 12, einen "Speicher", der in seinem Eigentum steht, zu Wohnzwecken auszubauen. Dagegen geht Wohnungseigentümer ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Umwid... / 1 Leitsatz

Der Ausbau eines Spitzbodens, der im unselbstständigen Teileigentum steht zu Wohnzwecken kann nicht nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Umwid... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Der Beschluss widerspreche den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die WE Nr. 12 werde in der Teilungserklärung beschrieben als "Miteigentumsanteil zu 90,46/1.000stel, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Dachgeschoss gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Wohnung samt dem darüber liegenden Speicher bzw. Spitzboden." Der Speiche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Umwid... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 28.6.2023, 1292 C 9285/22 WEGmehr