Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gem §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der v Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Gewinnanteil des Gesellschafters

Rn. 61 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers gem § 2 Abs 2 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG insgesamt, sein Anteil am "Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft" (BFH BStBl II 2008, 174 zu 3. der Begründung mwN; BFH BStBl II 1996, 219 zu C.II.2.a.; BFH BStBl II 1993, 706, 709 Spalte (1); GrS BFH BStBl II 1993, 616, 622 Spalte (1); GrS BF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3.2 Begriff der außenstehenden Person

Tz. 226 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 3 UmwStG definiert außenstehende Pers als Pers, die nicht ununterbrochen fünf Jahre (= Zeitjahre) vor der Spaltung beteiligt waren. Da nur das ununterbrochene beteiligt sein gefordert wird, kann die Beteiligungshöhe innerhalb dieser Fünfjahresfrist variieren. Es muss nur durchweg ein Beteiligungsverhältnis bestanden haben. Exist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gem § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsnach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2 Einlage einer 100%igen Beteiligung

Tz. 157 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders war nach früherer Rechtsauff der FinVerw die stliche Beurteilung jedoch, wenn eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges in einen mit Verlust arbeitenden BgA eingelegt wurde. Eine solche 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges stellt nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG einen Teilbetrieb dar und erfüllt auch die Voraussetzungen des BgA gem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verfahrensrecht

Tz. 63 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der nachträgliche Einbringungsgewinn I ist ggü den (originären) Einbringenden festzusetzen. Dies gilt auch im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge hinsichtlich der sperrfristverhafteten Anteile und der Mitverstrickung, wenn die Veräußerung (oder das gleichgestellte Ereignis) durch den Rechtsnachfolger oder einen Dritten verwirklicht word...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Regelungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 UmwStG regelt die Besteuerung des AE. Gegenstand der Bestimmungen ist die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns im Wj der Einbringung, wenn innerhalb eines Sieben-Jahres-Zeitraums die aus der Einbringung erhaltenen bzw die iRd Einbringung übertragenen Anteile veräußert werden oder wenn andere Vorgänge realisiert werden, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Prüfungsschritte zu (3) Segmentierung: Liegen wirtschaftlich eigenständige Tätigkeitsbereiche (Sparten) vor, die getrennt auf Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen sind?

Rn. 125a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 In Ausnahmefällen sind nebeneinander bestehende gewinnorientierte bzw verlustorientierte Tätigkeitsbereiche mit eigenem Kundenkreis iSv "Betriebsabteilungen" (s dazu Merkblatt der Handwerksinnung und BAG v 25.01.2005, A 29-A2 R-44/04), wenn sie wirtschaftlich und organisatorisch (s BFH BFH/NV 2004, 445) selbstständig sind, auch aus Sicht A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Begünstigte Veräußerungsobjekte (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die §§ 6b und 6c EStG gehen übereinstimmend von der Fallgestaltung aus, dass der StPfl Anlagegüter veräußert und anschließend andere Anlagegüter erwirbt. Dabei werden nicht beliebige Anlagegüter als Veräußerungs- und Erwerbsobjekte in die Begünstigung einbezogen. Vielmehr wird der Kreis der im Fall der Veräußerung und des Erwerbs begünstigte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Die Vorbereitungsphase

Tz. 51 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ausgangspunkt einer Spaltung ist bei der Spaltung zur Aufnahme der Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Kö und der bzw den übernehmenden Kö (s §§ 125, 126 UmwG) bzw bei einer Spaltung zur Neugründung der Spaltungsplan, dessen Wesen, Funktion und Inhalt dem Spaltungsvertrag entspr (s § 136 UmwG). Wegen des Mindestinhalts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 8 UmwStG

Tz. 363 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Liegt eine Trennung von Gesellschafterstämmen vor, führt dies im Fall der Abspaltung für das übergehende Vermögen zur Versagung des Wertansatzwahlrechts nach § 11 Abs 2 UmwStG. Für die im Fall der Abspaltung bei der Übertragerin verbleibenden Vermögensteile findet eine stliche Gewinnrealisierung nicht statt. Auf der Ebene des AE hat die Nor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.3 Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen

a) Alte Rechtslage vor WachstumschancenG Tz. 264 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im alten Recht hat die FinVerw ohne ausdrückliche ges Rechtsgrundlage nach Rn 15.26 des UmwSt-Erl 2011 stellt die Umstrukturierung innerhalb verbundener Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB keine st-schädliche Veräußerung an eine außenstehende Pers dar, vorausgesetzt, dass nicht im Anschluss an diesen Vorg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Voraussetzungen für die St-Neutralität einer Spaltung sind deutlich strenger als die für eine st-neutrale Verschmelzung. Wenn § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die entspr Geltung der §§ 11–13 UmwStG anordnet, bedeutet das, dass auch bei einer Spaltung die in den §§ 11–13 UmwStG genannten Voraussetzungen für eine St-Neutralität auf der Ebene der Kö u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Segmentierung

Rn. 6b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Annahme selbstständiger Gewerbebetriebe einer natürlichen Person (eines Unternehmers) zwecks Nutzung mehrfacher Freibeträge von EUR 24 500 gem § 11 Abs 1 GewStG (s R 2.4 GewStR 2009; ua s Milatz, BB 1985, 522; Schumacher, StuW 1987, 111) erfordert nach der Rspr des BFH eine weitgehende Eigenständigkeit. Sobald der Unternehmer Aktivitäten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF

Tz. 52 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG sind vor Inkrafttreten des SEStEG insbes entstanden durch Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF zu Bw oder Zwischenwerten; Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges nach § 25 UmwStG aF zu Bw oder Zwischenwerten; Einbringung einer mehrheitsvermittelnde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bohlmann, Vermeidung der Zwangsentnahme von Sonder-BV ... bei der Erbfolge, BB 1994, 189; Tismer/Ossenkopp, Veräußerung von Kommanditanteilen bei Vorliegen von Sonder-BV, FR 1992, 39; Herbst/Stegemann, Neues zur korrespondierenden Bilanzierung, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Erwerb von Mitunternehmeranteilen und Gesellschafterdarlehen, DStR 2017, 2081; Riedel, Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Messmer, Die Bilanzbündeltheorie – eine meisterhafte Schöpfung der Rspr?, StbJb 1972/73, 125. Ferner s Schrifttum vor Rn 12a. Rn. 8 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das Steuerrecht hat die PersGes nicht der KapGes gleichgestellt, sondern stattdessen das Ergebnis der PersGes anteilig unmittelbar dem Gesellschafter zur Versteuerung zugerechnet (s Rn 7). Daraus wurde – zunächst wohl vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bei fehlendem Nachweis

Tz. 92 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Legt der Nachw-Verpflichtete (s Tz 89 und s Tz 98a) bis zum 31.05. eines Jahres (s Tz 91) den Nachw nicht dem (zuständigen) FA (s Tz 90) vor, "gelten die Anteile iSd des Abs 1 oder des Abs 2 an dem Tag, der dem Einbringungszeitpunkt folgt oder der in den Folgejahren diesem Kalendertag entspr, als veräußert" (s § 22 Abs 3 S 2 UmwStG). Hier si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 1 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Grundsätze Neben der Veräußerung (entgeltliche Übertragung) wird die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I auch durch eine (unmittelbare oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung der maßgebenden Anteile (dh erhaltenen, auf diesen beruhenden oder mitverstrickten Anteilen) auf eine Kap-Ges oder Gen ausgelöst (s § 22 Abs 1 S 6 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.1 Funktional unwesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 34 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges zwar Sonder-BV vorhanden, umfasst dieses aber keine (funktional) wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), werden durch den Formwechsel alle MU-Anteile iSd § 20 Abs 1 UmwStG in die Übernehmerin eingebracht unabhängig davon, ob das Sonder-BV mitübertragen wird (s Tz 35). Das Sonder-BV re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg steuerliche Grundsätze im Nicht-DBA-Fall (Ausnahmefall)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 (1) Inländische gewerbliche PersGes mit ausländischen Betriebstätten und/oder ausländischen Gesellschaftern Der Gewinnanteil, der vom Gewinn einer inländischen gewerblichen PersGes aus einer ausländischen Betriebsstätte stammt, ist bei inländischen Gesellschaftern nach dem Welteinkommensprinzip im Inland stpfl; die im Ausland entrichtete Steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3.3 Keine schädliche Veräußerung bei fehlender Wertverschiebung

Tz. 228 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Findet wegen Nichterfüllung der Fünfjahresfrist durch die Spaltung eine Veräußerung iSv § 15 Abs 2 S 2 UmwStG statt, so führt dies gleichwohl nicht stets zu einer zwingenden Gewinnrealisierung. Der Ges-Geber hat die Rechtsfolgen durch eine ergänzende Regelung in § 15 Abs 2 S 6 UmwStG entsch eingeschr. Danach führt eine Spaltung einer Kö, an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.1 Begriff der "außenstehende Personen" (ohne Ergänzungen WachstumschancenG)

Tz. 253 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Außenstehende Pers iSd § 15 Abs 2 S 2 UmwStG ist eine Pers, die vor der Spaltung nicht an der übertragenden Kö beteiligt war. Bei der Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme auf eine bereits bestehende Übernehmerin, an der (auch) andere AE als an der Übertragerin beteiligt sind, stellt sich die Frage, ob außenstehende Pers a) nur solche sind, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 301 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Umqualifizierung der Tätigkeit des Besitzunternehmens von Vermögensverwaltung zu Gewerbe wurde früher gestützt auf den betriebswirtschaftlich motivierten Gedanken der Wirtschaftseinheit. Die Vorstellung v wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen wurde als steuerlich maßgebliches Kriterium jedoch aufgegeben durch den Beschluss des GrS des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Gewerbesteuer

Tz. 80e Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gewstliche Grundsätze Weder das UmwStG noch das GewStG enthalten eine (Sonder-)Regelung zur gewstlichen Behandlung des Einbringungsgewinns II. Insbes gibt es keine Bestimmung, die den Einbringungsgewinn II als Gewinn sui generis stets dem Gewerbeertrag zurechnet, noch eine Regelung, die den Einbringungsgewinn II generell von der GewSt ausnim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei Verschmelzung auf eine Übernehmerin, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ermittelt die übernehmende natürliche Person oder Pers-Ges nach der Umw ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei der Übernehmerin die Korrekturen nach R 4.6 EStR 2012 vorzunehmen sind. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 124 und s § 24 U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Tetzlaff, Aktuelle Entwicklungen in der BFH-Rspr zur Betriebsunterbrechung – Zugleich Besprechung des BFH-Urteils vom 21.12.2021, IV R 13/19, NWB 2022, 2026. Rn. 143 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 S H 16 Abs 2 EStH 2022 "Betriebsunterbrechung" und H 16 Abs 5 EStH 2022. Schon Geschwendter, DStR 1999, 1168 zu BFH vom 11.05.1999, BStBl II 2002, 722 hat auf die steuerlichen Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Anteile iSd § 17 EStG

Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anders als vor Inkrafttreten des SEStEG (hierzu s § 5 UmwStG [vor SEStEG] Tz 21) spielt es für die Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG keine Rolle, ob die Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG oder § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e, § 43 Abs 1 S 1 Nr 9, § 50 Abs 2 S 1 EStG führen würde. Dh es werden alle von inl o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 2 UmwStG)

Tz. 99 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Veräußerung der durch eine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb der gW erworbenen Anteile (oder die Erfüllung von Veräußerungsersatztatbeständen) durch die stbefreite Kö innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist löst nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG einen nachträglichen und stpfl (s Tz 59) Einbringungsgewinn I aus (zur stlichen Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s UmwSt-Erl 2025 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzuraten ist). Wegen des Sinn und Zwecks der Nachw-Pflicht gem § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung aber die ertragst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Hypothetischer Buchwertansatz

. . ., die ungeachtet des § 1 Abs. 2 und 4 des Umwandlungssteuergesetzes zu Buchwerten erfolgen könnten; . . . Rz. 369 [Autor/Stand] Ungeachtet § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG. § 8 Abs. 1 Nr. 10 erfasst alle Umwandlungen, die ihrer Art nach im UmwStG geregelt sind. Für die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 10 ist es nicht erforderlich, dass im konkreten Einzelfall auch die Voraussetzungen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Rz. 129 Bei Umwandlungsmaßnahmen, an denen die Organgesellschaft beteiligt ist, ergeben sich regelmäßig Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto der Organgesellschaft. Zu systematischen Verwerfungen konnte es in der Vergangenheit kommen, sofern Ausgleichsposten bestanden und die Finanzverwaltung davon ausging, dass umwandlungsbedingte Mehr- und Minderabführungen außer- ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 28 Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Nennkapital des übertragenden Rechtsträgers als herabgesetzt. Bereits durch die Wortwahl ist ersichtlich, dass es sich bei dieser Kapitalherabsetzung um eine rein steuerliche Fiktion handelt, die unabhängig von der handelsrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Fortentwicklung des Nenn- oder Stammkapitals erfolgt. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 29 KStG ergänzt die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto im Hinblick auf Umwandlungsvorgänge. Da es bei derartigen Maßnahmen zur Übertragung von Einlagen kommen kann, beinhaltet die Regelung die Fortschreibung des Einlagekontos in derartigen Fällen. Rz. 2 In § 29 Abs. 1 KStG wird angeordnet, dass die Regelung in Umwandlungsfällen gem. § 1 UmwG grundsätzlich Anwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstücksübertragung auf ... / 1.3 Nachlassverbindlichkeiten

Besteht eine Erbengemeinschaft, können Aufwendungen eines Miterben Anschaffungskosten sein, wenn er z. B. die Erbanteile aller übrigen Miterben erwirbt. Soweit der Wert des Erlangten den Wert seines Erbanteils übersteigt, muss der begünstigte Erbe Ausgleichszahlungen leisten, die ebenfalls Anschaffungskosten für ihn darstellen. Wird das Gemeinschaftsvermögen hingegen im Wege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 2. Auf- und Abspaltungen

Im Hinblick auf die steuerneutrale Gestaltung von Auf- und Abspaltungen (§ 15 UmwStG) enthält der UmwSt-E 2025 einige praxisrelevante Präzisierungen und Klarstellungen. Dazu im Einzelnen: Teilbetriebserfordernis: Nach dem nationalen Teilbetriebsbegriff erfordert die steuerbegünstigte Übertragung von Teilbetrieben die Mitübertragung der für den Teilbetrieb funktional wesentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Gesamtplan-Rechtsprechung i.R.d. §§ 20,24 UmwStG

Die in §§ 20, 24 UmwStG geregelten Bewertungswahlrechte sind nur anwendbar, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebes, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils mit eingebracht werden. Beachten Sie: Werden in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer solchen Einbringung funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in ein anderes BV überführt, ist di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.2.2 Regelungen der Finanzverwaltung

R 10d Abs. 9 Sätze 9 ff. EStR enthält in Bezug auf die Verlustausgleichsbeschränkungen ausgleichs- und abzugsspezifische Einzelregelungen. Danach gilt die grundsätzliche Nichtübertragbarkeit von Verlusten auf die Erben ebenso für negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten[1], bei Verlusten aus Kapitalvermögen[2] sowie beim Werbungskostenüberschuss im Rahmen von Einkünften ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.3 Teilbetrieb

Rz. 27 Auch der Teilbetriebsbegriff des § 24 Abs. 1 UmwStG ist identisch mit dem Teilbetriebsbegriff des § 20 UmwStG, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 28 – 36 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 46 Nach der Gesetzesbegründung soll die zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG gelten.[1] Für den § 24 Abs. 1 UmwStG des dem derzeit gültigen UmwStG 2006 vorhergehenden UmwStG 1995 hat der BFH entschieden, dass eine zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Gegenstand der Einbringung kann ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Einbringungsgegenstand des § 24 UmwStG ist begriffs- und auch inhaltsidentisch mit dem Einbringungsgegenstand des § 20 UmwStG, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 19 einstweilen frei Rz. 20 Soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft Bestan...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.3 Sonderfall der Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter

Rz. 79 Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Einbringende neben dem Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft eine Zuzahlung von anderen Mitunternehmern erhält, welche nicht Betriebsvermögen der Personengesellschaft wird. Eine solche Zuzahlung kann beispielsweise in Form von Hingabe von Geld, Einräumung einer Forderung oder der Befreiung von einer privaten Verbindlichkei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des BF...mehr