Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.3 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 340 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Einbringung eines Teilbetriebs nach § 20 UmwStG stellt einen Tauschvorgang dar. An die Stelle der WG des Teil-BgA (Teilbetrieb) treten bei diesem Tauschvorgang die erlangten (st-verhafteten) Anteile. Diese Anteile gehören demzufolge zum BV des Rest-BgA. Solange diese Anteile zum BV des Rest-BgA gehören, liegen Eink der Träger-Kö des BgA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Geltende Rechtslage

Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos an den UmwSt-Erl 2011 und fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Allgemeines

Tz. 181 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG, nicht hingegen für echte Teilbetriebe gilt. Danach stellen MU-Anteile und 100%ige Kap-Beteiligungen k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Fiktive Teilbetriebe müssen mindestens drei Jahre vor der Spaltung bestanden haben (§ 15 Abs 2 S 1 UmwStG)

4.6.1 Allgemeines Tz. 181 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG, nicht hingegen für echte Teilbetriebe gilt. Danach stellen MU-Anteile und 100%ige Ka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem nationalen Teilbetriebsbegriff und dem der FRL

Tz. 104 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.02) liegt dem in § 15 UmwStG verwendeten Teilbetriebsbegriff der europäische Teilbetriebsbegriff des Art 2 Buchst j FRL zugrunde (s Tz 111) der wie folgt definiert ist: "Teilbetrieb" ist die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven WG, die in organisat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Als fiktiver Teilbetrieb iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt auch die Beteiligung an einer Kap-Ges, die deren gesamtes Nenn-Kap umfasst (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.05). Da § 15 Abs 1 S 3 UmwStG keine Einschränkung enthält, fallen neben Inl-Beteiligungen auch 100%ige Beteiligungen an ausl Kap-Ges darunter, die nach dem Typenvergleich einer inl Kap-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 373 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei Vorliegen der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen kann die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil das übergehende BV anstelle mit gW auf Antrag mit den Bw oder mit Zwischenwerten ansetzen (s Tz 74 ff). Die Ausführungen zu § 11 UmwStG Tz 27 ff gelten für die Spaltung entspr. Das bei einer Spaltung zurückbleibende BV ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Mitunternehmeranteil

Tz. 162 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ausgehend von der ständigen Rspr des BFH zu § 16 EStG (s zuletzt BFH v 06.11.1991, BStBl II 1992, 335) ist auch ein Teil eines MU-Anteils ein Teilbetrieb (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.04). Dies gilt auch unbeachtet des Umstandes, dass die Veräußerung eines Teils eines MU-Anteils nach der Änderung in § 16 S 2 EStG durch das UntStFG nicht mehr nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Vorbemerkungen

Tz. 86 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die hr-lichen Spaltungsregelungen für Kö führen, weil dafür ein Teilbetriebserfordernis nicht besteht, im Ergebnis zu einem Wahlrecht des Rechtsträgers zwischen der Veräußerung einzelner WG durch Einzelrechtsnachfolge und der Übertragung durch Sonderrechtsnachfolge (Spaltung). Der Unterschied liegt ausschl in den formalen Voraussetzungen. Dag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG benutzt den Begriff des Teilbetriebs, ohne ihn eigenständig zu definieren. Eine Definition findet sich jedoch in Art 2 Buchst j FRL (dazu s Tz 104). Die FinVerw hat sich bereits im UmwSt-Erl 2011 von ihrer früheren These der deckungsgleichen Auslegung des Begriffs der wes Betriebsgrundlage in § 16 EStG einerseits u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thies, Spaltung eines international tätigen, börsennotierten Konzerns und die "Schädliche Veräußerung" iSv § 15 Abs 3, 2–5 UmwStG, DB 1999, 2179; Blumers, Demerger – Die Spaltung börsennotierter Gesellschaften (national und international), DB 2000, 589; Haarmann, Der Begriff des Teilbetriebs im dt StR, in FS Widmann 2000, 375; Rödder/Wochinger, Konzentration auf Kerngeschäftsfe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 195 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Erfolgt bei Vorhandensein eines fiktiven Teilbetriebs iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG vor Ablauf der in § 15 Abs 2 S 1 UmwStG geregelten Dreijahresfrist eine Spaltung, hat die Nichterfüllung von § 15 Abs 2 S 1 UmwStG – anders als die Nichterfüllung von § 15 Abs 1 UmwStG – "nur" zur Folge, dass das Wertansatzwahlrecht nach § 11 Abs 2 UmwStG bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 3 UmwStG erklärt per ges Fiktion 100%ige Beteiligungen an Kap-Ges sowie MU-Anteile zu Teilbetrieben. Abgesehen davon, dass § 15 Abs 2 S 1 UmwStG für diese fiktiven Teilbetriebe in bestimmten Konstellationen eine dreijährige Bestandszeit vor dem Spaltungsstichtag fordert (s Tz 181 ff), werden die fiktiven Teilbetriebe iRd § 15 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Teilbetriebsfiktion in § 6 Abs 2 S 1 bis 3 EnWG

Tz. 463 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Abs 1 S 2 UmwStG setzt eine st-neutrale Spaltung das Vorliegen von "Nur-Teilbetrieben" voraus. Da fraglich ist, inwieweit ein Netzbetrieb die Voraussetzungen eines echten Teilbetriebs (s Urt des FG Ba-Wü v 04.11.1998, EFG 1999, 605) erfüllt, enthält § 6 Abs 2 S 1 und 3 EnWG eine Teilbetriebsfiktion. Dazu s auch das nicht veröffent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Behandlung der Anteilseigner der Übertragerin

Tz. 390 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei Aufspaltung einer Kö können die AE der übertragenden Kö Anteile an mehreren übernehmenden Kö, im Falle der Abspaltung neben Anteilen an der übertragenden auch Anteile an der übernehmenden Kö erhalten (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.42). Wegen der stlichen Folgen der Spaltung für die AE der übertragenden Kö erklärt § 15 Abs 1 UmwStG den § 13 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 201 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Spaltung eines Rechtsträgers soll die Fortsetzung des bisherigen unternehmerischen Engagements in anderer Rechtsform ermöglichen (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.22), dh dass ungeachtet der Umstrukturierung auf der Gesellschaftsebene eine weitestgehende Kontinuität auf der AE-Ebene gefordert wird. Eine st-neutrale Aufspaltung, Abspaltung oder Te...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Übergegangener Betrieb

Tz. 40 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG entfällt die Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG rückwirkend, wenn die Übernehmerin den auf sie übergegangenen Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag in eine Kap-Ges einbringt oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgibt. Besteht der übergegangene Betrieb aus mehreren Teilbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.3 Ermittlung der 20 %-Quote

Tz. 301 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 11 Abs 2 UmwStG ist nach § 15 Abs 2 S 5 UmwStG nicht anzuwenden, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Kö bestehenden Anteile ausmachen, an außenstehende Pers veräußert werden. Das Überschreiten der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Zuordnung des Vermögens usw bei einer Spaltung

Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn man von Arbeitsverhältnissen und den daraus entstandenen Versorgungsverpflichtungen absieht, die gem § 324 UmwG zwingend derjenigen Kö zuzuordnen sind, auf die der verursachende Betrieb oder Betriebsteil überführt worden ist, können nach UmwR sämtliche Aktiva und Passiva unabhängig von evtl funktionalen Zusammenhängen frei zugeordnet we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Verhältnis von § 15 Abs 2 S 8 UmwStG zu § 15 Abs 2 S 1 UmwStG und zu § 15 Abs 2 S 2 ff UmwStG

Tz. 334 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 8 UmwStG regelt für den Sonderfall, dass die Spaltung der Trennung von Gesellschafterstämmen dient, eine fünfjährige Vorbesitzzeit. Eine derartige Vorbesitzzeit ist auch Gegenstand der Regelung in S 1, wonach bei der zu spaltenden Kap-Ges die vorhandenen fiktiven Teilbetriebe (MU-Anteile und 100%igen Kap-Beteiligungen) nicht inn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG

Tz. 323 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine schädliche Veräußerung von Anteilen an der Nachfolgegesellschaft führt dazu, dass das gesamte übergegangene Vermögen mit dem gW anzusetzen ist (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.33). Dabei sind auch die stillen Reserven im Firmenwert aufzudecken. Die Anwendung der übrigen Vorschriften des UmwStG (insbes §§ 2, 12 und 13 UmwStG) bleibt davon unberü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Tragweite des Ausschlusses der Verlustberücksichtigung

Rn. 182 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entsprechend seinem Wortlaut schließt § 15 Abs 4 S 1 EStG sämtliche Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung vom Ausgleich mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus anderen Einkunftsarten aus. Selbstverständlich ist ein "Verlustausgleich" im selben Jahr mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht (-ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Einbringung von Mitunternehmeranteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auf Grund des in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Rechtsgrundverweises (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem hr-rechtlich wirksamen inl Formwechsels(s Tz 8–14) oder vergleichbaren ausl Vorgangs (s Tz 16–19) bei einem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20 ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2.1 Die Spaltung selbst als Veräußerungsvorgang (§ 15 Abs 2 S 2 UmwStG)?

Tz. 211 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Ges-Wortlaut des § 15 Abs 2 UmwStG aF trennt in seinen S 2–4 zwischen den Fällen, in denen die Spaltung selbst eine Veräußerung ist (S 2) und die Spaltung die Vorbereitung einer Veräußerung ist (S 3 und 4). Es ist umstritten, ob der Spaltungsvorgang selbst zu einer schädlichen Anteilsveräußerung auf AE-Ebene führen kann (wegen einer vergle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.4 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG

Tz. 231 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anknüpfungspunkt für eine etwaige schädliche Veräußerung sind die Anteile der an der Spaltung beteiligten Kö. So geht die FinVerw zutr davon aus, dass die Rechtsfolgen des § 15 Abs 2 S 2 bis 5 UmwStG an die Veräußerung der Anteile durch die Gesellschafter und nicht an die Veräußerung von BV durch eine an der Spaltung beteiligte Kö anknüpfen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerung- und Übertragungsgewinne sowie Entstrickung

Rz. 51 [Autor/Stand] Veräußerungsgewinne. Mit dem ATAD-UmsG wurde ausdrücklich geregelt, dass zu den Einkünften der in § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 genannten Tätigkeiten auch Veräußerungsgewinne ("einschließlich Veräußerungsgewinne") gehören.[2] Es handelt sich um eine deklaratorische Ergänzung.[3] Eine ausländische Gesellschaft kann Veräußerungsgewinne in verschiedenen Formen erziele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung von § 6b EStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG oder § 13a EStG

Rn. 26 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 6c EStG findet auf natürliche Personen Anwendung, die im Inland unbeschränkt oder beschränkt stpfl sind und die als nichtbuchführende Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende oder Selbstständige ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln; zur Anwendung bei Mitunternehmern s § 6b Rn 66 ff (Müller/Dorn). Ferner gilt § 6c EStG für Land- und For...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.2 Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft

Tz. 288 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 St-schädlich iSd § 15 Abs 2 S 5 UmwStG kann nur die Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Kö sein (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.27). § 15 Abs 2 S 5 UmwStG erfasst bei einer Abspaltung sowohl die Veräußerung der Anteile an der übertragenden als auch die an der übernehmenden Kö (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 391...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Maßgeblichkeit des europäischen Teilbetriebsbegriffs seit Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 99 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei der Beantwortung der Frage, welcher Teilbetriebsbegriff maßgebend ist, sind theoretisch vier Antworten denkbar (dazu, mwNachw, s Beinert/Benecke, FR 2010, 1009, 1020): Es gilt generell der nationale Teilbetriebsbegriff des EStG. Es gilt generell der Teilbetriebsbegriff der FRL. Es gilt eine gespaltene Regelung idS, dass für innerdt Spaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.4 Trennung von Gesellschafterstämmen

Tz. 344 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine Trennung von Gesellschafterstämmen liegt nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.37) vor, wenn im Fall der Aufspaltung an den übernehmenden Kö und im Fall der Abspaltung an der übernehmenden und an der übertragenden Kö nicht mehr alle Anteilsinhaber der Übertragerin beteiligt sind, dh, wenn die bisherigen Anteilsinhaber nicht mehr gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Beteiligte Rechtsträger; unter § 15 UmwStG fallende Vermögensübergänge

Tz. 11 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach der für stliche Übertragungen bis zum 31.12.2021 geltenden Rechtslage müssen gem § 1 Abs 2 UmwStG die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staats gegründete Gesellschaften iSd Art 54 AEUV bzw iSd Art 34 des EWR-Abkommens sein, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hohe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 461 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bis zum 01.07.2004 musste aufgr EU-rechtlicher Vorgaben eine rechtliche und organisatorische Entflechtung (Legal and Organisational Unbundling) von Erdgasnetzbetreibern in nationales Recht umgesetzt werden. Danach müssen Netzbetreiber hinsichtlich ihrer Rechtsform, Organisation und Entsch-gewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Übertragerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Nationaler oder europäischer Teilbetriebsbegriff?

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 96 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG benutzt den Begriff des Teilbetriebs, ohne ihn eigenständig zu definieren. Eine Definition findet sich jedoch in Art 2 Buchst j FRL (dazu s Tz 104). Die FinVerw hat sich bereits im UmwSt-Erl 2011 von ihrer früheren These der deckungsgleichen Auslegung des Begriffs der wes Betriebsgrundlage in § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anwendung des § 4h EStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei dem Organträger (§ 15 S 1 Nr 3 S 1 und 3 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG ist § 4h EStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens findet zunächst keine Begrenzung des abzb Zinsaufwands statt. Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen Zinsaufwendungen und Zinserträge iSd § 4h Abs 3 EStG enthalten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsinhalt und Regelungssinn

Tz. 7 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Während die §§ 11–13 UmwStG für die Verschmelzung die stlichen Folgen für die übertragende und die übernehmende Kö sowie für die AE der Übertragerin vollumfänglich regeln, erklärt § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die §§ 11–13 UmwStG vorbehaltlich des § 15 Abs 1 S 2 und des § 16 UmwStG für entspr anwendbar, macht aber in seinem Abs 2 eine st-neutrale Spa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.1 Allgemeines

Tz. 331 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Regelung zur Trennung von Gesellschafterstämmen ist inhaltgleich von § 15 Abs 2 S 5 UmwStG aF durch das WachstumschancenG (Ges v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr. 108) in § 15 Abs 2 S 8 UmwStG überführt worden. Bei der Trennung von Gesellschafterstämmen setzt, so § 15 Abs 2 S 8 UmwStG (bzw S 5 der aF), die Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Nichtvorliegen der in § 15 Abs 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 401 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Kommt es trotz einer gesellschaftsrechtlich nicht wirksamen Auf- und Abspaltung bzw einer Teilübertragung zum Vermögensübergang von der übertragenden auf die übernehmende Kö, sind die §§ 11–13 UmwStG insges nicht anzuwenden. (Rückschluss aus § 15 Abs 1 S 1 UmwStG). Anzuwenden bleibt jedoch § 2 UmwStG (s Tz 377; weiter s Neumann, GmbHR 2012,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auch die Verpflichtung der übertragenden Kö zur Erstellung einer stlichen Schlussbil auf den stlichen Übertragungsstichtag ergibt sich aus dem Verweis in § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 11 UmwStG. Insoweit gelten auch die Grundsätze der sog Zweibil-Theorie entspr (s § 11 UmwStG Tz 16). Das in der stlichen Schlussbil iSv § 15 UmwStG auszuweisende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27c aE; zust s Gerichtsbescheid des Hess FG v 05.11.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge des Formwechsels in eine ty...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.10 Handelsbilanz anlässlich der Auf- oder Abspaltung

Tz. 56 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gem § 125 UmwG gelten die Regelungen des UmwG über die Verschmelzung entspr, also auch § 17 Abs 2 UmwG. Die übertragende Kap-Ges hat auf eine logische Sekunde vor dem Spaltungsstichtag (= stlicher Übertragungsstichtag) eine Schlussbil zu erstellen. Der Übertragungsstichtag darf gem § 17 Abs 2 UmwG auf einen Zeitpunkt bis zu acht Monaten vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 70a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine sperrfristschädliche Verfügung über die eingebrachten Anteile iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der Beteiligung durch die Übernehmerin. Dabei bedeutet (unmittelbare) Veräußerung die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 24.01.2018, BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 383 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 12 Abs 1 UmwStG und § 4 Abs 1 UmwStG hat die Übernehmerin das durch Auf- oder Abspaltung auf sie übergehende BV mit den in der Schlussbil der Übertragerin enthaltenen Werten zu übernehmen, unabhängig davon, ob dort Bw, Zwischenwerte oder gW ausgewiesen sind. Die übernehmende Kö tritt als (partielle) Gesamtre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges oder Gen. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.5 Anteilseinbringungen außerhalb der nach § 22 Abs 1 S 6 Hs 2 UmwStG "unschädlichen" Vorgänge

Tz. 42a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 1 S 6 Hs 2 UmwStG enthält eine Ausnahme vom Veräußerungsbegriff des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG für die dort (abschließend) bezeichneten Bw-Einbringungen (s Urt des BFH v 24.10.2018, BStBl II 2019, 45 unter Rn 19 und s Tz 33; s Urt des BFH v 27.11.2024, DStR 2025, 821 unter Rn 49). Den Tatbestand der Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG...mehr