Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.5 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 124 Für unentgeltlichen Erwerb von Betriebsvermögen gilt § 6 Abs. 3 EStG, von Privatvermögen § 11 EStDV. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils z. B. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall) oder der Einzelrechtsnachfolge (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge) ist der Rechtsnachfolger an die Werte seines Rechtsvorgängers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.2 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einem Einzelunternehmen

Rz. 189 Für einen Einzelunternehmer sowie Körperschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG fallen, verfallen Zins- und EBITDA-Vorträge bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs. Unter "Betrieb" ist derselbe Betrieb zu verstehen wie in § 4h Abs. 1 EStG (Rz. 25). Dieser Betrieb muss übertragen oder aufgegeben werden. Rz. 189a Aufgabe des Betriebs bedeutet, dass die wesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.2 Begriff des Betriebs

Rz. 22 Obwohl der Begriff des Betriebs für die Definition und Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs grundlegend ist, hat er in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Praxis kaum selbstständige Bedeutung erlangt. Auch im Gesetz ist der Begriff nicht definiert. In § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG erscheint der Begriff in der Verbindung als "Gewerbebetrieb"; in § 15 Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.5 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Organschaft

Rz. 211 Wird eine Organschaft gebildet, gehen die Zins- und EBITDA-Vorträge weder bei dem Organträger noch bei der Organgesellschaft unter, da kein Rechtsträgerwechsel vorliegt. Ein fiktiver Rechtsträgerwechsel kann auch nicht darin gesehen werden, dass Organträger und Organgesellschaft nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als "ein" Betrieb gelten. Für einen vororganschaftlichen Zins- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 20d Die Vorschrift wurde durch G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Sie hat keine Vorgängerregelung. Rz. 20e Durch G. v. 19.12.2008[2] wurde Abs. 5 um S. 3, der einen Verweis auf § 8c KStG enthält, ergänzt. Rz. 20f Durch G. v. 16.7.2009[3] wurde in § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG die Freigrenze von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht, allerdings nur für Wirtschaftsjahre, die nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.1 Allgemeines

Rz. 188 § 4h Abs. 5 EStG enthält eine umfassende Regelung zum Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags. Nach dieser Regelung gehen der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag bei der Aufgabe des Betriebs nach § 16 Abs. 3 EStG und bei der Übertragung des Betriebs unter. Nach dieser Regelung sind beide Vorträge an den Stpfl. (Betriebsinhaber) gebunden und nicht übertragbar....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.4 Umfang der Verluste und Gewinne i. S. v. § 15 Abs. 4 S. 1 EStG und deren Ermittlung

Rz. 514 Vom Verlustausgleich und Verlustabzug sind alle Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder -haltung i. S. d. § 15 Abs. 4 EStG ausgeschlossen, also nicht nur Verlustteile, die durch Bewertungsfreiheiten, durch erhöhte oder durch Sonderabschreibungen entstanden sind.[1] Ebenfalls gehören hierzu Verluste, die aus der Inanspruchnahme von Rücklagen resultieren.[2] Diese Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Möglicher Verlustausgleich, möglicher Verlustabzug und Besonderheiten

Rz. 516 § 15 Abs. 4 suspendiert die allgemeinen Regelungen zum Ausgleich oder Vor- und Rücktrag der Verluste aus gewerblicher Tierzucht: Sie sind nur mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung ausgleichs- oder von diesen abzugsfähig.[1] Der Verlust muss nach § 15 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG gesondert festgestellt werden. Ein Verlustabzug ist seit dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Überblick und Regelungssystematik

Rz. 8 § 15 EStG regelt zusammen mit §§ 16 und 17 EStG die Besteuerung im Bereich der gewerblichen Einkünfte, wobei § 15 EStG den Grundsatz der Gewerblichkeit und die laufenden Einkünfte, § 16 EStG (Betrieb/Teilbetrieb/Mitunternehmeranteil) und § 17 EStG (Anteile an Kapitalgesellschaften) dagegen die Besteuerung bestimmter (aperiodischer) Aufgabe- und Veräußerungstatbestände ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden unterfallen keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nrn. 1–7 EStG. Damit sind Überschneidungen zwischen der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Regelfall ausgeschlossen; ein und dieselbe Handlung kann nicht zugleich Einkommensteuer und Erbschaft- oder ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4.1 Herleitung des Jahresertrags aus dem regelmäßigen Ermittlungszeitraum

Rz. 335 Der für die Schätzung des künftigen Jahresertrags maßgebliche Durchschnittsertrag ist nach § 201 Abs. 2 S. 1 BewG möglichst aus den Betriebsergebnissen der letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten. Anstelle des drittletzten abgelaufenen Wirtschaftsjahres ist nach § 201 Abs. 2 S. 2 BewG das gesamte Betriebsergebnis eines am Bewert...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.4 Ansatz des Liquidationswerts bei Herauslösung wesentlicher Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang (§ 162 Abs. 4 BewG)

Rz. 470 § 162 Abs. 4 BewG schreibt den nachträglichen Ansatz des Liquidationswerts für den Fall vor, dass – ohne Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG – wesentliche Wirtschaftsgüter dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nicht mehr auf Dauer zu dienen bestimmt sind. Wesentliche Wirtschaftsgüter ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Ausführungen (s Tz 35 ff) gelten für die Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs innerhalb von fünf Jahren nach der Umw entspr. Hinsichtlich des Teilbetriebsbegriffs ist uE auf den des § 16 EStG und damit auf den nationalen und nicht auf den EU-rechtlichen abzustellen. Denn iRd § 18 Abs 3 UmwStG geht es nicht um die Umstr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Einbringung eines Teilbetriebs in eine neu gegründete Tochtergesellschaft

Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird mit stlicher Rückwirkung aus dem Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ein Teilbetrieb in eine neu gegründete Tochter-Kap-Ges nach § 20 UmwStG zu einem Wert unterhalb des gW ausgegliedert/eingebracht, kann zwischen dem übertragenden Rechtsträger und der Tochter-Kap-Ges mit Wirkung ab dem stlichen Übertragungstichtag ein Organschaftsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines (mittelbaren) Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umgangen werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Entsprechende Anwendung des § 13 UmwStG bei Spaltung

Tz. 61 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung oder durch Teilübertragung auf eine andere Kö über, gilt gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG § 13 UmwStG grds entspr. Nur wenn die in § 15 Abs 1 S 2 UmwStG genannten Teilbetriebsvoraussetzungen erfüllt sind, dh wenn auf die Übernehmerin(nen) ein Teilbetrieb übertragen wird und im Fall der Abspaltung be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.8 Fremdfinanzierung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch die Umw werden die Darlehenszinsen zu Sonder-BA (s Tz 75), wenn nicht die Übenehmerin selbst, sondern deren AE die Beteiligung an der Überträgerin halten. Hält die Übernehmerin selbst die Beteiligung an der Überträgerin, waren die Darlehenszinsen vor dem stlichen Übertragungsstichtag aufgrund des WK-Abzugsverbots gem § 20 Abs 9 EStG nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Einbringung der Beteiligung (Anteilstausch) an einer Tochter-Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft ("Höher hängen" oder "Tiefer hängen")

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Stlich unproblematisch ist der Fall des "Höherhängens" einer Beteiligung (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.17). Beispiel: In der Ausgangssituation besteht eine Beteiligungskette M – T – E (jeweils 100%ige Beteiligungen). Durch Einbringung seitens T wird die E-Beteiligung mit stlicher Rückwirkung zum 31.12. des Vorjahrs auf die M übertragen, so dass T ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung der ErbSt-Belastung

Rn. 28 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Betrages, mit dem Einkünfte der ErbSt unterlegen haben, ist der Zeitpunkt des Erbanfalls. Wertveränderungen zwischen dem Zeitpunkt des Erbanfalls und der Realisierung der Einkünfte sind unbeachtlich. Zum Zwecke der Ermittlung des Betrages, zu dem die Einkünfte der ESt unterlegen haben, ist eine e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Verschmelzung oder Spaltung des Organträgers

Tz. 72 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auf der Grundlage der uE zutr These (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011, s Tz 71), wonach Umwandlungen sowohl auf der Ebene des übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind, vertritt die Fin-Verw die Auff, dass jede Umwandlung des OT grds zur einkommenswirksamen Auflösung der in ihrer St-Bil a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Verhältnis zum UmwStG

Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen im Zusammenhang mit einem (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, ist (nur und vorrangig) § 20 UmwStG anzuwenden, wenn die Beteiligung als (unselbständiger) Bestandteil der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG anzusehen ist (Rückschluss aus § 22 Abs 1 S 5 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) WG-Charakter des Geschäfts- o Firmenwerts?

Rn. 726 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Mit beachtlicher Begründung wird dem Geschäftswert in der Literatur teilweise der WG-Charakter abgesprochen, und zwar wegen der fehlenden Einzelübertragbarkeit (Wichmann, BB 1994, 1673; Siegel, StuW 1995; 390; Nachweise bei Söffing, FS Döllerer, 598). Tatsächlich "klebt" der Firmenwert unbestritten am betreffenden Betrieb oder auch Teilbetri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG

Tz. 83 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem BV, ist der Einbringungsgewinn gem § 21 Abs 3 S 1 Hs 2 UmwStG nach Maßgabe des § 16 Abs 4 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn aufgr der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis der Beteiligung gilt (s Tz 77) und die eingebrachte Beteiligung das gesamte Nen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umw auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite besteht nämlich idR das Interesse, eine an einem Umstrukturierungsvorgang betei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Besonderheiten bei Vermögensübergang

Rz. 10 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 ordnet für bestimmte Fallkonstellationen an, dass die Rechnungslegungspflicht bereits am ersten Abschlussstichtag beginnt, an dem die Größenmerkmale erfüllt sind; bspw. wenn auf das Unternehmen während des GJ das Vermögen eines anderen Unternehmens durch Umwandlung oder in anderer Weise als Ganzes übergegangen ist. Überschreitet das aufne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Tarifermäßigung (§ 34 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Tarifermäßigung bei der ESt gem § 34 EStG findet auf den Einbringungsgewinn in keinem Fall Anwendung (unabhängig davon, ob die Einbringung zum gW oder einem Zwischenwert erfolgt). Nach § 21 Abs 3 S 2 UmwStG ist die Tarifglättung nach § 34 Abs 1 EStG generell auf alle Einbringungsgewinne nicht anwendbar. Dies entspricht der allg Rechtslage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Verhältnis zwischen § 7 GewStG und § 18 Abs 3 UmwStG

Tz. 74 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Soweit ein unter § 18 Abs 3 S 1 oder 2 UmwStG fallender Aufgabe- oder VG auch nach § 7 GewStG der GewSt unterliegt, stellt sich die Frage, ob § 7 GewStG oder § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG vorrangig ist. Bejaht man einen Vorrang des § 7 GewStG ggü § 18 Abs 3 UmwStG, ist zweifelhaft, ob eine St-Ermäßigung nach § 35 EStG versagt werden kann, da § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besondere Terminologie des Anteilstauschs

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die einzelnen Arten des Anteilstauschs und die beteiligten Rechtsträger führt § 21 Abs 1 UmwStG eine besondere Terminologie ein. Diese ges festgelegten Begriffe werden im Folgenden einheitlich verwendet und dienen sowohl der besseren Lesbarkeit des Gesetzes als auch – noch wes – der klareren Bestimmtheit der Regelungen. Im Einzelnen bede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausschluss/Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rn. 248 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 4 Abs 1 S 3 nennt vier Entstrickungstatbestände zur Sicherung des deutschen Steueranspruchs durch Entnahmefiktion: Ausschluss bezüglich des Gewinns bei Veräußerung eines WG (s Rn 250), Einschränkung bezüglich des Gewinns bei Veräußerung eines WG (s Rn 260), Ausschluss bezüglich des Gewinns bei Nutzung eines WG (s Rn 263), Einschränkung bezügl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF)

Tz. 51 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine neben der Ausgabe von neuen Anteilen an der Übernehmerin weitere Gewährung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der bisherige Abs 4 des § 18 UmwStG ist durch das SEStEG zu § 18 Abs 3 UmwStG geworden, der bereits durch das StBereinG 1999 aufgehoben worden war. Der Inhalt der Vorschrift ist unverändert. Wegen der Änderung durch das JStG 2008 s Tz 2 und s Tz 56. Bei der Umw einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers wird der Übernahmege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organschaft, GmbHR 1996, 905; Fey/Kra...mehr