Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 2. Inkongruente Deckung

Rz. 37 Eine inkongruente Sicherung oder Befriedigung ist immer dann anzunehmen, wenn die vorgenommene Leistung des Schuldners von der auf Grundlage des vereinbarten Schuldverhältnisses spezifizierten Leistung zum Nachteil des Schuldners abweicht.[55] Mit anderen Worten: Der Gläubiger erhält ein Recht oder eine Leistung gem. § 131 InsO, die er nicht, nicht in der Art oder nic...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / III. Planbestätigung und Planwirkung

Rz. 31 Der Insolvenzplan ist durch das Insolvenzgericht nach § 248 InsO zu bestätigen oder nach den §§ 248a ff. InsO zu versagen. Die Bestätigung der Planannahme durch die Beteiligten ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Zudem wird hierüber sichergestellt, dass kein zulässiger und begründeter Versagungsantrag (§§ 248a Abs. 3, 251 Abs. 1 InsO), eine etwaige Planbedingung eingetrete...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO

Rz. 55 Nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO sind Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird nach S. 2 vermutet...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Stundung der verbleibenden Steuer (§ 28a Abs. 3 ErbStG)

Rz. 226 Die Steuer kann aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung ganz oder teilweise erlassen werden (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Im Falle eines nur teilweisen Steuererlasses, ist die nicht erlassene (verbleibende) Steuer zur Zahlung fällig. Die Begleichung der Steuer kann für den Erwerber insbesondere dann mit Schwierigkeiten verbunden sein, wenn das verfügbare Vermögen nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.5 Insbesondere: Abzinsungspflicht

Rz. 504a Mit dem CoronaStHG IV v. 19.6.2022[1] wurde die bisherige strikte Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten aufgehoben (zur Altregelung siehe Rz. 505ff.), wobei für Rückstellungen andere Bestimmungen gelten (Rz. 373). Ursprünglich basierte die Abzinsung auf der Annahme, dass zinslose Verbindlichkeiten den Stpfl. weniger belasten würden, da ein impliziter Zinsante...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2 Familienstiftungen mit begünstigtem Vermögen

Rz. 326 Alle Verschonungsregelungen für begünstigtes Vermögen gelten auch für die Erbersatzsteuer von Familienstiftungen (s. § 13a Abs. 11, § 13c Abs. 3, § 13d Abs. 4, § 28 Abs. 2, § 28a Abs. 7 ErbStG).[1] Rz. 327 Danach kann eine Familienstiftung mit einem Vermögen von mehr als 26 Mio. EUR bei der Erbersatzsteuer zwischen einem reduzierten Verschonungsabschlag aufgrund des A...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reinvestitionsrücklage nach... / 5.6 Keine Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Zwar verlangt § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG die Zugehörigkeit der angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte. Jedoch haben das FG Niedersachsen mit Urteil vom 1.12.2011[1] und das FG München mit Urteil vom 7.7.2014[2] entschieden, der Vorrang des Unionsrechts gebiete die Anwendung des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auf zum Anlagevermög...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer kann nicht ... / Das ändert sich

Mit den Änderungen soll die Stundungsregelung auf sämtliche Fälle ausgeweitet werden, in denen Grundbesitz zu Wohnzwecken genutzt wird. Insbesondere erfasst die neue Regelung nun auch Fälle, in denen das vom Erblasser oder Schenker genutzte Grundstück nach dem Erbfall oder der Schenkung zu Wohnzwecken vermietet wird. Ebenfalls erfasst werden nun alle Fälle der Nutzung zu eige...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer kann nicht ... / Zusammenfassung

Wer die Erbschaftsteuer nur zahlen könnte, indem er geerbte Wohnimmobilien verkauft, kann eine Stundung der Steuer beantragen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer kann nicht ... / Hintergrund

Auf Antrag wird eine Stundung auf bis zu 10 Jahren gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur aufbringen kann, indem er seine bewohnte Immobilie veräußert. Von der bisherigen Stundungsregelung wurden nur Grundstücke erfasst, die im Kaufzeitpunkt zu Wohnzwecken vermietet waren und die Voraussetzungen der entsprechenden Steuerbefreiungsvorschrift erfüllten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO – Ausfall einer kreditierten Kaufpreisforderung als rückwirkendes Ereignis

Im Streitfall hatte der Kläger einen Mitunternehmeranteil verkauft und den Kaufpreis teilweise kreditiert. In der Folgezeit kam es zwischen dem Kläger und den Käufern zum Rechtsstreit über die Rückzahlung des kreditierten Betrages. Nach Erlass eines Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 29.3.2012 schloss der Kläger mit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Position sind solche Ansprüche auszuweisen, die aus von dem bilanzierenden UN bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. HdJ, Abt. II/6 (2010), Rn. 103). Dies bedeutet, dass grds. eine strenge Verbindung zwischen den als UE zu zeigenden Beträgen und den Forderungen aus LuL besteht; Forderungen, denen kein Umsatzgeschäft i....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Restlaufzeit

Rn. 209 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff der Restlaufzeit entspricht dem bereits im Zusammenhang mit den Forderungen angesprochenen Begriff (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 199f.). Es ist jedoch zu bedenken, dass bei den Verbindlichkeiten in einem besonderen Maße die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen im Hinblick auf die Beurteilung der Finanzlage von Interesse sind. Aus ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 3.2 Vollverzinsung für Zinslaufbeginn seit 1.1.2019

Für Zeiträume ab dem 1.1.2019 wurde aufgrund der zuvor festgestellten Verfassungswidrigkeit der Höhe der Zinssätze von 0,5 % pro Monat, mithin 6 % pro Jahr, die Zinssätze für Verzinsungen nach § 233a AO auf 0,15 % pro Monat, mithin 1,8 % pro Jahr herabgesetzt. Die bislang geltenden Zinssätze von 6 % pro Jahr entsprachen einfach nicht mehr dem Marktniveau im Rahmen der andaue...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 5 Europarecht

Rz. 17 Bereits im Gesetzgebungsverfahren erfolgte der Hinweis auf das Europarecht.[1] Ende der Sechziger bzw. zu Beginn der Siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts war die Tragweite des europäischen Rechts für das Steuerrecht noch gar nicht absehbar. Im Laufe der Zeit erwies sich aber das Unionsrecht in Gestalt der Grundverkehrsfreiheiten durch die EuGH-Rechtsprechung als K...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VI. Stundung der Prämien

Rz. 163 Die Stundung der Prämien setzt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Versicherer voraus. Der Inhalt der Stundungsvereinbarung ist den Parteien überlassen. So kann bereits die erste oder einmalige Prämie gestundet werden oder nur die Folgeprämien ab einem bestimmten Zeitpunkt. Bei einer Stundung der Erstprämie besteht abweichend von § 37 Abs. 2 VVG Versicherungsschu...mehr

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AGS 11/2024, Restschuldbefr... / III. Stundung als Ausschluss der Versagung und rechtliches Gehör

Eine Versagung kommt dann nicht in Betracht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a InsO gestundet wurden. Das Insolvenzgericht muss vor der Entscheidung den Schuldner hören. Die Versagung unterbleibt, wenn der Schuldner binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht den fehlenden Betrag einzahlt oder ihm dieser entsprechend § 4a InsO gestundet wird.mehr

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AGS 11/2024, Restschuldbefr... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist von besonderer Relevanz. Die Versagung nach § 298 InsO gehört zu den häufigsten Fällen einer Versagung. Das Gesetz regelt die Versagungsmöglichkeiten in § 298 InsO, die anders als die beiden anderen Bestimmungen nicht auf eine Pflichtverletzung im engeren Sinne abstellt, sondern die Versagung einzig von der Bezahlung eines Geldbetrages abhängig macht. Da...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes

Rz. 251 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, sondern darauf, dass der Versicherungsnehmer die Zahlung rechtzeitig b...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / e) Bewertung von Kapitallebensversicherungen

Bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung kann auf den Rückkaufswert, der unter Berücksichtigung von Stornoabzügen errechnet wird und ein bloßer Liquidationswert ist, nur abgestellt werden, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht zu erwarten ist (z.B., weil zur Erfüllung der Ausgleichsforderung eine Verwertung der Versicherung erfolgen muss) und auch durch eine Stu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Lebensversicherung und Zugewinnausgleich

Rz. 639 Fraglich kann sein, wem der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Zugewinnausgleich zuzuordnen ist, wenn widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrechte oder Rechte anderer Personen aufgrund von Verpfändung, Abtretung oder Pfändung bestehen. Hier dürfte danach zu differenzieren sein, in wessen Vermögen die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung fallen. F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.1.2.1 Kauf auf Raten, Stundung, Finanzierungskosten

Rz. 131 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zinsen für Fremdkapital, das der Finanzierung von Anschaffungsvorgängen dient, stellen keine Anschaffungskosten da. Das ergibt der Umkehrschluss aus § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungskosten in die Herstellungskosten einbezogen werden können. Sowohl bei Ratenkaufverträgen als auch bei der Stundung l...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.1 Zugangsbewertung

Rz. 1055 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derivativ erworbene Forderungen, also bereits bestehende Forderungen, die der Bilanzierende gekauft hat und die ihm abgetreten wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Sie sind also im Rahmen der Zugangsbewertung nicht mit dem Nennbetrag, sondern mit dem Betrag anzusetzen, den der Zessionar – der Erwerber – für sie bezahlt hat. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.1.1 Forderungen

Rz. 1010 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Forderungen sowie andere Finanzwerte (§ 266 Abs. 2 A.III. HGB) zählen bilanzrechtlich zu den materiellen Vermögensgegenständen. Problematisch ist bei Forderungen aber regelmäßig der Zeitpunkt, ab dem sie angesetzt werden dürfen. Die Forderung muss rechtlich entstanden sein und noch bestehen, aber nicht fällig sein.[1] Rz. 1011 Stand: 2. A. –...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.4 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Rz. 1101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 fallen die finanziellen Vermögenswerte der Kategorien at amortised cost und fair value through OCI. Entgegen dem incurred loss model werden nunmehr erwartete Verluste (expected losses) als Wertminderung erfasst, selbst wenn es zum Bilanzierungszeitpunkt an konkreten Hinweisen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.3.1 HGB

Rz. 1111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter diesem Gliederungspunkt sind sowohl die Forderungen aus Umsatzgeschäften als auch sonstige Forderungen auszuweisen, soweit es sich nicht um Finanzanlagen des Anlagevermögens handelt. Die vom Gesetz vorgegebene Gliederung ist etwas missverständlich, weil im ersten Punkt Forderungen aus Umsatzgeschäften und in den Folgepunkten Forderung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.5.4 Temporäre Anpassung des Regelwerks zur Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Covid-19-Pandemie

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hatte das IASB im Mai 2020[1] sowie März 2021[2] zwei Änderungen (amendments) zu IFRS 16 "im Schnellverfahren"[3] veröffentlicht, die dem Leasingnehmer temporäre Erleichterungsvorschriften zur Bilanzierung von Mietkonzessionen einräumten. Die temporären Erleichterungsvorschriften waren erstmalig und dami...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.4 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 45 Werden Wertpapiere, die dem Depotgesetz (DepotG) unterliegen, über eine Bank erworben, können sie vom Erwerber bereits bilanziert werden, sobald die Bank die Schlussnote erteilt und den Kaufpreis belastet hat. Im Falle der Sonderverwahrung gilt das auch dann, wenn die Bank den Ankauf der Wertpapiere unter dem Vorbehalt kreditiert, das Stückeverzeichnis nur auf Verlang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.1 Vorfälligkeits-/Verfallsregelungen

Auf Grundlage des § 21 Abs. 7 WEG a. F. konnten die Wohnungseigentümer auch Vorfälligkeits- bzw. Verfallsregelungen dergestalt beschließen, dass im Fall des Verzugs mit einer konkreten Anzahl von Hausgeldzahlungen sofort das restliche auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wurde.[1] Hinweis Begriffe Verfallsregelung Wesen einer Verfallsrege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.5 Ratenzahlungs-/Stundungsregelungen

Auch bei noch so geordneten Finanzverhältnissen kann es vorkommen, dass zuverlässige Wohnungseigentümer in finanzielle Engpässe geraten. Soweit diese kurzfristig sind und abzusehen ist, dass sich die finanzielle Lage des Wohnungseigentümers verbessern wird, dürfte es nicht im Interesse der Gemeinschaft liegen, im Fall des Verzugs mit Hausgeldern oder Beiträgen zu einer besch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.8 Verordnungsermächtigung (Abs. 8; aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2025)

Rz. 15 Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.5 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreier Sanierungsertrag – Antragstellung als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz 1. Die gesonderte Feststellung gemäß § 3a Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt in einem eigenständigen Verwaltungsakt und wird bei einer Mitunternehmerschaft einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung – AO –). Dieser Feststellungsbescheid ist als Grundlagenbescheid f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 3.1 Begünstigung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 671 Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2464) gibt es ab 1.7.2016 folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht: Siehe hierzu auch die koordinierten Anwendungserlasse zur ErbSt-Reform – AEErbSt 2017 – BStBl. 2017 I S. 902. Das begünstigte Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Zufluss in Stundungsfällen (§ 44 Abs. 4 EStG)

§ 44 Abs. 4 EStG stellt eine Ausnahme auf den Zeitpunkt der Vornahme des Steuerabzugs dar. Für den Fall, dass Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen der Kapitalerträge ausdrücklich Stundung des Kapitalertrags vereinbaren, weil der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend nicht zur Zahlung in der Lage ist, wird der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Stundung (§ 95 Abs 2 EStG idF bis 31.12.2022)

Rn. 40 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Tritt der Fall der schädlichen Verwendung nach § 95 Abs 1 EStG ein, kann der Rückzahlungsbetrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase gestundet werden. Voraussetzung ist ein Antrag des Zulageberechtigten, wobei der Antrag über den Anbieter an die zentrale Stelle geleitet werden muss. Für die Beantragung der Stundung muss der Anbieter dem Zulage...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 4.1.2019 (BR-Drucks. 4/19)

Rz. 47 [Autor/Stand] (Auszug) A. Problem und Ziel [...] Auch steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen, die regelmäßig auf Grund des unionsrechtlichen Primär-und Sekundärrechts für EU-/EWR-Sachverhalte günstigere Rechtsfolgen vorsehen als für Drittstaatensachverhalte, werden gemäß dem jeweiligen Wortlaut künftig im Verhältnis zum Vereinigten Königreich keine Anwendung me...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr