Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.1 Begünstigung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 671 Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2464) gibt es ab 1.7.2016 folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht: Siehe hierzu auch die koordinierten Anwendungserlasse zur ErbSt-Reform – AEErbSt 2017 – BStBl. 2017 I S. 902. Das begünstigte Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Zufluss in Stundungsfällen (§ 44 Abs. 4 EStG)

§ 44 Abs. 4 EStG stellt eine Ausnahme auf den Zeitpunkt der Vornahme des Steuerabzugs dar. Für den Fall, dass Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen der Kapitalerträge ausdrücklich Stundung des Kapitalertrags vereinbaren, weil der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend nicht zur Zahlung in der Lage ist, wird der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stund...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Stundung (§ 95 Abs 2 EStG idF bis 31.12.2022)

Rn. 40 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Tritt der Fall der schädlichen Verwendung nach § 95 Abs 1 EStG ein, kann der Rückzahlungsbetrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase gestundet werden. Voraussetzung ist ein Antrag des Zulageberechtigten, wobei der Antrag über den Anbieter an die zentrale Stelle geleitet werden muss. Für die Beantragung der Stundung muss der Anbieter dem Zulage...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 4.1.2019 (BR-Drucks. 4/19)

Rz. 47 [Autor/Stand] (Auszug) A. Problem und Ziel [...] Auch steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen, die regelmäßig auf Grund des unionsrechtlichen Primär-und Sekundärrechts für EU-/EWR-Sachverhalte günstigere Rechtsfolgen vorsehen als für Drittstaatensachverhalte, werden gemäß dem jeweiligen Wortlaut künftig im Verhältnis zum Vereinigten Königreich keine Anwendung me...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 21.4.2006

Rz. 24 [Autor/Stand][...] Artikel 6 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 28.7.2022

Rz. 63 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) § 27 Absatz 3 Nummer 3 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7.12.2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „3. § 21 in der am 21. Mai 2003 geltenden Fassung ist für einbringungsgeborene Anteile im Sin...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Kabinettsentwurf v. 12.7.2006

Rz. 25 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist § 17 des Einkommensteuergesetz...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 16.9.2022 (BR-Drucks. 457/22)

Rz. 64 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) § 27 Absatz 3 Nummer 3 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7.12.2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „3. § 21 in der am 21. Mai 2003 geltenden Fassung für einbringungsgeborene Anteile im Sinne v...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Bericht des Finanzausschusses v. 9.11.2006 (BT-Drucks. 16/3369)

Rz. 32 [Autor/Stand] Begründung – (Auszug) [...] Zu Artikel 7 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 6) Zu Absatz 1 Die bisherige Fassung des Regierungsentwurfs setzt für die Besteuerung voraus, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird (Entstrickung). Dies ist in der Regel de...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 60 [Autor/Stand][keine Änderungen zu § 6 AStG] [...] Vom Ausschuss abgelehnter Entschließungsantrag Die Fraktion der FDP brachte einen Entschließungsantrag ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Wegzugsbesteuerung, § 6 AStG) „In die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/28652 ist folgende Ausschlussentschlie...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.11.2006 (BT-Drucks. 16/3315)

Rz. 31 [Autor/Stand] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23)

Rz. 72 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 5 wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1971 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewö...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. VI/2883, Anlage 3)

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Artikel 1 § 6 Abs. 5 Satz 1 Gegen den Vorschlag werden keine Einwendungen erhoben. Begründung Die angeführte Vorschrift läßt zu, die bei der Auswanderung von unbeschränkt Steuerpflichtigen vom Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen anfallende Steuer zu stunden, wenn die alsbaldige Einziehung mit Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre. Dies ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Sonderregelung des § 412 Abs. 3 AO

Rz. 18 [Autor/Stand] § 412 Abs. 3 AO enthält eine Modifizierung zu § 107 Abs. 4 OWiG. Damit hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass im finanzbehördlichen Bußgeldverfahren für Bundes- und Landes-FinB gleiches Recht gilt[2]. Sowohl § 412 Abs. 3 AO als auch § 107 Abs. 4 OWiG sind wegen ihrer Querverweise auf das am 14.8.2013[3] außer Kraft getretenen Verwaltungskostengesetz, da...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Stellungnahme des Bundesrates v. 22.9.2006 (BR-Drucks. 542/06(Beschluss))

Rz. 28 [Autor/Stand][...] 6. Zu Artikel 7 (Außensteuergesetz) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung der Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung des § 95 EStG wurde durch das AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschn und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 95 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Empfehlungen der Ausschüsse v. 11.9.2006 (BR-Drucks. 542/1/06)

Rz. 27 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22.9.2006 [...] Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Finanzausschuss 6. Zu Artikel 7 (Außensteuergesetz) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren d...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 8.5.2024

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 10 (Weitere Änderung des Umwandlungssteuergesetzes [1.1.2025]) Das Umwandlungssteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 3. § 27 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Abweichend von Absatz 2 istmehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 19.6.1972 (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 10 [Autor/Stand] I. Allgemeines [...] [...] II. Einzelbemerkungen Artikel 1 – Außensteuergesetz (AStG) [...] zu § 6 AStG Der Ausschuß hat die Auffassung der Bundesregierung erörtert, daß diese Vorschrift, "ausgehend von den Grundsätz...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 26.4.2021 (BR-Drucks. 245/1/21)

Rz. 58 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 1004. Sitzung des Bundesrates am 7.5.2021 [...] Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Wi. 11. Zum Gesetzesentwurf allgemeinmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 15.6.1972 (BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 9 [Autor/Stand][...] B. Antrag des Ausschusses Der Bundestag wolle beschließen, 1. den Gesetzesentwurf – Drucksache VI/2883 – in der aus der anliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen; [...] Dritter Teil Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses [Absätze 1 bis 4 unverändert] (5) Die nach Absatz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zahlungserleichterungen und Einstellung der Vollstreckung

Rz. 10 [Autor/Stand] Ist dem Betroffenen (auch juristische Personen und Personenvereinigungen i.S.v. § 30 OWiG, vgl. § 99 OWiG) nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, muss ihm nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung die Vollstreckungsbehörde von Amts wegen eine Zahlungsfrist (Stundung) bewilligen oder Ratenzahlung gestatte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, sind die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß die Anteile mit der Beendi...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8 Finanzielle Förderung durch Gewährung eines Darlehens

Bis zum 31.12.2014 sah das Pflegezeitgesetz einen finanziellen Ausgleich für die Pflegezeit nicht vor. Bei Vereinbarung von Familienpflegezeit hat der Arbeitnehmer nach dem FPfZG i. d. F. vom 6.12.2011 gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Aufstockung des während der Familienpflegezeit erzielten Entgelts aus der Teilzeitbeschäftigung. Die Aufstockung erfolgt durch En...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.4 Krankheit des Beschäftigten während der Familienpflegezeit bzw. der Nachpflegephase

Für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt Folgendes: Arbeitsunfähigkeit während der Familienpflegezeit Erkrankt der Beschäftigte während der Familienpflegezeit über den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus, so fehlt es an einem aufstockungsfähigen Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen für eine förderfähige Entgeltaufstockung liegen (...mehr

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V / 34 Verteidiger, Niederlegung des Mandats [Rdn 5200]

Rdn 5201 Literaturhinweise: Burhoff, Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365 Dahns, Annahme, Ablehnung und Kündigung von Anwaltsverträgen, NJW-Spezial 2007, 333 Onderka, Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel, RVGprofessionell 2006, 137 Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, NJW 2015, 2008 Schefer, Berufsrechtliche Implikationen bei der Annahme, Wah...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, gelten die Anteile mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes als veräußert. Bei An...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes endet, ist auf Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Ze...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.4 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

"Tragende Säule"[1] des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Fassung vom 6.12.2011 ist die zinslose Refinanzierung der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (das frühere Bundesamt für den Zivildienst). Förderfähig ist die Aufstockung nur, soweit die Aufstockung über ein sog. "negatives" Wertg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz

Rz. 14 [Autor/Stand] Hält der Betroffene die Vollstreckung oder einzelne Anordnungen oder Maßnahmen bei der Vollstreckung nicht für zulässig, so kann er gem. § 103 OWiG eine Entscheidung des nach § 104 Abs. 1 und 2 OWiG zuständigen (Straf-)Gerichts herbeiführen (regelmäßig das AG; zu beachten ist bei Steuerordnungswidrigkeiten die Zuständigkeitskonzentration gem. § 410 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 3.11.2014 (BT-Drucks. 18/3017)

Rz. 41 [Autor/Stand][...] Artikel 8 (Änderung des Außensteuergesetzes) [...]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, ist auf Anteile an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Zeitpunkt der Beendigung der un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 17.10.2022 (BR-Drucks. 457/1/22)

Rz. 65 [Autor/Stand][...] Fz. 28. Zu Artikel 11a – neu – (§ 6 Absatz 2 Satz 4 AStG) Artikel 30 (Absatz 8a – neu) „Artikel 11a Änderung des Außensteuergesetzes In § 6 Absatz 2 Satz 4 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) g...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 30.11.2022 (BT-Drucks. 20/4729)

Rz. 68 [Autor/Stand][...] Artikel 11 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) unverändert [...] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung rückständiger Raten aus einem Grundstückskaufvertrag. Die Parteien sind Geschwister. Die Mutter der Parteien, Frau CC, veräußerte mit Grundstückskaufvertrag vom 10.4.2014 ihren Grundbesitz in der Straße1 in Ort2 an den Beklagten zu einem Kaufpreis von 300.000 EUR. Der Grundstückskaufvertrag sah in § 5 Abs. 2 eine zinslose Stund...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.2 Stundung (Zeilen 50 bis 51)

Beim Erwerb begünstigten Vermögens von Todes wegen besteht nach § 28 Abs. 1 ErbStG die Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer. Hierbei ist die Stundung für bis zu sieben Jahre möglich. Voraussetzung ist ein Antrag. Die gestundete Steuer ist in gleichen Jahresbeträgen zu entrichten. Wie die gestundete Erbschaftsteuer zu berechnen ist, ergibt sich aus R E 28 Abs. 4 ErbStR ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.2 Wegzugsbesteuerung § 6 AStG

Rz. 222 Personen, die gem. § 17 EStG an (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaften qualifiziert beteiligt sind, müssen bei deren Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG beachten, wenn z. B. die begünstigten Kinder nicht in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Denn gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG wird die Wegzugsbesteuerung auch da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 3 Literatur

Rz. 13 Becker, Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 139. Münder, Das Leistungsrecht des SGB II – Erfahrungen mit pauschalierten Leistungen, NZS 2008, 169. Plaggemann, Stundung, Niederschlagung, Erlass, § 76 SGB IV, in: MAH SozR, § 12 IV.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.4 Wirkung des Erlasses des Anspruchs

Rz. 11 Der Erlass ist die gegenüber dem Schuldner abgegebene Erklärung des Grundsicherungsträgers, auf seinen Anspruch zu verzichten. Der Erlass einer Forderung kann grundsätzlich erst nachträglich erfolgen und setzt eine Entscheidung des Grundsicherungsträgers voraus (BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 11/10 R). Eine bestandskräftige Rückforderung ist mithin Voraussetzung ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974, 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988, 1. Hinrichs, Spezialnorm vor Gener...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.3 Antragsgebundene Abstandnahme von der Ratenzahlung und echte Stundung der Wegzugssteuer (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 3)

Rz. 411 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 3 AStG entfällt auf Antrag des Stpfl. die Erhebung von Jahresraten. Die Vorschrift ergänzt die allgemeinen Regelungen über die Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten um die Möglichkeit der echten Stundung. Sie dürfte für die Praxis besondere Bedeutung erlangen, weil sie die Beseitigung der Liquiditätsnachteile der Wegzugsbesteuerung – eben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5 Echte Stundung der Wegzugssteuer in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7 und 8)

2.4.5.1 Hintergrund Rz. 402 § 6 Abs. 4 S. 7 und 8 AStG enthalten Sonderregelungen über die Erhebung der Wegzugssteuer in sog. Rückkehrfällen nach § 6 Abs. 3 AStG. Die Sonderregelungen umfassen zwei Konzepte – einerseits die Modifikation der antragsgebundenen Ratenzahlung der Steuer (S. 7 Halbs. 1 und 2) und andererseits die Ermöglichung einer echten Stundung durch Abstandnahm...mehr