Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.4 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

"Tragende Säule"[1] des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Fassung vom 6.12.2011 ist die zinslose Refinanzierung der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (das frühere Bundesamt für den Zivildienst). Förderfähig ist die Aufstockung nur, soweit die Aufstockung über ein sog. "negatives" Wertg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 17.10.2022 (BR-Drucks. 457/1/22)

Rz. 65 [Autor/Stand][...] Fz. 28. Zu Artikel 11a – neu – (§ 6 Absatz 2 Satz 4 AStG) Artikel 30 (Absatz 8a – neu) „Artikel 11a Änderung des Außensteuergesetzes In § 6 Absatz 2 Satz 4 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) g...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 30.11.2022 (BT-Drucks. 20/4729)

Rz. 68 [Autor/Stand][...] Artikel 11 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) unverändert [...] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung rückständiger Raten aus einem Grundstückskaufvertrag. Die Parteien sind Geschwister. Die Mutter der Parteien, Frau CC, veräußerte mit Grundstückskaufvertrag vom 10.4.2014 ihren Grundbesitz in der Straße1 in Ort2 an den Beklagten zu einem Kaufpreis von 300.000 EUR. Der Grundstückskaufvertrag sah in § 5 Abs. 2 eine zinslose Stund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.2 Stundung (Zeilen 50 bis 51)

Beim Erwerb begünstigten Vermögens von Todes wegen besteht nach § 28 Abs. 1 ErbStG die Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer. Hierbei ist die Stundung für bis zu sieben Jahre möglich. Voraussetzung ist ein Antrag. Die gestundete Steuer ist in gleichen Jahresbeträgen zu entrichten. Wie die gestundete Erbschaftsteuer zu berechnen ist, ergibt sich aus R E 28 Abs. 4 ErbStR ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.2 Wegzugsbesteuerung § 6 AStG

Rz. 222 Personen, die gem. § 17 EStG an (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaften qualifiziert beteiligt sind, müssen bei deren Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG beachten, wenn z. B. die begünstigten Kinder nicht in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Denn gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG wird die Wegzugsbesteuerung auch da...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3.1 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt an dem ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Bei einer Stundung ab Fälligkeit beginnt der Zinslauf am Tag nach Ablauf der ggf. verlängerten Zahlungsfrist. Praxis-Beispiel Ermittlung des Zinsbeginns Fälligkeitstag ist der 11.3.00 (Freitag). Der Zinslauf beginnt am 12.3.00 (Samstag). Praxis-Beispiel Fälligkeitstag fällt aufs Wochenende Fälligkeitstag ...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.3 Erlass aus Billigkeitsgründen

Wie bei den Stundungszinsen kann die Finanzbehörde gem. § 237 Abs. 4 AO auch auf Aussetzungszinsen verzichten. Eine lange Dauer des Klageverfahrens beim Finanzgericht für sich allein ist kein Grund für den Verzicht auf Aussetzungszinsen.[1] Eine überlange Verfahrensdauer kann ebenfalls nicht zu deren Verwirkung führen. Dies ergibt sich auch nicht aus den vom Europäischen Ger...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3.3 Verzicht auf Festsetzung

Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann gem. § 234 Abs. 2 AO aus Billigkeitsgründen verzichtet werden. Dies kann z. B. in Betracht kommen[1] bei Katastrophenfällen, bei längerer Arbeitslosigkeit des Steuerschuldners, bei bisheriger pünktlicher Erfüllung der Zahlungspflichten und erstmaliger Inanspruchnahme einer Stundung, bei Stundung im Hinblick auf belegbare, demnächst fälli...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3.2 Festsetzung und Erhebung der Zinsen

Die Stundungszinsen werden regelmäßig zusammen mit der Stundungsverfügung durch schriftlichen Zinsbescheid festgesetzt. I. d. R. sind die Stundungszinsen zusammen mit der letzten Rate zu zahlen. Bei einer Aufhebung der Stundungsverfügung (Rücknahme oder Widerruf) sind auch die auf ihr beruhenden Zinsbescheide aufzuheben oder zu ändern.[1] Praxis-Beispiel Änderung des Zinsbesch...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 3 Stundungszinsen

Für die Dauer einer Stundung von Steuern werden gem. § 234 Abs. 1 Satz 1 AO Zinsen erhoben. Auf sie kann jedoch nach § 234 Abs. 2 AO ganz oder teilweise verzichtet werden. Der Zinssatz beträgt nach wie vor 0,5 % pro vollem Monat.[1] 3.1 Berechnung der Zinsen Der Zinslauf beginnt an dem ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Bei einer Stundung ab Fälligkeit beginnt der Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 5.1 Höhe der Zinsen

Ist die Vollziehung eines Steuerbescheids oder eines Bescheids über Kindergeld (Rückforderung) für ein Einspruchs- oder Klageverfahren nach § 361 AO, § 69 FGO ausgesetzt worden und hat der Einspruch oder die Klage ganz oder teilweise keinen Erfolg, ist der nunmehr nachzuzahlende ("geschuldete"[1]) Steuerbetrag gem. § 237 Abs. 1 AO zu verzinsen. Dies gilt gem. § 237 Abs. 6 AO...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbesondere Stundungs-, Hinterziehungs-, Aussetzungs- und Prozesszinsen) geltenden Zinssatz von 0,5 % pro vollen Monat [1], also 6 % pro Jahr, beträgt er für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume seit 1.1.2019 0,15 % pro Monat, d. h. 1,8 % pro Jahr.[2] Zum neuen Zinssatz ist nu...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 3 Literatur

Rz. 13 Becker, Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 139. Münder, Das Leistungsrecht des SGB II – Erfahrungen mit pauschalierten Leistungen, NZS 2008, 169. Plaggemann, Stundung, Niederschlagung, Erlass, § 76 SGB IV, in: MAH SozR, § 12 IV.mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.4 Wirkung des Erlasses des Anspruchs

Rz. 11 Der Erlass ist die gegenüber dem Schuldner abgegebene Erklärung des Grundsicherungsträgers, auf seinen Anspruch zu verzichten. Der Erlass einer Forderung kann grundsätzlich erst nachträglich erfolgen und setzt eine Entscheidung des Grundsicherungsträgers voraus (BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 11/10 R). Eine bestandskräftige Rückforderung ist mithin Voraussetzung ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.3 Antragsgebundene Abstandnahme von der Ratenzahlung und echte Stundung der Wegzugssteuer (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 3)

Rz. 411 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 3 AStG entfällt auf Antrag des Stpfl. die Erhebung von Jahresraten. Die Vorschrift ergänzt die allgemeinen Regelungen über die Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten um die Möglichkeit der echten Stundung. Sie dürfte für die Praxis besondere Bedeutung erlangen, weil sie die Beseitigung der Liquiditätsnachteile der Wegzugsbesteuerung – eben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5 Echte Stundung der Wegzugssteuer in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7 und 8)

2.4.5.1 Hintergrund Rz. 402 § 6 Abs. 4 S. 7 und 8 AStG enthalten Sonderregelungen über die Erhebung der Wegzugssteuer in sog. Rückkehrfällen nach § 6 Abs. 3 AStG. Die Sonderregelungen umfassen zwei Konzepte – einerseits die Modifikation der antragsgebundenen Ratenzahlung der Steuer (S. 7 Halbs. 1 und 2) und andererseits die Ermöglichung einer echten Stundung durch Abstandnahm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.4 Fälligkeit der Steuer bei Ausschluss der Rückkehr oder Entfallen der Rückkehrabsicht (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 4)

Rz. 415 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 4 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer auch innerhalb eines Monats nach Eintritt eines Ereignisses fällig, wonach der Steueranspruch nicht mehr nach § 6 Abs. 3 AStG entfallen kann oder der Wegfall der Rückkehrabsicht gegenüber dem Finanzamt mitgeteilt wird. Die Regelung stellt die Beendigung der Privilegierung des ursprünglichen "Rü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 42 § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AStG führt die in § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG enthaltene Regelung den Widerruf der Stundung betreffend auch für Stundungen nach § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 AStG a. F. ein. Ein Widerruf der Stundung der Wegzugssteuer erfolgt, soweit Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähren erfolgen, deren Wert – in Summe – ein Viertel des gemeinen Werts der Antei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Anwendungsvorschriften für Stundungsfälle bis zum 31. Dezember 2022

Rz. 243 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf Stundungsfälle, bei denen der Beginn der Auszahlungsphase vor dem 1. Januar 2023 liegt, findet § 95 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung weiter Anwendung (§ 52 Abs. 51a Satz 1 EStG). Bei Stundungsfällen, bei denen der Rückzahlungsbetrag nach § 95 Abs. 2 Satz 1 EStG in der bis zum 31. Dezember 2022 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.2 Anwendbarkeit der Ratenstundung in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 1 und 2)

Rz. 405 § 6 Abs. 3 S. 7 Halbs. 1 AStG regelt die Anwendung des Ratenzahlungskonzeptes in Rückkehrfällen. Demnach sollen die "vorstehenden Sätze", also die allgemeinen Regelungen zur Ratenzahlung, zur Anwendung kommen. Modifikationen der allgemeinen Grundsätze erfolgen durch die Anpassung des Stundungszeitraums (Halbs. 2, s. Rz. 408), der Möglichkeit der Abstandnahme von der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.1 Hintergrund

Rz. 402 § 6 Abs. 4 S. 7 und 8 AStG enthalten Sonderregelungen über die Erhebung der Wegzugssteuer in sog. Rückkehrfällen nach § 6 Abs. 3 AStG. Die Sonderregelungen umfassen zwei Konzepte – einerseits die Modifikation der antragsgebundenen Ratenzahlung der Steuer (S. 7 Halbs. 1 und 2) und andererseits die Ermöglichung einer echten Stundung durch Abstandnahme von Jahresraten (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Rechtslage bis zum 31. Dezember 2022

Rz. 240 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Rechtslage traten die Folgen der schädlichen Verwendung bereits zu dem Zeitpunkt ein, zu dem eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Rn. 238) erfolgte und die Zulageberechtigung endete oder der Vertrag in der Auszahlungsphase war. Rz. 241 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf Antrag des Zulageb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.1 Hintergrund

Rz. 225 Vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks der Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung von im Inland steuerpflichtigen Vermögenszuwächsen bei Wegzug ins Ausland sicherzustellen (s. Rz. 25), erscheint eine Wegzugsbesteuerung unverhältnismäßig, wenn ein Stpfl. nur vorübergehend ins Ausland verzieht und die Anteile bei Rückkehr noch hält. § 6 Abs. 3 AStG ordnet daher für bestim...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S. v. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.6 Substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5)

Rz. 398 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgen und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts i. S. d. Abs. 1 beträgt. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG. Beide Vorschriften basieren auf dem Ziel, Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.5 Verzinsung der zu Unrecht ausgesetzten Raten (§ 6 Abs. 4 S. 8)

Rz. 422 Gem. § 6 Abs. 4 S. 8 AStG sind für die Dauer des gewährten Zahlungsaufschubs Zinsen in entsprechender Anwendung des § 234 AO zu erheben, soweit der Steueranspruch nicht nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt und der Steuerpflichtige auf die Leistung von Jahresraten verzichtet hat. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 4 AStG werden im Kontext der Sonderregelung folglich Stundungszinse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.2 Möglichkeit einer Abstandnahme von der Ratenzahlung

Rz. 248 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 f. AStG kann die Ratenstundung in Fällen der – von vornherein beabsichtigten – Rückkehr auf Antrag des Steuerpflichtigen in eine echte Stundung ohne Erhebung von Raten gewandelt werden. Für Einzelheiten wird auf die Kommentierung in den Rz. 411 ff. verwiesen. Rz. 249 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht

Rz. 443 Die wesentliche Rechtsfolge der Nicht-Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG wird im Fälligwerden der "gesamten" Wegzugssteuer gesehen.[1] Nach hier vertretener Auffassung kann dies nur in Ausnahmefällen Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht sein, wobei aus Vorsichtsgründen eine Mitteilung auch bei Widerrufstatbeständen nach § 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs-, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

Rz. 57 § 6 AStG stellt die Erfüllung eines Wegzugstatbestands einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Unbeschadet dessen kann auch nach Durchführung einer Wegzugsbesteuerung ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Inland steuerpflichtig sein.[1] Dies ist sowohl denkbar in Fällen der fortbestehenden unbeschränkten Stpfl. als auch bei fortbestehender St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 365 § 6 Abs. 4 S. 5 AStG enthält einen abschließenden Katalog von Ereignissen, bei deren Eintritt die Ratenstundung gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 AStG widerrufen wird (sog. Widerrufstatbestände). Bei Verwirklichung eines der Tatbestände ist die noch nicht entrichtete Steuer innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. Dabei steht nach dem eindeutigen G...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.33 Anwendungsregelung zu § 38 KStG (§ 34 Abs 13 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 115 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 13e S 1 KStG idF des URefG 2008 (§ 34 Abs 13d S 1 KStG idF des JStG 2007), der durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 13 S 1 KStG wurde, gilt § 38 Abs 1 KStG idF des JStG 2007 nur für Gen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des KStG idF des StSenkG bereits bestanden haben. Nach § 34 Abs 13e S 2 KStG idF des URefG 2008 ...mehr

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FF 09/2024, Bewährtes und Neues - die Herbsttagung 2024 in München

Jochem Schausten In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie uns gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung entweder ausschließlich online oder nur in einer "abgespeckten" Version stattfinden zu lassen. Dieses Jahr nun hat der Geschäftsführende Ausschuss das Vertrauen, dass die Herbsttagung wieder in bewährter Form durchgeführt werden kann – nämlich am Freitag mit zw...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / I. Überblick über die Pflichtteilsstrafklausel

Die Klausel hat zahlreiche Bezeichnungen. Neben "Pflichtteilsstrafklausel"[5] wird sie auch als "Pflichtteilsklausel",[6] "Pflichtteilssanktionsklausel"[7] oder "Pflichtteilsausschlussklausel"[8] sowie als "Abschreckungsklausel"[9] oder "Ausschlussklausel"[10] bezeichnet. In der Praxis wird die Pflichtteilsstrafklausel sowohl in gemeinschaftlichen Testamenten als auch in Erbv...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Inverzugsetzungen

Rz. 16 Fristsetzungen sollten nur dann erfolgen, wenn sie rechtlich erforderlich sind. Insbesondere gegenüber gegnerischen Rechtsanwaltskanzleien genügt andernfalls eine schlichte Bitte um Beantwortung.[16] Drohen der anwaltlich vertretenen Gegenpartei keine nachteiligen Folgen aus einer verspäteten Antwort, ergibt eine Fristsetzung von vornherein keinen Sinn. Ist für den Man...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 6 umfasst insgesamt 5 Absätze, die abschließend die Wegzugsbesteuerung für Anteile i. S. v. § 17 EStG regeln. Die Vorschrift ist im Zusammenspiel mit § 17 EStG zu lesen und anzuwenden. Rz. 2 § 6 Abs. 1 regelt zugleich Tatbestände und Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung. Satz 1 enthält den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung, regelt die allg. Rechtsfolge der Wegzugsbeste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung

Rz. 430 § 6 Abs. 5 Satz 1 AStG ordnet eine Mitteilungspflicht für die Erfüllung der Tatbestände des Abs. 4 S. 5 oder S. 7 an. Die in Bezug genommenen Vorschriften definieren Ereignisse, bei deren Eintritt die (Raten-)Stundung nach Abs. 4 zu widerrufen ist. Der Verweis auf § 6 Abs. 4 S. 7 AStG ist zu weitgehend und beschränkt sich auf dessen Halbs. 4, der ebenfalls Widerrufst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.1 Allgemeines

Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit sind diverse Prüfschrit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S. v. Satz 1

Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wortlauts der Norm – der an § 34c Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG

Rz. 486 § 6 AStG nimmt insgesamt fünfmal Bezug auf ein Finanzamt: § 6 Abs. 3 S. 3 AStG enthält eine Ermessensvorschrift, wonach "das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 AO zuständig ist", die Rückkehrfrist um 5 Jahre verlängern kann. Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 2 AStG richtet sich die Stundung der Wegzugssteuer in einem Rückkeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.5 Unionsrechtliche Würdigung des Ratenzahlungskonzeptes

Rz. 108 Ein besonderer Streitpunkt im Hinblick auf die Unionsrechtskonformität der Wegzugsbesteuerung ist die Erhebung der Wegzugssteuer. Ausgehend von der früheren EuGH-Rechtsprechung[1] zum Wegzug natürlicher Personen hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 5 AStG a. F. für EU/EWR-Wegzüge eine Dauerstundung vorgesehen.[2] Diese Dauerstundung wurde im Rahmen der aktuellen Gesetzesf...mehr