Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Aktuelle Rechtsprechung zu § 788 ZPO

Rz. 241 Checkliste: Aktuelle Rechtsprechung zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Welche Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 ZPO notwendig sind und welche Regelungen für das Verfahren und die Erstattungsfähigkeit gelten, ist immer wieder Anlass für Streitfragen, die die Rechtsprechung zu entscheiden hat. Nachfolgend soll ein Überblick zur aktuellen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und außergerichtli... / XVII. Muster: Ausführliche isolierte Sicherungsabtretung

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.17: Ausführliche isolierte Sicherungsabtretung Sicherungsabtretungen Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift des Schuldners) – nachstehend Sicherungsgeber genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Gläubigers) – nachstehend Sicherungsnehmer genannt – wird zur Sicherung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 73 Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG kann der Rechtsanwalt in der Mobiliarzwangsvollstreckung folgende Gebühren verlangen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / E. Beachtliche Verjährungsfristen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 295 Keiner näheren Begründung bedarf es, dass im Rahmen der Forderungsbeitreibung die Verjährung des beizutreibenden Anspruchs mit Haupt- und Nebenforderung überwacht werden muss. Dies gilt vor dem Hintergrund von § 197 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht anders für bereits titulierte Ansprüche sowie im Hinblick auf zu pfändende Ansprüche des Schuldners gegen Dritte. Es handelt sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / VI. Freibeträge sowie Befreiung von der Erbschaftsteuer

Rz. 122 Die hohen Steuersätze werden nicht durch entsprechend hohe Erbschaftsteuerfreibeträge abgemildert. Es gelten folgende Freibeträge: Rz. 123 Von der Erbschaftsteuer gänzlich befreit sind gem. § 2 FinErbStG u.a. der fin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.3.3 Stundung

Rz. 340 Die Zahlung auf die Geschäftsanteile kann gestundet werden. Die Stundung beinhaltet das Hinausschieben der Fälligkeit für eine bestimmte Zeit. Hierfür sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten: Zuständig für die Stundung ist nicht der Vorstand, sondern grundsätzlich die Mitglieder-/Vertreterversammlung. Die Stundung bzw. deren Zulässigkeit kann auch in der Satzung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.2.2 Zulassung der Übernahme

Rz. 326 Die Beteiligung mit freiwilligen Geschäftsanteilen muss, gesetzlich vorgeschrieben, durch den Vorstand zugelassen werden. In den §§ 15b Abs. 3 Satz 1 und 15 Abs. 2 Satz 1 GenG ist festgelegt, dass die Genossenschaft die weitere Beteiligung mit (freiwilligen) Geschäftsanteilen zuzulassen hat. Nach der Mustersatzung obliegt die Entscheidung über die Zulassung dem Vorst...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 3 Der Aufsichtsrat als gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Genossenschaft gegenüber den gegenwärtigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern nach der im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 geschaffenen Neuregelung des § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG in der alleinigen Zuständigkeit des Aufsichtsrats liegt. Dies gilt insbesondere für den Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertrag- und verfahrensrecht... / 7. Stundung und Erlass/KiSt-Kappung

Die Finanzämter entscheiden in NRW insofern über Stundung und Erlass der KiSt vom Einkommen, als sie bei Stundung oder Erlass der ESt, LSt oder KapErtSt auch eine entsprechende Entscheidung hinsichtlich der KiSt vom Einkommen treffen können (§ 4 KiStGDV NRW). Ansonsten sind aber nach § 8 Abs. 4 KiStG NRW grundsätzlich die Kirchen selbst hierfür zuständig. In Rheinland-Pfalz ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1 Schuldnerverzug

Verzug liegt vor, wenn der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet (§ 286 Abs. 1 BGB). Hinweis Verzug ohne Mahnung Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ferner bedarf es einer Mahnung n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.6 Stundung der Beiträge

Die Stundung von Beiträgen führt dazu, dass das Ruhen nicht einsetzt bzw. beendet wird.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 1.3.1 Duldungspflicht des Arbeitnehmers

Eine Stundung von Lohnsteuer ist ebenso wenig möglich wie deren Erlass.[1] Infolgedessen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu dulden.[2] Der Arbeitnehmer kann – abgesehen von einer Nettolohnvereinbarung[3] – vom Arbeitgeber nicht verlangen, den Bruttolohn ungekürzt ausgezahlt zu erhalten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 5.3.2 Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Ein Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 EStG ist nicht nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG , sondern nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns oder Verlusts zu ermitteln. Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach han...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.6 Ausdehnung auf wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlungen

Rz. 436 S. 7 dehnt den Anwendungsbereich der Regelungen der S. 4–6 über Forderungen hinaus auf Rechtshandlungen aus, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind. Voraussetzung ist, dass eine Rechtshandlung vorliegt, also eine Handlung (Willenserklärung), die Rechtswirkungen hervorruft. Kennzeichen einer Rechtshandlung ist, dass sie rechtlich erzwingbare Rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 7.7 Vermietungsimmobilien im Drittland

Für im Inland und in EU-/EWR-Staaten belegene vermietete Wohngrundstücke, die nicht zum begünstigten Betriebsvermögen i.S.v. § 13a ErbStG gehören, sieht das ErbStG einen Abschlag in Höhe von 10 % des gemeinen Werts vor (§ 13c Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 ErbStG 2009, jetzt § 13d ErbStG). Im Drittland belegene Wohngrundstücke sind bei der Berechnung der Erbschaftsteuer dagegen bis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.4 Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG wird auf Antrag eine Stundung bis zu zehn Jahre gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes aufbringen kann. Von der bisherigen Stundungsregelung wurden lediglich Grundstücke erfasst, die im Erwerbszeitpunkt die Voraussetzungen des § 13d Abs. 3 ErbStG erfüllen. Mit den Änderungen in § 28 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 4.1 Rechtsgrundlose Verarbeitung

Rz. 54 Werden personenbezogene Daten durch eine Finanzbehörde verarbeitet, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage einschlägig ist, so ist die Verarbeitung rechtswidrig.[1] Auch die Verarbeitung auf Grundlage einer potenziellen Einwilligung der betroffenen Person[2] würde keine hinreichende Zulassung der Datenverarbeitung im Besteuerungsverfahren nach der AO darstellen, da di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stundung von Lohnsteuer

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Härtefallregelung (§ 34a Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 195 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 In den Fällen des § 34a Abs 6 S 1 Nr 1–3 EStG, dh in den Fällen der Betriebsaufgabe oder -veräußerung, in Umwandlungsfällen und bei unentgeltlichen Übertragungen auf KapGes sowie bei den ab VZ 2024 eingeführten Fällen des § 34a Abs 6 S 2 Nr 1–3 EStG kann die nach § 34a Abs 4 EStG geschuldete ESt auf Antrag des StPfl oder seines Rechtsnachfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Verbot der Befreiung von der Einlagepflicht

Rz. 17 § 19 Abs. 2 S. 1 verbietet die Befreiung der Gesellschafter von ihrer Einlagepflicht. Die Vorschrift gilt für Bar- wie für Sacheinlagen. Ausgeschlossen sind sämtliche rechtsgeschäftlichen Verringerungen der Einlagepflicht (also durch Erlass, Stundung, Forderungsauswechslung, negatives Schuldverhältnis, Novation, Annahme der Leistung an Erfüllungs statt (vgl. hier alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Jahressteuergesetz 2024 - Europarecht und Bruch der’Ampelkoalition

Im Jahressteuergesetz 2024 beabsichtigte der Gesetzgeber, die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH zur Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit in bestimmten Fällen zu ziehen: Im Urt. v. 12.10.2023 (C-670/21, DStR 2023, 2334) hatte der EuGH den Ausschluss des § 13d ErbStG (10 %-iger Wertabschlag für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien) für das Drittgebiet als europarec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Erlass

Rz. 14 § 31 Abs. 4 verbietet einen Erlass der Rückerstattungs- und Ausfallansprüche, so dass ein solcher, unabhängig von der rechtlichen Gestaltung (bspw. Erlassvereinbarung oder negatives Schuldanerkenntnis) stets nichtig ist (Noack § 31 Rz. 26). Stundung, Annahme an Erfüllungs statt sowie Aufrechnungen durch die Gesellschafter seit MoMiG 2008 entgegen älterer Rspr. nun woh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Kreditgewährung

Rz. 6 Der Begriff "Kredit" ist weit zu fassen. Es fallen darunter alle Vorleistungen der Gesellschaft (vgl. Altmeppen § 43a Rz. 5): Waren- und Geldkredite, Nichtgeltendmachung fälliger und unstreitiger Forderungen, Stundung von Forderungen, Stundung von Forderungen, Vorschüsse auf Gehalt oder Pension, Übernahme von Bürgschaften. Str. bei werthaltiger Sicherung (vgl. BGH v. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Prozesskostenv... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LG Duisburg gibt mit der vorgenannten Entscheidung seine bisherige Rspr. auf. Es stellt klar: Sippenhaft ist abgeschafft. Die Kostenstundung im Insolvenzverfahren hat heute einen erheblichen Stellenwert. In Verbraucherinsolvenzverfahren wird sie regelmäßig bewilligt. Ohne dieses Konstrukt wären große Teile der Verbraucherinsolvenzen bereits vor der Eröffnung zum Scheiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Prozesskostenv... / I. Sachverhalt

Das AG hatte den Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten mit der Begründung zurückgewiesen, der Schuldner habe einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen seine Ehefrau. Dies sah das LG Duisburg jedoch anders.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerstundung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine > Stundung von Lohnsteuer kommt nur ausnahmsweise aus > Billigkeit in Betracht. Sie wird durch > Verwaltungsakt ausgesprochen und beeinflusst die > Verjährung von Steueransprüchen Rz 48. Auch die Rückzahlung der Altersvorsorgezulage (> Private Altersvorsorge Rz 141f) kann gestundet werden. Die Wirkung einer Steuerstundung haben auch Gestaltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 756 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1779] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt die Darlehensg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerzahlungspflicht

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist in der Abgabenordnung geregelt. Fälligkeit ist der Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO, Anhang 1b) vom Schuldner eine Leistung verlangen kann. Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 220 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) richtet s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerzinsen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die LSt verspätet entrichtet, erhebt das FA einen > Säumniszuschlag (> Abführung der Lohnsteuer Rz 11 ff) vom > Arbeitgeber. Verzugszinsen gibt es daneben nicht. Steuer- und Erstattungsansprüche werden grundsätzlich nicht verzinst (vgl § 233 AO). Davon gibt es jedoch die folgenden Ausnahmen: die > Verzinsung von Nachforderungen und Erstat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Befreiung von einer Verbindlichkeit

Rz. 45 Es kann sich um Verbindlichkeiten vertraglicher oder außervertraglicher (z.B. aus Delikt) Natur handeln. Die Verbindlichkeit kann ein Tun oder Unterlassen (Wettbewerbsverbot, vgl. BGH GmbHR 1981, 189; OLG Köln GmbHR 2000, 1052) beinhalten. Ein Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis muss nicht bestehen. Das Stimmverbot gilt auch für Gesellschafter, die als Bürgen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Niehues, Betriebswirtsch Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an geschäftsführende Gesellschafter, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerpflichtiger

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet (> Steuerschuldner), für eine Steuer haftet (zB iRd > Haftung für Lohnsteuer), eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen (zB als > Arbeitgeber), eine > Steuererklärung abzugeben (vgl > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 35 ff), Sicherheit zu leisten (zB bei > Stundung von Lohn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Wirkung der Kaduzierung

Rz. 21 Die Kaduzierung hat den Verlust der Mitgliedschaftsrechte für die Zukunft zur Folge – das gilt in vollem Umfang für alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten (Noack § 21 Rz. 11; auch Lutter/Hommelhoff § 21 Rz. 14). Eine Rückwirkung tritt nicht ein. Zuvor erfolgte Gewinnverteilungsbeschlüsse wirken zugunsten des ausgeschlossenen Gesellschafters (Lutt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragsgebundenheit

Rn. 52 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Aus § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 iVm S 2 EStG wird deutlich, dass die Thesaurierungsbegünstigung auf Antrag gewährt wird, dem StPfl also ein Wahlrecht eingeräumt wird, von dem er unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls für jeden einzelnen VZ Gebrauch machen kann. Der StPfl kann bis zur Höhe des nicht entnommenen Gewinns, welcher die Oberg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / II. Verfahrenskostendeckung

Rz. 204 Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen zu ermitteln, ob die voraussichtliche Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen wird.[190] Die hierzu notwendigen Ermittlungen kann das Gericht selbst durchführen oder aber nach § 5 Abs. 1 InsO einen Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen. Regelmäßig ziehen die Gerichte zur Beurteilung dieser Frage – und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Allgemeines und Reformen

Rz. 3 Die Haftung nach § 9 bezieht sich auf die Differenz zwischen Nennwert des Geschäftsanteils und dem im Zeitpunkt der Anmeldung anzutreffenden objektiven Wert der Sacheinlage. Hinsichtlich der Differenz verbleibt es bei der Pflicht zum Ausgleich in bar. Die Tilgungswirkung tritt nur in Höhe des wirklichen Wertes der Sacheinlage ein (vgl. Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 1; BGHZ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Nachschusspflicht

Rz. 3 Anders als nach § 737 S. 1 BGB n.F. besteht für die GmbH keine gesetzliche Nachschuss- und Verlustausgleichspflicht ( BGH v. 13.12.1982 – II ZR 282/81, ZIP 1983, 159). Rz. 4 Voraussetzung der Nachschusspflicht nach § 26 ist daher ihre satzungsmäßige Verankerung (Noack § 26 Rz. 3; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 26 Rz. 7; zu Gestaltungsmöglichkeiten: MüKo GmbHG/Schütz § 26 Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche B...mehr