Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Maßnahmen gem.... / 1. Allgemeine Grundsätze zur Berücksichtigung von Ausgaben

"Abschluss" = fehlende gesetzliche Definition in § 35c EStG: Wann der Abschluss der energetischen Maßnahme nach § 35c Abs. 1 S. 1 EStG anzunehmen ist, hat der Gesetzgeber im EStG nicht definiert (anders als den Beginn der energetischen Maßnahme in § 52 Abs. 35a S. 2 und 3 EStG)[5]. Grundsätzlich finden Ausgaben im Steuerrecht erst in dem Kalenderjahr Berücksichtigung, in dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.2 Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen

Die Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen bewirkt eine zeitliche Verzögerung von liquiditätsbelastenden Zins- und Tilgungsauszahlungen. Das Krisenunternehmen kann sich mit seinen Gläubigern auf ein Moratorium verständigen und den Fälligkeitstermin der Zins- und Tilgungszahlungen in die Zukunft verschieben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese Maßnahme nur temporär zu ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 2 Inhalt

§ 6 AStG behandelt die Besteuerung stiller Reserven bei einem Wegzug aus Deutschland. Wenn eine Person aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet, werden die stillen Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert, ohne dass eine tatsächliche Veräußerung stattfindet. Dies kann zu Liquiditätsproblemen führen, da keine Verkaufserlöse zur Finanzierung der Steuerla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise I: Begrif... / 3.1 Bilanzseitig orientierte Sanierungsmaßnahmen

Nach dem Kriterium der primär im Fokus der Maßnahmen stehenden Bilanzseite kann zwischen aktivseitigen Sanierungsmaßnahmen und passivseitigen Sanierungsmaßnahmen unterschieden werden: Aktivische Sanierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Vermögenshöhe und der Vermögensstruktur und zielen auf die Optimierung sowohl des Anlage- als auch des Umlaufvermögens ab. Passivische S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.1 Überblick über die Instrumente des Kreditmanagements

Das Kreditmanagement verfolgt das Ziel, die Liquiditäts- und Erfolgssituation des Unternehmens durch die zeitliche Verzögerung sowie eine Verminderung oder Vermeidung von Zins- und Tilgungszahlungen zu verbessern. Die angespannte finanzwirtschaftliche Lage auf den Finanz-, Bilanz- und Erfolgskonten des Unternehmens soll hierbei durch die Stundung oder den Erlass von Zins- un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise I: Begrif... / 3.2 Sanierungsmaßnahmen nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber

Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber, die die ökonomischen Wirkungen der finanziellen Sanierungsmaßnahmen tragen, ist zwischen Sanierungsmaßnahmen zu Lasten der Eigenkapitalgeber und Sanierungsmaßnahmen zu Lasten der Fremdkapitalgeber zu unterscheiden.[1] Als finanzielle Sanierungsmaßnahmen, deren ökonomische Wirkungen durch die Eigenkapitalgeber getragen werden, sind die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.1 Zahlungsunfähigkeit

Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Forderungen zu begleichen, also praktisch ihre Zahlungen eingestellt hat. Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, wenn eine innerhalb von 3 Woche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.5 Liquiditätssicherung in akuten Krisensituationen

In den bisherigen Ausführungen wurde davon ausgegangen, dass das Unternehmen über eine strategische Krise in eine Erfolgs- und anschließend eine Liquiditätskrise gerutscht ist, und es vor diesem Hintergrund darum geht, sowohl die entstandenen Verluste auszugleichen als auch eine gesunde Basis für den weiteren Geschäftsbetrieb zu schaffen. Diese Überlegung lag auch der im vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.1 Steuerliche Prüfung

Rz. 198 In der Praxis bildete die Ankündigung von steuerlichen Ermittlungshandlungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe der Selbstanzeigeerklärung. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung als selbstständiger Ausschlussgrund in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO eingefügt, sodass der Ausschlussgrund des § 371...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.2 Kriterien der Fristbemessung

Rz. 358 Für die Bestimmung der angemessenen Frist hat das zuständige Strafverfolgungsorgan zwei Kriterien zu beachten: Zum einen ist für die Fristbemessung der kriminalpolitische Zweck der Selbstanzeige und der Frist zu berücksichtigen. Die in Aussicht gestellte Straffreiheit ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die vorenthaltenen Steuern nun auch unverzüglich dem Staat zur Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.1 Rechtscharakter des Begriffs "angemessen"

Rz. 355 Die dem Nachentrichtungspflichtigen zu bestimmende Frist für die Nachentrichtung muss "angemessen" sein. Dies ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, wenn nach vermeintlicher Nichteinhaltung der Frist ein Strafverfahren durchgeführt wird.[1] Rz. 356 Der demgegenüber vertretenen Ansicht, dass die Frist durch das Strafver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 21 Die Aufteilung der Verwaltung der Realsteuern auf FA (Messbescheid) und Gemeinde (Steuerbescheid) wirft Zuständigkeitsfragen für die Billigkeitsmaßnahmen auf. Da eine Billigkeitsmaßnahme unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde hat, ist die Finanzbehörde nur sehr eingeschränkt ermächtigt, über eine Billigkeitsmaßnahme zu entscheiden. Eine solche eingesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.3 Gegenstand der Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 S. 2 sind bei der Schlussbesprechung insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die im Gesetz ausdrücklich genannten Gegenstände sind notwendiger Inhalt einer ordnungsgemäßen Schlussbesprechung und vom Rechtsanspruch des Stpfl. auf deren Abhaltung umfasst.[...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Praktische Bedeutung von Bedingung, Befristung oder ähnlichen Gestaltungselementen in zivilrechtlichen Verträgen

Nicht nur in schwierigen Vertragsverhandlungen, bei denen eine Einigung der Parteien zunächst undenkbar scheint, kann mit Hilfe der durch das die Zivilrecht bereitgehaltenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Vereinbarung einer Bedingung, einer Befristung oder eines Rücktrittsrechts eine Lösung erreicht werden. Auch bei alltäglichen Verträgen wird von diesen Gestaltungsmöglic...mehr

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Güterrecht / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 198 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, sodass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 199 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.5.9 Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 BGB)

Rz. 222 Während die Stundung nach § 1382 BGB und die Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB Billigkeitskorrektive zugunsten des Ausgleichsverpflichteten sind, stellt die Vorschrift des § 1383 BGB ein Billigkeitskorrektiv zugunsten des Ausgleichsberechtigten dar. Demnach kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner b...mehr

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Güterrecht / 3.5.8 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 215 Nach § 1381 BGB hat der Schuldner die Möglichkeit, die Ausgleichsforderung zu verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalls grob unbillig wäre. Diese Vorschrift stellt ein Billigkeitskorrektiv in der ansonsten rein schematisch zu betrachtenden Zugewinnausgleichssystematik dar, wobei Sinn und Zweck der Vorschrift nicht darin besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sog. Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und die en...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wiederkehrende Leistungen

Rn. 681 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von PV sind in einen Tilgungsanteil und einem Zinsanteil aufzuteilen. Dabei kann der Zinsanteil einer Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG oder nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG zu unterwerfen sein. Rn. 682 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Übertragung von PV gegen wieder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. "Erträge" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 633 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG sind stpfl die Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des KapVerm oder ein Entgelt für die Überlassung des KapVerm zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Der Gesetzgeber hat du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Arten von Erlösschmälerungen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Preisnachlässe: Als Erlösschmälerungen kommen in erster Linie Preisnachlässe in Betracht. Preisnachlässe sind Barzahlungsnachlässe (§ 2 RabattG), Mengennachlässe (§ 7 RabattG) und Sondernachlässe (§ 9 RabattG). Skonti (Barzahlungsnachlässe) sind demnach nicht als zinsähnliche Aufwendungen auszuweisen, sondern bei der Ermittlung der Umsatzerlöse in Abzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (C.4.)

Rz. 397 [Autor/Zitation] Der Passivposten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" (C.4.) ist das Gegenstück zum Aktivposten A.II.1. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Die dortigen Ausführungen (Rz. 219 ff.) gelten entsprechend. Rz. 398 [Autor/Zitation] Allerdings ist bei den Verbindlichkeiten nicht die Einschränkung zu machen, dass diese in unmittelbarem Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG)

Rn. 910 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gewinnbegriff wird durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG erweitert. Hiernach ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung für Anteile, die einbringungsgeborenen Anteile in der am 12.12.2006 geltenden Fassung des § 21 UmwStG weiter anzuwenden. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG (idF am 12.12.2006) verw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angaben im Einzelnen

Rz. 191 [Autor/Zitation] Unter die Angabepflicht fallen Vorschüsse und Kredite. Bei Vorschüssen handelt es sich um Vorauszahlungen der Gesellschaft an das Organmitglied auf ihm zustehende, aber noch nicht fällige Ansprüche, zB Ansprüche auf Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Provisionen oder Ähnliches (vgl. Angaben nach Nr. 9 Buchst. a, Rz. 163 ff.). Dagegen besteht keine Angabepfl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz und Bestimmung der Restlaufzeit

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ähnlich dem Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nach Abs. 4 Satz 1, fordert Abs. 5 Satz 1 einen Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten. Die Verpflichtung auch den Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 199 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, sodass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 200 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.9 Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 BGB)

Rz. 222 Während die Stundung nach § 1382 BGB und die Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB Billigkeitskorrektive zugunsten des Ausgleichsverpflichteten sind, stellt die Vorschrift des § 1383 BGB ein Billigkeitskorrektiv zugunsten des Ausgleichsberechtigten dar. Demnach kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.8 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 216 Nach § 1381 BGB hat der Schuldner die Möglichkeit, die Ausgleichsforderung zu verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalls grob unbillig wäre. Diese Vorschrift stellt ein Billigkeitskorrektiv in der ansonsten rein schematisch zu betrachtenden Zugewinnausgleichssystematik dar, wobei Sinn und Zweck der Vorschrift nicht darin besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Leitsatz 1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 – IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539). 2. Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Stundung der Verfahrenskosten

"Prozess­kostenhilfe" Auch völlig mittellosen natürlichen Personen soll es ermöglicht werden, Schuldbefreiung zu erlangen. Das dazu notwendigerweise vorgeschaltete Insolvenzverfahren soll auch ohne Kostendeckung eröffnet werden können, indem die Kosten vorläufig gestundet werden (§§ 4a ff. InsO).[1] Wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann dem Schuldner im Falle de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.4 Versagung

Zulässiger Antrag Ein Versagungsantrag ist nur zulässig, wenn das Vorliegen eines Versagungsgrunds schlüssig dargelegt und erforderlichenfalls glaubhaft gemacht ist. Erst dann greift die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts zu den Voraussetzungen eines Versagungstatbestandes ein.[1] Auch wenn nach der gesetzlichen Intention[2] (nur) dem „redlichen Schuldner“ Gelegenhei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.4 Fehler bei der Nachlassverwaltung

Die Nichtbefolgung von Anordnungen ändert nichts an der Wirksamkeit etwaiger Verfügungen des Testamentsvollstreckers, kann aber Schadensersatzansprüche der Erben auslösen und zur Entlassung nach § 2227 BGB führen. Birgt die Befolgung einer Anordnung allerdings die Gefährdung des Nachlasses, kann bzw. sollte der Testamentsvollstrecker diese Anordnung nach § 2216 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.3 Antrag

Meist Eigenantrag Der Antrag kann zwar auch von einem Gläubiger gestellt werden (§ 306 Abs. 3 InsO). In der Regel wird jedoch der Schuldner selbst den Antrag auf Eröffnung dieses vereinfachten Verfahrens stellen.[1] Ein solcher Eigenantrag des Schuldners ist in jedem Fall erforderlich, um die Restschuldbefreiung beantragen zu können.[2] Hinweispflicht des Gerichts Deshalb muss ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 2 Inhalt

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehört die Einigung über die Beendigung des Mietverhältnisses. Sind über den Beendigungszeitpunkt keine besonderen Regelungen getroffen, so wird der aus der Vertragsbeendigung folgende Räumungs- und Herausgabeanspruch sofort fällig. Soll die Mietsache nach den Vorstellungen der Parteien erst zu einem späteren Zei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Stundung des Einbringungsgewinns

Tz. 371 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Von der Festsetzung der EntstrickungsSt (s Tz 369) zu unterscheiden ist der Zeitpunkt der Erhebung dieser St. Weder die EG-FRL noch das UmwStG enthalten hierzu Regelungen. Folglich wird die nach Anrechnung noch festzusetzende KSt (oder ggf ESt, s Tz 370) auf den Einbringungsgewinn (nach allg Grundsätzen) grds sofort fällig. Fraglich war, ob ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Stundung

Tz. 263 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung der St auf einen Einbringungsgewinn enthalten weder § 20 UmwStG (anders noch die Vorgängerregelung, s § 20 Abs 6 UmwStG aF) noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten die allg Grundsätze des § 222 AO. Selbst in den Fällen, in denen wegen Wegfall oder Beschränkung des inl Besteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 232 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch die Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich im Zeitpunkt des stlichen Übertragungsstichtags – unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts gem § 20 Abs 2 UmwStG – ein Gewinn bei der Übernehmerin ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist zB durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten möglich ("Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 379 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausführlich zu § 3a und § 3c Abs 4 EStG s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff. Nach § 52 Abs 4a EStG idF des Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen waren der neue § 3a und § 3c Abs 4 EStG grds erstmals in Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden. Zudem war Art 6 A...mehr