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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 95 ... / II. Rechtsentwicklung

Kyra Mühlenharz
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Rn. 10

Stand: EL 176 – ET: 10/2024

Die Regelung des § 95 EStG wurde durch das AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschn und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 95 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art 35 Abs 1 AVmG).

 

Rn. 11

Stand: EL 176 – ET: 10/2024

Zum 01.01.2002 wurde die Vorschrift durch das StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) redaktionell überarbeitet, indem in § 95 Abs 2 S 4 EStG das Wort "Altersvorsorgevermögen" durch die Wörter "gefördertes Altersvorsorgevermögen" ersetzt wurde.

 

Rn. 12

Stand: EL 176 – ET: 10/2024

Aufgrund des VersorgungsÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) wurde in § 95 Abs 3 S 2 EStG der Verweis auf § 123a BRRG aufgenommen.

 

Rn. 13

Stand: EL 176 – ET: 10/2024

Das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) beinhaltete weitere Änderungen des § 95 EStG, im Einzelnen: In Abs 2 S 4 wurde die Angabe "§ 1 Abs 1 Nr 4 und 5 des Altersvorsorgeverträge-ZertifizierungsG" durch die Angabe "§ 1 Abs 1 S 1 Nr 4 des Altersvorsorgeverträge-ZertifizierungsG" ersetzt.

 

Rn. 14

Stand: EL 176 – ET: 10/2024

Durch das BeamtenstatusG (BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl I 2008, 1010) wurde § 95 Abs 3 S 2 EStG um einen Verweis auf § 20 BeamtStG ergänzt. Die Änderung ist zum 01.04.2009 in Kraft getreten.

 

Rn. 15

Stand: EL 176 – ET: 10/2024

Weitere Ergänzungen erfolgten durch das DienstrechtsneuordnungsG vom 05.02.2009 (BGBl 2009, 160). Abs 3 S 2 des § 95 EStG wurde um einen Verweis auf § 29 BundesbeamtenG erweitert. Diese Änderung ist am 12.02.2009 in Kraft getreten.

 

Rn. 16

Stand: EL 176 – ET: 10/2024

Durch das EURLUmsG vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386) wurde § 95 Abs 1 EStG neu gefasst. In Abs 2 S 1...

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