Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / II. Vorwurf an den Betroffenen

Neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit ist der individuelle Vorwurf gegen den Betroffenen maßgeblich für die Höhe der Geldbuße. Man kann sich für die Bestimmung der Schwere des Vorwurfs zwar am Katalog des § 46 Abs. 2 StGB orientieren, eine Gleichsetzung mit dem Strafrecht darf aber nicht per se erfolgen, da es ja im Ordnungswidrigkeitenrecht schon dogmatisch nicht um di...mehr

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Zerb 2/2015, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts

Dr. Thomas Wachter (Hrsg.) ZAP-Arbeitsbücher, ZAP Verlag, 3. Auflage 2015, 3.892 S., 218 EUR ISBN 978-3-89655-736-0 Wer den Herausgeber kennt, wird sich über den Umfang, die Betrachtungstiefe sowie den Fußnotenapparat des 3.858-seitigen Werkes kaum wundern. Dr. Thomas Wachter und seine 45 Co-Autoren haben die selbstgestellte Aufgabe einer praxisorientierten Darstellung aller Be...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / 1. Was bedeutet unverzüglich?

Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Damit soll die bereits erwähnte Problematik um die ungewisse Verwaltervergütung schnellstmöglich geregelt und erledigt werden und so für den in Vorwegleistung tretenden Insolvenzverwalter ein Stück Sicherheit eintreten. Unangemessene Wartezeiten oder sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerungen sollen dabei ausgeschlossen wer...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) § 182 Abs. 1 HessSchulG ist formell verfassungsgemäß. Durch Erlass des § 171 StGB hat der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Zuständigkeit für das Strafrecht nicht abschließend Gebrauch gemacht und deshalb die Landeskompetenz nicht verdrängt. b) Der Landesgesetzgeber greift in das Erziehungsrecht der Eltern und (hier) auch in ihre Glaubensfreiheit ein. Der in Ar...mehr

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§ 20 Der Straf-Rechtsschutz... / II. Der Straf-Rechtsschutz bei sonstigen – nicht verkehrsrechtlichen – Vergehen – § 2i bb ARB 2010

Rz. 40 Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung des Versicherungsnehmers oder des Mitversicherten wegen des Vorwurfs, ein nicht zum Verkehrsbereich gehörendes Vergehen begangen zu haben. Das Vergehen muss sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begehbar sein, wobei dem Betroffenen vorgeworfen werden muss, das Vergehen fahrlässig begangen zu haben. Nur dann besteht von...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / III. Beachtung des Fahrlässigkeitsmaßstabes

Rz. 63 Im Zivilverfahren und im Strafverfahren gelten unterschiedliche Maßstäbe zur Begutachtung der Fahrlässigkeit. Im Strafverfahren sind, soweit es um die Frage geht, ob der Angeklagte fahrlässig gehandelt hat, die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Beschuldigten ausschlaggebend.[80] Zitat "Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Amtsgerichts, daß von einem Kr...mehr

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§ 24 Neue Leistungen der Re... / B. Opfer-Rechtsschutz

Rz. 6 Der Opfer-Rechtsschutz, vielfach auch Rechtsschutz für Opfer von Straftaten genannt, ist eine der ersten neuen Leistungsarten, die von der Versicherungswirtschaft eingeführt worden ist. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten heute ihren Kunden den Opfer-Rechtsschutz an. Rz. 7 Im Rahmen der ARB (75, 94, 2000, 2008 und 2010) wird der Versicherungsnehmer und die mitver...mehr

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zerb 5/2015, Erbunwürdigkei... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindungsschlauc...mehr

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FF 12/2014, Zur Initiative "Assises de la Justice" der Europäischen Kommission

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Familienrecht und Strafrecht – Auszug – 3. Familienrecht Auch wenn das Familienrecht grundsätzlich weiterhin der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten untersteht, kann die EU auf der Grundlage besonderer Gesetzgebungsverfahren spezielle Maßnahmen für das Familienrecht mit gre...mehr

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zfs 12/2014, Schaffhauser (Hrsg.): Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2014, Stämpfli Verlag Bern, 331 Seiten, 130 Euro, ISBN 978-3-7272-3133-9

Prof. Dr. René Schaffhauser, Universität St. Gallen, gibt seit 12 Jahren diese bewährte straßenverkehrsrechtliche Aufsatzsammlung heraus. Dabei lässt er nicht nur namhafte Verkehrsjuristen in seinem Jahrbuch zu Wort kommen. Vielmehr ist es sein Ehrgeiz, jeweils auch Beiträge von Autoren verwandter Disziplinen in das Werk aufzunehmen. So haben sich diesmal insgesamt 20 Fachle...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 2 Anmerkung

Systemische Fortbildung à la Karlsruhe! Das Recht der Vergütungsvereinbarung scheint den Richtern in Karlsruhe keine Ruhe zu lassen. Hatte der 9. Zivilsenat noch für – vielleicht etwas übertriebene – Aufregung dadurch gesorgt, dass er fehlerhafte Vergütungsvereinbarungen für rechtswirksam erklärte,[1] sorgt der 4. Strafsenat – ja man liest richtig, ein Strafsenat – für eine wi...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Informations- und Auskunftspflichten (Nr. 3)

Rn 49 Aus § 295 Abs. 1 Nr. 3 ergeben sich für den Schuldner eine Reihe von gesetzlichen Informations- und Auskunftspflichten gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder, damit diese ohne großen Untersuchungsaufwand das Verhalten des Schuldners überwachen und dessen Beachtung der Obliegenheiten überprüfen können.[77] Der Begriff "Auskunft" wird vom BGH[78] weit ausgeleg...mehr

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zfs 08/2014, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Haftungsverteilung

Hinweis Unbeachtlich ist, dass vorliegend der Fahrer des Klägerfahrzeugs das Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er nicht über eine hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt hat. Denn berücksichtigt werden kann dieser Umstand nur, wenn er sich in dem Unfall tatsächlich ausgewirkt hat (BGH NJW 2007, 506). Wer z.B. während einer laufenden Sperrfrist, wie vorliegend, ohne die e...mehr

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zfs 7/2014, zfs aktuell / Strafrecht

48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Am 1.9.2014 tritt das 48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung v. 23.4.2014 in Kraft (BGBl l S. 410). Durch das Gesetz sollen nach der geltenden Fassung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) bestehende Strafbarkeitslücken geschl...mehr

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zfs 7/2014, zfs aktuell / 48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Am 1.9.2014 tritt das 48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung v. 23.4.2014 in Kraft (BGBl l S. 410). Durch das Gesetz sollen nach der geltenden Fassung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen und die Ratifizierung Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10....mehr

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zfs 7/2014, Krumm: Fahrverbot in Bußgeldsachen, Nomos Verlagsgesellschaft, 3. Aufl. 2014, 681 Seiten, 78 EUR, ISBN 978-3-8487-1055-3

Ein fulminantes Werk! Nach vierjährigem Abstand nun in 3. Auflage erschienen. 681 Seiten für ein einziges Thema – das Fahrverbot in Bußgeldsachen. Allerdings ein zentrales Thema des verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens und für die Mandantschaft in der Regel von größerer Bedeutung als die Geldbuße. Im Vergleich: Bußgeldrechtlich ist das Fahrverbot nur in wenigen Vorschriften ...mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Rz. 2 Gewaltschutzsachen sind nach § 210 FamFG alle Verfahren nach den §§ 1 und 2 GewSchG. § 210 FamFG definiert und erfasst sämtliche Gewaltschutzsachen im Sinne von § 111 Nr. 6 FamFG. Der Schutz bei Gewalt durch Polizeirecht und Strafrecht wird nicht erfasst und hier nicht behandelt. Es wird insoweit auf die aktuelle und umfassende Darstellung bei Cirullies/Cirullies...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / (2) Zurechnungsfähigkeit oder Schuldfähigkeit

Rz. 14 § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG fordert die Schuldform Vorsatz und daher zugleich als weiteres Verschuldenselement Zurechnungsfähigkeit des Täters.[14] Der Gegenansicht kann nicht gefolgt werden. Die Begründung, auf ein Verschulden der handelnden Person und damit auf ihre Zurechnungsfähigkeit komme es nicht an, da nur die Modalität der Tathandlung gemeint sei, die Verantwortl...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / (b) Die tatbestandlichen Voraussetzungen

Rz. 51 Der Wortlaut des § 1361b Abs. 2 S. 1 BGB ist § 823 Abs. 1 BGB nachgebildet. Die entsprechenden Tatbestandsmerkmale haben deshalb die gleiche Bedeutung wie bei § 823 Abs. 1 BGB.[137]mehr

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zfs 6/2014, Kürzung auf Nul... / 3 Anmerkung:

Das abgedruckte Urteil erlaubt, einen Blick auf die Bedeutung der Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei Versicherungsfällen in der Vollkaskoversicherung zu werfen. Weist der VR nach, dass die versicherte Person (vorsätzlich oder grob fahrlässig) alkoholbedingt einen Unfall verursacht hat, ist er nach § 81 Abs. 2 VVG ganz oder teilweise leistungsfrei. Das setzt voraus, d...mehr

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AGS 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung des AG ist nicht zu beanstanden. Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen eines Beteiligten die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nur, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Nach § 91 Abs. 2 ZPO sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen i...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 1 Sachverhalt

Das gegen den Betroffenen, einen Rechtsanwalt, geführte Bußgeldverfahren hatte das AG gem. § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Landeskasse, der auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen auferlegt wurden, eingestellt. Einen Verteidiger hatte der Betroffene nicht beauftragt. Anschließend machte der Betroffene für seine in eigener Sache entfaltete Tätigkeit Gebühren und Auslagen...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / E. Offene Fragen

Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass eingetragene Verstöße keine Tilgungshemmung mehr entfalten, wenn sie nach dem 1.5.2014 eingetragen werden. Dem gegenüber steht jedoch der Umstand, dass teilweise sich die Tilgungsfristen bei den weniger schwerwiegenden Verstößen, die mit 1 Punkt bewehrt sind, um 6 Monate verlängern. Es ist daher genau zu prüfen, ob angesichts der kla...mehr

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zfs 5/2014, Satzger/Schluckebier/Widmaier: StGB, 2. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 2.628 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-452-27613-1 und Satzger/Schluckebier/Widmaier: StPO, 1. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 2.340 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-452-27041-2

Nach einiger Wartezeit liegen nunmehr die beiden korrelierenden Kommentarwerke zur StPO und zum StGB, dieses schon in zweiter Auflage, von Satzger, Schluckebier und Widmaier vor und bieten dem Rechtsanwender, soviel sei vorweg verraten, ein beeindruckendes Duett zur Bewältigung strafrechtlicher Probleme. Beide Werke haben sich zum Ziel gesetzt, den Bedarf der Rechtspraxis zu...mehr

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zfs 5/2014, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist unbegründet." Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Kostenerstattungsanspruch aus der vereinbarten Reisekostenkrankenversicherung aus Anlass ihrer Behandlung in Mexiko nach einem fehlgeschlagenen Selbstmordversuch zu. 1. Gem. § 1 der VB-ERV/TUI leistet die Bekl. Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Koste...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 2 Aus den Gründen

a) Zu Recht hat die Rechtspflegerin des AG eine Festsetzung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gebühren und Auslagen abgelehnt. Denn für die Verteidigung in eigener Sache erhält der Rechtsanwalt als Betroffener eines Bußgeldverfahrens, für das gem. §§ 46 Abs. 1, 105 Abs. 1 OWiG die Regelungen der StPO sinngemäß gelten, keine Gebühren erstattet. aa) Zwar gehören zu den...mehr

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zfs 4/2014, Geschickte Verw... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Rechtsbeschwerde der Betr., die gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthaft und auch rechtzeitig eingelegt und begründet worden ist, ist zulässig, hat indes in der Sache keinen Erfolg." Mit ihrer in der Form des § 344 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 3, 46 OWiG erhobenen Verfahrensrüge, mit der die Betr. geltend macht, das AG habe unter Verstoß gegen den Inbegriffsgrundsatz de...mehr

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zfs 4/2014, Haus/Krumm/Quarch: Gesamtes Verkehrsrecht, Handkommentar, 1. Aufl. 2014, Nomos Verlagsgesellschaft, 2.805 Seiten, 128 EUR, ISBN 978-3-8329-5348-5

Der erste Eindruck, den der Leser bekommt, wenn er dieses ganz neu auf den Markt gekommene Buch in Händen hält: Faszination! Ein 2.805 Seiten starkes Buch, auf allerdings sehr dünnem Papier gedruckt (der einzige spontan auffällige Nachteil), 3 bundesweit angesehene Herausgeber, insgesamt 33 Autoren – sämtlich bekannte Fachleute des Verkehrsrechts, ein Abkürzungs- und Literat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.4 Auskunftsverweigerungsrecht

Rz. 12 Die AO kennt für den Stpfl. selbst kein Mitwirkungs-(Auskunfts- und Vorlage-)Verweigerungsrecht. Er muss nach § 90 Abs. 1 AO seine für die Besteuerung erheblichen Tatsachen und Sachverhalte vollständig offen legen. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch, wenn sich der Stpfl. durch ihre Erfüllung der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Steuerstraftat oder Steue...mehr

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zfs 3/2014, Über die Bedeut... / V. Rotlichtverstoß

Ordnungswidrig i.S.d. § 24 des StVG handelt gem. § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO, wer § 37 Abs. 2 Nr. 1/2 StVO über das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen oder beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil zuwiderhandelt. Der qualifizierte Regeltatbestand mit Fahrverbot greift bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens ein. Maßgeblich für die ...mehr

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zfs 3/2014, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis Juli 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung* Referent: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden Ort: Gießen / Stadthalle Datum: Freitag, 4.4.2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung...mehr

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zfs 3/2014, Über die Bedeut... / E. Fazit und Zusammenfassung

Bußgeldrechtlich gelagerte Tatvorwürfe sind in vielen Fällen abhängig von technisch-physikalisch gelagerten Sonderfragen, die nur durch Anfertigung von Sachverständigengutachten entschieden werden können. Diese Grundkonstellation besteht nicht nur bei Messverfahren aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen, sondern darüber hinaus bei angeblichen Ladungsv...mehr

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zfs 3/2014, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2014, 32. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 792 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1289-3

Immer wieder erstaunlich ist es, dass alljährlich die SchmerzensgeldBeträge aktualisiert erscheinen können: um rund 200 Entscheidungen reicher ist der aktuelle Band. Es ist eine Anschaffung, die jedenfalls für den bei der Schmerzensgeldbemessung tätigen Rechtsanwalt und die entsprechenden Gerichte unentbehrlich ist. Die diesjährigen Empfehlungen des 52. Deutschen Verkehrsger...mehr

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zfs 3/2014, Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, 1. Aufl. 2013, Bundesanzeiger Verlag, 486 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-89817-964-5

Die Bemessung des Schmerzensgeldes orientiert sich aktuell in Deutschland im Wesentlichen an Entscheidungen der Obergerichte, die in Tabellen verschiedener Autoren gesammelt werden. Diese Form der Bemessung hat ihre Schwächen (ausführlich dazu Teil A § 2 Rn 42 ff., Teil B § 1 Rn 1 ff.; auch Luckey, Tagungsband des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstags) und das Werk will den Auf...mehr

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zfs 2/2014, Umfang der Deck... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Parteien streiten um restliche Ansprüche aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag." Die Bekl. verweigerte hierbei mit Abrechnungsschreiben v. 8.10.2010 die Erstattung eines Teiles der außergerichtlichen anteiligen Rechtsanwaltskosten der Kl. für die Vertretung in einem Verfahren hinsichtlich einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung zu lasten der Kl. V. 11.6.2010...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / C. Technische Aspekte der Wahrnehmbarkeit

Das Kollisionsereignis muss vom Beschuldigten bewusst wahrgenommen werden. Die bei einer Kollision auftretenden physikalischen Ereignisse, Schwingungen,[24] können gespürt, gehört oder gesehen werden.[25] Der Sachverständige muss alle drei Wahrnehmungsvarianten im Gutachten abdecken. Die optische Wahrnehmung kann dadurch beeinträchtigt sein, dass der Beschuldigte die Anstoßst...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / B. Rechtliche Aspekte der Wahrnehmbarkeit

Rechtlich ist die Problematik der Wahrnehmbarkeit des Unfalls im subjektiven Tatbestand angesiedelt. Dabei genügt bedingter Vorsatz für die Verwirklichung des Delikts.[3] Der erste Ansatzpunkt des Verteidigers ist dabei die tatsächliche Wahrnehmbarkeit des Anstoßes, denn hierum wird es in der Praxis sehr häufig gehen. Unterschieden werden muss zunächst nach der Wahrnehmungsfä...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / D. Andere Gutachten

Soweit Lessing [34] und Himmelreich [35] auch die Einholung psychologischer Gutachten zur Frage der Wahrnehmung in der konkreten Situation propagiert haben, ist dieser Ansatz im Vergleich zu den technischen Gutachten bislang weit weniger intensiv vertreten und beschrieben worden. Die Hemmschwelle des Mandanten, sich von einem Verkehrspsychologen oder gar Psychiater begutachten...mehr

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zerb 11/2013, Liber Amicorum Klaus Schurig zum 70. Geburtstag

Ralf Michaels/Dennis Solomon (Hrsg.) sellier european law publishers, München 2012, ISBN 978-3-86653-219-9, 323 Seiten, gebunden, 99 EUR Prof. Dr. Klaus Schurig, der Widmungsträger dieser Festschrift, lehrte an der Universität Passau das Internationale Privatrecht. Als Schüler von Gerhard Kegel in Köln befasster er sich während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn intens...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / 1. Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden

Dass der Mandant nicht zur Polizei geht, um sich einzulassen, sondern zunächst der Verteidiger Akteneinsicht nimmt, dürfte selbstverständlich sein. (Anfängliches) Schweigen kann dem Mandant niemals negativ ausgelegt werden, demgegenüber nachträgliches "Korrigieren" seiner Angaben gegenüber der Polizei schon. Der Mandant erscheint regelmäßig sehr aufgewühlt beim Verteidiger, w...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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AGS 1/2014, Keine Versendun... / 1 Aus den Gründen

Die von dem Bezirksrevisor eingelegte Beschwerde gegen die erstinstanzliche Aufhebung der Anforderung der Auslagen für die Aktenversendung gem. Nr. 9003 GKG-KostVerz. (Aktenversendungspauschale) ist unbegründet. Das VG hat die Verfügung zu Recht aufgehoben. Die Voraussetzungen für die Erhebung der Auslagenpauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. lagen nicht vor, da der Prozessbe...mehr

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zfs 1/2014, Verstöße gegen ... / 2 Aus den Gründen:

"II. 1. Die Vorlegungsvoraussetzungen sind erfüllt. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG ist gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG für die Rechtsbeschwerde i.S.d. Ordnungswidrigkeitengesetzes entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.3.1992 – 2 StR 371/91, BGHSt 38, 251, 254). Das OLG kann nicht seiner Absicht gemäß entscheiden, ohne jedenfalls von der Rechtsauffassung des OLG...mehr

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ZFS 11/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 6.12.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunde...mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / D. Zusammenfassung

Für den Verteidiger muss feststehen, dass das Verweigern einer ordnungsgemäßen Absprache-Protokollierung regelmäßig Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters und damit eine Ablehnung begründet. Der Verteidiger muss das Risiko eines nicht protokollierten "Deals" der "alten Schule" bewusst abwägen und seinen Mandanten über mögliche Risiken aufklären. Entscheidungen n...mehr

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ZFS 11/2013, Erstattungsfähigkeit der Abschleppkosten

Hinweis Die im Abrechnungsschreiben vorgenommene Kürzung hinsichtlich der Abschleppkosten kann nicht akzeptiert werden. Das Abschleppunternehmen besteht auf einen Ausgleich der noch offenen Kosten gegebenenfalls durch den Geschädigten. Dieser hat einen Anspruch auf Ersatz der vollen Abschleppkosten. Die in Ihrem Abrechnungsschreiben vorgenommene Begründung für die Kürzung ver...mehr

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FoVo 11/2013, Neuregelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 8.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2013, 3714). Es tritt in zwei Stufen zum 9.10.2013 sowie zum 1.11.2014 in Kraft. Die neuen Informations- und Mitteilungspflichten, die nach § 11a RDG und § 43d BRAO gleichermaßen für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen gelten, sind mit einer Übergangsregelung versehen und...mehr