Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 190 Bei einem schon bestehenden Mandatsverhältnis gilt der Grundsatz des ungehinderten Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandanten. Gespräche zwischen diesen beiden und deren Korrespondenz untereinander dürfen nicht überwacht und kontrolliert werden. Der Nachweis der Verteidigerbestellung in Form einer Vollmacht oder Pflichtverteidigerbestellung ist dafür i.d.R. Vorausse...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / 2. Aufsuchen eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren

Rz. 2 Gegen Herrn A wird – wie die Strafanzeige des Geschädigten und die Ladung zur Vernehmung deutlich machen – als Beschuldigten ermittelt. Er befindet sich mithin im 1. Verfahrensabschnitt eines Strafverfahrens, dem Ermittlungsverfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das ggf. später stattfindende Hauptverfahren bereitet. Fehler, die hier passieren, si...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Mangelhafte Anklageschrift bei einer Vielzahl von Einzelakten

Rz. 258 Die Anklageschrift hat ausweislich des § 200 Abs. 1 S. 1 StPO insbesondere die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat sowie den Ort und die Zeit ihrer Begehung anzugeben. Dies verlangt, dass die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen Taten desselben Täters ab...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung

Rz. 236 Muster 41.32: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung Muster 41.32: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, der _____ meines Mandanten, _____ (Name, Geburtsdatum, Adresse), eine Besuchserlaubnis zu erteilen. Eine Kopie des Auswei...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Verteidigungsanzeige

Rz. 194 Muster 41.24: Verteidigungsanzeige Muster 41.24: Verteidigungsanzeige An die Staatsanwaltschaft/das Amtsgericht/Landgericht Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren gegen _____ wegen _____ zeige ich unter Vorlage einer auf mich lautenden Vollmacht an, dass mich der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte mit seiner Verteidigung beauftragt hat. Ich beantrage une...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 5 StPO

Rz. 347 Die Vorschrift des § 244 Abs. 5 StPO bezieht sich vornehmlich sowohl auf den Augenscheinsbeweis als auch auf den Zeugenbeweis in Form der Vernehmung ausländischer Zeugen. Auch hier gelten natürlich zusätzlich die Ablehnungsgründe nach § 244 Abs. 3 StPO.[180] Die Erhebung eines Augenscheinsbeweises kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtgemäßen Erm...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit einer Frage

Rz. 323 Muster 41.44: Antrag auf Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit einer Frage Muster 41.44: Antrag auf Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit einer Frage An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten, dass das Gericht eine Entscheidung darüber herbeiführt, ob die Frage _____ (Darstellen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Abhilfe und Weiterleitung an das Gericht

Rz. 466 Nach Eingang des Einspruchs und Feststellung der Zulässigkeit durch die Verwaltungsbehörde überprüft diese gem. § 69 OWiG in einem als Abhilfeverfahren ausgestalteten Zwischenschritt nochmals selbstständig die Recht- oder Zweckmäßigkeit des Bußgeldbescheids und entscheidet, ob sie weitere Ermittlungen aufnimmt, dem Einspruch abhilft, das Bußgeldverfahren einstellt od...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Probleme bei der Annahme (§ 146 StPO)

Rz. 10 Nach § 146 StPO ist die sog. Mehrfachverteidigung untersagt. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA enthalten ähnliche Gebote und sollen die "absolute Treuepflicht" gegenüber dem Mandanten normieren. Der Verteidiger darf also nie mehrere Beschuldigte derselben Tat zur gleichen Zeit verteidigen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger sowie ...mehr

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§ 41 Strafrecht / ff) Muster: Ergänzungsbaustein zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 468 Muster 41.74: Ergänzungsbaustein zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Muster 41.74: Ergänzungsbaustein zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Dem Beschlussverfahren nach § 72 OWiG wird ausdrücklich für den Fall widersprochen, dass der vorgesehene Hinweis des Gerichts nicht dem Unterzeichner, sondern _____ zugestellt wird.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Asservate

Rz. 80 Nach § 147 Abs. 4 StPO a.F. durften Beweisstücke dem Verteidiger nicht mitgegeben werden. Die Neufassung enthält diese Beschränkung nicht mehr. Allerdings dürfen amtlich verwahrte Beweisstücke ohnehin nicht aus deren Gewahrsam entlassen werden. Diese sind nur zu besichtigen.[36] Im Interesse des Geheimnisschutzes werden Disziplinar- und Steuerakten dem Verteidiger nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 211 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer angeordnet, weil er die...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf

Rz. 372 Muster 41.55: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf Muster 41.55: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Widerruf der Bewährung durch das LG vom _____ sofortige Beschwerde ein. Begründung: Die Voraussetzungen gem. § 56f Abs. 1 Nr. 3 StGB für den Widerruf der Straf...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 213 In Ergänzung des Sachverhalts (siehe Rdn 211): Die Beschwerdekammer beim Landgericht hat den Haftbefehl aufrecht und in Vollzug gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass an der Glaubwürdigkeit des Tatopfers auch aufgrund des Verletzungsbildes keinerlei Zweifel gehegt werden könnten. An der Verzögerung des Verfahrens treffe die Staatsanwaltschaft auch ke...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht

Rz. 464 Muster 41.72: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Muster 41.72: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Stadt _____ Ordnungsamt- Bußgeldstelle - Az: _____ lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom _____ – Aktenzeichen _____ –, mir zugestellt am _____, Einspruch ein. Zugleich beantrage ich nochmalige Akteneinsicht. Eine Begründung des Einspruchs w...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 431 Die Adhäsionsentscheidung kann vom Angeklagten auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils gem. § 406a Abs. 2 StPO mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung und Revision. Eine Berufungsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, hier aber zu empfehlen, weil andern...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 348 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel. Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachverständige sowie die dem Gerich...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Muster: Vollmacht

Rz. 12 Eine schriftliche Vollmacht ist zum Nachweis des Verteidigungsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf sie einer bestimmten Form. Die Verteidigerbestellung ist auch wirksam, wenn keine schriftliche Vollmachtsurkunde vorliegt, sondern die Bevollmächtigung nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgt ist.[5] In der Regel reicht daher be...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

Rz. 260 Muster 41.37: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift Muster 41.37: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, die Eröffnung der Hauptverhandlung abzulehnen. Begründung: Gemäß § 200 Abs. 1 StPO hat die A...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)

Rz. 169 Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird. Für die Annahme der Verdunkelungsgefahr genügt allein die lediglich erweisliche Gelegenheit zu Verdunk...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 87 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schließlich an, sich nicht mehr zu erinnern. Wegen der Sachverhaltsschilderung von Herrn A u...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ausschließung

Rz. 292 Die Ausschließungsgründe sind in § 22 Nr. 1–5 StPO abschließend genannt. Liegt ein solcher Ausschlussgrund tatsächlich vor und wirkt der Richter dennoch im Verfahren mit, liegt ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 2 StPO vor. Besondere Bedeutung erlangen die Ausschlussgründe des § 22 StPO meist bei den Schöffen, da sie vor der Eröffnung der Hauptverhandlung re...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Beweisantrag auf Vernehmung eines präsenten Zeugen in der Hauptverhandlung

Rz. 351 Muster 41.51: Beweisantrag auf Vernehmung eines präsenten Zeugen in der Hauptverhandlung Muster 41.51: Beweisantrag auf Vernehmung eines präsenten Zeugen in der Hauptverhandlung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ stelle ich namens meines Mandanten gem. § 245 Abs. 2 StPO folgenden Beweisantrag: Zum Beweis der Tatsache, dass der Ang...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 265 Bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Tatbeständen, die regelmäßig den Bereichen der kleineren und mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, ist das Vorliegen eines wirksamen Strafantrags Prozessvoraussetzung. Fehlt er – etwa weil er nie, nicht vom Antragsberechtigten gestellt oder wieder wirksam zurückgenommen wurde –, entsteht ein Verfahrenshindernis. Sind du...mehr

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§ 41 Strafrecht / (3) Muster: Revisionsbegründung

Rz. 408 Muster 41.62: Revisionsbegründung (Absolute Revisionsgründe) Muster 41.62: Revisionsbegründung (Absolute Revisionsgründe) An das Landgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ gebe ich zu der mit Schriftsatz vom _____ gegen das Urteil des Landgerichtes vom _____, zugestellt am _____, eingelegten Revision die nachfolgende Revisionsbegründung ab und ste...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, so dass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wä...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 57 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf Sachverständige (ein psy...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Begriff der Befangenheit

Rz. 293 Die Ablehnung einer Gerichtsperson kommt in Betracht, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht, § 24 Abs. 1 StPO . Nach der Legaldefinition des § 24 Abs. 2 StPO ist diese Besorgnis dann gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der betroffenen Person – meist des Richters – zu rechtfertigen. Dabei ist Misstrauen gegen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen

Rz. 242 Muster 41.35: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen Muster 41.35: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen An das Amtsgericht_____ Az. _____ In der Strafsache/Haftsache gegen _____ wegen _____ stelle ich im Namen meines Mandanten den Antrag, _____ mit anderen Untersuchungsgefangenen in einem Raum unterzubringen. Es ist ausdrücklicher Wunsch meines Mandan...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 140 Herr A ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes verdächtig. Er bestreitet die Tat. Für das angebliche Tatgeschehen gibt es außer dem Kind keine weiteren Zeugen. Rechtsanwalt R überlegt deshalb, ob er zur Frage des dringenden Tatverdachts ein Gutachten eines zur Beurteilung kindlicher Zeugenaussagen befähigten Sachverständigen beantragen soll. Er fragt sich ferner, ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 202 Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Akteneinsicht zu gewähren. Im Haftprüfungstermin werde ich beantragen,mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 101 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 148 Gesetzliche Grundlage für die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen ist § 81b StPO. Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt oder endet es mit einem rechtskräftigen Freispruch, aus dem sich die Unschuld des Angeklagten ergibt, hat der Betroffene regelmäßig das Interesse, dass die über ihn angefertigten Unterlagen vernichtet bzw. gelöscht werden. Mit ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Polizei

Rz. 70 In der Regel werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Die Staatsanwaltschaft wird dann oft erst eingeschaltet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Diese Verfahrensweise verstößt zwar gegen § 163 Abs. 2 S. 1 StPO, wonach die Polizeibehörde ihre Verhandlungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übersenden hat. Dennoch ist dieses Verfahren in...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 185 Die Würdigung des Einzelfalles[87] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 186 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 279 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher, als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, A...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Zeugenbeistand, Beistand bei Vernehmungen

Rz. 119 Eine allgemeine Regelung über die anwaltliche Vertretung von Zeugen besteht außerhalb von § 68b StPO nicht. Im Zuge der Verbreitung viktimologischer Erkenntnisse und damit einhergehend der sukzessiven Verbesserung der Stellung der Opfer in der Strafprozessordnung wurde allerdings in § 406f bzw. § 406h StPO normiert, dass sich auch der Verletzte, ohne sich nach § 395 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Rz. 316 Der Strafverteidiger gerät oftmals in Situationen, in denen das Gericht während der Hauptverhandlung auf einen ursprünglich erwarteten Zeugen nicht zurückgreifen kann oder in denen Zeugen bei ihrer Aussage hinsichtlich ihres genauen Inhalts unsicher werden und deshalb die Vernehmungsprotokolle – sei es auch nur auszugsweise – zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 284 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländischen Angeklagten, welche...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 212 Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortd...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 4 StPO

Rz. 345 Die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO bezieht sich auf die Vernehmung von Sachverständigen und bietet dafür weitere Ablehnungsgründe. Das bedeutet, dass die Vernehmung eines Sachverständigen aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO sowie aus denen des § 244 Abs. 4 StPO abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 4 StPO differenziert dabei zwischen Gründen für jeden Sachverständige...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 89 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustelle...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Revisionsantrag und -begründung

Rz. 397 Gemäß § 337 Abs. 1 StPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Rz. 398 Der Revisionsantrag und dessen Begründung können seitens des Angeklagten nur in Form einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden, § 345 Abs. 2 StPO....mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 376 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Die Gebühren des gewählten Verteidigers richten sich nach Nr. 4100 ff. RVG-VV. Es handelt sich um Rahmengebühren, bei denen der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftra...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO

Rz. 94 Mit den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO soll im Rahmen der notwendigen, aber auch gewollten Verfahrensökonomie das Strafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zurückgedrängt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist mithin eine Art verurteilungslose Friedensstiftung.[41] Rz. 95 Dennoch unterscheiden sich beide Einstellungsarten erheblich: Während die E...mehr