Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer; Begriff des Empfängers

Leitsatz 1. Wurden in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der Union geschmuggelte Zigaretten über einen nicht bekannten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen. 2. In diesem Fall ist die...mehr

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zfs 5/2012, Balke/Reisert/Quarch: Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Auflage 2012, Nomos, 421 Seiten 49 EUR, ISBN 978-3-8329-4067-6

Mittlerweile gibt es zahlreiche (Hand-)Bücher zur Unfallregulierung. Auch im Nomos-Verlag erscheint nun in der ersten Auflage das vorliegende Kompendium, welches sich in die Palette von Regulierungsbücher einreiht und ab sofort auf dem Markt zu positionieren versucht. Das Werk erscheint in der Reihe "NomosAnwalt", woran die Zielgruppe schon deutlich erkennbar ist. Das Werk wu...mehr

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ZErb 4/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate

Dr. Michael Bonefeld · Monika B. Hähn · Daniela Otto 2. Aufl. 2011, zerb verlag 192 Seiten, 38 EUR Was gehört zu jedem erbrechtlichen Mandat? Richtig: Die Vergütungsrechnung. Sie ist für den Rechtsanwalt, der nicht nur hobbymäßig tätig ist, ein zentrales Element der Mandatsbearbeitung. Sie kann aber auch eine der schwierigsten Aufgaben für Anwalt und Mitarbeiter sein. Das vorli...mehr

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zfs 3/2012, Prof. Dr. Dencker wird siebzig

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gratuliert Prof. Dr. Dencker herzlich zu seinem siebzigsten Geburtstag. Der siebzigste Geburtstag stellt sicherlich ein Datum dar, an dem man auch Rückschau halten darf. Prof. Dr. Dencker war lange Jahre in Münster als Prof. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten tätig. Dabei hat er sich nicht nur dogmatische...mehr

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zfs 2/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2012 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Samstag, 3. März 2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebüh...mehr

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zfs 12/2011, Elektrofahrräder / 6. Bußgeld- und Strafrecht

Die Einordnung als Fahrrad oder Kraftrad kann weiterhin erhebliche Auswirkungen im Bußgeld- und Strafrecht haben. Beispielsweise wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als 1 sec) bei Radfahrern mit 100 EUR und 1 Punkt geahndet, während der Kraftradfahrer für den gleichen Verstoß mit 200 EUR, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot (lfd.-Nr. 132. BKatV i.V.m. § 3 A...mehr

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zfs 1/2012, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2012, 30. Auflage 2012, 708 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-117-3, 99 EUR

Es wird kaum ohne gehen: In der 30. Auflage 2012 haben Richter am BGH Wolfgang Wellner und Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker die Autorenschaft dieses Standardwerkes für die Bemessung von Schmerzensgeld übernommen. Deutliche Veränderungen des Werkes sind bis dato nicht zu ersehen. Dies wird sich sicherlich erst in der Folge dem Praktiker aufdrängen. Neu sind etwa 200 Urteile (30 ...mehr

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zfs 04/2012, Burhoff (Hrsg.): RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage 2012, ZAP, 2160 Seiten, 108 EUR, ISBN 978-3-89655-639-4

Inzwischen in der 3. Auflage 2012 und um folgende wichtige Neuerungen ergänzt, ist dieser Spezialkommentar nun neu erschienen: Um es vorweg zu nehmen: Der Kauf lohnt sich, selbst wenn die Vorauflage in der Bibliothek stehen sollte, sofern man nahezu wöchentlich mit Abrechnungen im Straf- bzw. Bußgeldrecht befasst ist. Die Neuauflage hat einige (gute) Entscheidungen der Verfa...mehr

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zfs 12/2011, Elektrofahrräder / V. Fazit

Die mit der Klassifizierung von Elektrofahrrädern einhergehenden juristischen Konsequenzen können erheblich voneinander abweichen, was dem Verbraucher aber im Regelfall nicht bewusst sein dürfte. Es besteht insoweit hoher Beratungsbedarf. Die Auswirkungen in der Praxis und erste Gerichtsurteile bleiben abzuwarten. Die nachfolgende Übersicht soll die wesentlichen Unterschiede...mehr

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zfs 04/2012, Anscheinsbeweis gegen den nach links Abbiegenden bei Kollision mit einem überholenden Fahrzeug

Hinweis Rechtlich ist der Unfall wie folgt zu werten: Da sich der Unfall unstreitig im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Versuch des Bekl. ereignet hat, nach links in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen, spricht gegen den Bekl. der Anschein, den Unfall dadurch verschuldet zu haben, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO nicht beachtet hat. D...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 1. Grundsatz

Rz. 66 Was eine Straftat ist, beurteilt sich nach dem geltenden Strafrecht, also nach § 12 StGB (Verbrechen und Vergehen).[127] Bei Auslandstaten muss die Tat entweder nach dem Recht des Tatorts oder gem. §§ 5–7 StGB nach deutschem Recht strafbar sein.[128] Die Straftatbestände der Verbrechen und Vergehen sind dem gesamten Strafrecht, also nicht nur dem StGB, zu entnehmen, s...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 4. Versuch einer Straftat

Rz. 71 Ebenfalls unter den Ausschluss fällt der Versuch einer Straftat. Dies gilt auch für Vergehen, bei denen das Strafrecht den Versuch nicht unter Strafe stellt, da der Ausschluss nicht auf die Strafbarkeit im konkreten Fall abstellt, sondern auf den Versuch einer vorsätzlichen Straftat; das ist gerechtfertigt, weil auch hier eine erhöhte Unfallrisikolage geschaffen wird....mehr

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§ 9 Obliegenheiten von Vers... / cc) Mehrfache Quotelung

Rz. 68 Liegen mehrere Obliegenheitsverletzungen vor, dann stellt sich die Frage, wie eine mehrfache Quotelung vorzunehmen ist. Das Gesetz regelt dies nicht. Es gibt unterschiedliche Modelle, die letztlich alle berechtigten Einwänden ausgesetzt sind.[67]mehr

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Für Entziehung des Wohnungseigentums ist Abmahnung erforderlich

Leitsatz Abmahnung im Regelfall als erforderliche Voraussetzung eines Entziehungsbeschlusses gegen einen störenden Wohnungseigentümer Inhaltliche Prüfung der Entziehungsberechtigung bleibt der nachfolgenden Entziehungsklage (Veräußerungsverpflichtungsklage) vorbehalten Normenkette § 18 WEG Kommentar Die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatten die Entziehung gegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.2 Voraussetzungen

Rz. 97 Ein Steuerstrafverfahren ist nach § 397 Abs. 1 AO eingeleitet, sobald von der Finanzbehörde oder den Strafverfolgungsorganen eine Maßnahme getroffen wird, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat bzw. Steuerordnungswidrigkeit strafrechtlich bzw. bußgeldrechtlich vorzugehen (§ 397 AO Rz. 34ff.; § 410 Abs. 1 Nr. 6 AO). Rz. 98 Da die Einleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Zweck der "Selbstanzeige"

Rz. 2 Die "Selbstanzeige" ist eine steuerstrafrechtliche Besonderheit des deutschen Strafrechts[1], weil bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 371 Abs. 1–3 AO Straffreiheit bei beendeter Straftat gewährt wird. Hierin liegt der gesetzliche Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch. Deswegen wird die Regelung verschiedentlich auch als "permanente Amnestie" bezeichnet[2]. Da...mehr

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AGS 04/2009, RVG. Kommentar zum RVG. Von VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Bürovorsteherin Antje Bräuer, Richterin am LSG Jaka Curkovic, Dipl.-Rpfl. Oberregierungsrat a.D. Wolfgang Mathias und Fachanwalt für Strafrecht Jochen D. Uher, 3. Aufl. 2009, Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXIX, 1656 S. 89,00 EUR.

Der etwas andere RVG-Kommentar: Nun hat auch das Team rund um Hans Helmut Bischof, bestehend aus Richtern, Rechtsanwälten und Bürovorstehern bzw. Rechtsfachwirten, nach Gerold/Schmidt, Schneider/Wolf und Mayer/Kroiß die 3. Aufl. zum RVG und die erste Auflage auf den Markt gebracht, die sich mit den Neuregelungen zum Erfolgshonorar im Besonderen und zur Vergütungsvereinbarung...mehr

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AGS 10/2009, Vergütung im V... / Leitsatz

Nr. 4143 VV ist auf die Tätigkeit des Verteidigers im (Grund-)Verfahren nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz – StrEG – nicht entsprechend anwendbar. OLG Köln, Beschl. v. 14.8.2009–2 Ws 373/09mehr

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AGS 10/2009, Vergütung im V... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war durch rechtskräftiges Urteil des LG zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt und vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Außerdem war – auf Antrag der Staatsanwaltschaft – ausgesprochen worden, dass der Beschwerdeführer wegen der erlittenen Untersuchungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahm...mehr

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zfs 08/2011, Eignungszweife... / VII. Konsequenzen eines Beweisverwertungsverbots im Straf-/OWi-Verfahren auf das Führerscheinentziehungsverfahren

Die Rechtsprechung hatte sich damit zu befassen, ob etwa eine im Strafrecht unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt gewonnene Blutprobe im Führerscheinentziehungsverfahren verwertbar ist.[32] Selbst wenn diese Zwangsmaßnahme im Strafrecht objektiv rechtswidrig war, sei im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren auch das Untersuchungsergebnis einer unter Verstoß gegen den Richtervo...mehr

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AGS 01/2009, Beratungshilfe... / Sachverhalt

Der rechtskräftig Verurteilte hatte um Beratungshilfe für eine anwaltliche Vertretung in einem Gnadenverfahren nachgesucht. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle wies den Beratungshilfeantrag mit der Begründung zurück, es handele sich nicht um eine außergerichtliche Angelegenheit i.S.d. § 1 Abs. 1 BerHG. Dem ist der Bezirksrevisor beigetreten mit der Auffassung, das Begnadig...mehr

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AGS 10/2009, Vergütung im V... / 2 Aus den Gründen

Die geltend gemachte Gebühr gem. Nrn. 4143, 4144 VV ist nicht entstanden. Die Tätigkeit im Entschädigungs(grund)verfahren ist, wenn – wie das hier der Fall ist – der Rechtsanwalt bereits als Verteidiger im vorherigen Strafverfahren tätig war, mit den hier bereits abgerechneten Gebühren nach Nrn. 4100 ff. VV pauschal abgegolten. Dem Einwand, diese Tätigkeit sei bei der Bemessu...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / 4. Keine "Verhinderung der Errichtung/Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen"?

Für die Auslegung des § 2339 Abs. 1 Ziff. 2 BGB, die den Vorsatz einengend als Absicht versteht, kann aus dem Wortlaut dieser Vorschrift nichts gewonnen werden. Nach einhelligem Verständnis umfasst Vorsatz neben Absicht auch den direkten Vorsatz (Wissen um den sicheren Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs) sowie den dolus eventualis, bei dem der Täter die Verwirklichung des...mehr

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AGS 01/2009, Beratungshilfe... / Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat die Ablehnung der Beratungshilfe tragend darauf gestützt, dass es sich bei dem betroffenen Gnadengesuchs des Antragstellers nicht um eine außergerichtliche Angelegenheit handele im Sinne von § 1 Abs. 1 BerHG. Dem stimmt der Bezirksrevisor in seiner Stellungnahme vom 25.6.2008 insofern zu, als er unter Verweis auf die Kommentierung "Kalthoener/Büttner/W...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / b) Die Gesetzgebungsgeschichte

Für einen Willen des Gesetzgebers zur restriktiven Auslegung des Erbunwürdigkeitsgrundes der vorsätzlichen und rechtswidrigen Tötung geben die Gesetzesmaterialien im Übrigen nichts her. Zwar enthielt die einschlägige Vorschrift der ersten Entwurfsfassung zum BGB, der E I § 2045 noch nicht den Tatbestand des Tötungsversuchs, allerdings findet sich bereits zum Tatbestand der v...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... / 1. 1 Gütestellen

Im Strafrecht wird der Zugang zum Verfahren bei bestimmten Delikten davon abhängig gemacht, dass zunächst eine Streitschlichtung erfolgen muss. Besonders die in allen Gemeindeordnungen der Länder verankerten Stellen, die unterschiedliche Namen tragen und mit Persönlichkeiten besetzt sind, die mit den örtlichen Problemen vertraut sind, leisten bei der Beilegung von Streitigke...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / 2. Überblick: keine Erbunwürdigkeit nach der herrschenden Auslegung zu § 2339 Abs. 1 Ziff. 1 Alt. 3 und § 2339 Abs. 1 Ziff. 2 BGB

Fraglich ist aber, ob in unserem Fall auch die Anforderungen an die subjektive Tatbestandsseite erfüllt sind. Die wohl herrschende Ansicht in der Literatur fordert für § 2339 Abs. 1 Ziff. 2 BGB, dass die dort beschriebene Verhinderung absichtlich geschieht.[27] Dies wird offenbar als Absicht im strafrechtlichen Sinne verstanden, wonach der Täter den tatbestandsmäßigen Erfolg...mehr

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zfs 10/2009, Die Homburger Tage 2009

RA Dr. Frank Häcker Auch im Jahre 2009 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu dem nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar bedeutendsten Treffen von Verkehrsjuristen in Deutschland begrüßen zu dürfen. Die Homburger Tage, die nunmehr bereits zum 29. Mal von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizr...mehr

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zfs 09/2009, Vermutung unan... / Sachverhalt

Rechtsanwalt Prof. Dr. M, ein Fachanwalt für Strafrecht, übernahm im Jahr 2002 die Strafverteidigung eines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, dem ein Verstoß gegen das BtmG zur Last gelegt wurde. Mit dem Bruder des Beschuldigten schloss der Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung über ein Stundensatzhonorar in Höhe von 320 EUR. In der Folgezeit suchte der Rechtsa...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... /  1.2 Mediation

Neben diesen Stellen, die eine Streitschlichtung im tradierten Sinn versuchen, ist in den letzten Jahren noch die Mediation getreten, die im (digitalen) Brockhaus (2006) wie folgt definiert wird als Verfahren zur Regelung von Konflikten in Familie, Partnerschaft, Schule, Politik und Umwelt sowie in Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Der eingesetzte neutra...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / 1. Das Problem: die Verhinderung der Testamentserrichtung oder -änderung des "behinderten" Betreuten durch den "passiven" Betreuer

Nicht selten ist, dass sich der Betreute im Laufe der Betreuung vom Betreuer vernachlässigt fühlt. Damit einher geht zuweilen die Drohung, den Betreuer zu enterben. Oftmals ist der Betreute aber zur Errichtung eines entsprechenden Testaments körperlich ohne Weiteres nicht mehr in der Lage, z. B. weil er blind oder gelähmt ist, sodass er nur ein notarielles Testament errichte...mehr

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zfs 06/2011, René Schaffhauser (Hrsg.): Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2010

Schriftenreihe des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen, Band 72, 612 Seiten, ca. 98 EUR, ISBN 978-3-908185-93-2 Am schweizerischen Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht, das 2010 zum achten Mal erschienen ist, haben sich diesmal 18 in- und ausländische Autoren mit sehr informativen Beiträgen unterschiedlichster Länge beteiligt. Dabei wurde...mehr

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zfs 09/2008, Regress bei Tr... / Aus den Gründen

“ … 2. Die Beklagte ist gegenüber dem Kläger aus § 2b Abs. 21 lit. e AKB in Höhe von 5.000 EUR von ihrer Leistungspflicht befreit. a) Der Kläger führte nach Überzeugung des Gerichtes im Unfallzeitpunkt am 25.11.2006 sein bei der Beklagten haftpflichtversichertes Fahrzeug im Zustand absoluter Fahrunsicherheit. Der Sachverständige hat in seinem Gutachten vom 22.11.2007 nachvoll...mehr

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zfs 05/2008, Rechtsschutzve... / a) ARB 75

§ 4 Abs. 3 ARB 75: Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wird, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann. Versicherungsschutz besteht, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird oder wenn kein...mehr

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ZErb 01/2010, Durchgriff du... / Aus den Gründen

1. Die mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angefochtene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist letztinstanzlich im Sinne von Art. 23 StGHG. Es fragt sich allerdings, ob der Beschwerdeführer durch die angefochtene OGH-Entscheidung noch beschwert ist, da die von der ersuchenden Behörde begehrten Unterlagen schon ausgefolgt worden sind. Indessen kann die liechtenstein...mehr

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zfs 05/2008, Richard-Spiegel-Preis für Prof. Dr. Dencker

RA Dr. Michael Burmann Am 20.4.2008 hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Würzburg den Richard-Spiegel-Preis an Prof. Dr. Dencker verliehen. Gem. dem Statut des Richard-Spiegelpreises wird der Preis an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und/oder das Verkehrsrecht besonders verdient gemacht haben. Prof. Dencker war bis zu seine...mehr

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zfs 02/2008, Himmelreich/Halm (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht

2. Aufl. 2008, 458 Seiten, geb., Luchterhand, 119 EUR Herausgeber und Autoren waren sich dessen bewusst, dass dieses monumentale Handbuch innerhalb einer relativ kurzen Frist neu aufgelegt werden musste, um einigermaßen aktuell zu bleiben. Dementsprechend erscheint die Neuauflage schon etwa zwei Jahre nach der Vorauflage. Die Neuauflage ist in acht größere Abschnitte gegliede...mehr

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zfs 04/2011, Verlorene und ... / 3. Rechtsprechung des BGH

Bei verkehrsinternen Vorgängen hat sich im Laufe der Jahre die Rechtsprechung bzgl. § 315b StGB geändert. Der BGH[8] stellt dabei klar, dass für die Fälle, bei denen das Fahrzeug als Fortbewegungsmittel genutzt wird, der Täter mit einem zumindest bedingten Schädigungsvorsatz handeln muss. Auch wenn die Literatur diese Rechtsentwicklung in Teilen als kritisch ansieht,[9] hat ...mehr

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zfs 05/2011, Kay Nehm wurde 70

Am 4. Mai ist Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm 70 geworden. Wer ihn kennt, kann dies kaum glauben. Er ist nach wie vor von einer bewundernswerten Dynamik und Frische, was keineswegs widerlegt, dass er, wie "Die Welt" einmal schrieb, die Unaufgeregtheit in Person war und ist. Tritt er offiziell auf, gibt er sich spröde, eben unaufgeregt. Im persönlichen Bereich ist er aufges...mehr

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zfs 09/2008, Bezeichnung ei... / Aus den Gründen

“ … Der Schuldspruch wegen Beleidigung kann keinen Bestand haben: 1. Mit der Redewendung vom "seltsamen Vogel" oder – wie hier – mit der synonym zu verstehenden (neuzeitlichen) Wendung vom "komischen Vogel" wird seit jeher nicht mehr und nicht weniger als ein sonderbarer, (ver-)wunderlicher, eigentümlicher, merkwürdiger, befremdlicher oder mitunter auch “kauziger’ (vgl. daher...mehr

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zfs 02/2008, Bedeutung nich... / Aus den Gründen

“Kläger hat gegenüber der Beklagten zu 2) einen Anspruch auf Schadensersatz in der oben genannten Höhe gem. den §§ 7, 17 StVG, § 3 PflVersG auf Grund des Unfalls zwischen dem klägerischen Fahrzeug und dem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeug, welches zum Unfallzeitpunkt vom Zeugen R gefahren wurde. Dass ein Unfall zwischen diesen Fahrzeugen stattfand steht...mehr

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ZErb 02/2009, Patientenverfügungen

Marion Albers (Hrsg.) Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 2008, 251 Seiten, 49,– EUR Mit dem Kollegen Rißmann habe ich eine Wette zu laufen. Das Schöne dabei ist, dass er gar nicht gewinnen kann: Er meint, ein wirksames Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung wird es nicht geben. Ich glaube, das wird nur noch eine ganze Weile dauern. Nachdem nun auch der letzte Versuch im ...mehr

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zfs 03/2011, Samimi (Hrsg.), Verkehrsrecht auf einen Blick

Samimi (Hrsg.), Verkehrsrecht auf einen Blick, mit CD-Rom, Deutscher Anwaltverlag 2010, 154 Seiten, Spiralbindung, ISBN 978-3-8240-1114-8, 35 EUR Der Titel ist zu Recht vergeben: Die Formularsammlung eignet sich hervorragend zum Berufseinstieg und für Büromitarbeiter bei verkehrsrechtlichen Mandaten. Ein solches Werk hätte ich zu Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit benötigt – z...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 1. Die "einvernehmliche" Scheidung

Zu den Dauerbrennerthemen im Zusammenhang mit dem Stichwort Interessenkollision gehört die Fallkategorie der sog. einvernehmlichen Scheidung. Viele (wenn nicht die meisten) Rechtsuchenden und nicht wenige Anwälte gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass es doch möglich sein müsse, scheidungswillige Eheleute, die über alle Modalitäten der Hausratsverteilung, des Unterhal...mehr

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zfs 02/2008, Das Angehörige... / b) Trauerreaktionen des Angehörigen als Gesundheitsbeeinträchtigung

Auch unter einem weiteren Gesichtspunkt erscheint die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes ebenfalls in den Fällen gerechtfertigt, in denen der Angehörige nicht i.S.d. vorerwähnten BGH-Rechtsprechung erkrankt. Ob psychische Beeinträchtigungen eines Opfers selbst zu Schmerzensgeld verpflichten, ist eigentlich eine klare Sache: Jede Beeinträchtigung des physiologischen und psychi...mehr

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zfs 09/2011, Angebotener Ze... / 3 Anmerkung:

Zeit- und Geschwindigkeitsangaben in Verkehrsunfallsachen sind sowohl im Zivil- wie auch im Strafrecht für die Klärung von Verantwortlichkeiten, wie Verursachung, Verschulden und Mitverschulden, maßgeblich. Ist eine Klärung durch Sachverständige wegen fehlender Anknüpfungstatsachen nicht möglich, kommen häufig nur dafür benannte Zeugen als Beweismittel in Betracht. Dass den ...mehr

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zfs 05/2008, Rechtsschutzve... / IV. Rechtslage bei sonstigen (nicht verkehrsrechtlichen) Vergehen

Im Bereich des sonstigen (nicht verkehrsrechtlichen) Strafrechts kommt – anders als bei den verkehrsrechtlichen Vergehen – von vornherein keine Rechtsschutzdeckung bei den Taten in Betracht, welche nur vorsätzlich begehbar sind, selbst wenn der Tatvorwurf noch so offensichtlich unberechtigt war und das Ermittlungsverfahren daher gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden T...mehr

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AGS 09/2009, Keine grundsät... / 1 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Urteile, durch die ein anwaltlicher Honoraranspruch aus einer Vergütungsvereinbarung gekürzt wurde. I. 1. Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Strafrecht. Im Januar 2002 übernahm er die Strafverteidigung eines sich in Untersuchungshaft befindenden Beschuldigten, dem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ...mehr

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zfs 02/2008, Entziehung der... / Aus den Gründen

“Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A und BE. Der Antragsteller wurde am … um 21.45 Uhr in E. als Fahrer eines Pkw polizeilich kontrolliert. Wegen des Verdachts auf Betäubungsmittelkonsum wurde um 22.10 Uhr eine Blutentnahme durchgeführt, die nach dem Untersuchungsbericht der F. GmbH, vom 13.4.2007 einen po...mehr

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zfs 03/2009, Dr. Georg Greißinger zum 75. Geburtstag

Dr. Georg Greißinger Georg Greißinger wurde am 13.2.1934 in Erfurt geboren, und dort im Kriegsjahr 1940 eingeschult, wo er auch seine ersten Lebensjahre verbrachte. Ende Februar 1952 legte Georg Greißinger in Delmenhorst die Reifeprüfung ab und nahm im Mai desselben Jahres das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen auf, wechselte im Oktober 1952 an die ...mehr