Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Bring Your Own Device at my... / Zusammenfassung

Überblick Kommunikation verbindet seit jeher Menschen. Denn Kommunikation ist der Austausch von Informationen. Insbesondere die Kommunikation per Telefon, Handy, Telefax, E-Mail und Internet über den PC oder das Notebook ist aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Führung und Kommunikation sind damit für den Steuerberater wichtiger denn je. Mobilität im weiteste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ergibt, ist die Finanzbehörde gem. § 85 S. 1 AO verpflichtet, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, sodass nicht sachlich gerechtfertigte Unterschiede in der Steuerfestsetzung oder -erhebung zu vermeiden sind. Die Feststellung der für die Festsetzung und Erhebung wesentlichen rechtlichen und tatsächlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Art. 103 Abs. 2 GG im Steuerstrafrecht

Rz. 12 Aus Art. 103 Abs. 2 GG sowie Art. 49 Abs. 1 EU-GrCh ergibt sich das sog. Gesetzlichkeitsgebot. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz) kann eine Tat einerseits nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Diese Garantie findet sich ferner in Art. 7 EMRK. Andererseits muss gem. Art. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Überblick über die Gesetzessystematik

Rz. 3 Der 8. Teil der AO enthält mit den materiellen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie den Vorschriften über das Straf- und Bußgeldverfahren die in der AO vorhandenen Regelungen für die Ahndung steuerlichen Fehlverhaltens. Der 8. Teil der AO gliedert sich in vier Abschnitte. Geregelt werden in: §§ 369–376 AO die materiellen Strafvorschriften für Steuerstraftaten, §§ 377–384 ...mehr

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zfs 03/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Versicherungen im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Referierender: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.5.2020, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Psychologie in der Hauptverhandlung Referieren...mehr

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zfs 02/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Referierende: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Mittwoch, 25.3.2020, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Nichtentrichtung entsprechend vorgefasster Absicht

Rz. 28 Der Rechnungsaussteller muss in der vorgefassten Absicht so gehandelt und die ausgewiesene USt nicht entrichtet haben. Welchen rechtlichen Gehalt hier die „Absicht” hat und wie sie mit der Ergänzung „vorgefasst” zu verstehen ist, muss durch Auslegung ermittelt werden. Sicher ist die Absicht nicht jeder Form des Vorsatzes gleichzustellen. Auch ist die Absicht nicht ent...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Bei der Quotenbildung zu berücksichtigende Kriterien

Rz. 155 Felsch hat sich in seinem Vortrag anlässlich des Symposiums der ARGE Versicherungsrecht des DAV am 29.9.2007 (veröffentlicht in r+s 2007, 485 ff.) mit den denkbaren Parametern beschäftigt, die bei der Quotenbildung eine Rolle spielen können. Aufgrund des Umstandes, dass Felsch Mitglied des für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenats des BGH ist, wird desse...mehr

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zfs 01/2020, Qualifizierter Rotlichtverstoß – Schätzung durch Polizeibeamte nicht ausreichend

Hinweis "Der Betroffene bestreitet, am Tattag einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als 1 Sekunde Dauer begangen zu haben. Die Verteidigung weist darauf hin, dass der Polizeibeamte als Zeuge lediglich die Dauer der Rotlichtzeit aufgrund des beobachteten Geschehens geschätzt hat. Weiterhin hat der Zeuge bei seiner Schilderung auf das Passieren der Ampel durch den Betr...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Fallbeispiele grober Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung

Rz. 123 Grobe Fahrlässigkeit wird in der Kaskoversicherung vor allem angenommen bei:mehr

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zfs 01/2020, Goslar bleibt Goslar bleibt Goslar …

(Frei nach Gertrude Stein 1913: Sacred Emily – a rose is a rose is a rose . Bedeutung: a thing is what it is.) Liebe Leserin, lieber Leser! Auch dieses Jahr wieder in Goslar: Alljährlich – dieses Jahr zum 58. Mal! – findet im Januar der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Denn im August vergangenen Jahres hat der Vorstand entschieden, dass Goslar auch in den nächsten Jahren al...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 72 Für den Bereich der KH-Versicherung zählt § 5 der KfzPflVV abschließend auf, welche Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls von den Versicherern in ihren AKB vereinbart werden dürfen. Rz. 73 In den AKB enthalten sind folgende Obliegenheiten:mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der Beratungshilfe

Rz. 105 Beratungshilfe nach dem BerHG wird gem. § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dies können somit Angelegenheiten seinmehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (2) Abgrenzung verkehrsrechtlicher und sonstiger Vergehen

Rz. 336 Der Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB ist unterteilt nach verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen. Bei den verkehrsrechtlichen Vergehen – die hier allein relevant sind – gibt es gem. § 2 i aa ARB einen weiter gehenden Versicherungsschutz. Zu berücksichtigen ist, dass unter den Rechtsschutz für "verkehrsrechtliche Vergehen" i.S.d. § 2 i aa ARB nicht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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AGS 12/2019, Die Zeit – kei... / III. Problematischer Verweis auf Nr. 7005 VV

Unrichtig ist die Auffassung des LSG, der Faktor "Zeit" sei lediglich bei Nr. 7005 VV zu berücksichtigen, dort hätte der Gesetzgeber es ja auch expressis verbis getan. Das LSG übersieht, dass diese Vergütung nur bei dem Anwalt anfällt, der für einen Gerichtstermin eine Geschäftsreise antreten muss; das Gericht darf sich also weder am Ort seiner Kanzlei noch an seinem Wohnort...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 15 Deliktische Haftung de... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann seinem Auftraggeber (Mandanten) und/oder einem Dritten (Nichtmandanten) aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) haften.[1] Rz. 2 Aufgrund desselben Sachverhalts können Schadensersatzansprüche aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung zusammentreffen, wenn ein Verhalten sowohl gegen eine vertragliche Pflicht al...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 46 Strafrecht

A. Vorbemerkung Rz. 1 Das Strafrecht untergliedert sich ähnlich dem Zivilrecht in die Regelungen des materiellen Strafrechts und die verfahrensrechtlichen Vorschriften . B. Das materielle Strafrecht Rz. 2 Die Regelungen des materiellen Strafrechts, d.h. die Straftatbestände und sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit, finden sich in erster Linie im Strafgesetzbuch (StGB). Das...mehr

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§ 46 Strafrecht / B. Das materielle Strafrecht

Rz. 2 Die Regelungen des materiellen Strafrechts, d.h. die Straftatbestände und sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit, finden sich in erster Linie im Strafgesetzbuch (StGB). Das StGB ist in zwei Teile untergliedert, den Allgemeinen und den Besonderen Teil. Neben den Vorschriften des StGB gibt es zusätzlich noch das sog. Nebenstrafrecht , d.h. strafrechtliche Bestimmungen...mehr

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§ 46 Strafrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Strafrecht untergliedert sich ähnlich dem Zivilrecht in die Regelungen des materiellen Strafrechts und die verfahrensrechtlichen Vorschriften .mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Der Besondere Teil des StGB

Rz. 4 Im Besonderen Teil des StGB sind die einzelnen verbotenen Verhaltensweisen in sog. Straftatbeständen genau, aber abstrakt formuliert umschrieben. Der Diebstahl ist z.B. in § 242 StGB geregelt. Die Gesetzesformulierung von § 242 Abs. 1 StGB lautet: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuz...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Fragen und Antworten

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§ 46 Strafrecht / I. Der Allgemeine Teil des StGB

Rz. 3 Im Allgemeinen Teil des StGB sind – wie der Name bereits andeutet – die allgemeinen, grundsätzlich für alle Delikte geltenden Grundsätze und Begriffsdefinitionen geregelt. Dort finden sich z.B. Normen über die Einteilung der Delikte in Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB), den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts im Ausland (§§ 5 ff. StGB), die Strafmündigkeit (§ 1...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Das Ermittlungsverfahren

1. Der Anfangsverdacht Rz. 10 Die Staatsanwaltschaft hat nach dem im deutschen Strafrecht geltenden Amtsermittlungs- oder auch Offizialprinzip ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ihr Umstände bekannt werden, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten enthalten, § 152 Abs. 2 StPO. Man spricht insoweit von einem Anfangsverdacht . Woher die...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Verteidigung

1. Wahlverteidigung Rz. 46 Die in der Öffentlichkeit bekannteste klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts ist allerdings weiterhin die der Verteidigung des Beschuldigten. Jeder Beschuldigte hat das Recht, gleich bis zu drei Verteidiger zu bestellen, § 137 StPO, wenn er sich das wirtschaftlich leisten kann, was in sog. Wirtschaftsprozessen durchaus vorkommt. Diese sind dann Wahl...mehr

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§ 46 Strafrecht / D. Die Strafgerichte

Rz. 30 Es gibt verschiedene Strafgerichte, deren Zuständigkeit im Einzelnen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt ist. I. Amtsgericht (AG) Rz. 31 Beim Amtsgericht gibt es den Strafrichter als Einzelrichter (§ 25 GVG) sowie das Schöffengericht (§§ 28 ff. GVG), das mit einem Berufsrichter und zwei gewählten Laienrichtern, sog. Schöffen besetzt ist, die in der Hauptverhandl...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Der Anfangsverdacht

Rz. 10 Die Staatsanwaltschaft hat nach dem im deutschen Strafrecht geltenden Amtsermittlungs- oder auch Offizialprinzip ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ihr Umstände bekannt werden, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten enthalten, § 152 Abs. 2 StPO. Man spricht insoweit von einem Anfangsverdacht . Woher dieser stammt, spielt kei...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Verfolgungsverjährung

Rz. 5 Mit Ausnahme von Mord (§ 211 StGB) und Völkermord (§ 220a StGB) unterliegen gem. § 78 Abs. 1 StGB auch Straftaten der Verfolgungsverjährung mit der Folge, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden darf. Die Verjährungsfristen sind je nach Deliktsschwere unterschiedlich lange bemessen, so beträgt die Frist bspw. gem. § 78 Ab...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Besondere Verfahrensarten

Rz. 23 Abweichend von dem normalen Ablauf des Strafverfahrens kennt die StPO für bestimmte Konstellationen Spezialverfahren bzw. Besonderheiten. 1. Das Strafbefehlsverfahren Rz. 24 Das Strafverfahren mit seiner im Detail geregelten Hauptverhandlung ist ein zeit- und kostenaufwendiges Verfahren, das nicht immer erforderlich erscheint. Gerade im Bereich der kleineren Kriminalitä...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Oberlandesgericht (OLG)

Rz. 33 Beim Oberlandesgericht gibt es keine Strafkammern, sondern Strafsenate , besetzt mit jeweils drei oder fünf Berufsrichtern (keine Laienrichter!), die in erster Instanz insbesondere über sog. politisch motivierte Straftaten (§ 120 GVG) sowie insbesondere als Revisionsgericht über die Revisionen gegen die Berufungsurteile des Landgerichts und die mit der Berufung nicht a...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Amtsgericht (AG)

Rz. 31 Beim Amtsgericht gibt es den Strafrichter als Einzelrichter (§ 25 GVG) sowie das Schöffengericht (§§ 28 ff. GVG), das mit einem Berufsrichter und zwei gewählten Laienrichtern, sog. Schöffen besetzt ist, die in der Hauptverhandlung das gleiche Stimmrecht wie der Vorsitzende haben, diesen also auch überstimmen können, was in der Praxis aber wohl die Ausnahme darstellt. ...mehr

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§ 46 Strafrecht / E. Die Rechtsmittel in Strafsachen

Rz. 35 Rechtsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass im Falle ihrer Einlegung das Verfahren in die nächsthöhere Instanz gelangt (sog. Devolutiveffekt ) – daher ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl in diesem Sinne kein Rechtsmittel – und die angefochtene Entscheidung noch nicht wirksam wird (aufschiebende Wirkung, auch Suspensiveffekt genannt). Das Strafverfahren nach de...mehr

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§ 46 Strafrecht / F. Der Rechtsanwalt im Strafverfahren

Rz. 42 Rechtsanwälte können in Strafverfahren unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, je nachdem in welcher Funktion sie für wen tätig werden. I. Die Vertretung des Geschädigten Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder a...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Bundesgerichtshof (BGH)

Rz. 34 Beim BGH bestehen Strafsenate , die jeweils mit fünf Berufsrichtern besetzt sind. Der BGH entscheidet nur als Rechtsmittelgericht über die Revisionen gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Landgerichte und der Oberlandesgerichte (§ 135 GVG).mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Verteidigerrechte

Rz. 49 Wahl- und Pflichtverteidiger haben die gleichen Rechte im Strafverfahren. Diese sind jedoch je nach Verfahrensstadium, in dem das Verfahren sich befindet, durch die StPO sehr unterschiedlich ausgeprägt. a) Ermittlungsverfahren Rz. 50 Im Ermittlungsverfahren hat ein Verteidiger nur relativ geringe Einflussmöglichkeiten. Zwar hat er, wenn sein Mandant sich in Untersuchung...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Das Zwischenverfahren

Rz. 19 Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei Gericht das Zwischenverfahren . Das Gericht wird anhand des Akteninhalts den hinreichenden Tatverdacht sowie das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen (sachliche und örtliche Zuständigkeit, Strafmündigkeit des Angeschuldigten, Fehlen von Verfahrenshindernissen) prüfen. Ergibt diese ...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Durchführung des Ermittlungsverfahrens

Rz. 12 Bejaht die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, so muss sie – von den dargestellten Ausnahmefällen abgesehen – ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Versuch unternehmen, den Sachverhalt aufzuklären. Dies ist das eigentliche Ermittlungsverfahren, das weitgehend allein in den Händen der Staatsanwaltschaft liegt. Man spricht von der Staatsanwaltschaft auch als ...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Das Privatklageverfahren

Rz. 27 Bei den abschließend in § 374 Abs. 1 StPO aufgezählten Straftaten, genannt seien hier insbesondere die Beleidigung und die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung , erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 StPO). Verneint die Staatsanwaltschaft dies hingegen aufgrund der Umstände des Einzelfalles, kann der du...mehr

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§ 46 Strafrecht / V. Die Strafvollstreckung

Rz. 29 Strafurteile dürfen, anders als Zivilurteile, die in aller Regel auch für vorläufig vollstreckbar erklärt werden können (§§ 704, 708, 709 ZPO), erst mit Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden (§ 449 StPO). Die Strafvollstreckung erfolgt gem. § 451 StPO durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Sie fordert also bei verhängten Geldstrafen nach einer S...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Revision

Rz. 38 Gegen die Urteile der Strafkammern des Landgerichts (inkl. Schwurgericht) sowie die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte findet ausschließlich das Rechtsmittel der Revision statt. Weiter kann auch gegen amtsgerichtliche Entscheidungen unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision genannt) sogleich Revision eingelegt werden (§ 335 StPO). Die...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Pflichtverteidigung

Rz. 48 In den in § 140 StPO genannten Fällen muss ein Verteidiger auch dann bestellt werden, wenn der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger bestellt. Man spricht dann von der sog. notwendigen Verteidigung . Der bestellte Verteidiger ist Pflichtverteidiger , dessen Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Bei der Auswahl des Pflichtverteidigers hat der Beschuldigte ein Mi...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Vertretung von durch das Strafverfahren betroffenen Dritten

Rz. 64 Von Strafverfahren betroffen sein können auch – natürliche und juristische – Personen, die nicht Beschuldigte sind. Zu nennen sind hier z.B. Dritte, die gem. § 103 StPO durchsucht werden, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beweismittel bei ihnen befinden. Auch Zeugen sind durch Strafverfahren betroffen. Nicht selten kommt es vor, dass solche Dritte sich anwa...mehr

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§ 46 Strafrecht / G. Das OWiG

Rz. 67 Wie eingangs bereits ausgeführt, werden unerlaubte Verhaltensweisen mit einem Unwertgehalt unterhalb von Straftaten als sog. Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Geldbuße geahndet. Das Verfahren hierüber sowie die Möglichkeit, sich gegen eine verhängte Geldbuße zur Wehr zu setzen, ist im OWiG geregelt. Die Geldbuße wird von der jeweils zuständigen Behörde durch einen...mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Rz. 15 Sind die Ermittlungen abgeschlossen, d.h. alle sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand zu ermittelnden Fragen von Bedeutung aufgeklärt, hat die Staatsanwaltschaft dies in der Akte zu vermerken (§ 169a StPO) und den von ihr ermittelten Sachverhalt und die Beweislage rechtlich zu würdigen. Hierbei kann sie zu grds. zwei Ergebnissen kommen: Entweder sie kommt zu dem Ergebn...mehr