Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / a) Strafunmündigkeit (§ 19 StGB)

Rz. 263 Nach § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Die materiell-rechtlich zur fehlenden Schuld führende Strafunmündigkeit bedeutet prozessual ein endgültiges Prozesshindernis, selbst wenn der Täter mittlerweile das 14. Lebensjahr vollendet hat. Problematische Fälle des § 19 StGB können insbesondere bei ausländischen Mandanten vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 237 Zur Ablehnung einer Besuchserlaubnis vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 119 StPO Rn 9 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 465 Muster 41.73: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Muster 41.73: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Stadt _____ Ordnungsamt – Bußgeldstelle Aktenzeichen _____ reiche ich die mir überlassenen Akten zurück und begründe gleichzeitig den am _____ eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _____ – Aktenzeichen _____ – wie folgt: _____ (...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision

Rz. 395 Muster 41.61: Einlegung der Revision Muster 41.61: Einlegung der Revision An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____ Revision ein. Ich beantrage bereits jetzt, mir mit der Zustellung des Urteils auch das Hauptverhandlungsprotokoll zu übersenden und erneute Akteneinsicht zu gewähre...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 370 Herr A wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner erhielt er die Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Verlust des Arbeitsplatzes konnte er die Auflage nicht mehr erfüllen. Kurz danach wird die Strafaussetzung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Aussetzung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 328 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 396 Der Bitte um spätere Zustellung wird in der Regel nachgekommen. Der Rechtsanwalt erhält damit die Möglichkeit, die Monatsfrist vollständig auszuschöpfen.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 196 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verfolgungsverjährung (§§ 78 ff. StGB)

Rz. 264 Nach h.M. ist die Verfolgungsverjährung ein prozessuales Institut, das die Verfolgung des Täters mit den Mitteln des Strafrechts verhindert. Die Verfolgungsverjährung beginnt nach § 78a StGB mit der Beendigung der Tat und berechnet sich nach der Schwere der Tat, wobei der für die jeweilige Tat geltende Regelstrafrahmen Anknüpfungspunkt ist, § 78 Abs. 4 StGB. Für die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 320 Das rechtliche Gehör wäre nicht umfassend gewährleistet, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger im Rahmen der Hauptverhandlung keine Fragen an Zeugen und Sachverständige richten könnten. Daher sieht die Verfahrensordnung ein solches Fragerecht ausdrücklich vor, § 240 Abs. 2 StPO . Entscheidend ist, dass der Verteidiger zum passenden Zeitpunkt die richtigen Fragen in...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 434 Der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er führt zur Beseitigung einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Wiedereinsetzung ist aber ausgeschlossen, wenn das Verfahren bereits zuvor durch eine vom Revisionsgericht nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 5 StPO erlassene Sachentscheidung abgeschlossen wurde. Durch die Wiederein...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 144 Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte grundsätzlich kein durchsetzbares Recht, dass von ihm benannte Zeugen von der Staatsanwaltschaft, ihren Hilfsbeamten oder durch den Richter vernommen werden.[62] Zwar ist die Staatsanwaltschaft gem. § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet, auch die zur Entlastung des Beschuldigten dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebun...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 206 Gemäß §§ 304 Abs. 1, 117 Abs. 2 S. 2 StPO ist die – nicht fristgebundene – Haftbeschwerde[93] insbesondere gegen die Entscheidung möglich, die auf eine Haftprüfung oder einen Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren hin erfolgt ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt ergangene Entscheidung, mit der über den (Fort-)Bestand...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 306 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht stellt eine grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates dar, weil durch sie sichergestellt wird, dass Justizverfahren der Kontrolle der Allgemeinheit unterliegen und sich die Bevölkerung über das geltende Rechtswesen informieren kann. Dennoch gibt es eine Reihe von Gr...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Schriftliche Zeugenerklärungen

Rz. 111 Die StPO enthält keine Vorschrift, die die Befragung von Zeugen durch Rechtsanwälte im Ermittlungsverfahren regeln würde.[50] Dennoch ist es unstreitig, dass dem Strafverteidiger das Recht zusteht, Zeugen bereits im Ermittlungsverfahren selbstständig, allein oder ergänzend zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung zu befragen. Ein solches Vorgeh...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 390 Die Revision[200] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[201] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 214 Grundsätzlich können Entscheidungen des Beschwerdegerichts gem. § 310 Abs. 2 StPO nicht weiter angefochten werden. Eine wesentliche Ausnahme aber gilt für Haftsachen gem. § 310 Abs. 1 StPO. Sofern Beschlüsse des Landgerichts Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung oder einen Vermögensarrest über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR betreffen, können sie durch di...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 422 Das Adhäsionsverfahren[218] verfolgt den für den Verletzten praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden.[219] Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarkeit unterfällt, § 403 Abs. 1 StPO. Für...mehr

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§ 41 Strafrecht / hh) Besonderheiten im OWi-Verfahren

Rz. 470 Im Vergleich zum Strafprozess bestehen auch einige Abweichungen: So ist in OWi-Verfahren beispielsweise die Staatsanwaltschaft nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet. Rz. 471 Ferner kann das Gericht den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, entbinden. Dies ergibt sich aus § 73 Abs. 2 OWiG. Vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[98] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Aufgrund dieser Umstände sollte der Pflichtverteidiger überlegen, einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung zu stellen, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht.[24] Die Pauschgebühr kann dabei für das ganze Verfahren oder auch nur für einzelne Verfahrensabschnitte beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet das Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk d...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 328 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem Angeklagten sogleich ein...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Herr A wurde wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen festgenommen. Die Betäubungsmittel waren in einem im Eigentum des Herrn A stehenden Pkw eingebaut. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO wurde angeordnet. Der Pkw wurde sichergestellt. Gleichzeitig wurde Bargeld, das der Beschuldigte bei sich zu Ha...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Ablehnung von Staatsanwälten

Rz. 297 Über die Möglichkeit einer Ablehnung von Staatsanwälten besteht Streit, denn die StPO benennt keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung. Da die überwiegende Meinung[137] die analoge Anwendung der §§ 22 ff. StPO ablehnt, gelten folgende Grundsätze: Die Prozessbeteiligten haben kein Recht auf Ablehnung eines ausgeschlossenen oder befangenen Staatsanwalts; der Vertei...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren

Rz. 142 Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ bestreitet mein Mandant die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird allein durch das Kind B belastet. Sonstige Zeugen sind für das angebliche...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Mandatsannahme/Verteidigerpost

Rz. 199 Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost Verteidigerpost Herrn/Frau _____ Justizvollzugsanstalt _____ Unter Bezugnahme auf unser in der JVA geführtes Gespräch teile ich Ihnen mit, dass ich bereit und rechtlich nicht gehindert bin, Ihre Verteidigung zu übernehmen. Bitte senden Sie die beigefügten Vollmachtsformulare unterze...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht

Rz. 327 Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten wegen verspäteter Akteneinsicht die Aussetzung der Hauptverhandlung. Begründung: D...mehr

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§ 41 Strafrecht / F. Rechtsmittel

Rz. 357 Die Strafprozessordnung kennt die Rechtsmittel der einfachen, sofortigen und weiteren Beschwerde (§§ 304 ff. StPO), der Berufung (§§ 312 ff. StPO) sowie der Revision (§§ 333 ff. StPO). Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die der Revision entsprechende Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG vor. Wesentliches Merkmal aller Rechtsmittel ist der sog. Devolutiveffekt, dh eine no...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Vertretung des abwesenden Angeklagten (§§ 233, 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2 S. 1, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 S. 1 StPO)

Rz. 16 Grundsätzlich gebieten der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, die Möglichkeit des Angeklagten, sich ohne Beschränkungen verteidigen zu können, sowie die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts die ununterbrochene Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung. § 230 Abs. 1 StPO schreibt daher die grundsätzliche Anwesenheit des Angeklagten vor und lässt nur wenig...mehr

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§ 41 Strafrecht / (3) Muster: Revisionsbegründung

Rz. 412 Muster 41.63: Revisionsbegründung (Relative Revisionsgründe) Muster 41.63: Revisionsbegründung (Relative Revisionsgründe) An das Landgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ gebe ich zu der mit Schriftsatz vom _____ gegen das Urteil des Landgerichtes vom _____, zugestellt am _____, eingelegten Revision die nachfolgende Revisionsbegründung ab und ste...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Terminierung der Hauptverhandlung

Rz. 269 Bereits die Terminierung der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den inhaltlichen Ausgang des Verfahrens haben, nämlich dann, wenn aus Sicht des Verteidigers zu kurzfristig terminiert wird und damit zu wenig Vorbereitungszeit verbleibt oder die Hauptverhandlung auf bereits anderweitig verplante Tage gelegt wird. Der Strafverteidiger sollte daher das Gericht bitten...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 90 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Überdies schliefen auch ihr...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 381 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der von § 317 StPO gesetzten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Aussetzung gem. § 246 Abs. 2 StPO

Rz. 330 Die Aussetzungsmöglichkeit nach § 246 Abs. 2 StPO knüpft an § 222 Abs. 1 StPO an, der die rechtzeitige Namhaftmachung geladener Zeugen und Sachverständiger regelt. § 246 Abs. 2 StPO will sicherstellen, dass die Verteidigung ausreichend Zeit hat, die Glaubhaftigkeit und sachliche Zuverlässigkeit der Aussage von (zu) spät benannten Zeugen und Sachverständigen zu überpr...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag auf schriftliche Haftprüfung

Rz. 204 Gemäß § 117 StPO kann der Beschuldigte, solange er in Untersuchungshaft ist, jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist. Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

Rz. 334 Muster 41.47: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO) Muster 41.47: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO) An das Landgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, die Hauptverhandlung gem. § 265 Abs. 3 StPO ausz...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 240 Der Vollzug der Untersuchungshaft basiert auf dem Grundsatz der Einzelhaft, vgl. etwa § 8 JVollzGB II BW. Der sog. Trennungsgrundsatz kann durch Antrag bzw. mit Zustimmung des Inhaftierten aufgehoben werden, wobei sich eine Einschränkung aus dem nach Haftzwecken differenzierten Vollzug ergeben kann. Demnach ist eine Trennung anzuordnen, um einen Kontakt zwischen Gefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 106 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 11. Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird angeregt, das Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 296 Muster 41.41: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit Muster 41.41: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, den Vorsitzenden Richter _____ wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Begründung: Der Vorsitzende ...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung

Rz. 438 Muster 41.68: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung Muster 41.68: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Strafverfahren gegen _____ wegen _____ bestelle ich mich zum Verteidiger ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Ladungsfristen und der Aussetzungsantrag

Rz. 270 Die vom Vorsitzenden Richter angeordnete und von der Geschäftsstelle bewirkte Ladung ist die förmliche Aufforderung, zur Hauptverhandlung zu erscheinen.[117] Im Normalfall wird der Angeklagte mit der Ladung auch über die geladenen Zeugen bzw. Sachverständigen unterrichtet, § 222 Abs. 1 S. 1 StPO. Die Ladung bedarf einer förmlichen Zustellung durch entsprechende Zuste...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 415 Die ausgeführte Sachrüge ist der Teil der Revisionsbegründung, der das tatrichterliche Urteil in materiell-rechtlicher Hinsicht angreift. Zwar ist die Begründung der Sachrüge nicht unbedingt erforderlich, denn auch eine unausgeführte allgemeine Sachrüge löst die uneingeschränkte Pflicht des Revisionsgerichts aus, von Amts wegen die vorinstanzliche Entscheidung vollst...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b Alt. 2 StPO)

Rz. 152 Muster 41.22: Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b Alt. 2 StPO) Muster 41.22: Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b Alt. 2 StPO) An die Landespolizeibehörde _____ Nach dem nun abgeschlossenen Ermittlungsverfahren _____ gegen _____ stelle ich unter Vollmachtsanzeige im Namen und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, s...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrages

Rz. 267 Muster 41.38: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrages Muster 41.38: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrages An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Begründung: Die Anklage wirft meinem Mandanten v...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 143 Gegen Herrn A ist Haftbefehl ergangen. Er wird beschuldigt, einen Diebstahl mit einer Waffe begangen zu haben. Der dringende Tatverdacht stützt sich auf einen Zeugen, der Herrn A am Tatort gesehen haben will. Die Wiedererkennung beruht auf der Vorlage eines in einem früheren Ermittlungsverfahren gemachten Lichtbildes. Herr A hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrau...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Antrag auf Unterbrechung

Rz. 274 Nach § 222a Abs. 1 StPO ist der Verteidigung spätestens bis zur Hauptverhandlung die Besetzung des Gerichts – einschließlich der Frage des Vorsitzes und der Ergänzungsrichter bzw. Ergänzungsschöffen – mitzuteilen, sofern es sich um ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Land- bzw. Oberlandesgericht handelt. Dieser Mitteilungspflicht entspricht das Recht der Verteidi...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Der Status des Sachverständigen

Rz. 278 Unabhängig davon, ob man den Sachverständigen als "Berater des Richters" oder als "Gehilfen des Richters"[123] bezeichnen mag oder nicht, ist er jedenfalls kein Zeuge, sondern der auf seinem Wissensgebiet sachkundige Helfer des erkennenden Gerichts, der dem Gericht bezüglich einer zu beweisenden Einzeltatsache seine Sachkunde zur Verfügung stellt.[124] Der Sachverstä...mehr

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§ 41 Strafrecht / kk) Muster: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil

Rz. 478 Muster 41.76: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil Muster 41.76: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil An das Amtsgericht _____ Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen _____ wegen _____ Az: _____ beziehe ich mich auf die mit Schriftsatz vom _____ eingelegte Rechtsbeschwerde und beantrage: Das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____, Aktenzeichen ____...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Sofortige Beschwerde gem. § 311 StPO

Rz. 363 Im Gegensatz zur einfachen Beschwerde unterliegt die sofortige Beschwerde einer Einlegungsfrist von einer Woche und dem Abhilfeverbot, § 311 Abs. 2, 3 StPO. Sie ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Eine "weitere" sofortige Beschwerde gibt es nicht. Die Fristbindung und die nach Rechtskraft eintretende formelle Rechtskraft dienen dem Int...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Besetzungsrüge

Rz. 277 Die Anforderungen an die Besetzungsrüge sind in § 222b StPO geregelt. Es sind dabei Besonderheiten hinsichtlich der Form, der Frist, aber auch des Inhalts zu beachten. Die Besetzungsrüge ist spätestens bis zur Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache zu erheben. Alle Beanstandungen sind gleichzeitig vorzubringen. Die Rüge ist außerhalb der Hauptverhandlung zwingen...mehr