Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / b) Pauschvergütung gem. § 51 RVG

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 57 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Strafrechtliches Mandat

a) Dritte als Mandatsvermittler Rz. 3 Typischer Sachverhalt: Herr A erscheint bei Rechtsanwalt R mit seinem Bekannten Herrn X, der Rechtsanwalt R empfohlen hat und auch an dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt teilzunehmen wünscht. Rz. 4 Häufig werden Rechtsanwälte von Dritten empfohlen. Nicht selten werden die (zukünftigen) Mandanten sogar von den Mandatsvermittlern zum Besprechu...mehr

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§ 41 Strafrecht / VIII. Beauftragung von Sachverständigen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 140 Herr A ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes verdächtig. Er bestreitet die Tat. Für das angebliche Tatgeschehen gibt es außer dem Kind keine weiteren Zeugen. Rechtsanwalt R überlegt deshalb, ob er zur Frage des dringenden Tatverdachts ein Gutachten eines zur Beurteilung kindlicher Zeugenaussagen befähigten Sachverständigen beantragen soll...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Mandatsannahme/Verteidigerpost

a) Typischer Sachverhalt Rz. 196 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 197 M...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

a) Typischer Sachverhalt Rz. 87 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schließlich an, sich nicht mehr zu erinnern. Wegen der Sachverhaltss...mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Zulässige und unzulässige Fragen

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 320 Das rechtliche Gehör wäre nicht umfassend gewährleistet, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger im Rahmen der Hauptverhandlung keine Fragen an Zeugen und Sachverständige richten könnten. Daher sieht die Verfahrensordnung ein solches Fragerecht ausdrücklich vor, § 240 Abs. 2 StPO . Entscheidend ist, dass der Verteidiger zum passenden Zeitpunkt...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Vergütungsanspruch gegen den Mandanten gem. § 52 RVG

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 60 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noc...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Dolmetscher

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 284 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländis...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft vor Klageerhebung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 90 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Übe...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Berufung

1. Einlegung der Berufung Rz. 375 Die Berufung[191] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichter...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip Rz. 91 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Schriftliche Vollmacht

a) Muster: Vollmacht Rz. 12 Eine schriftliche Vollmacht ist zum Nachweis des Verteidigungsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf sie einer bestimmten Form. Die Verteidigerbestellung ist auch wirksam, wenn keine schriftliche Vollmachtsurkunde vorliegt, sondern die Bevollmächtigung nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgt ist.[5] In der R...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Relative Revisionsgründe (§§ 337, 338 Nr. 8 StPO)

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 409 Herr A wird unter Freispruch vom Vorwurf des Raubes wegen dreifachen Erwerbs von jeweils 3 g Haschisch zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt. Das Urteil stützte sich maßgeblich auf die Ergebnisse der Telefonüberwachung, die bei dem Verkäufer des Haschischs geschaltet war. Der Verteidiger hatte der Verwertung der Ergebnisse aus der Telefonüberw...mehr

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§ 41 Strafrecht / IX. Ladung von Zeugen im Vorverfahren

1. Typischer Sachverhalt Rz. 143 Gegen Herrn A ist Haftbefehl ergangen. Er wird beschuldigt, einen Diebstahl mit einer Waffe begangen zu haben. Der dringende Tatverdacht stützt sich auf einen Zeugen, der Herrn A am Tatort gesehen haben will. Die Wiedererkennung beruht auf der Vorlage eines in einem früheren Ermittlungsverfahren gemachten Lichtbildes. Herr A hat bisher von sei...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Antrag auf Haftprüfung

1. Antrag auf mündliche Haftprüfung a) Typischer Sachverhalt Rz. 201 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Haschisch nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Haschisch bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Herausgabe aus der Habe

a) Typischer Sachverhalt Rz. 244 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Taus...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 483 Die Verteidigung in OWi-Verfahren ist grundsätzlich ähnlich zu führen wie in Strafverfahren. Jedoch gibt es einige Besonderheiten, die es insoweit zu berücksichtigen gilt. So verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten beispielsweise sehr schnell, sodass es immer oberste Priorität haben muss, mögliche verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu prüfen oder für den Fall, dass n...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 268 Herrn A wird die Eröffnung des Hauptverfahrens[115] mitgeteilt. Gleichzeitig wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin vor Gericht zu erscheinen. Herr A will wissen, was dies bedeutet. Er ist deshalb über die weiteren Verfahrensschritte, deren Vorbereitung und Ablauf zu informieren. Zudem muss mit ihm eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Herr A ist d...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 359 Die Beschwerde[183] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsachengrundlage der angefochtenen Entscheidung sowie die richtige Rechtsanwendung nachzuprüfen. Zwar hat das mit der Beschwerde angerufene Gericht von Amts wegen alle ihm zugänglichen Tatsachen zu bewerten. Eine Begründung der Beschwerde wäre deshalb an sich entb...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft

Rz. 154 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[68] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen. Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen dem ...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 248 Das Zwischenverfahren [108] ist ein eigenständiger Verfahrensabschnitt innerhalb des Strafverfahrens und hat den Zweck, dass ein Gericht als eine von der Staatsanwaltschaft getrennte, unabhängige Instanz in einem nichtöffentlichen Verfahren überprüft, ob gegen den Angeschuldigten nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht besteht. Es ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 12. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 324 Die Aussetzung der Hauptverhandlung[156] und ihre Beantragung durch den Verteidiger ist ein zweischneidiges Schwert. Der Verteidiger sollte nicht nur die Vorteile sehen, die eine Aussetzung mit sich bringen kann, sondern ebenso die Nachteile. Die Aussetzung der Hauptverhandlung wird in verschiedenen Vorschriften behandelt, etwa §§ 138c Abs. 4, 145 Abs. 3, 217 Abs. 2, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung der Berufung

Rz. 375 Die Berufung[191] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffeng...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Vergütungsvereinbarung

Rz. 30 Die Vorschrift des § 3a RVG (zum Gebührenrecht siehe ansonsten Rdn 35 ff.) gestattet die Vereinbarung einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung. Da der gesetzliche Gebührenrahmen – besonders im Ermittlungsverfahren oder in Verfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen – mit der Tätigkeit des Strafverteidigers oftmals in keinem angemessenen Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 141 Erwägt die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten – etwa zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten oder zur Glaubwürdigkeit eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen bei Sexualdelikten oder anderen schwierigen Beweisfragen, zu deren Beantwortung die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist – einzuholen, hat der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / 7. Sitzordnung

Rz. 298 Die Frage der Sitzordnung scheint eine vermeintlich unwichtige Angelegenheit zu sein. Doch sollte man die – auch psychologischen – Wirkungen der richtigen Sitzordnung nicht unterschätzen. Es muss daher selbstverständlich sein, dass der Angeklagte Anspruch auf einen Platz im Sitzungssaal hat, der seiner Würde und seinem Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Ve...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

Rz. 68 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwaltschaft gegenüber schriftlich an, dass er die Verteidigung von Herrn A übernommen hat. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist dem Schreiben – soweit bekannt – voranzustellen, damit es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zügig zugeordnet werden kan...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 201 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Haschisch nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Haschisch bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A ledig und ohne Arbeit sei un...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Für den Fall, dass eine Einstellung des Verfahrens weder aus Rechtsgründen noch aus Gründen der Opportunität in Betracht kommt, stellt sich für den Verteidiger regelmäßig die Frage, ob nicht eine Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege[48] angestrebt werden sollte. Das Strafbefehlsverfahren stellt eine Ausnahme vom Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit des...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 418 Die Nebenklage[215] setzt die Erhebung der öffentlichen Anklage voraus, an die sich der Nebenklageberechtigte in jeder Lage des Verfahrens anschließen kann, § 396 StPO. Damit dient die Nebenklage nicht dem Zweck, ein Strafverfahren in Gang zu bringen, sondern es soll dem Betroffenen als Verletztem die Möglichkeit geben, das Strafverfahren unter Anwendung bestimmter B...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 341 Ein Beweisantrag[170] sollte so kurz und knapp wie möglich formuliert sein. Langatmige Umschreibungen vergrößern lediglich die Möglichkeit, Fehler zu machen und dadurch dem Gericht die einfache Möglichkeit zur Ablehnung zu eröffnen. Es sollte zunächst die konkrete Beweisbehauptung aufgestellt werden, die mit der Angabe des bestimmten Beweismittels unterlegt wird. Ers...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 373 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[189] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 88 Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist demnach zur Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Dies ist der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / gg) Rücknahme des Einspruchs

Rz. 469 Der Einspruch kann in jedem Verfahrensstadium zurückgenommen werden, selbst innerhalb der Hauptverhandlung, in diesem Fall jedoch nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen – so der Regelfall –, ist für die Rücknahme gem. § 75 Abs. 2 OWiG ihre Zustimmung nicht erforderlich. Sollte die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 14. Plädoyer (§ 258 StPO)

Rz. 354 Das Plädoyer, das nur unzureichend mit dem Begriff des Schlussvortrages übersetzt werden kann, steht nicht nur der Staatsanwaltschaft sowie dem Verteidiger zu, sondern auch dem Neben- und dem Privatkläger, § 397 Abs. 1 bzw. § 385 Abs. 1 StPO.[182] Das Plädoyer dient der umfassenden und abschließenden Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Ergebnisse der Verhandl...mehr

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§ 41 Strafrecht / ii) Rechtsbeschwerde

Rz. 473 Als einziges Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Beschluss des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG zulässig. Das Verfahren richtet sich entsprechend § 79 Abs. 2 OWiG nach den strafprozessualen Vorschriften über die Revision. Rz. 474 Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Amtsgericht einzulegen, es sei denn, der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Durchsuchung und Beschlagnahme

Rz. 124 Der 8. Abschnitt der StPO [54] regelt insbesondere die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen (§§ 94 ff. StPO), die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO), die Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO), technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (§ 100i...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 29 Zu Nr. 9 vgl. auch Reisert, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht, § 1 Rn 38 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 290 Der Angeklagte A bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vor Gericht. In einer Verhandlungspause hört er, wie der Vorsitzende Richter V bei einem Kaffee den Schöffen in der Cafeteria erklärt, dass die weitere Verhandlung an sich überflüssig sei, weil der Angeklagte A ja sicher der Täter sei, und dass er lüge wie gedruckt.mehr

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§ 41 Strafrecht / X. Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 147 Im Rahmen eines gegen Herrn A eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nahmen ihm die Beamten der Kriminalpolizei unter Berufung auf § 81b Alt. 2 StPO Fingerabdrücke ab. Der Vergleich mit den am Tatort gefundenen Fingerabdrücken ergab, dass eine Tatbeteiligung des Herrn A mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Mangels hinreichende...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Aussetzung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 332 Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 StPO entspringt ebenfalls dem Gedanken der Waffengleichheit und verschafft dem Angeklagten einen wirklichen Anspruch auf Aussetzung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.[165] Rz. 333 Dreh- und Angelpunkt dieser Aussetzungsvariante ist die Abweichung der Sach- und Rechtslage von dem in der Ankla...mehr

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§ 41 Strafrecht / 8. Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen bzw. Sachleitungsverfügungen des Vorsitzenden Richters

a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen Rz. 300 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[139] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vors...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 224 Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Untersuchungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe anzurechnen. Daher verändert sich die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Strafverfolgungspflicht des Staates und dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten, je länger die U-Haft währt.mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Gesetzliche Vergütung des Wahlverteidigers

Rz. 35 Speziell zu strafrechtlichen Gebührenfragen vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017; Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 8. Aufl. 2017, S. 2591 ff.; Leipold, Anwaltsvergütung in Strafsachen, S. 115 ff.; Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019; Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017; Reisert, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht, 2. Aufl...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 433 Der Rechtsanwalt von Herrn A versicherte diesem, fristgerecht Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen. Leider ließ er trotzdem die Berufungseinlegungsfrist verstreichen. Herr A wendet sich nun an einen anderen Rechtsanwalt und fragt, ob er jetzt überhaupt noch etwas gegen das Urteil machen könne.mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Besondere Zustellungsvollmacht gem. §§ 145a Abs. 2 und 116a Abs. 3 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 17 Schriftliche Ladungen des Beschuldigten – z.B. zur richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sowie Ladungen des Angeklagten zur Hauptverhandlung – dürfen nur dann dem Verteidiger zugestellt werden, wenn er eine ausdrückliche Zustellungsvollmacht zu den Akten gereicht hat, § 145a Abs. 2 StPO. Dabei ist zu beachten, dass die besonde...mehr

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§ 41 Strafrecht / jj) Muster: Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 477 Muster 41.75: Einlegung der Rechtsbeschwerde Muster 41.75: Einlegung der Rechtsbeschwerde An das Amtsgericht _____ Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen _____ wegen _____ Az: _____ lege ich namens und in Vollmacht des/der Betroffenen gegen das am _____ verkündete Urteil des Amtsgerichts _____ Rechtsbeschwerde ein. Zugleich beantrage ich die Gewährung von Akteneinsicht. (Rec...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag des Rechtsanwalts auf Beiordnung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 47 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerding...mehr