Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens 5,0 % (Hamburg: 4,5 %, Sachsen 3,5 %). Für nach dem 31.12.1996 verwirklichte Erwerbsvorgänge (vgl. § 23 Abs. 4 S. 1 GrEStG) wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049, 2062) der bis dahin geltende Steuersatz von 2 % auf 3,...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des „Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Versagung des Vorsteuerabzugs

Bei positiver oder möglicher Kenntnis des Unternehmers, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug involviert ist, wird ihm der Vorsteuerabzug aus der Eingangsrechnung seines Vorlieferanten versagt. Dies gilt selbst dann, wenn nicht der Vorlieferant, sondern ein anderer Beteiligter in der Lieferkette die Umsatzsteuerhinterziehung begangen hat. Allerdings ist anzunehmen, dass das "K...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Umsatzsteuerbetrug

Das System der "Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug"[10] sieht die Entlastung des Unternehmers von der Umsatzsteuer vor, die er an seinen Vorlieferanten entrichtet hat (Vorsteuerabzug). Grenzüberschreitende Lieferungen (Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen) sind von der Umsatzsteuer befreit und sehen die Erstattung der Vorsteuern an den liefernden Unternehme...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.17 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbeste...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mitunternehmer anteilig entfallende Gewerbeertrag bzw. (mit Minuszeichen) der Gewerbeverlust im laufe...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Leistungen, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.[2] V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausschluss weiterer Vorsteuerbeträge

Rz. 20 Neben den pauschalen Vorsteuerbeträgen hat der Unternehmer keinen weiteren Vorsteuerabzug. Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge für laufende Aufwendungen als auch Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Investitionsgütern. Rz. 21 Von dem Verbot des Abzugs weiterer Vorsteuerbeträge sind auch die Umsatzsteuerbeträge erfasst, die sich aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer od...mehr

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Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ende 2003 mit Inkrafttreten am 1.1.2004 (s. Rz. 2) sind zur Einschränkung des Umsatzsteuermissbrauchs u. a. die Vorschriften des § 13c UStG und des § 13d UStG (Letzterer inzwischen mW zum 1.1.2008 weggefallen) als neue Haftungstatbestände geschaffen worden. Die bereits bestehende Haftungsvorschrift des § 25d UStG wurde gleichzeitig verschärft. Damit sollte der missbräu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 3 Die Haftungsregelung von § 13c UStG ist mit den Bestimmungen der MwStSystRL vereinbar und daher unionsrechtskonform.[1] Art. 205 MwStSystRL erlaubt den Mitgliedstaaten für die Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers, nach Art. 193 MwStSystRL zu bestimmen, dass ein anderer als der Steuerschuldner die Steuer "gesamtschuldnerisch" zu entrichten hat.[2] Entsprech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Abtretung eines Anspruchs auf Gegenleistung

Rz. 9 Eine grundsätzliche Voraussetzung der Haftung ist die Abtretung eines Anspruchs auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 13c Abs. 1 S. 1 UStG. Daraus ergibt sich, dass die Abtretung durch einen Unternehmer erfolgt sein muss. Beim Abtretenden muss es sich deshalb um den leistenden Unternehmer handeln. Daher ist bei einer Steuerschuldnerschaft des ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 11 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde für nach dem 31.12.2020 ausgeführte sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert, sofern der Leistungsempfänger ein unternehmerischer sog. Wiederverkäufer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht, und dessen eigener Ve...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Der Leistende darf in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer als Betrag gesondert ausweisen; tut er dies dennoch,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

Leitsatz 1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 – C‐141/20, EU:C:2022:943). 2. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Besteuerungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 107 Steuerschuldner bei im Inland erbrachten Beförderungsleistungen oder damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen ist der leistende Unternehmer.[1] Ist dieser im Ausland ansässig (§ 13b UStG Rz. 37ff.), so ist der inländische Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist.[2] Rz. 108 Wird ein Unternehmer bei einem FA im In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderungen

Rz. 79 Eine gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung liegt vor, wenn einem Beförderungsunternehmer für eine Güterbeförderung über die gesamte Beförderungsstrecke ein Auftrag erteilt wird, jedoch bei der Durchführung der Beförderung mehrere Beförderungsunternehmer nacheinander mitwirken.[1] Liegen Beginn und Ende der gesamten Beförderung in den Gebieten verschiedene...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 6 Rechtsvorschriften

Sportliche Veranstaltungen § 67a AO Zweckbetriebe allgemein § 65 AO Option der Zuordnung von sportlichen Veranstaltungen § 67a Abs. 3 AO Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe § 64 AO Ansatz und Bewertung von Sachprämien § 8 EStG Ausländische Berufssportler als Arbeitnehmer § 39d EStG Ausländische Berufssportler beschränkt steuerpflichtig, Steuerabzug §§ 49–50 a Abs. 4 EStG Umsatzsteuerfreihei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Steuerschuldnerschaft bei Testamentsvollstreckung

Rz. 35 Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ändert sich nichts an der vorstehend dargestellten Steuerschuldnerschaft. Der Testamentsvollstrecker wird nicht zum Steuerschuldner.[47] Zur Haftung des Testamentsvollstreckers siehe Rdn 87.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Keine Steuerschuldnerschaft der Erbengemeinschaft

Rz. 27 Eine Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig und kann deshalb auch nicht als Steuerschuldner in Anspruch genommen werden.[23] Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts[24] und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[25] sind nicht auf die Erbengemeinschaft z...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Mehrere Erwerber bei Erwerben von Todes wegen als Steuerschuldner

Rz. 20 Jeder einzelne Erwerber ist (nur) für seinen eigenen Erwerb Steuerschuldner. In der Praxis kann die Steuerschuldnerschaft bzw. der Umfang der Steuerschuldnerschaft ggf. erst nach längerer Zeit, etwa nach einer Erbauseinandersetzung, festgestellt werden. Entsprechende Bescheide können insoweit vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden. Rz. 21 Bis zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 15. Gesonderte, meistens verkürzte Festsetzungsfrist gegenüber dem Schenker

Rz. 46 Bei Steuerschuldnerschaft des Schenkers gilt derselbe Verjährungsbeginn wie bei Steuerschuldnerschaft des Beschenkten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Festsetzungsfrist für jeden getrennt zu bestimmen. Eine Inanspruchnahme des Schenkers setzt voraus, dass die Festsetzungsfrist ihm gegenüber noch nicht abgelaufen ist, denn für jeden Gesamtschuldner läuft eine besondere Fes...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Intransparente Gemeinschaft

Rz. 8 Bei einer intransparenten Gemeinschaft gibt es keine Beteiligung Mehrerer an einem Wirtschaftsgut. Es gibt nur eine Beteiligung an dem Wirtschaftsgut, nämlich die der Gemeinschaft. So ist das auch in § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO bestimmt. Alsdann bestehen keine Besonderheiten bei der Bewertung. Das Wirtschaftsgut wird wie jedes andere Wirtschaftsgut in der Hand eines Alleineig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 22 § 15 Abs. 4 ErbStG, der durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) v. 7.12.2011[57] eingefügt worden ist, regelt die Rechtsfolgen der Schenkung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft auf Veranlassung einer unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft/Genossenschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Haftung des (Zweit-)Beschenkten nach Abs. 5

Rz. 75 Hat der Steuerschuldner den Erwerb oder Teile desselben vor Entrichtung der Erbschaftsteuer einem anderen unentgeltlich zugewendet, haftet der andere in Höhe des Wertes persönlich für die Steuer; das bedeutet, dass es sich hier nicht um eine Sachhaftung, sondern um eine persönliche Haftung handelt. In § 20 Abs. 5 ErbStG geht es nicht um die Steuerschuldnerschaft des z...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kapitalgesellschaft als Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 28 Kapitalgesellschaften können infolge ihrer Rechtsfähigkeit grds. Schenker und auch Beschenkte sein. Schenkungen an die Kapitalgesellschaft sind bei freigebigen Zuwendungen ohne Erlangung von irgendwelchen Beteiligungsrechten anzunehmen. Dies ist z.B. der Fall bei einer Schenkung an eine in Form einer GmbH geführte soziale, kulturelle oder religiöse Einrichtung.[26] Au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Mehrere Erwerbe von derselben Person

Rz. 5 § 14 ErbStG kann nur bei Erwerben von denselben Personen angewendet werden, d.h. bei jedem Erwerb ist Personenidentität sowohl des Erwerbers wie des Zuwendenden in natura und rechtlich erforderlich.[7] Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge führt zur Änderung der Personenidentität. Deshalb ist der Erwerb von einem Gesamtrechtsnachfolger (Erben) grundsätzlich kein Erwerb vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, wer Steuerschuldner ist, ist nach § 43 AO für die Erbschaft-/Schenkungsteuer in § 20 ErbStG geregelt. Die Vorschrift des § 20 ErbStG gehört zum IV. Teil des ErbStG "Steuerfestsetzung und Erhebung". Sie regelt nicht nur, wer Steuerschuldner der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ist, sondern gibt darüber hinaus eine Antwort darauf, wer Steuerpflichtiger ist...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Beteiligung als Steuerschuldner

Rz. 7 Vor Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011[17] ist vereinzelt gefordert worden, den Steuerschuldner unabhängig von seiner unmittelbaren Beteiligung am Feststellungsgegenstand stets am Verfahren zu beteiligen.[18] Grund hierfür ist, dass nur der Steuerschuldner die Wirkung des Feststellungsbescheides im Rahmen des gegen ihn gerichteten Besteuerungsverfahren...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (Abs. 1)

Rz. 18 Ist auf eine testamentarische Verfügung hin ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden (§§ 2197 ff. BGB) oder wurde durch das Nachlassgericht die Nachlassverwaltung angeordnet (§ 1981 BGB), so darf der Bescheid nicht dem Betroffenen bekannt gegeben werden. § 32 Abs. 1 ErbStG enthält hierzu die Sonderregel, dass die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker oder den ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 21 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG gelten auch Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, als erbschaftsteuerrechtliche Inländer. Soweit dieselben in einer ausländischen Rechtsform organisiert sind, richtet sich ihre Steuersubjektqualifikation zunächst nach einem Vergleich des ausländ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 5 Reverse-Charge-Hinweis in der Rechnung

Die in der Rechnung anzubringenden Hinweise auf die Steuerschuldnerschaft des unternehmerischen Leistungsempfängers lauten in den EU-Staaten wie folgt[1]:mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Abgrenzung

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.1 Fertigstellung bis zum 15.2.2014

Die Verwaltungsauffassung betrachtete ab 2011 auch sog. Bauträger als Bauleistende i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Nach dem BFH-Urteil vom 22.8.2013 wird der unternehmerische Leistungsempfänger jedoch nur dann Umsatzsteuerschuldner i. S.§ 13b UStG, wenn er die an ihn erbrachte "Bauleistung" seinerseits unmittelbar zur Erbringung einer eigenen "Bauleistung" verwendet. [1] Abw...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.2.3 Steuerschuldnerschaft bei Emissionszertifikaten

Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens [1] ist – wie schon länger geplant – in einer Nummer ergänzt worden. In § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG wird neben den anderen Emissionsrechten ab dem 1.1.2023 auch die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG [2] in den Anwendungsbereich des Steuerschuldnerverfahrens mit einbezogen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.12.2 Ausgangsleistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

In der Zeile 105 sind die in Deutschland steuerbaren und steuerpflichtigen Ausgangsleistungen des leistenden Unternehmers anzugeben, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet (Reverse-Charge-Verfahren). Achtung Zusammenfassung der Ausgangsleistungen In der Zeile 105 sind alle im Inland ausgeführten und steuerpflichtigen Umsätze des leistenden Unternehmers anzugeben, für ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Die Finanzverwaltung[1] hatte im l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei Definitionen, die sich auf das vom Steuertatbestand nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorausgesetzte Merkmal "Entgelt" beziehen und diesen hinsichtlich seiner Anwendung auf den Steuerfall ergänzen. § 3 Abs. 12 S. 1 UStG definiert als Tausch einen Vorgang, bei dem das Entgelt für eine Lieferung wiederum in einer Lieferung besteht. Nach § 3 Abs. 12 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Abbruchunternehmen: Erhält ein Abbruchunternehmer als Entgelt für den Abbruch eines Gebäudes das Abbruchmaterial, so liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.[1] Siehe auch Rz. 19a zur Abgabe werthaltiger Abfälle. Rz. 19 Abfälle: Erhält ein Werklohnunternehmer vom Auftraggeber die bei der Herstellung von Stahlwaren anfallenden Stahlabfälle, so liegt insoweit ein tauschähnl...mehr