Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / XIII. Steuerschuldnerschaft

1. Erwerber Rz. 340 Der Erwerber ist immer Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ErbStG). Erwerber ist, wer bereichert ist. Gemeint ist die Bereicherung erster Stufe, also der Erwerb. Dafür ergeben sich die Kriterien in erster Linie aus dem ErbStG, da es den Steuertatbestand und die Entstehung der Steuer regelt. 2. Schenker Rz. 341 Bei einer Schenkung ist auch der Schenker St... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 843 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Erwerber

Rz. 340 Der Erwerber ist immer Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ErbStG). Erwerber ist, wer bereichert ist. Gemeint ist die Bereicherung erster Stufe, also der Erwerb. Dafür ergeben sich die Kriterien in erster Linie aus dem ErbStG, da es den Steuertatbestand und die Entstehung der Steuer regelt. mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Steuerschuldner bei Zweckzuwendung

Rz. 342 Bei einer Zweckzuwendung gibt es keinen Erwerber, der besteuert werden kann. Deshalb ist hier derjenige Steuerschuldner, der die Zweckzuwendung ausführen muss (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 3 ErbStG). mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Steuerschuldner der Ersatzerbschaftsteuer, Erbersatzsteuer

Rz. 343 Die Ersatzerbschaftsteuer schuldet die Familienstiftung oder der Familienverein (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 4 ErbStG). mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Schenker

Rz. 341 Bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ErbStG). Er und der Beschenkte sind Gesamtschuldner (§ 44 AO). Normalerweise muss sich das Finanzamt an den Beschenkten halten.[456] Hält sich das Finanzamt ermessensgerecht an den Schenker, der zahlt, hat er damit nicht zwangsläufig die Steuer i.S.d. § 10 Abs. 2 ErbStG übernommen. Davo... mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 1.2 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Da der Liefer- bzw. Besteuerungsort sich beim grenzüberschreitenden Reihengeschäft entweder im Ursprungsland oder im Bestimmungsland befindet, müssen ein oder mehrere Lieferer des Reihengeschäfts sich u. U. in einem anderen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registrieren lassen.[1] Dies soll die – leider nur für die 3 Beteiligten am Ende der Lieferkette geltende – Vereinfach... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Da sich die EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.1993 nicht auf die Einführung des Ursprungslandprinzips einigen konnten, wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern sowie mit juristischen Personen ein umsatzsteuerlicher Ausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip durchgeführt, indem die Ware bei dem Verbringen aus dem Lieferstaat als innergemeinschaftliche... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Belegaustausch

Rz. 152 § 14a Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerfreie Lieferung i. S. v. § 6a UStG ausführt, zur Ausstellung von Rechnungen, in denen er auf die Steuerfreiheit hinweist. Unternehmensinterne Buchungsbelege sind weder als Abrechnungen anzusehen noch entfalten sie eine Außenwirkung und stellen deshalb keine Rechnungen i. S. v. § 14 Abs. 1 UStG dar.[1... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli... mehr

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Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

Leitsatz 1. Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der – dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen – zivilrechtlichen Werklohnforderungen. 2. Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfä... mehr

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Informationen zum Umsatzste... / 1 Startseite

Der Umsatzsteuer Navigator vereint zehn digitale Entscheidungsbäume zu folgenden Umsatzsteuerthemen unter einer Oberfläche. Ort der sonstigen Leistung: An welchem Ort (Inland, anderer EU-Mitgliedstaat, Drittland) ist eine sonstige Leistung (Dienstleistung) nach deutschem Umsatzsteuerrecht steuerbar? Ort der Lieferung: An welchem Ort (Inland, anderer EU-Mitgliedstaat, Drittland... mehr

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Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um das BEHG (zu § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 13b.1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 UStAE . Zum 1.1.2023 ist die Regelung zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger in § 13b Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG um die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG [1] erweitert worden. Danach wird seit dem 1.1.2023 der Leistungsempfänger zum Ste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Verfahrensrechtliche Behandlung

Rz. 52 Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 AO. Da Vorauszahlungen schon ihrer Natur nach vorläufigen Charakter haben, stellt ihre Festsetzung nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung dar, ohne dass der Nachprüfungsvorbehalt in dem Vorauszahlungsbescheid ausdrücklich enthalte... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG)

Tz. 245 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerschuldner i. S. v. § 13a UStG (Anhang 5) ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) und des § 14c Abs. 1 UStG (Anhang 5) der Unternehmer; des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (Anhang 5) der Erwerber; des § 6a Abs. 4 UStG (Anhang 5) der Abnehmer; des § 14c Abs. 2 UStG (Anhang 5) der Aussteller der Rechnung; des § 25b Abs. 2 UStG (Anhang 5) der... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Rechnung über Kleinbeträge

Tz. 265 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten (s. § 33 UStDV, Anhang 6): den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum), die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Le... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Tz. 271 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 14a UStG (Anhang 5) regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (Anhang 5), für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG (Anhang 5) schuldet, Lieferungen i. S. d. § 3c UStG (Anh... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Tz. 247 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer schuldet im Regelfall derjenige, der eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (der Leistende). Sitzt der Leistende im Ausland, erbringt aber eine Leistung in Deutschland (z. B. der polnische Klempner), schuldet er dem deutschen Finanzamt gegenüber deutsche Umsatzsteuer. Allerdings sieht es der Gese... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Rz. 16 § 17 Abs. 1 UStG, der in seinem S. 8 die Grundsatzregelung über die Berichtigung enthält (Umfang und Zeitpunkt bzw. Zeitraum), spricht diese unmittelbar für die Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus. Die Änderungsregelung gilt danach zunächst für die entgeltlichen steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und die den entgeltlic... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Maßgeblichkeit des Leistungsorts

Rz. 514 Neben der allgemeinen Definition der Begriffe "Inland" und "Ausland" enthält § 1 Abs. 2 UStG in S. 3 der Vorschrift noch eine allgemeine Feststellung, die eigentlich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ableitbar wäre und deshalb nur klarstellenden Charakter hat: Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unt... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.2 Neufassung § 59 UStDV

Rz. 23 In § 59 S. 1 UStDV, der den Regelungsinhalt des alten § 59 UStDV enthielt, wurde eine Verweisung durch die Einfügung des neuen § 61a UStDV geändert sowie die alte Verweisung auf § 13b Abs. 4 UStG bei der Definition des im Ausland ansässigen Unternehmers gestrichen (infolge der Änderung neuer S. 2 der Vorschrift). Der neue S. 2 definierte den im Ausland ansässigen Unte... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Wesentlicher Inhalt

Rz. 11 Die Vorschrift befasst sich mit einer Reihe von verschiedenartigen Fällen, denen gemein ist, dass aufgrund bestimmter Vorgänge ein Unternehmer den von ihm geschuldeten Umsatzsteuerbetrag und – meist spiegelbildlich – ein anderer Unternehmer den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen haben. Die Vorschrift bezieht sich zwar unmittelbar nur auf die Umsätze ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Getrennte Berichtigungspflichten für Steuer und Vorsteuer

Rz. 40 Grundsätzlich sind in den Fällen des § 17 UStG sowohl die Steuer als auch der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Ausnahmen hiervon gelten für die Fälle des § 17 Abs. 3 UStG, die ausschließlich die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Veränderungen in der EUSt zum Gegenstand haben. Im übrigen Bereich kann sich die Berichtigung in Einzelfällen ebenso beschränken, und zwar m... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Grundsätze

Rz. 530 In § 1 Abs. 2 UStG sind bestimmte deutsche Hoheitsgebiete aus der Definition des Inlandsbegriffs ausgenommen worden, sodass Umsätze, die in diesen Sondergebieten ausgeführt werden, grundsätzlich nicht steuerbar wären. Allerdings sind von den in § 1 Abs. 2 UStG aufgeführten Sondergebieten nur die Insel Helgoland und die Gemeinde Büsingen von dem Anwendungsbereich des ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter E... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Berichtigung der Vorsteuer aus EUSt (§ 17 Abs. 3 UStG)

Rz. 204 Die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG genannte Einfuhr (ein Umsatz wie z. B. Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ist bei den Berichtigungsfällen in § 17Abs. 1 UStG nicht aufgeführt. Letztere Vorschrift gilt also nicht unmittelbar für die Einfuhr. Da die EUSt jedoch nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG zum Vorsteuerabzug führen kann, müssen Änderungen an ihr bzw. ihrer Höhe ebenfalls d... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Entsprechende Anwendung bei Rechnungsberichtigung (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG)

Rz. 23 Für beide Fälle von Rechnungsberichtigungen (sowohl nach § 14c Abs. 1 UStG als auch nach § 14c Abs. 2 UStG) einschließlich der Berichtigung von Gutschriften kommt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG ausdrücklich in Betracht. Für den Fall der Berichtigung eines unrichtigen (z. B. zu hohen) Steuerausweises ist bei einer Berichtigung der Rechnung durch den ... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Leitsatz 1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. 2. Es besteht keine Änd... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sicherungsübereignung / 3 Reverse-Charge-Verfahren und Sicherungsübereignung

Erfolgt die Lieferung des Sicherungsguts im Rahmen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatzes zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, wird der Leistungsempfänger (Sicherungsnehmer) nach § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG und § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer aus der Lieferung an ihn, wenn Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer Unternehmer sind. Wi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sicherungsübereignung / 2.4 Die Bemessungsgrundlagen

Soweit die Lieferungen im Rahmen des Doppelumsatzes im Inland ausgeführt und damit steuerbar sind und auch keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG anwendbar ist, muss sowohl beim Sicherungsgeber als auch beim Sicherungsnehmer die Höhe der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 UStG ermittelt werden. Wichtig Kein Tausch, sondern Aufrechnung gegenseitiger Forderungen Die Anwendung von... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berührt wird. Die Pflicht des ArbG zur Einbehaltung und Anmeldung der LS... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tod eines Abkömmlings (Abs. 2)

Rz. 21 [Autor/Stand] § 4 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ordnet für die Besteuerung ebenfalls abweichend vom Zivilrecht an, dass der Anteil eines anteilsberechtigten Abkömmlings am Gesamtgut bei dessen Tod zu seinem Nachlass gehört. Der Erwerb ist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ErbStG von demjenigen zu versteuern, dem der Anteil zufällt. Für die Besteuerung ist das Verhältnis des Erwerbers zum... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift setzt das Vorliegen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft nach den §§ 1483 ff. BGB voraus. Der Hinweis auf die §§ 1483 ff. BGB hat zur Folge, dass § 4 ErbStG auf Gütergemeinschaften ausländischen Rechts nicht anwendbar ist.[2] Dem steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 4.7.2012[3] entgegen, weil die Eheleute in dem zugrunde liegende... mehr

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Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz 1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt – auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das Finanzgericht (FG) das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen... mehr

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Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – dezentrale Besteuerung von Organisationseinheiten (zu § 2b und § 18 Abs. 4f und Abs. 4g UStG)

Kommentar Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist mit Wirkung zum 1.1.2021 die Möglichkeit der dezentralen Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern eingeführt worden[1] und durch Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit[2] in diesen Fällen flankiert worden. In ei... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerbescheid

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein Steuerbescheid ist ein > Verwaltungsakt , mit dem eine FinBeh einen Steueranspruch festsetzt. Damit daraus die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer erwächst, muss der Steuerbescheid dem Stpfl bekanntgegeben werden (> Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten). Außerdem muss der Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S... mehr