Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach portugiesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Portugal unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Portugal ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Andere sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Alle sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG) eines im Ausland ansässigen Unternehmers können, wenn deren Ort im Inland belegen ist, den Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auslösen. Bis zum 30.06.2010 fielen diese sonstigen Leistungen ohne Rücksicht auf ihre Art unter § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG in der bis zu diesem Zeitpunkt geltend...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren Umsätze...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Straf- und Bußgeldvorschriften in Italien wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 umfassend neu gestaltet. Seitdem gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Es gilt grundsätzlich ein Strafzuschlag von 500 bis 2.000 EUR. Verspätete Umsatzsteuerjahreserklärung Wird die Umsatzsteuerjahreserklärung verspätet abgegeben, kan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Formell-rechtliche Entwicklung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 01.01.2002 hat das StÄndG 2001 (BGBl I 2001, 3794) den § 13 UStG formal entzerrt, und zwar wie folgt: Die Regelungen zur Entstehung der Steuer regelt auch weiterhin § 13 UStG. Ein neuer § 13a UStG nimmt die allgemeinen Vorschriften zum Steuerschuldner auf. Die neue Steuerschuld...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat ein Leistungsempfän...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 86a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankomm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Lieferung von Erdgas und Elektrizität sowie von Wärme und Kälte über Wärme- oder Kältenetze (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab 01.01.2005 wurde durch das EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310) § 3g UStG neu in das UStG eingefügt. Durch § 3g UStG wird der Lieferort bei der Lieferung von Gas über Erdgasnetze oder von Elektrizität neu festgelegt. M. W. z. 01.01.2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Gas oder Elektrizität u...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Steuerschuldner für den letzten Umsatz eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Fall eines i. g. Dreiecksgeschäfts wird gem. § 25b Abs. 2 UStG die Steuer für die (Inlands-)Lieferung des ersten Abnehmers an den letzten Abnehmer von dem letzten Abnehmer geschuldet (Hinweis auf die Ausführungen vgl. § 25b Rz. 32 ff.). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Tragen kommt die Regelung, wenn der letzte Abnehmer eine deutsche US...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach maltesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Malta unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Malta umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Malta steuerbare Lief...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach irischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Irland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Irland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Irland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach estnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Estland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Estland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Estland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Besonderheiten beim Entgelt von dritter Seite

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 9 UStG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Anwendung der Steuerschuldnerschaft zu treffen in Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger das Entgelt gewährt. In derartigen Fällen soll es möglich werden festzulegen, dass derjenige, der das Entgelt gewährt, auch die Steuer schuldet. Rz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach schwedischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Schweden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Schweden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Schweden steuer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen an andere Unternehmer unterliegen im Grundsatz gem. § 3a Abs. 2 UStG dort der Umsatzsteuer, von wo aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Liegt der Leistungsort danach in einem anderen EU-Land, als der leistende Unternehmer ansässig ist, geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Materiell-rechtliche Entwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift orientiert sich als "alter" § 13 Abs. 2 UStG seit Inkrafttreten des UStG 1980 an den Bestimmungen der 6. EG-RL/MwStSystRL (hierzu ausführlich vgl. § 13 Rz. 11 f.). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das UStÄndG 1997 (BGBl I 1996, 1851) hat den damaligen § 13 Abs. 2 UStG um eine neue Nr. 5 ergänzt um klarzustellen, dass bei einem i. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Lieferung von Schrott und Altmetall (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle; vgl. hierzu Abschn. 13b.4 Abs. 1 UStAE) m. W. z. 01.01.2011 erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 U...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 1 UStG definierte bis 30.06.2010 die Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Nach der in den Jahren 2002 und 2003 gültigen Gesetzesfassung kam es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger in den Fällen der Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; Lie...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 68 Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuwe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Verzicht auf die Steuerbefreiung und Bemessungsgrundlage

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 9 UStG kann aber unter bestimmten Vorrausetzungen eine steuerfreie Grundstückslieferung steuerpflichtig werden. Wird der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt, kann der leistende Unte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.7 Anwendung der B2B-Regel auch bei "Mischbezügen"

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinweis auf die Durchführungsbestimmungen in Art. 19 MwStVO Rz. 14 des Einführungsschreibens zum Mehrwertsteuerpaket (BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2010, 1005) lautete ursprünglich (s. o.): "(8) Voraussetzung für die Anwendung der Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 2 S. 1 UStG ist, dass die Leistung für den unternehmerischen Bereich des Leistungsemp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach rumänischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Rumänien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Rumänien steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht u...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach belgischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Belgien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Belgien steuerbare ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Formell-rechtliche Entwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13a UStG wurde zum 01.01.2002 neu in das UStG eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Frage der Steuerschuldnerschaft von § 13 UStG mitgeregelt (§ 13 Abs. 2 UStG a. F., vgl. § 13 Rz. 11 f.).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 13a Abs. 2 UStG bestimmt sich die Steuerschuldnerschaft nach § 21 Abs. 2 UStG (hierzu ausführlich vgl. § 21 Rz. 28 ff.).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerzahler, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften. Steuerschuldner ist auch eine Person, die ihre Registrierungspfli...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach polnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Polen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Polen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Norwegen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1–3 Mehrwertsteuergesetz). Mi...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Rechnungsausstellung (§§ 14ff. dUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, über jeden Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen an natürliche und juristische Personen eine Rechnung auszustellen. Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechnung, die ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen oder einer nicht-steuerpflichtigen juristischen Person ausstellt, muss folgende Anga...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, beim Eigenverbrauch jener Unternehmer, der ihn tätigt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften, wonach grun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach litauischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Litauen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Litauen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Litauen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach niederländischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in den Niederlanden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach spanischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Spanien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Spanien steuerbare ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Luxemburg wird die Einfuhrumsatzsteuer von mehrwertsteuerlich registrierten Personen (einschließlich in Luxemburg registrierten Ausländern) nicht durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner luxemburgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab (Steue...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Sofortige elektronische Daten- und Informationsübermittlung ("Suministro Inmediato de Información" = "SII")

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.07.2017 hat die spanische Finanzverwaltung ein neues Reportingsystem eingeführt. Danach müssen Steuerpflichtige, die monatlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, die zu einer Mehrwertsteuergruppe gehören oder die für das monatliche Vorsteuerauszahlungsverfahren (vgl. 11.2) registriert sind, ihre Umsatzsteuerbücher elektronisc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In dieser Form gilt § 13a UStG grundsätzlich mit Wirkung ab 01.01.2002; bis dahin wurde die Steuerschuldnerschaft von § 13 UStG mitgeregelt (vgl. Rz. 3). Zu den zeitlich später eingeführten Ergänzungen vgl. Rz. 4 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach lettischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Lettland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Lettland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Lettland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 07.10.2003 die RL 2003/92/EG (ABl EG vom 11.10.2003, L 260/2003, 8 zur Änderung der RL 77/388/EWG) hinsichtlich der Vorschriften über den Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität erlassen (Birgel, UVR 2005, 172). Die RL basiert auf folgenden Erwägungen: Angesichts der zunehmenden Liberalisierung der Ele...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach luxemburgischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Luxemburg unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Luxemburg steuerbare Lieferungen von Gegenständen, in Lu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Vorsteuerberichtigung bei Saldierung der Vorsteuer

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorsteuerberichtigung setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht ausdrücklich angegebenen Saldierung der Umsatzsteuer mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder 4 UStG ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 01.02.2022 – V R 33/18, BStBl II 2022,7...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Infolge des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Umsatzbesteuerung von unternehmerischen Leistungen einerseits und dem Vorsteuerabzug andererseits steht die Regelung des § 15 UStG in einer Beziehung zu allen Vorschriften des UStG. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften, die mit den Voraussetzungen und mit dem Ausschluss des Vorste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Rechnungen

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Irland steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle Umsätze an Unternehmer, alle i. g. Umsätze, alle Umsätze an steuerbefreite Unternehmer und alle Umsätze an die öffentliche Hand eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 66 Mehrwertsteuergesetz). Dies gilt nicht bei Umsätzen an sonsti...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Rechtsgrundlagen, gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Umsatzes, für den der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, gelten die allgemeinen Bestimmungen des UStG: die Bemessungsgrundlage für den Umsatz richtet sich nach § 10 UStG, der Steuersatz richtet sich nach § 12 UStG, die Entstehung der Steuer regelt § 13 UStG, hinsichtlich des Vorsteuera...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Sonderfall Dreiecksgeschäft

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einen Sonderfall des Reihengeschäftes stellt das sog. i. g. Dreiecksgeschäft dar (§ 25b UStG, Abschn. 3.14. Abs. 1 S. 2 UStAE). Bei i. g. Dreiecksgeschäften schließen drei Unternehmer, die in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der USt erfasst sind, über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, wobei der Gegenstand der Lieferung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Systematischer Aufbau und Prüffolge des § 15 UStG

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 15 UStG regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer die von ihm an andere Unternehmer entrichtete Umsatzsteuer oder z. B. die i. Z. m. der Einfuhr, dem i. g. Erwerb oder dem Übergang der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) an Behörden entrichtete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann. § 15 UStG regelt dabei in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Bulgarien steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze einschließlich Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 113 Mehrwertsteuergesetz). Bei Umsätzen an Nichtunternehmer gilt keine allgemeine Rechnung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach norwegischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Norwegen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Norwegen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Norwegen steuer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.1 Unternehmerische Leistungsbezüge von Ausländern (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG)

Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft betrifft jeden Unternehmer und jede juristische Person und damit auch Humanmediziner, Kleinunternehmer, pauschalierende Landwirte und Kommunen. Praxis-Beispiel Der in Geldern ansässige Arzt A (Humanmediziner) ist Blumenfreund und lässt die Tulpen des Vorgartens an seinem Praxisgebäude vom Amsterdamer Gärtner NL pfleg...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Estland steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen Umsätze und für Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz). Bei Einzelhandelsumsätzen und allen Umsätzen an Nichtunternehmer mit Ausnahme des i. g. Ve...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Landwirte, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen, sind von den normalen umsatzsteuerlichen Vorschriften mit Ausnahme derjenigen für den i. g. Warenverkehr sowie der Anwendung des Reverse-charge-Verfahrens bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers befreit. Unter anderem darf der Umsatz 250.000 EUR nicht überschreiten. Weiter darf de...mehr