Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Ort der sonstigen Leistung / 3.11 Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer

Der Ort von elektronischen Dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen, die gegenüber einem Nichtunternehmer ausgeführt werden, ist mit Ausnahme einer Bagatellregelung dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (Bestimmungslandprinzip).[1] Praxis-Tipp Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft beachten! Da bei diesen Leistun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Anrechnung des Steuerabzugsbetrags

Rz. 2 Soweit der Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet hat, wird er von dem für den Leistenden zuständigen FA auf die von diesem zu entrichtenden Steuern angerechnet, und zwar zwingend nacheinander wie folgt (§ 48c Abs. 1 S. 1 EStG): auf die nach § 41a Abs. 1 EStG vom Leistenden einbehaltene und angemeldete LSt, auf die vom Leistenden zu entrichtenden ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28 Fakultatives Reverse-Charge-Verfahren und Schnellreaktionsmechanismus

Rz. 721 Am 6.11.2018 hat der Rat die RL 2018/1695[1] angenommen. Damit wurden die zeitlich befristeten Regelungen zur fakultativen Umkehr der Steuerschuldnerschaft in Art. 199a MwStSystRL und zum Schnellreaktionsmechanismus in Art. 199b MwStSystRL bis zum 30.6.2022 verlängert. Gemäß Art. 199a MwStSystRL können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die MwSt von dem steuerpflicht... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Richtlinie 2000/65/EG – Mehrwertsteuerschuldner

Rz. 465 Mit der Richtlinie 2000/65/EG[1] war Art. 21 der 6. EG-Richtlinie [2] in der während der Übergangszeit geltenden Fassung des Art. 28g dieser Richtlinie, der die Steuerschuldnerschaft bei der USt regelt, ab 1.1.2002 neu gefasst worden. Rz. 466 Zur Ausdehnung der Fallgruppen der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bzw. zur Verstetigung bestimmter Regelungen vgl. Abschn... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45 Richtlinie (EU) 2022/890

Rz. 763a Der Rat hat am 3.6.2022 die RL (EU) 2022/890[1] verabschiedet. Damit ist die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, um Betrug bei den unter Art. 199a Abs. 1 MwStSystRL fallenden Umsätzen zu bekämpfen, bis 31.12.2026 verlängert worden. Außerdem ist die Möglichkeit, den Schnellreaktionsmechanismus gem. Art. 199b MwStSystRL in seh... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Grundlegende Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.20 Richtlinie zum sektoralen Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 637 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten Richtlinie 2013/43/EU[1] wurde die MwStSystRL im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen geändert. Die Richtlinie war befristet und galt zunächst bis zum 31.12.2018. Rz. 6... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.3 Rechnungsinhalt der ausführlichen Rechnung

Rz. 619 Art. 226 MwStSystRL, der die obligatorischen Rechnungsangaben regelt, erhielt durch die Änderungsrichtlinie zusätzliche bzw. veränderte Rechnungsangaben. Nach Nr. 7a muss durch die Angabe "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" ein Hinweis auf die Ist-Versteuerung aufgenommen werden. Das gilt aber nur in den Fällen, in denen das Recht auf Vorsteuerabzug (bei dem U... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Verstetigung von Ausnahmeregelungen

Rz. 568 Der Rat hatte am 24.7.2006 die Richtlinie 2006/69/EG[1] verabschiedet. Mit dieser Änderungsrichtlinie wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die einige Mitgliedstaaten bis dahin singulär auf der Basis entsprechender Sonderermächtigungen des Rates gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie [2] abweichend von den Grundtatbeständen anwenden durften, als allgemein geltendes Rec... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.1 Hauptziele des Vorschlagspakets

Rz. 1180 Mit diesem Rechtsetzungspaket werden 3 Hauptziele verfolgt: Die Rechnungsstellungsverfahren sollen vereinfacht werden, indem auf eine allgemeine elektronische Rechnungsstellung umgestellt wird, und die Meldepflichten für Mehrwertsteuerzwecke sollen aktualisiert werden, indem die Informationen, die Steuerpflichtige zu jedem einzelnen Umsatz übermitteln müssen, standar... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Richtlinie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Rz. 595 Ziel der vom Rat am 16.12.2008 angenommenen Richtlinie 2008/117/EG[1] war eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, die insbesondere durch folgende Regelungen erreicht werden sollte: Harmonisierung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und damit Verkürzung des Zeitraums auf einen Monat.[2] Harmonisierung der ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10 Richtlinie 2008/8/EG – Neubestimmungen des Orts der Dienstleistungen

Rz. 575 Der Rat hatte am 12.2.2008 insgesamt drei Rechtsakte verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten worden waren. Mit der Richtlinie 2008/8/EG wurden im Wesentlichen die Vorschriften über den Ort der Dienstleistungen revidiert, der Anwendungsbereich der zwingenden Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse C... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Richtlinie 2003/92/EG – Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität

Rz. 477 Mit der Richtlinie 2003/92/EG[1] wurde die Ortsbestimmung dieser Umsätze insbesondere mit dem Ziel geändert, dass eine Besteuerung von Energie im Land des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Rz. 478 Hinsichtlich der Bestimmung des Lieferorts von Gas – soweit es über das Erdgasverteilungsnetz geliefert wird – bzw. Elektrizität ist maßgeblich, ob der Empfänger der Liefer... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Befristetes generelles Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 723 Mit der RL (EU) 2018/2057[1] wurde in die MwStSystRL ein neuer Art. 199c aufgenommen. Danach war es den Mitgliedstaaten erlaubt, bis zum 30.6.2022 ein generelles Reverse-Charge-Verfahren auf nicht grenzübergreifende Lieferungen oder Dienstleistungen (also Binnenumsätze) einzuführen, wonach die MwSt von dem Steuerpflichtigen geschuldet wird, an den Gegenstände geliefe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Erbschaftsteuer

Rz. 26 Disputabel bleibt die Frage, ob die Erbschaftsteuer zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 BGB gehört.[35] Allgemein wird die Meinung vertreten, dass der Erbe für die Erbschaftsteuerschuld mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Dabei stehen ihm keine Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten gem. §§ 1975 ff. BGB zu.[36] In § 20 Abs. 1 ErbStG ist die Steuerschuldner... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 78 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 79 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[51] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ... mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.12.2 Ausgangsleistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

In der Zeile 70 sind die in Deutschland steuerbaren und steuerpflichtigen Ausgangsleistungen des leistenden Unternehmers anzugeben, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet (Reverse-Charge-Verfahren). Achtung Zusammenfassung der Ausgangsleistungen In der Zeile 70 sind alle im Inland ausgeführten und steuerpflichtigen Umsätze des leistenden Unternehmers anzugeben, für di... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.10 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil G des Hauptvordrucks sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[1] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[2] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ode... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.4 Verfügbares Vermögen

Rz. 188 Für den Steuererlass kommt es darauf an, ob der Erwerber die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann. Rz. 189 Der Steuergesetzgeber geht dabei von einem neuen und eigenständigen Begriff des "verfügbaren Vermögens" aus. Die zivilrechtliche Möglichkeit, über Vermögen verfügen zu können (§ 185 BGB) ist demnach nicht maßgeblich. Rz. 190 Der Gesetzeswortlaut ... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Vorsteuerabzug aus unvollständiger Rechnung

Leitsatz EuGH, Urteil v. 21.11.2024, C-624/23 (SEM Remont). [1] Sachverhalt Bei dem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ohne MwSt-Ausweis bzw. einem später erstellten Dokument, das nicht den Anforderungen an die Rechnungsangaben entspricht. R ist Steuerpflichtige (Unternehmer) i. S. v. Art. 3 ZDDS.[2] Bei einer Gese... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Grundsteuer für Grundvermög... / 5 Landesmodell Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren

Der Hessische Landtag hat am 14.12.2021 das Hessische Grundsteuergesetz[1] beschlossen. Auch das hessische Flächen-Faktor-Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / c) Unklarheiten bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Eine wesentliche Frage, die weder gesetzlich noch in Verwaltungsanweisungen eindeutig geregelt wurde, bezieht sich auf die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung in Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine solche kommt insbesondere bei sonstigen B2B-Leistungen in Betracht, deren Leistungsort sich in einen anderen Mitgliedstaat verlagert[27], und... mehr

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Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 4. Zusammenfassende Bewertung

Die Entscheidung des FG Hamburg ist aus Sicht der Steuerpflichtigen zu begrüßen. Sie ist inhaltlich gut begründet und stützt sich insbesondere auf EuGH-Rechtsprechung. Es ist zu hoffen, dass die Finanzverwaltung die Entscheidungsgrundsätze anerkennen wird. Grundsätzlich sollte es möglich sein, auch grenzüberschreitend auf die Steuerbefreiung von Finanzumsätzen zu verzichten. ... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / I. Die Ausgangssituation

Der BFH musste sich jüngst in gleich zwei Verfahren[1] mit dem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG befassen, und hier insbesondere mit der Frage, ob der nach § 14a Abs. 7 UStG erforderliche Hinweis auf ein Dreiecksgeschäft auch rückwirkend erteilt werden kann. Den Entscheidungen des BFH war mit Spannung entgegen gesehen worden, gingen diesen doch divergi... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 2. Wie ist der Rechnungshinweis zu führen?

§ 14a Abs. 7 UStG verlangt den Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts sowie den Übergang der Steuerschuld, ohne dies an eine besondere Referenzierung oder Sprachfassung zu knüpfen. Unglücklicherweise traf der EuGH im Rahmen des "Luxury Trust Automobil"-Urteils, obgleich hiernach gefragt, keine Aussage, da diese selbst sich für den Ausgang des Verfahrens als nicht ... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 3. Eine nachträgliche Rechnungskorrektur entfaltet keine Rückwirkung

Das nachträgliche Erfüllen dieser Voraussetzungen habe nicht die Wirkung einer rückwirkenden Rechnungskorrektur. Das nachträgliche Ausstellen von Rechnungen sei keine Rechnungskorrektur, sondern eine erstmalige Rechnungsausstellung und entfalte damit keine ex tunc-Wirkung. Denn nach dem EuGH, Urt. v. 8.12.2022 – C-247/21 – Luxury Trust Automobil, ist der letzte Abnehmer eben... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 1. Erstmalige Umsetzung eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

Für Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und die erstmalig als Zwischenhändler in ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft eingebunden werden heißt es, ihre Systeme frühzeitig auf den Prüfstand zu stellen, um böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden. Hierbei ist zunächst darauf zu achten die Kernvoraussetzungen eines Dreiecksgeschäfts na... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 2. Entscheidung des FG Hamburg

Der zugrunde liegende Sachverhalt: Eine inländische Unternehmerin hatte für Banken in Frankreich, Lettland, Malta und Rumänien Finanzprodukte vermittelt. Sie war der Auffassung, dass sie aus dieser Tätigkeit vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, und stützte sich in erster Linie auf einen Verzicht auf die Steuerbefreiung der Umsätze. Der BFH habe bereits für den F... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 2. Kein Entfallen des § 3d S. 2 Halbs 1 UStG nach § 3d S. 2 Halbs. 2 UStG oder § 25b Abs. 3 UStG

Ein Entfallen des § 3d S. 2 Halbs. 1 UStG könne erst dann angenommen werden, wenn der Erwerber nachweise, dass der Erwerb durch § 3d S. 1 UStG im Abnehmerstaat besteuert worden ist oder nach den Bestimmungen des § 25b Abs. 3 UStG als besteuert gilt. Eine Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 3d S. 1 UStG im Abnehmerstaat konnte aber nicht angenommen werden, d... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / III. Die Entscheidungen des Gerichts

Der BFH entschied in beiden Verfahren, dass für die Anwendung der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG der Zwischenhändler eine Rechnung i.S.d. § 14a Abs. 7 UStG ausstellen müsse, welche auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers hinweise, was rückwirkend nicht möglich sei, und folgte somit der Auffa... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / IV. Für die Beratung gilt: Größtmögliche Sorgfalt bei der Rechnungserstellung erforderlich

Die Ausführungen des BFH überraschen kaum, folgen sie doch konsequent der Position des EuGH. Spätestens seit den beiden BFH-Urteilen sollten alle Unternehmer, welche als Zwischenhändler im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften tätig sind, enorme Sorgfalt bei der Rechnungsstellung walten lassen, da die Nichtberücksichtigung der aus den BFH-Urteilen folgenden Gr... mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / II. Die Ausgangsverfahren

In dem BFH-Urt. v. 17.7.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20) [8] ging es um Sachverhaltskonstellationen bei denen landwirtschaftliche Maschinen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten insbesondere nach Polen versendet wurden. Der Kläger, selbst in Polen nicht umsatzsteuerlich registriert, kaufte diese als Großhändler bei den Herstellern ein, von wo aus ein direkter Warenversand nach P... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.8 Gegenleistung

Rz. 40 Der Leistungsempfänger muss 15 % der Gegenleistung einzubehalten. Die definierte Gegenleistung ist das für die Bauleistung erbrachte Entgelt zzgl. USt (§ 48 Abs. 3 EStG). Die Einbeziehung der USt erscheint nicht sachgerecht. Der vom Gesetzgeber gefundene Prozentsatz ist Ausfluss der ertragsteuerlichen Belastung des Baugewerbes (Rz. 34). Durch Einbeziehung der USt wird... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.4 Bauleistung

Rz. 24 Vom Steuerabzug sind nur Bauleistungen betroffen. Dies sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat damit die Definition aus § 101 Abs. 2 SGB III übernommen, der durch §§ 1 und 2 Baubetriebe-Verordnung konkretisiert wurde.[1] Das bedeutet jedoch ni... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Werbung / 3 Werbekosten – Googlekosten: Besonderheiten bei der Umsatzsteuer bei

Google hat seinen Unternehmenssitz in Irland und stellt an Unternehmer bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers eine Nettorechnung an diese. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer zu den Werbungskosten beim Unternehmer auf das Konto "Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1787 (SKR 03) bzw. 3837 (SKR 04) zu buchen. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "A... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zu rechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung ber... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Vorsteuerabzug / 2 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: die in einer umsatzsteuerlich anerkannten Rechnung gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind[1]; die entstandene Einfuhrumsatzsteuer[2] für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Vorsteuerabzug / 6 Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG

In bestimmten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer (Reverse-Charge-Verfahren; § 13b UStG). Das Reverse-Charge-Verfahren kommt u. a. bei Werklieferungen, sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer[1] und in bestimmten inländischen Sonderfällen wie z. B. Bauleistungen[2] zur Anwendung. Der Unternehmer kann in diesen Fällen die Steuer für Leistungen, die für sei... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Vorsteuerabzug / 18 Auswirkungen der befristeten Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Hinsichtlich der befristeten Steuersatzsenkung vom 1.7. – 31.12.2020[1] sind folgende wichtige Grundsätze zu beachten Grundsätzlich gelten für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe die Steuersätze, die zu dem Zeitpunkt gültig sind, zu dem der Umsatz ausgeführt wird. D.h. bis 30.6.2020 gilt der Steuersatz 19 % oder 7 %, vom 1.7 - 31.12.2020 der St... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirkungen auf die Besteuerung

Rz. 4 Die Bestimmung des Orts der Lieferung ist vor allem als Merkmal der Steuerbarkeit im Inland (z. B. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) erheblich. Zudem bestimmt sich durch den Ort der Lieferung auch die Zuordnung eines Umsatzes zum Inland, Ausland oder dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 UStG. Darüber hinaus ergeben sich weitere umsatzsteuerliche Auswirkungen ... mehr

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Kann eine fehlerhafte Rechn... / Entscheidung

Der BFH hält die vom Finanzamt eingelegte Revision für begründet. Der Ort der innergemeinschaftlichen Erwerbe des Klägers liegt im Bestimmungsland. Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, ist die Beförderung oder Versend... mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.7 Rechnung bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Ist der Leistungsempfänger Unternehmer, schuldet er in folgenden Fällen die Umsatzsteuer[1]: Der Unternehmer erhält in Deutschland von einem Ausländer (EG oder sonstiges Drittland) eine Werklieferung oder sonstige Leistung.[2] Der Sicherungsnehmer erhält die sicherungsübereigneten Gegenstände vom Sicherungsgeber außerhalb des Insolvenzverfahrens.[3] Grundstückserwerbe[4] (jedoc... mehr