Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren geregelt. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner finnischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab, soweit er dazu ber...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 UStG auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum entstanden und die Steuerschuldnerschaft gegeben ist. Das Gesetz (§§ 1, 2, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach zyprischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Zypern unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Zypern umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Zypern steuerbare Lieferungen von Gegenständen (z. B. Lieferungen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8 Unterschiedliche Behandlung einer Leistungsbeziehung bei leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Leistender Unternehmer und Leistungsempfänger machen leider immer wieder die Erfahrung, dass die jeweils für sie zuständigen Finanzämter eine Leistungsbeziehung – z. B. hinsichtlich des Vorsteuerabzugs oder der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG – umsatzsteuerlich unterschiedlich beurteilen. 3.8.1 Die Bedenken des FG Hamburg Rz. 40 Stand: 6....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Prätzler, Umsatzsteuerpflicht für Umsätze in Zolllagern ("Profitube"), jurisPR-SteuerR 7/2013 Anm. 5. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer, in Klein, A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.3 Leistungsempfänger ist selbst anderweitig unternehmerisch tätig oder Nichtunternehmer

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er keine entsprechenden Umsätze selbst erbringt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt deshalb vor allem nicht für Nichtunternehmer (vgl. Rn. 62) sowie für Unternehmer mit anderen als den vorgenannte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Luxemburg das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 43 Stand: 6. A. – ET:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.23 Aufzeichnungspflichten

Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG müssen in den Fällen des § 13b Abs. 1 bis 5 UStG beim Leistungsempfänger die in § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG enthaltenen Angaben über die von ihm ausgeführten oder noch nicht ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein. Auch der leistende...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser i. d. R. nicht sofort ausgezahlt. Vielmehr erfolgt vorrangig eine Verrechnung mit anderen Steuerschulden. Liegen solche nicht vor, wird der Übergang auf die nächste Meldeperiode vorgetragen. Bis zum 31.12.2020 galt das folgende Erstattungsverfahren: Wenn am Jahr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6.2 Pflichten der beteiligten Parteien

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der liefernde bzw. leistende Unternehmer muss prüfen und nachweisen können, dass die Voraussetzungen für das inländische Reverse-Charge-Verfahren erfüllt sind. Insbesondere muss er prüfen, ob der Empfänger ein Endkunde ist. Er muss in seiner Rechnung auf das Revere-Charge-Verfahren hinweisen und darf keine britische Umsatzsteuer ausweisen. Er...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmungen zur Bemessungsgrundlage sind insbesondere bedeutsam für Unternehmer mit deren steuerbaren Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben. Nichtunternehmer haben zur Umsatzsteuerabführung eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln, z. B. beim i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge, beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft in ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Frankreich steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle Umsätze an Unternehmer oder juristische Personen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 289 CGI). Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Korrekturbelege, z. B. bei Entgeltminderung, müssen sich eindeutig auf die Ursprungsrechnungen be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis zum 01.10.2020 waren i. d. R. monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei war der Abgabetermin jeweils der 25. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin war die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 99 Mehrwertsteuergesetz). Kleine Unternehmer, die nach vereinnahmten Entgelten versteuern, gaben stattdessen vierteljährliche Umsatzsteuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Rechnungsausstellung bei Übergang der Steuerschuld

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Leistungen, bei denen es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger kommt, hat der Lieferant grundsätzlich dem Leistungsempfänger, der verpflichtet ist, die MwSt zu entrichten, eine Rechnung auszustellen. Erhält der Lieferant eine Anzahlung für eine sonstige Leistung, die unter die allgemeine B2B-Grundregel fällt und für die es zum Ü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Maunz/Zugmaier, Option zur Umsatzsteuer bei Bankdienstleistungen – Wie soll der Bankkunde reagieren?, NWB 2007, 713 (Fach 7, 6833). Weimann, Unternehmenskredite etc.: Soll der Mandant der zusätzlichen Fakturierung von Umsatzsteuer zustimmen?, UStB 2007, 207. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 16. Aufl. 2018, Kap. 16.2.3. Verwaltungsanweisungen BMF vom 25.09.2001, IV D 1 – S ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b dUStG)

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Sonderfall der Reihengeschäfte stellt das Dreiecksgeschäft dar. Die Voraussetzungen des Dreiecksgeschäfts bestimmen sich nach § 91 Abs. 2 uUStG, wobei hierzu ebenfalls keine eigenständige Definition vorgegeben ist. Ein Dreiecksgeschäft liegt aufgrund der gesetzlichen Bestimmung dann vor, wenn drei Steuersubjekte (Lieferant, Zwischenerwerb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.03.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld teilweise in einem besonderen Verfahren geregelt (vgl. Gesetz 42/2016 vom 28.12.2016 und Ministerieller Erlass 215/2017 vom 20.07.2017). Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner portugiesischen Umsatzst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Sicherungsübereignete Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gängiges Mittel zur Absicherung von Kreditforderungen ist die Sicherungsübereignung). Dabei überträgt der Kreditnehmer dem Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand und behält sich gleichzeitig das Recht zu dessen Veräußerung zurück. Die bloße Übertragung von Sicherungseigentum führt damit umsatzsteuerlich noch nicht zur Lieferung, weil de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit der Steuerzahler die angeschafften Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner Unternehmenstätigkeit verwendet, ist er berechtigt, von der von ihm geschuldeten Steuer die Vorsteuer abzuziehen. Rz. 101 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferungen von Waren oder sonstigen Leistungen im Inland hängt der Vorsteuerabzug von folgenden Vo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.4 Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonstige Leistungen an einen deutschen Land- und Forstwirt, die von einem im Ausland ansässigen Unternehmer ausgeführt werden, unterliegen i. d. R. gem. § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland der Umsatzsteuer, da der Leistungsempfänger sein Unternehmen hier betreibt. Die Steuerschuldnerschaft geht gem. § 13b Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 UStG auf den Lei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.8 Rabattgewährung in Reverse-Charge-Fällen

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Angesichts der ständigen Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 13b UStG, stellt sich auch die Frage, wie sich eine Umkehr der Steuerschuld auf die Rabattgewährung in mehrgliedrigen Vertriebsketten mit der Umkehr der Steuerschuld auswirkt. Problematisch ist insofern, dass der gutscheinausstellende Hersteller bei Umkehr der Steuerschuldnersc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Werklieferungen und Werkleistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In § 13b Abs. 2 UStG werden die Umsätze definiert, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Hauptanwendungsfall sind Werklieferungen und alle sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer – mit Ausnahme der sonstigen Leistungen, die unter § 13b Abs. 1 UStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Adam, Die doppelte Berichtigung der Umsatzsteuer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, UR 2020, 492. Feil/Greisl/Kupke, Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen, BB 2012, 3113. Ebbinghaus/Hinz, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, UR 2014, 249. Englisch, Das neue MwSt-Sonderregime für Gutscheine, ifst-Schrif...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 59a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128, hat der BFH die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschul...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 UStG bezieht sich auf alle in der Norm genannten Arten steuerpflichtiger Umsätze und betrifft daher: entgeltliche steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG), den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Sachverhalte (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 1b ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach bulgarischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Bulgarien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Bulgarien ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.3 Rechnungserteilung

Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird die Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG angewandt, hat die Rechnung die Angabe "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" zu enthalten. Die Umsatzsteuer darf in der Rechnung nicht gesondert auswiesen werden (§ 14a Abs. 6 UStG). Rz. 175 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist § 13b UStG anzuwenden (vgl. Tz. 2.1), ist die Rechnung zusätzlich mit der...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Rechnungen

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Finnland steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen Umsätze an Unternehmer oder juristische Personen und für Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 209b und 209c Mehrwertsteuergesetz). Bei Umsätzen an Nichtunternehmer gilt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Fälle des § 18 Abs. 4c UStG i. V. m. § 3a Abs. 5 UStG

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Macht ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer von § 18 Abs. 4c UStG Gebrauch, so bestimmt § 16 Abs. 1a UStG das Kalendervierteljahr zum Besteuerungszeitraum. Bei der Berechnung der Steuer ist in diesem Fall von der Summe der Umsätze nach § 3a Abs. 5 UStG auszugehen, die im Gemeinschaftsgebiet steuerbar sind, soweit für sie in ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 167 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu muss der Steuerpflichtige bis spätestens November des Vor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG waren bereits im UStG 1980 enthalten. Durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz (2. HStruktG vom 22.12.1981, BGBl I 1981, 1523) wurde § 9 UStG um einen Satz 2 ergänzt, der die Option bei Vermietungsumsätzen ausschloss, sofern diese auf der Endstufe zu Wohnzwecken dienten oder zu dienen bestimmt waren. Das Steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach dänischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Dänemark unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Dänemark steuerbar...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach französischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Frankreich unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Frankreich für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, wenn sie eine Lieferung oder Leistung inkl. eines i. g. Erwerbs vornehmen, deren Ort sich in Frankreich be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Lieferungen der in der Anlage 4 zum UStG bezeichneten Gegenstände – insb. Edelmetalle, unedle Metalle, Selen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Rz. 102b Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 8 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb i. V. m. Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde m. W. z. 01.10.2014 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Inhalt der Aufzeichnungsverpflichtung nach § 22 UStG

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Aufzeichnungspflichten umfassen im Wesentlichen: die vereinbarten (oder ggf. vereinnahmten) Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen. Aus den Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze (nach Steuersatz getrennt) und die steuerfreien Umsätze aufteilen; vereinnahmte ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das niederländische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören u. a. (vgl. Anlage II zum Mehrwertsteuergesetz) i. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Luxemburg von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 9 und Art. 11 Mehrwertsteuergesetz)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Maßgebliche Umsätze

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). TIPP Soweit nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG gilt: "Nr. 1 bleibt unberührt", heißt das, dass entsprechende Leistungen von im Ausland an...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das spanische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen (vgl. Art. 21 Me...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Griechenland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.9.3 Organträger im Inland

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist der Organträger im Inland ansässig, umfasst das Unternehmen die im vorstehenden Kapitel in den Nr. 1 bis 3 bezeichneten Unternehmensteile. Das Unternehmen umfasst auch die im Ausland gelegenen Betriebsstätten des Organträgers. Unternehmer und damit Steuerschuldner i. S. d. § 13a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Organträger (Abschn. 2.9 Abs. 6 S....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Sonderproblem Vorsteuererstattung

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Italien werden Vorsteuerüberschüsse nicht unmittelbar an den Steuerpflichtigen erstattet. Vielmehr gilt der Grundsatz der Verrechnung mit Steuerverbindlichkeiten. Der Steuerpflichtige hat allerdings die Möglichkeit, einen gesonderten Erstattungsantrag entweder auf Vierteljahres- oder auf Jahresbasis zu stellen. Ein jährlicher Erstattungsant...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Estland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 2 und Art. 4 Mehrwertsteuerges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Rumänien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 266 und Art. 270 Steuergesetz). Mietk...mehr