Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der Steuerpflicht

Rn. 37 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gem § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Todes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 und 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 18...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Arten der persönlichen Steuerpflicht

Rn. 10 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 1 EStG betrifft die unbeschränkte und beschränkte StPfl für die ESt; die StPfl für andere Steuerarten, wie zBKSt und GewSt, sind in den entsprechenden Einzelsteuergesetzen geregelt. Die Norm bestimmt als Grundlagenvorschrift, welche Personen der deutschen EStPfl unterliegen (persönliche StPfl). Ausgehend von den persönlichen Beziehungen der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Rn. 153 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Mit der Einführung des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) v 08.09.1972 (BGBl I 1972, 1713) und der damit verbundenen Begründung der erweiterten beschränkten StPfl versuchte der Gesetzgeber der Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach § 2 AStG ist eine natürliche Person erweitert beschränkt stpfl, wenn sie innerhalb der l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerpflicht (§ 119 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 119 EStG regelt die StPfl der Energiepreispauschale und die Erfassung der Energiepreispauschale als Einnahme im VZ 2022 (vgl BMF FAQ EPP VIII.1. (Stand 17.10.2023)). Die StPfl soll der sozialen Ausgewogenheit der EPP dienen, (BT-Drs 20/1765, 23). Da § 2 Abs 1 EStG die sieben Einkunftsarten abschließend auflistet (vgl Musil in H/H/R, § 2 ESt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Anspruchsvoraussetzungen von § 35a EStG

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung kommt für eine natürliche Person mit > Unbeschränkte Steuerpflicht in Betracht, die im > Inland oder EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) einen eigenen Haushalt hat; bei > Beschränkte Steuerpflicht ist § 35a EStG seit dem VZ 2009 nicht mehr anwendbar; (§ 50 Abs 1 Satz 3 aE EStG; Rechtsentwicklung > Rz 12). Das FG Köln hat Zweifel,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Griechenland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Hellenische Republik (deutsch: Griechenland; Hauptstadt: Athen; Amtssprache: Griechisch) ist ein Staat in Südosteuropa. Griechenland grenzt im Nordwesten an > Albanien, im Norden an > Nordmazedonien und > Bulgarien, im Nordosten an die > Türkei und liegt im Übrigen am – bzw die zahlreichen Inseln: im – Mittelmeer. Es gilt das Abkommen zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inland

1. Allgemeines Rn. 51 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfen, die fr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenhang mit im Inland besteuerbaren Einnahmen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten sind als WK in Deutschland nur abziehbar, wenn sie mit in Deutschland besteuerbaren > Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Werbungskosten Rz 69 ff); sie dürfen mithin nicht durch Einnahmen veranlasst sein, die nicht der deutschen > Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs 1 EStG; BFH/NV 2006, 1068). Stehen sie mit Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewöhnlicher Aufenthalt

1. Allgemeines Rn. 87 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl im Inland kann auch durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet werden. Die Formulierung "gewöhnlich" ist hier gleichbedeutend mit "dauernd", wobei jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist (BFH v 30.08.1989, I R 215/85, BStBl II 1989, 956). Der gewöhnliche Aufenthalt ist dann für die Begr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. NATO-Truppenmitglieder

Rn. 104 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Für Mitglieder von NATO-Truppen, von zivilen Gefolgen oder technischen Fachkräften sowie deren Angehörige gelten Zeitabschnitte, in denen sie sich nur in dieser Eigenschaft im Inland aufhalten, nicht als Zeiten des Aufenthalts im Inland oder als Änderung des Aufenthaltsorts oder Wohnsitzes (Art X Abs 1 S 1 NATO-Truppenstatut v 19.06.1951 so...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftung für den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Steuerabzug vgl § 50a EStG und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff; zur Haftung vgl § 50a Abs 5 Satz 5 EStG, > Künstler Rz 8.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Personenkreis und sachlicher Umfang

1. Personenkreis Rn. 124 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wohnsitz

1. Allgemeines Rn. 69 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Begriff des Wohnsitzes ist nicht im EStG, sondern in § 8 AO definiert. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Wohnsitzbegriff des § 8 AO setzt neben zum dauerhaften...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorrechte und Befreiungen aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

1. EU- und UN-Bedienstete Rn. 99 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABlNr C 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen

1. Antrag Rn. 128 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Formelle Voraussetzung zur Erlangung der fiktiven unbeschränkten StPfl ist die Antragstellung. Der Antrag ist formlos und für jedes Veranlagungsjahr erneut gegenüber dem nach § 19 Abs 2 AO zuständigen FA (BFH v 24.05.2012, III R 14/10, BStBl II 2012, 897) zu stellen. Der Antrag ist ein genereller Antrag, er kann also nicht auf einze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkunftsgrenzen

Rn. 129 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weitere Voraussetzung ist, dass die Einkünfte im Kj zu mindestens 90 % der deutschen ESt unterliegen (sog relative Wesentlichkeitsgrenze) oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nicht übersteigen (sog absolute Wesentlichkeitsgrenze). Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerabzug nach § 50a EStG

Rn. 144 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1 Abs 3 S 6 EStG ist bei Mitgliedern von Aufsichtsräten von inländischen KapGes, Genossenschaften und Personenvereinigungen des privaten und öffentlich Rechts, bei denen die Gesellschafter nicht als Unternehmer anzusehen sind, bei Künstlern, Sportlern, Artisten, Journalisten etc der Steuerabzug nach § 50a EStG ungeachtet der Begründu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnung

Rn. 78 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass es sich – im Sinne einer bescheidenen Bleibe – um Räume handelt, die zum Bewohnen geeignet sind (BFH v 10.04.2013, I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909). Nicht erforderlich ist, dass es sich um ein Gebäude oder einen baulich abgeschlossenen Gebäudeteil handelt. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Begründung

Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Begründung des Wohnsitzes erfolgt dadurch, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des Wohnsitzbegriffs erfüllt werden, dh durch tatsächliche Handlungen. Dies geschieht, indem der StPfl eine Wohnung sucht, sich die Verfügungsmacht verschafft und die Wohnung unter Beibehaltungsabsicht benutzt. Deshalb erwirbt weder ein Ehegatte mit der He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begründung

Rn. 90 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der gewöhnliche Aufenthalt wird in dem Zeitpunkt begründet, in dem die Tatbestandvoraussetzungen des § 9 S 1 oder 2 AO erfüllt sind. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der StPfl ins Inland einreist und der Aufenthalt nicht nur zu einem vorübergehenden Verweilen führt. Zivil- und melderechtliche Begründungstatbestände sind unbeachtlich (Avvento...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Beendigung

Rn. 96 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet, wenn sich der StPfl nicht nur vorübergehend ins Ausland begibt und sich aus den äußeren Umständen ergibt, dass er nicht mehr ins Inland zurückkehren und sich weiterhin hier aufhalten wird. Mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts an anderer Stelle endet zugleich der bisherige gewöhnli...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Finnland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Republik Finnland (Hauptstadt: Helsinki; Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch) ist ein Staat in Nordeuropa. Finnland grenzt im Norden an > Norwegen, im Osten an > Russland, im Süden an die Ostsee und im Westen an > Schweden. Es gilt das DBA vom 19.02.2016 (BGBl 2017 II, 466 = BStBl 2017 I, 1527), welches durch Bekanntmachung vom 02.11.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EU- und UN-Bedienstete

Rn. 99 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABlNr C 306, 165). Damit ist der He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 106 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 EStG unterliegen alle natürlichen Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der unbeschränkten StPfl, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, dafür Arbeitslohn von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzpendler

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Grenzpendler ist ein Stpfl, der – oft jahrelang – arbeitstäglich von seinem Ansässigkeitsstaat über die Grenze hin zu seiner Arbeitsstelle in einen anderen Staat pendelt, für den aber eine der für > Grenzgänger vorgesehenen Sonderregelungen nach einem Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nicht gilt (zu den deutschen DBA > Grenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die in § 1 Abs 1 KStG und § 2 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (KapGes, Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts (zB eV), Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Umfang

Rn. 127 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der unbeschränkten StPfl nach § 1 Abs 3 EStG unterliegen nur inländische Einkünfte iSv § 49 EStG (ablehnend zu ausländischen selbständigen Pflegekräften ohne inländische Betriebsstätte FG Münster v 05.11.2021, 14 K 3682/17 E, DStRE 2023, 837). Nur mit diesen Einkünften wird der einzelne StPfl der unbeschränkten StPfl unterworfen ("soweit"). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 128 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Formelle Voraussetzung zur Erlangung der fiktiven unbeschränkten StPfl ist die Antragstellung. Der Antrag ist formlos und für jedes Veranlagungsjahr erneut gegenüber dem nach § 19 Abs 2 AO zuständigen FA (BFH v 24.05.2012, III R 14/10, BStBl II 2012, 897) zu stellen. Der Antrag ist ein genereller Antrag, er kann also nicht auf einzelne Einku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Progressionsvorbehalt

Rn. 146 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei StPfl, die unter der Maßgabe des § 1 Abs 3 EStG zur fiktiven unbeschränkten StPfl optieren und damit die personen- und familienbezogenen Entlastungen der unbeschränkten StPfl in Anspruch nehmen, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG in gleicher Weise wie bei unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 und 2 EStG zu berü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen (§ 9 S 3 AO)

Rn. 95 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ausgenommen vom gewöhnlichen Aufenthalt sind solche inländischen Aufenthalte, die ausschließlich Besuchs-, Erholungs-, Kur– oder ähnlichen privaten Zwecken dienen und deren Dauer nicht länger als ein Jahr beträgt. Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (wie Studium, Schulbesuch oder Praktikum) fällt aber nicht hierunter (Avvento in Gosch, § 9 A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 PersGes (OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) und Gemeinschaften (Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften) unterliegen als solche nicht der ESt. Sie können allerdings als Unternehmer (§ 2 UStG) ustpfl (anders für die Bruchteilsgemeinschaft nunmehr BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; bestätigt durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gem § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschrift...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absolute Wesentlichkeitsgrenze

Rn. 136 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Erreichen die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht die 90 %-Grenze, kommt es seit dem VZ 2008 darauf an, dass die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag gem § 32a Abs 1 EStG (9 000 EUR im VZ 2018; 9 168 EUR im VZ 2019; 9 408 EUR im VZ 2020; 9 744 EUR im VZ 2021;10 347 EUR im VZ 2022; 10 908 EUR im V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und Festlandsockel

Rn. 59 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 1 Abs 1 S 2 EStG bestimmt in der ab dem VZ 2016 geltenden Fassung des StÄndG 2015, dass bei Ausübung der dort genannten Tätigkeiten der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil an der sog ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie am Festlandsockel zum Inland gehört; das Küstenmeer (die Zwölf-Seemeilen-Zone) gehört bereits nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 69 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Begriff des Wohnsitzes ist nicht im EStG, sondern in § 8 AO definiert. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Wohnsitzbegriff des § 8 AO setzt neben zum dauerhaften Wohnen geeign...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltszugehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Haushaltszugehörigkeit bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Die Haushaltszugehörigkeit einer Person ist bedeutsam für das > Kindergeld (vgl §§ 63 Abs 1 Satz 1 Nr 2, 64 Abs 2 Satz 1 EStG), die > Kinderfreibeträge und für > Pflegekinder Rz 2 (vgl § ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer(art), sondern nur die Erhebungsform der ESt für > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sechsmonatsfrist (§ 9 S 2 AO)

Rn. 93 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei zeitlich zusammenhängenden Aufenthalten von mehr als sechs Monaten liegt nach § 9 S 2 AO stets ein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Dabei verlangt § 9 S 2 AO lediglich den Aufenthalt im Geltungsbereich der AO, dh im Inland. Demzufolge ist es ausreichend, wenn sich der StPfl während der sechsmonatigen Frist irgendwo im Gebiet der Bundesrepubl...mehr