Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Sportler

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Berufssportler. Ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 210 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 60 sowie > Fußball-Weltmeisterschaft.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Familienangehörige

Rz. 40 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Den im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen eines Diplomaten oder Konsul werden grundsätzlich die gleichen Vorrechte gewährt (Art 37 Abs 1 iVm Art 24 WÜD; Art 49 Abs 1 WÜK). Während jedoch Diplomaten und Konsuln idR die deutsche > Staatsangehörigkeit besitzen und im Empfangsstaat keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigke...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Beschäftigte einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Einkünfte eines Diplomaten oder Berufskonsulatsbeamten sind nach dem WÜD/WÜK idR im Tätigkeitsstaat steuerfrei (zu den Ausnahmen > Rz 3). Zur Behandlung von Versorgungsbezügen > Rz 32. Rz. 31 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im > Inland sind die Dienstbezüge bei diesen Auslandsbediensteten steuerfrei, soweit sie den > Arbeitslohn, der bei einer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ortskräfte

Rz. 97 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Ortskräfte (> Rz 72) erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "OK". Sie genießen keine Vorrechte oder Befreiungen. Allerdings darf der Staat, in dem sich die konsularische Vertretung befindet, seine Befugnisse gegenüber Ortskräften nicht in einer Weise ausüben, die die Wahrnehmung der Aufgaben ungebührlich behindert (Art 71 Abs 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Andere Vergütungsschuldner (Fälle des § 50a EStG)

Rz. 37 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wer als Inländer Vergütungen an bestimmte im Ausland ansässige Personen zahlt (Vergütungsschuldner), ist zum Steuerabzug verpflichtet. Soweit § 38 EStG auch einen Dritten zum LSt-Abzug verpflichtet (> Lohnzahlung durch Dritte), hat der Vergütungsschuldner vorrangig wie ein ArbG den LSt-Abzug vorzunehmen. In den anderen Fällen ist der Vergütu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Grenzgänger

Rz. 237 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzbereich des einen Vertragsstaats arbeiten und täglich zu ihrem > Wohnsitz im Grenzbereich des anderen Vertragsstaats zurückkehren, wenn für sie (insbesondere in Abkommen zwischen Nachbarstaaten) besondere Regelungen bestehen, wie zB in den deutschen DBA mit > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkommensaufbau > Rz 30 f). ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei vorübergehender Tätigkeit

Rz. 135 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn der Empfänger (ArbN) sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (so das OECD-MA aF, das zahlreichen zurzeit noch geltenden deutschen DBA zugrunde liegt; ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG) setzt Folgendes voraus:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Einseitig nationaler Steuerverzicht

Rz. 9 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50 Abs 4 EStG ermächtigt die FinVerw, bei beschränkt Stpfl die deutsche ESt/LSt ganz oder zum Teil zu erlassen oder zu pauschalieren, wenn ein im Gesetz konkret definiertes besonderes öffentliches Interesse daran besteht (Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 116 f). Das betrifft im Bereich der > Arbeitnehmer im Ausland Ansässige, die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Studierende

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhalten im > Inland > Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 225 ff) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewäh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Einseitig nationaler Steuerverzicht

Rz. 23 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Besteht kein DBA (> Rz 8), ermächtigt § 34c Abs 5 EStG die FinVerw zum Erlass der auf ausländische Einkünfte entfallenden ESt, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Ermittlung der ausländischen Einkünfte besonders schwierig ist. Zum Inhalt des Begriffs "volkswirtschaftliche Gründe" vgl BVerfG 48, 210 vom 19.04.197...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Unterhaltsleistungen

Rz. 247 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Leistungen, die der Stpfl zum Unterhalt eines Empfängers im anderen Vertragsstaat erbringt, enthält das OECD-MA keine Regelungen. Einzelne DBA bestimmen aber, dass der Leistende den zugunsten eines Empfängers in den genannten Vertragsstaaten erbrachten Unterhalt – unabhängig von § 1a Abs 1 Nr 1 EStG – abziehen kann (vgl H 10.2 – Nicht u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insel Man

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Insel Man (Isle of Man) in der Irischen See ist als autonomer Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (UK; > Großbritannien und Nordirland) noch eine Kronkolonie oder britisches Überseegebiet. Sie stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist nicht Teil der > Europäische Union o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländischer Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Besteuerung von unbeschränkt stpfl Personen erstreckt sich auf ihr > Welteinkommen (> Ausland Rz 17). Werden ausländische Einkünfte sowohl im > Ausland als auch in Deutschland besteuert, wird die ausländische Steuer in den Fällen des § 34c EStG entweder auf die deutsche ESt angerechnet oder bei der Ermittlung der > Einkünfte abgezogen. Zu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Flug- und Schiffspersonal

Rz. 200 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit der Neufassung des OECD-MA im Jahr 2017 (> Rz 110) wurde auch die Regelung für Flug- und Schiffspersonal in Art 15 Abs 3 wesentlich geändert. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte von ArbN in diesem Bereich soll danach ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zustehen, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich in dem ande...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Regeln des Völkerrechts

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Steuerrechtliche Befreiungsregelungen, die zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören, enthalten das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – (BGBl 1964 II, 957; 1965 II, 147) und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – WÜK – (BGBl 1969 II, 1585; 1971 II, 1285). Die Abkommen gelten unbestritten geg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine > Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 122 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die > Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandslehrer

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandslehrer sind aus Deutschland kommende > Lehrer, die an deutschen > Auslandsschulen wie zB der > Willy-Brandt-Schule in Warschau, an > Europäische Schulen oder an deutschen Bildungseinrichtungen im > Ausland, zB am > Goethe-Institut, tätig sind und im > Inland keinen > Wohnsitz sowie auch nicht ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben. Man ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 8 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Tatsächlich besteuert werden die > Einkünfte – ggf anteilig – aber nur dann, wenn Deutschland im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (internationales Recht, idR Abkommensrecht) und sie in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nationales [Steuer-]Recht). Bei Stpfl, die – auch – im Ausland ansässig sind, unterbleibt di...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.2 Inhalt des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 AO sind im Prüfungsbericht die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Für die Besteuerung erheblich sind diejenigen Prüfungsfeststellungen, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben[1], d. h. sich auf Grund und/oder Höhe des Ste...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 6 Verlosungen

Häufig werden bei Betriebsveranstaltungen Verlosungen durchgeführt. Die Steuerpflicht von Betriebsveranstaltungen und Verlosungen folgt unterschiedlichen Grundsätzen und ist deshalb getrennt zu beurteilen. Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung Lose, führt die bloße Gewinnchance noch nicht zum Lohnzufluss. Anders verhält es sich mit den gewonnenen P...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Steuer- und Sozialversicherungs-/Betriebsprüfungsklausel

Seitens des Steuerberaters muss der Hinweis an den Mandanten erfolgen, dass Steuern zum Übernahmestichtag entstanden sein können, die aber erst nach der Übergabe zur Zahlung fällig sind und infolge von Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und weiterer Veranlagungstätigkeit seitens des Finanzamts es zu auch vom Verkäufer nicht erkannten und erwarteten Steuernachforderungen kom...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.3 Lohnsteuerpflicht ab der dritten Veranstaltung

Der Freibetrag von bis zu 110 EUR kann für eine einzelne Betriebsveranstaltung in Anspruch genommen werden. Steuerfrei ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr.[1] Im Umkehrschluss wird Arbeitslohn zugewendet, wenn der Arbeitgeber pro Jahr mehr als 2 Betriebsveranstaltungen für denselben Personenkreis durchführt. Denn ab der dritten Betriebsveranstaltun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c)

Rz. 110 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Ausland!) und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen. Dies gilt vor allem für Auslandsbedie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 106 [Autor/Stand] Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nur durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Sitzes oder der Geschäftsleitung zu vermeiden, sofern nicht der Erblasser oder Schenker auch Inländer ist. Außerdem ist bei deutschen Staatsangehörigen die Fünfjahresfrist des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 b ErbStG zu beachten. Rz. 107– 109 [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA ergeben. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Sc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d)

1. Allgemeines Rz. 80 [Autor/Stand] § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG enthält eine erschöpfende Aufzählung der steuerpflichtigen nicht natürlichen Personen, bei der jede einzelne Gruppe von steuerpflichtigen Gebilden genau begrenzt ist (s. § 3 ErbStG Rz. 52 ff.). Die Aufzählung stimmt im Wesentlichen mit § 1 Abs. 1 KStG überein. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 26 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken könnte man insb. bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG annehmen. Danach unterliegen deutsche Staatsangehörige, die sich dauernd im Ausland aufhalten, trotz fehlenden Wohnsitzes in Deutschland für die Dauer von fünf Jahren ab ihrem Wegzug weiterhin der unbeschränkten Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 165 [Autor/Stand] Eine Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht ist nur im Wege der Vermögensumstrukturierung möglich. Geht nämlich kein Vermögen über, das in § 121 BewG genannt ist, kann auch keine beschränkte Steuerpflicht entstehen. Leben z.B. der Schenker und der Erwerber im Ausland, so ist es steuerlich günstiger, wenn der Schenker ein im Inland befindliches Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vermeidung der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 126 [Autor/Stand] Vermeiden lässt sich die erweitert unbeschränkte Steuerpflicht bei einer Vermögensübertragung unter Lebenden entweder durch Abwarten der Fünfjahresfrist oder durch Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit, wobei diese Voraussetzungen sowohl auf Erwerberseite als auch auf Seiten des Schenkers vorliegen müssen. Rz. 127 [Autor/Stand] Der Verlust der deutsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 211 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 170). Rz. 212– 219 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b)

I. Fünfjahresfrist Rz. 120 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz mehr haben, sich aber noch keine fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten (sog. Wegzügler). Ohne Bedeutung ist, bei welchem der Beteiligten (Erblasser/Schenker oder Erwerber) dies der Fall ist. Mit dieser Regelung s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unbeschränkte Steuerpflicht

I. Personenkreis Rz. 35 [Autor/Stand] Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG aufgeführten natürlichen Personen sowie die in dieser Vorschrift erschöpfend aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 130 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 170 [Autor/Stand] Die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG a.F.) eröffnete in den Fällen der beschränkten Steuerpflicht die Möglichkeit, fiktiv als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Das Antragsrecht galt grundsätzlich für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 20), bei denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG

I. Personenkreis Rz. 177 [Autor/Stand] Mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht des § 4 AStG wird die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ergebende beschränkte Steuerpflicht über das Inlandsvermögen des § 121 BewG hinaus auf alle Erwerbsfälle erweitert, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d EStG wären (ausführlich d...mehr