Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 9.1 Allgemeines

Von der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht werden das inländische wie auch das ausländische Vermögen erfasst. Erhebt auch der ausländische Staat eine Erbschaftsteuer, dann entsteht eine Doppelbesteuerung für das Auslandsvermögen. Durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen soll die doppelte Besteuerung in den beteiligten Staaten verhindert werden. Dabei geht ein DBA ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 3 Erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Haben sich deutsche Staatsangehörige nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, so führt dies bei diesen zur erweiterten unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.[1] Die erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht hängt also von der deutschen Staatsangehörigkeit ab. Mit dieser Vorschrift soll...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.1 Umfang der Begünstigung

Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag für Familiengesellschaften) un...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 10 Progressionsvorbehalt

In § 19 Abs. 2 ErbStG ist ein Progressionsvorbehalt vorgesehen. Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn ein Teil des Vermögens aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens der deutschen Besteuerung entzogen ist. Die Regelung des § 19 Abs. 2 ErbStG gilt nur dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vorsieht. Dies ist bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit ...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.9 Zeitpunkt der Steuerentstehung

Hat der potenzielle Erblasser (Versicherungsnehmer) eine Lebensversicherung abgeschlossen und eine dritte Person als Bezugsberechtigten eingesetzt, erwirbt diese nur einen bedingten Anspruch auf die Versicherungsleistung. Aus diesem Grund kommt es erst mit der Auszahlung der Versicherungssumme zur Steuerpflicht.mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.1 Allgemeines

Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten benannt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Erben.[1] Besteuerungstatbestand ist damit § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h., der jeweilige gesetzliche oder testamentarische Erbe hat den Anspruch auf die Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen zu versteuern (Erbanfall). Das Gleiche gilt auch, wenn die bezugsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Das Kuponsteuergesetz vom 25.03.1965, BStBl I 65, 103

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Kuponsteuergesetz erweitert die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Schuldbuchforderungen und Teilschuldverschreibungen, die Personen zufließen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es wird durch den neueingefügten § 43 Abs 1 Nr 6 die Kapitalertragsteuerpflicht auf Zinsen aus den genannten Ford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 232. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035

Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Umsetzung der ATAD in das EStG betrifft folgende Bereiche: Art 5 ATAD: Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten in Art 5 ATAD zur Anpassung ihrer steuerlichen Regelungen zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 21. Steueränderungsgesetz 1971 vom 23.12.1970, BStBl I 71, 8

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die bedeutsamsten Änderungen sind der Wegfall des Satzes 2 in § 9 Abs 1 Nr 4, also die Entfernungsbegrenzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Neufassung des § 34a, die bis zum 31.12.1973 gilt und auf den BVerfGBeschl 15.01.1969, BStBl II 69, 253 zurückgeht, wonach es mit Art 3 Abs 1 GG nicht vereinbar war, daß § 34a ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / IV. "Brutto = Netto"-Klauseln

Rz. 48 Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bruttobeträge.[106] Der Arbeitgeber ist zwar gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der ihm obliegenden Haftung Gesamtschuldner mit dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 EStG). Im Innenverhältnis ist aber in der Regel allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung.[107] Der Arbeitnehmer muss da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Steuersubjekt

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 2 SolZG regelt, wer persönlich stpfl ist, bestimmt also das Steuersubjekt des SolzG. Die subjektive Steuerpflicht des SolZ entspricht derjenigen des EStG und KStG und umfasst sowohl unbeschränkt wie beschränkt ESPfl und KStPf (Lindberg in Brandis/Heuermann, § 2 SolzG Rz 1 aE (Mai 2020); Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 2 SolZG Rz 1 (Juni 2018...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4.2 Wechsel von/zur beschränkten Steuerpflicht

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn laut BFH beim maßgebenden Jahresarbeitslohn ebenfalls zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für die um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1 Beitragspflicht von Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers

Soweit Steuerpflicht gegeben ist, sind Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer auch beitragspflichtig. Das gilt auch bei einem Verzicht des Arbeitgebers auf die ihm zustehende Schadensersatzforderung.[1] Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, soweit Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer steuerfrei sind, sind diese entsprech...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.3 Umwandlung mit Rückfallklausel ist schädlich

Gehaltsumwandlungen, die sog. Rückfallklauseln beinhalten, werden nicht anerkannt. Schädlich sind solche Rückfallklauseln, nach denen der Anspruch auf die Zusatzvergütung nicht ersatzlos wegfällt, auch wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Anstelle der Zusatzvergütung hat der Arbeitnehmer nun wieder Anspruch auf den ursprünglichen Bruttoarbeitslohn. Zudem is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sinn und Stellung der Vorschrift

Rz. 540 Für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, sieht das Gesetz eine vereinfachte Besteuerung für die Fälle vor, in denen eine Grenze zum Drittlandsgebiet[1] überschritten wird. Zwar gelten die allgemeinen Regeln über die Unternehmereigenschaft, die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Beförderungsle...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.17 Beschränkte Einkommensteuerpflicht von Arbeitnehmern, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a (keine Änderung durch VA)

Um für die bestehende und für zukünftige entsprechende DBA-Regelungen das bestehende Hindernis des Fehlens einer umfassenden beschränkten Steuerpflicht zu beheben, wird die Vorschrift ergänzt. Die nichtselbstständige Arbeit gilt daher als im Inland ausgeübt oder verwertet, soweit die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen oder in einem oder mehreren anderen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen (§ 10 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 390 Bei der Übertragung der mit dem Besitz eines Pfandscheins verbundenen Rechte gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 UStG der Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme als vereinbartes Entgelt. Pfandscheine werden von den Pfandleihern den Verpfändern nach § 6 PfandlV [1] ausgehändigt. Nur für diese Pfandscheine gewerblicher Pfandleiher und entsprechende Fälle (z. B. beim Lom...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.8.1 Exkulpation (§ 28e Abs. 3b Satz 1)

Rz. 64 Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) wurden die Entlastungsmöglichkeiten rechtlich eingeschränkt (hierzu Rz. 3). Bis zur Neufassung der Vorschriften war gesetzlich nicht näher bestimmt, auf welche Weise sich der Unternehmer exkulpieren konnte ...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.9.2 Nationales Besteuerungsrecht für Grenzgänger im ausländischen Homeoffice

Im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Homeoffice bei sog. Grenzgängern wird die beschränkte Steuerpflicht ergänzt werden.[1] Die nichtselbstständige Arbeit gilt für Einkünfte nach dem 31.12.2023 als im Inland ausgeübt oder verwertet, soweit ein mit dem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder eine bilaterale Vereinbarung für diese Tätigkeit Deuts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 1 Beschränkte Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht beschreibt den von der Einkommensteuer betroffenen Personenkreis, wogegen die sachliche Steuerpflicht die Bemessungsgrundlage (das zu versteuernde Einkommen) definiert. Bei der persönlichen Steuerpflicht ist zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu differenzieren. Beschränkt einkommensteuerpflichtig können nur natürliche Personen...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2 Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht

Wegen der einschränkenden Auslegung des Verwertungstatbestands durch die Rechtsprechung ist die beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zur Vermeidung von Besteuerungslücken erweitert worden. Ein Arbeitnehmer, der Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen erhält, ist auch dann beschränkt steuerpflichtig, wenn kein Zahlungsanspruch gegen ...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Entlassungsentschädigungen

Eine weitere Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht betrifft Entschädigungen[1] bei Auflösung eines Dienstverhältnisses (Entlassungsentschädigungen), die immer dann der inländischen Besteuerung unterworfen werden, wenn auch die aus der aktiven Tätigkeit bezogenen Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig waren[2]. Hierdurch wird verhindert, dass der steuerpflichtige Teil de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Als Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die Regelungen für im Ausland wohnende und dort tätige Beamte zu beachten. Ihre Bezüge aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder von einer inländischen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterliegen der Besteuerung im Inland. Haben solche Beamte im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt, kö...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.1 Beschränkte Steuerpflicht im Inland

Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die in einem Nachbarstaat wohnen, in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten und täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren. Demzufolge begründen Grenzpendler im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Grenzpendler unterliegen den allgemeinen Regeln in Bezug auf die Steuerpflicht. Grenzpendler sind Personen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im vorstehenden Sinne erzielen. Voraussetzung ist, dass die Summe aller Einkünfte im Kalenderjahr zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht

Wenn der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer weder einen Wohnsitz[1] noch einen gewöhnlichen Aufenthalt [2] im Inland hat, ist er mit seinen ausländischen Arbeitseinkünften dann im Inland beschränkt steuerpflichtig, wenn die ausländische Tätigkeit im Inland verwertet wurde.[3] Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Regelung ergänzt. Von einer Verwertung der Tätigkeit im Inl...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2 Beschränkte Steuerpflicht

2.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht Wenn der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer weder einen Wohnsitz[1] noch einen gewöhnlichen Aufenthalt [2] im Inland hat, ist er mit seinen ausländischen Arbeitseinkünften dann im Inland beschränkt steuerpflichtig, wenn die ausländische Tätigkeit im Inland verwertet wurde.[3] Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Regelung ergänzt...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Behält ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Inland bei, ist er weiterhin im Inland unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Die Frage, ob in diesen Fällen der im ausländischen Tätigkeitsstaat erzielte Arbeitslohn der inländischen Besteuerung unterliegt oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob mit dem Tätigkeitsstaat ein DBA besteht. Ist dies der Fall, folgt die Verme...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.2 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen können gem. § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag – bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren – als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, wenn sie nahezu ihre gesamten Einkünfte in Deutschland erzielen und im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die familienbezogenen Steuervergünstigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.3 Steuerpflicht einer Abfindung bei Wegzug

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 5.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Für die lohnsteuerliche Behandlung des Arbeitslohns ist von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie ggf. auf Antrag auch Grenzpendler. Einen Wohnsitz im Sinne der Steuergesetze hat jemand dort, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treueprämie

Begriff In manchen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie. Da die Treueprämie im Zusammenhang mit der dauerhaften Erbringung der Arbeitsleistung gewährt wird, handelt es sich hierbei sowohl um steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Treueprämien werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung von Arbeitslohn, der im Rahmen eines Auslandsaufenthalts anfällt, hängt u. a. davon ab, ob der Arbeitnehmer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kommt eine Besteuerung in Betracht, stellt sich die Frage, inwieweit auch der ausländische Tätigkeitsstaat auf den Arbeitslohn zugreifen will. In diesen Fällen muss eine Doppelbesteuerung des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2.2 Ergänzende Konsultationsvereinbarungen mit Österreich und der Schweiz

Zur DBA-rechtlichen Frage, ob das Besteuerungsrecht für die Entlassungsentschädigung dem früheren Tätigkeitsstaat oder dem Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) zusteht, wurden Konsultationsvereinbarungen mit der Schweiz und Österreich geschlossen. Nach der Konsultationsvereinbarung vom 17.3.2010 mit der Schweiz [1] muss danach differenziert werden, ob einer Abfindung Versorgung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 4 Grenzgänger

Die sich am OECD-Musterabkommen orientierenden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der einzelnen Länder besagen, dass sich die Besteuerung des Arbeitslohns nach dem Arbeitsortprinzip orientiert, also dem jeweiligen Tätigkeitsstaat obliegt. Dies gilt grundsätzlich auch für Grenzgänger . Das sind Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet des einen Staats arbeiten und im Gre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / Zusammenfassung

Begriff Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / Zusammenfassung

Begriff Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen und beschränkt steuerpflichtigen Personen. Die – meist ausländischen – Arbeitnehmer werden in Deutschland nur "beschränkt steuerpflichtig", wenn sie nur vorübergehend in Deutschland tätig sind und keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Im Normalfall werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.2.2 Rechtsfolgen

Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, kann der Grenzpendler einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht[1] stellen mit der Folge, dass die in der Bundesrepublik Deutschland erzielten Einkünfte in eine Veranlagung für diesen Grenzpendler einbezogen werden, innerhalb derer persönliche und familienbezogene Entlastungsmechanismen zum Tragen kommen und damit eine leistu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.2.1 Antragsvoraussetzungen

Im Einzelnen setzt ein Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht voraus, dass die Einkünfte des Grenzpendlers mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, im Kalenderjahr 2024 höchstens 11.604 EUR (2023: höchstens 10.908 EUR)[1], wobei sich dieser Bet...mehr