Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Steuerberater und GmbH-Geschäftsführer: Zusammenarbeit o ... / 1 GmbH-Steuerpflichten: Rat vom Profi holen

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Christian Michel
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1.1 Warum einen Steuerberater einschalten?

Wer die Geschäfte einer GmbH führt, muss sich auf regelmäßige Rechtsänderungen in den unterschiedlichsten Gebieten einstellen. Darunter steht mit an erster Stelle das Steuerrecht.

Die GmbH ist selbst Trägerin von steuerlichen Rechten und Pflichten. Als Steuerpflichtige ist sie zu entsprechenden Aufzeichnungen und Erklärungen verpflichtet. Sie

  • unterliegt dem Körperschaftsteuergesetz,
  • ist Unternehmerin i. S. d. Umsatzsteuergesetzes und
  • hat grundsätzlich Gewerbesteuer zu zahlen.

Ihren steuerlichen Pflichten kann die GmbH aber nicht selbst nachkommen, das ist Aufgabe des Geschäftsführers. Selbst wenn es in der GmbH mehrere Geschäftsführer gibt, von denen aufgrund interner Geschäftsverteilung (Ressortaufteilung)[1] nur einer für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich ist, bleiben auch die anderen Geschäftsführer gegenüber der Finanzverwaltung voll persönlich verantwortlich. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, benötigen die meisten Geschäftsführer einen Steuerberater.

[1]

S. Ressortaufteilung.

1.2 Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Es gibt keinen zahlenmäßigen Betrag, ab dem man sagen kann, jetzt "lohnt" sich ein Steuerberater. Das hängt auch von folgenden Fragen ab:

  • Wie viel Arbeit möchte der Steuerpflichtige in Sachen Steuern selbst leisten? Auf Deutsch: Kann und will der GmbH-Geschäftsführer die steuerlichen Geschäfte der GmbH selbst erledigen. Und wenn ja, bis zu welchem Grad?
  • Welche mit Einnahmen oder Erträgen und Ausgaben oder Aufwendungen verbundenen Aktivitäten gibt es bei der GmbH? – Die Faustformel: Je vielfältiger die Aktivitäten, desto dringender ist die Konsultation eines Steuerberaters anzuraten.

     

    Steuerberatung kann sich vor und nach Einreichen der Steuererklärung lohnen

    Die Frage, ob der Geschäftsführer einen Steuerberater konsultiert, sollte er nicht von einer möglichen Differenz z...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.25 § 14 EStG (Veräußerung des Betriebs)
    2
  • Lohnsteuerhilfeverein: Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus
    2
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 28.2.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Wachstumschancengesetz
Wachstumschancengesetz
Bild: Haufe Shop

Das Wachstumschancengesetz ist die größte Steuerreform der letzten Jahre. Expert:innen von Ernst & Young stellen die Einzelmaßnahmen des Wachstumschancengesetz übersichtlich dar und erläutern, wo Beratungsbedarf besteht und welche Gestaltungsvarianten sich nach neuem Recht ergeben.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren