Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nutznießer der Steuerermäßigung

2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen Rz. 31 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitliche Anwendung der Steuerermäßigung

4.1 Grundsätze zur zeitlichen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes Rz. 42 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Anwendung der Steuerermäßigung auf weitere Betriebe

7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen Rz. 76 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetriebe, Würstche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung ab 1.1.2026

1.4.1 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Rz. 18 Im Herbst 2024 ist die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP zerbrochen. Dies führte zu der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.2025. In ihren Wahlprogrammen hierfür hatten sich CDU, CSU, FDP und AfD für eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz ausgesprochen.[1]...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Kampagne der DEHOGA für die Beibehaltung der Steuerermäßigung

Rz. 12 Weil die betroffenen Verbände – z. B. der Bundesverband der Systemgastronomie, insbesondere aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – im Laufe des Jahres 2023 befürchteten, dass die Umsatzsteuerermäßigung zum 31.12.2023 ohne Einschreiten des Gesetzgebers auslaufen würde, setzten sie sich vehement für eine weitere Verlängerung über den 31.12.2023 hinau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Vergebliche Initiativen der Politik zur Verlängerung der Steuerermäßigung

1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rz. 15 Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen

Rz. 31 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung auf die Umsätze und die Abgabepreise auswirk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.2 Behandlung im Bundesrat

Rz. 16 Bereits im Oktober 2022 hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Initiative zur dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % ergriffen. Dieser Antrag fand jedoch seinerzeit bei der Mehrheit der übrigen Bundesländer keine Unterstützung. Im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. regelte, dass auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zunächst in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Nachdem diese Gastronomieumsätze nach dem Auslaufen der bis 31.12.2023 befristeten Steuerermäßigung in den Jahren 2024 und 2025 dem allgemeinen Steuersatz u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Unionsrecht

Rz. 28 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels ex...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Aufteilung von Verpflegungsleistungen in Hotels und Pensionen

Rz. 61 In Beherbergungsbetrieben (insbesondere Hotels und Pensionen) unterliegt die Beherbergungsleistung (Übernachtung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer) dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 mit 5 %, ab 1.1.2021 mit 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist in diesen Betrieben vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen

Rz. 76 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Salatbars, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Rz. 40 Speisen zum Mitnehmen ("to go") bieten neben Imbissbetrieben und Fast-Food-Ketten auch normale Restaurants und Gaststätten (z. B. Pizzerien mit Pizza-Bringdienst) an. Nach der wegen der COVID-19- Pandemie behördlich verfügten Schließung von Restaurants und Gaststätten ab März 2020 und in den nachfolgenden Lockdowns haben darüber hinaus weitere gastronomische Betriebe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Grundsätze zur zeitlichen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 42 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385, somit am 30.6.2020 in Kraft getreten (Rz. 3). In § 12 Abs. 2 Nr. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung

Rz. 20 Der Bundesrat hat am 17.10.2025 umfangreich zum StÄndG 2025 Stellung genommen.[1] Gegen die Absenkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie an sich hat die Länderkammer keine Einwendungen erhoben. Bayern hatte sogar noch die Ausdehnung der Absenkung auf die in der Gastronomie genossenen Getränke vorgeschlagen. Der Bundesrat warnte jedoch vor erheblichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Zukunft der Vorschrift

Rz. 87 Im Gegensatz zu der Vorgängerregelung enthält § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG i. d. F. des StÄndG 2025 keine Befristung. Die Wiedereinführung der Steuerermäßigung für die Speisenabgabe in der Gastronomie zum 1.1.2026 ist nicht nur in der Literatur, sondern auch in der Politik auf heftige Kritik gestoßen (Rz. 23ff.). Deshalb ist es nicht ausgeschlossen, dass bei einer eventuel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 19 % auf 5 % zum 1.7.2020

Rz. 45 Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomiebranche hat der Gesetzgeber zunächst durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz[1] eine zeitlich befristete Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt (Rz. 1). Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Stärkung der Binnennachfrage wurde zusätzlich – befristet auf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Steuerliche Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 49 Gastwirte usw., die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) besteuern (sog. Ist-Besteuerung) müssen An- und Vorauszahlungen für spätere Umsätze im Zeitpunkt des Geldeingangs versteuern. Aber auch Gastwirte, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Soll-Besteuerung), müssen An- oder Vorauszahlungen für spätere Restaurantdienstleistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Speise- und Getränkeanteils

Rz. 60 Statt der Aufteilung des Gesamtpreises auf begünstigte Speisen und nicht begünstigte Getränke nach den Grundsätzen der Aufteilung (Rz. 58 und 59) kann der betroffene Unternehmer (Gastwirt usw.) in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 eine Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen. Die Verwaltung beanstandet es für die Anwendung des ermäßigten Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen

4.3.1 Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 19 % auf 5 % zum 1.7.2020 Rz. 45 Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomiebranche hat der Gesetzgeber zunächst durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz[1] eine zeitlich befristete Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt (Rz. 1). Im Rahmen des Konjunktur-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 Begründung des Gesetzentwurfs und Steuermindereinnahmen

Rz. 19 Nach der Begründung des Regierungsentwurfs des StÄndG 2025 ist Ziel der Maßnahme die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, weil gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden. Zudem entfielen Abgrenzungsschwierigkeiten (z. B. bei Cateringleistungen, bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.4 Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag und Zustimmung des Bundesrats

Rz. 22 Der Bundestag hat am 4.12.2025 das StÄndG 2025 in der vom BT-Finanzausschuss geänderten Fassung[1] in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Die Absenkung des USt-Satzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen war von den Änderungen des BT-Finanzausschusses nicht betroffen. In der Plenardebatte sorgte die Steuersatzsenkung in der Gast...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 35 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 31.12.2025 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein einfaches Schnitzel laut Speisekarte bis zum 31.12.2025 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Wechsel des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 5 % auf 7 % zum 1.1.2021

Rz. 46 Die Absenkung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % lief zum 31.12.2020 aus, weil der Gesetzgeber diese Maßnahme von vornherein nur für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen hatte (Rz. 2). Somit musste auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2021 wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet werden. Für den Jahreswe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Gutschein gilt nur für Speisen

Rz. 72 Stellt der Gastwirt usw. in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 einen Gutschein gegen Bezahlung aus, der ausschließlich für Speisen eingelöst werden kann, steht zum Zeitpunkt der Gutscheinausstellung der anzuwendende ermäßigte Steuersatz von 7 % unumstößlich fest. Es handelt sich damit um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum ermäßigten Steuersatz ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Begriff der Speisen

Rz. 36 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken sowohl in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 als auch ab 1.1.2026 von der Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist nach der Entstehungsgeschi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Party-Service-Betriebe mit großer Leistungspalette

Rz. 79 Die Frage von Haupt- und Nebenleistungen stellt sich bei einem Party-Service-Betrieb, der seinen Kunden z. B. für eine Geburtstagsfeier, eine Betriebsveranstaltung usw. ein sog. Rundum-Sorglos-Paket zur Verfügung stellt. Hierzu kann eine ganze Palette unterschiedlicher Leistungen gehören, z. B. Anlieferung und Aufbau eines kalt/warmen Buffets, die Gestellung von Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025

Rz. 18 Im Herbst 2024 ist die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP zerbrochen. Dies führte zu der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.2025. In ihren Wahlprogrammen hierfür hatten sich CDU, CSU, FDP und AfD für eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz ausgesprochen.[1] Tatsächlich vereinbarten die aus den Neuwahlen h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Fortführung der bisherigen Preise

Rz. 34 Durch die zunächst bis 30.6.2020 befristete Steuersatzsenkung (Rz. 3) sollten auch die Einkommensverluste in der Gastronomie während der Komplettschließungen von Restaurants und Gaststätten von Mitte März bis Juni 2020 und der anschließenden Umsatzrückgänge durch Sitzplatzbeschränkungen und besondere Hygienemaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus hal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen

Rz. 51 Bis zum 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.[1] Vom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Rz. 15 Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP und damit mehrheitlich abgeleh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung

Rz. 57 Weil der Gesetzgeber sowohl in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anzusehen. Die Hauptleistung "Speisenabga...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 77 Soweit Betriebe bis 30.6.2020 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum allgemeinen Steuersatz ausgeführt haben, brauchte nicht weiter untersucht zu werden, ob weitere Leistungen dieser Betriebe für ihre Kunden als Haupt- oder Nebenleistungen zu beurteilen waren, weil ja sämtliche Leistungen dem allgemeinen Steuersatz unterlagen. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Erste Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2022

Rz. 4 Aufgrund des zweiten Lockdown ab November 2020 und der damit verbundenen Schließung ihrer Betriebe konnten die meisten Gastronomiebetriebe die zunächst bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe nicht ausnutzen. Die als steuerliche Hilfsmaßnahme gedachte Steuersatzsenkung ging damit weitgehend ins Leere. Die Politik war sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.5 Kritik an der Steuersatzreduzierung

Rz. 23 Die Reduzierung des USt-Satzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 wird teilweise sowohl in der Literatur als auch von der Politik stark kritisiert.[1] Es wird gefragt, ob in Zeiten knapper Kassen und bestehender Defizite im Haushalt Steuererleichterung an bestimmte Klientele – wie hier der Gastronomie – der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zeitpunkt der Ausführung einer Restaurantdienstleistung

Rz. 43 Sowohl beim Wechsel des Steuersatzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurantdienstleistungen von 19 % auf 7 % als auch von 7 % auf 19 % stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt konkret eine Restaurantdienstleistung als ausgeführt gilt. Von steuerlicher Auswirkung ist diese Frage bei Bewirtungen in Restaurants und Gaststätten, die bei einer Steuersatzänderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Eigenverbrauch von Speisen und Getränken

Rz. 80 Die Grundsätze für die Abgrenzung von Nahrungsmittellieferungen und Restaurantdienstleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 61ff.) gelten auch für unentgeltliche Wertabgaben. Nach der Verwaltungsauffassung[1] liegt eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, wenn der Verzehr von Speisen und Getränken durch den Unternehmer selbst als sonstige Lei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.12 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 17 Gerade schwerbehinderte Menschen benötigen einen besonderen Diskriminierungsschutz i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. einen Nachteilsausgleich, um im Verhältnis zu einem gesunden Menschen gleichberechtigt ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen oder am allgemeinen Leben teilhaben zu können. Auch die BRK (vgl. Rz. 9 ff.) sichert dem schwerbehinderten Menschen ein Leben ohne b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Besteuerung von Gastronomieumsätzen in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 29 Viele EU-Mitgliedstaaten hatten aufgrund von Ausnahmeregelungen auch schon vor der Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009 (Rz. 28) auf Gastronomieumsätze ermäßigte Steuersätze angewendet, z. B. Griechenland, Spanien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Zypern, Ungarn, Polen und Slowenien. Die Hotellerie- und Tourismusbranche in Deutschland hatte un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1 Planmäßige Durchführung der bAV

Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds durchgeführt, fließen bereits die Beiträge des Arbeitgebers als steuerfreier[1] oder steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Ansparphase zu. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 15 Die tarifliche ESt mindert sich um jeweils 50 % der Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen – d. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen werden kann, wenn der Stpfl. einer Partei und einer unabhängigen Wählergemeinschaft Mitgliedsbeiträge und Spenden leistet (H 34g EStH 2023).[1] Bis einschließlich des VZ 2025 gilt für die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verfahren

Rz. 18 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es somit nicht. Macht der Stpfl. Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, hat die Steuerermäßigung Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG. Das FA muss Zuwendungen zunächst nach § 34g EStG berücksichtigen und darf erst für den überschießenden Betrag den So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825 EUR....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2 Vereinszweck ausschließlich auf Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet

Rz. 11 Der Zweck des Vereins muss ausschließlich auf das Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet sein. Dieser ausschließliche Zweck muss sich aus der Satzung ergeben und der Verein muss auch tatsächlich diesen Zweck verfolgen. Unschädlich ist es, wenn der Verein auch gesellige Veranstaltungen durchführt, die im Vergleich zu seiner pol...mehr