Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Sonderform der Anzeige aufgrund einzelgesetzlicher Bestimmung

Rz. 85 § 153 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass es auch einer – nicht von § 30 ErbStG erfassten – Anzeige bedarf, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise entfallen (s. Kamps, ErbR 2014, 16). Rz. 86 Eine derartige Sonderform einer Anzeige durch den Erwerber (Beschenkter, Erbe, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen aus dem Abweichen der nationalen Rechtslage von der MwStSystRL und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Mischerwerb von Inlands- und Auslandsvermögen

Rz. 64 Besteht der Erwerb zum Teil in Auslandsvermögen, für das eine Anrechnung in Betracht kommt, und im Übrigen in anderem Vermögen, ist die Anrechnung begrenzt. Eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern nach § 21 ErbStG ist nur auf den Teil der inländischen Steuer möglich, der anteilig auf das ausländische Vermögen entfällt (s. § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Diese Begre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 523 [Autor/Stand] Von dem Grundsatz, dass die unrichtigen oder unterlassenen Angaben nur durch die zutreffenden gebotenen Angaben ersetzt werden dürfen (s. Rz. 515, 519), gibt es jedoch Ausnahmen, die zum Teil schon das RG zu den Vorläuferbestimmungen des Abs. 4 Satz 3 anerkannte.[2] Der BGH nimmt die Abgrenzung der kompensationsfähigen Umstände dabei anhand einer objekt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 14 Voraussetzung für die Anwendung von § 27 ErbStG ist, dass Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach übergegangen ist. Mit Vermögen sind nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern auch Vermögensmassen gemeint, wie sie gerade beim Erwerb durch Erbanfall typischerweise übergehen. Nicht erforderlich ist lt. Rechtsprechung, dass das Vermögen beim Zweiterwerb noch d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Erwerb innerhalb von zehn Jahren

Rz. 22 Begünstigt werden allein Erwerbe, bei denen Teile des Vermögens innerhalb der letzten zehn Jahre bereits einmal auf eine Person der Steuerklasse I übergegangen sind. Die Begünstigung ist dabei gestaffelt und umso höher, je kürzer der Vorerwerb vom Letzterwerb entfernt ist. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Steuerentstehung. Rz. 23 Denkbar ist auch, dass mehrere Vo...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 § 27 und § 14 ErbStG

Rz. 43 Schwierig ist die Berechnung der Steuerentlastung, wenn es mehr als einen Vorerwerb gibt und diese gemäß § 14 ErbStG zusammengerechnet werden müssen. Trotz der Zusammenrechnung behalten die verschiedenen Erwerbe ihre Eigenständigkeit und es kommt darauf an, wann für die einzelnen Vorerwerbe die Steuer entstanden ist. Allerdings führt die Zusammenrechnung dazu, dass de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bisle, Unionsrechtliche Vereinbarkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige nach § 2 Abs. 3 ErbStG, StEuK 2015, 19; Dorn, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenku...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger/Europäischer Amtsträger (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO und § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB – weitgehend gleichlautend – definiert. Für § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO ergibt sich die Amtsträgereigenschaft wegen § 369 Abs. 2 AO nicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern aus § 7 AO. In der Sache bestehen indes keine Unterschiede, da die Definitionen weitgehend identisch sind. Nach § 7 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stahl, Betriebsaufgabe und -unterbrechung, KÖSDI 2006, 15 125; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545; Müller, Absicherungsstrategien zur Vermeidung von unerwünschten Besteuerungseffekten bei Betriebsaufspaltung; NWB 2024, 489; Dressler/Nickel, Wege aus der Betriebsaufspaltung, DStR 2024, 403. Rn. 400 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Billigkeitsregelung (§ 19a Abs 4 S 4–6 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 4 S 4 EStG macht von der vorzunehmenden Nachversteuerung der Höhe nach zwei Ausnahmen, und zwar bei Wertverlust der Beteiligung (Hs 1, s Rn 127a) bzw im Falle des Rückerwerbs bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Hs 2, s Rn 128a). Rn. 127a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Ist der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleistete...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 2 Höhe der Steuerermäßigung

2.1 Förderbeträge und Förderhöchstbetrag Die Förderung ist personen- und objektbezogen. Der (Gesamt-)Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR gem. § 35c Abs. 1 Satz 5 EStG kann von jeder steuerpflichtigen Person für jedes begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Objektidentität liegt vor, wenn an einer rechtlich nicht getrennten Wohnung das W...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 2.2 Gesamtförderobergrenze

Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden. Für jedes begünstigte Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 EUR.[1] Praxis-Beispiel Förderung für mehrere Einzelmaßnahmen Die Eheleute B haben im Jahr 2020 ein im Jahr 1964 hergestelltes Einfamilienhaus in Saarbrücken gemeinsam erworben. Im Jahr 2021 f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 2.1 Förderbeträge und Förderhöchstbetrag

Die Förderung ist personen- und objektbezogen. Der (Gesamt-)Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR gem. § 35c Abs. 1 Satz 5 EStG kann von jeder steuerpflichtigen Person für jedes begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Objektidentität liegt vor, wenn an einer rechtlich nicht getrennten Wohnung das Wohnungseigentum begründet wird. Die bere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 2.3 Steuerliche Förderung mehrerer Objekte

Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR je Objekt kann zeitgleich oder nacheinander für mehrere begünstigte Objekte in Anspruch genommen werden. Im Falle einer zeitgleichen Förderung von mehreren begünstigten Objekten muss zusätzlich die in Anspruch genommene Steuerermäßigung je Objekt ermittelt werden. Hat sich die Steuerermäßigung nach § 35c EStG deshalb nicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 3 Antragstellung

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist in der Einkommensteuererklärung, bei Miteigentümern mit der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung zu stellen.[1] Er kann bis zur Unanfechtbarkeit des betreffenden Einkommensteuerbescheids gestellt werden bzw. solange eine Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung (z. B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 2.4 Mehrere Eigentümer

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35c EStG setzt kein Alleineigentum des Steuerpflichtigen voraus. Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, kann die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen i. H. v. 40.000 EUR für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.[1] Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen, die das S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.7 Förderausschluss

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Beispiel Vorrang des Werbungskostenabzugs Die Steuerpflichtige macht Aufwendungen von 23.000 EUR für die energetische Maßnahme einer i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 2.5 Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile

Die Steuerermäßigung kann auch für Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, gewährt werden.[1] Wird ein Gebäude vom Eigentümer unterschiedlich genutzt, kann für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung der volle Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden. Es sind nur die Aufwendungen berücksichtigungsfähig, die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.1 Anspruchsberechtigte Person

Die Steuerermäßigung können ausschließlich natürliche Personen auf Antrag hin in Anspruch nehmen, wenn sie ein in ihrem Eigentum stehendes und in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Gebäude (begünstigtes Objekt) im jeweiligen Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der persönliche Anwendungsbereich erfasst unbeschränkt Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 das Einkommensteuergesetz um eine neue Steuerermäßigung, den § 35c, ergänzt (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl 2019 I S. 2886). Mit dieser Vorschrift sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug st...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.3 Gemischte Nutzung einer Wohnung

Werden Teile einer Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt (z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird, oder andere betrieblich/beruflich genutzte oder vermietete Räume), ist dies für die Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG dem Grunde nach unschädlich. Die Aufwendungen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist befristet. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen werden seit 2020 für einen Zeitraum von 10 Jahren gefördert. Sie gilt erstmals für Maßnahmen, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen und die vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.[1] Die energetische (Einzel-)Maßnahme ist dann abgeschlossen, wenn die Leistung tatsächlich erb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1 Anwendungsbereich

1.1 Begünstigtes Objekt Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude beantragt werden. Vom Begriff des "Gebäudes" sind Einfamilienhäuser, rechtlich nicht getrennte Wohnungen im 2-Familien- oder Mehrfamilienhaus und die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.3 Anspruchsberechtigung

1.3.1 Anspruchsberechtigte Person Die Steuerermäßigung können ausschließlich natürliche Personen auf Antrag hin in Anspruch nehmen, wenn sie ein in ihrem Eigentum stehendes und in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Gebäude (begünstigtes Objekt) im jeweiligen Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der persönliche Anwendungsbereich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

Zusammenfassung Überblick Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 das Einkommensteuergesetz um eine neue Steuerermäßigung, den § 35c, ergänzt (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl 2019 I S. 2886). Mit dieser Vorschrift sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.6 Formelle Voraussetzungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuermäßigung für energetische Maßnahmen ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweisen, und die in deutscher Sprache ausgefertigt ist. Einer Rechnung in deuts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.1 Begünstigtes Objekt

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude beantragt werden. Vom Begriff des "Gebäudes" sind Einfamilienhäuser, rechtlich nicht getrennte Wohnungen im 2-Familien- oder Mehrfamilienhaus und die Wohnung i. S. d. WEG um...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.5 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster[1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I) nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.2 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die steuerpflichtige Person kann nur die Aufwendungen für energetische Maßnahmen geltend machen, die ab dem Tag der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstanden sind. Der Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ist nicht in jedem Fall mit tatsächlichem Bewohnen gleichzusetzen. Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist grundsätzlich der Tag des Einzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.2 Begünstigte Maßnahmen

Steuerlich gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme bestimmte – abschließend aufgezählte – Einzelmaßnahmen, die auch von den bestehenden Programmen der Gebäudeförderung – und zukünftig durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – als förderwürdig eingestuft sind.[1] Die energetische Maßnahme kann eine oder mehrere energetische Einz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / b) Ende der Ehe

Da sich nach Zivilrecht bestimmt, ob Ehegatten i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen – also eine wirksame Ehe gegeben ist – ist ab der Rechtkraft der Scheidung (§ 1564 BGB) bzw. ab der Aufhebung der Ehe (§ 1313 BGB) für einkommensteuerliche Zwecke nicht mehr von einer Ehe auszugehen[15]. Tod des Ehegatten: Weil nach § 1353 BGB die Ehe auf Lebenszeit geschlossen ist, endet sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / IV. Wahl der Einzelveranlagung nach § 26a EStG

Wird die Einzelveranlagung gewählt, so ist der Grundtarif nach § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden[60]. Dabei sind gem. § 26a Abs. 1 S. 2 EStG jedem Ehegatten die von ihm erzielten Einkünfte zuzuordnen, so dass diese Vorschrift dem Grundsatz der Individualbesteuerung folgt[61]. Unerheblich ist, ob der andere Ehegatte an der Erzielung dieser Einkünfte mitgewirkt hat (§ 26a Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.6 Außergewöhnliche Belastungen, Spendenabzug, Kinder, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen

Soweit Rechtsnormen des EStG an die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen bzw. zu versteuerndes Einkommen anknüpfen, sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich nicht einzubeziehen.[1] Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden auch nicht als Einkünfte bei der Berechnung des Spendenhöchstbetrags[2] ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / 1.2 Verdopplung von Freibeträgen

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die im Rahmen einer Einzelveranlagung für Alleinstehende nur einfach abgezogen werden können: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 2.000 EUR[1]; die Höchstbeträge für Parteispenden, und zwar sowohl die Steuerermäßigung von 50 % der Ausgaben[2] (1.650 statt 825 EUR) als auch der zusätzliche Spendenabzug von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spenden in der privaten Ein... / 7 Vertrauensschutz und Haftung

Der steuerwirksame Abzug einer Spende setzt voraus, dass die Zuwendung tatsächlich für begünstigte Zwecke des Empfängers verwendet wird. Andernfalls entfällt der Spendenabzug. Für den sog. gutgläubigen Spender enthält § 10b Abs. 4 EStG eine Vertrauensschutzregelung. Danach darf ein Spender auf die Richtigkeit der Zuwendungsbescheinigung vertrauen, d. h. die Steuerermäßigung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spenden in der privaten Ein... / 5 Parteispenden

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine politische Partei, die nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist[1], gewährt § 34g EStG bis zur Höhe von 1.650 EUR, bei der Zusammenveranlagung bis zur Höhe von 3.300 EUR, eine Tarifermäßigung von 50 % dieser Zuwendungen. Somit können von der tariflichen Einkommensteuer bei der Einzelveranlagung bis zu 825 EUR und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.1 Allgemeine Grundsätze – Elektronischer Rechtsverkehr

Die Prozessbeteiligten können ihre Schriftsätze statt in Papierform elektronisch[1] bei Gericht einreichen.[2] Die notwendige Technik ist bei den FG vorhanden und kann mit geringem Aufwand für die Anwendung auf dem eigenen PC beschafft werden.[3] Es sind lediglich eine Signaturkarte und die dazugehörige Software erforderlich.[4] "Professionelle Prozessvertreter" (Rechtsanwält...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umzugskosten / 4 Steuerermäßigung für private Umzugskosten

Werden Umzugskosten vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt und scheidet ein Werbungskostenabzug wegen fehlender beruflicher Veranlassung aus, kann für bestimmte Umzugsleistungen eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht kommen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Politische Beiträge/Spenden

Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer direkt um 50 % der entsprechenden Aufwendungen. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 825 EUR bei einer Einzelveranlagung und 1.650 EUR im Falle einer Zusammenveranlagung.[1] Etwaige übersteigende Zahlungen an politische Parteien oberhalb der Höchstbeträge des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundlagenbescheide für den... / 2 Bindungswirkung

An die in einem Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen ist das für den Erlass des Folgebescheids (z. B. ESt-Bescheid) zuständige Finanzamt gem. § 182 Abs. 1 AO gebunden. Dabei ist zwischen der zeitlichen und sachlichen Bindungswirkung zu unterscheiden. Die Bindungswirkung gilt selbst dann, wenn der Grundlagenbescheid noch nicht unanfechtbar bzw. diesbezüglich ein Einsp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr