Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.4 Die insgesamt zu entrichtende ESt

Rz. 115 Ausgangspunkt für die Steuerermäßigung des § 35 EStG ist die tarifliche ESt nach Abzug der vorrangig abzugsfähigen und der Hinzurechnung der gesetzlichen vorgesehenen Beträge mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c EStG. Hierbei sieht § 2 Abs. 6 S. 1 EStG die folgenden Abzugsbeträge vor. Dabei sind die nach § 2 Abs. 6 S. 1 EStG genannten Minderungen und Erhöhungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 35 EStG enthielt für Vz von 1975 bis einschließlich 1998 eine ESt-Ermäßigung für Einkünfte, die infolge eines Erwerbes von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben und ergänzend eine Belastung mit ESt erfolgte. Diese Doppelbelastung sollte vermindert werden. Hierbei erfolgte eine Kürzung der ESt um einen bestimmten Prozentsatz. Dies sollte im Ergebnis dem Fall nahe kom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Anrechnungsmechanismus

Rz. 49 § 35 Abs. 1 EStG sieht vor, dass der von der ESt abziehbare Betrag durch folgende Höchstgrenzen beschränkt wird: den potenziellen Anrechnungsbetrag (Rz. 56ff.), die tatsächlich gezahlte GewSt (Rz. 76ff.), die anteilige tarifliche ESt (Rz. 87ff.), die insgesamt zu entrichtende ESt (Rz. 115ff.). Hierbei ist zu beachten, dass die für die jeweiligen Grenzen verwendeten Begriff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.1 Begünstigte Personen

Rz. 117 § 35 EStG gilt auch für Gesellschafter, die als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte aus einer Personengesellschaft erzielen, sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Hingegen sind Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2 Allgemeines

2.1 Ziel der Vorschrift Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Anwendungsbereich

3.1 Persönlich Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften und der KGaA

5.1 Begünstigte Personen Rz. 117 § 35 EStG gilt auch für Gesellschafter, die als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte aus einer Personengesellschaft erzielen, sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Hingegen sind Kapitalgesellschaften als G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rz. 178 Für die nach § 35 Abs. 3 EStG erforderlichen Feststellungen ist das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft bzw. der KGaA zuständig. Bei einer mehrstöckigen Struktur i. S. v. § 35 Abs. 2 S. 5 EStG benötigt das Betriebsfinanzamt der Obergesellschaft die Feststellung des anteilig auf die Obergesellschaft entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag durch das FA der Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.4 Rundung

Rz. 151 Nach § 35 Abs. 2 S. 4 EStG ist der Gewinnverteilungsschlüssel als Vomhundertsatz auf mit zwei Nachkommastellen zu ermitteln. Das Gesetz trifft keine Konkretisierung, wie die Rundung zu erfolgen hat. Allerdings ist davon auszugehen, dass die allgemeinen kaufmännischen Rundungsvorschriften anzuwenden sind. Infolge des Gesetzeswortlautes scheidet ein Weglassen der Nachk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Verfassungsrechtliche Würdigung

Rz. 20 Die Regelung lässt die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Hebesatzrecht der Gemeinden (Art. 28 GG) unberührt, weil sie dieses Recht bestehen lässt und gleichzeitig versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Rechts – wenn auch in pauschalierender Weise – zu neutralisieren. Die h. M. geht davon aus, dass kein Eingriff in das Finanzverfassungssystem vorliegt, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Formalien zum Freistellungs- und Erstattungsantrag, Abs. 5

Rz. 70 Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ist verfahrensrechtlich zu unterscheiden zwischen Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Steuer, d. h. der 1. Stufe einerseits, und dem Freistellungs- sowie dem Erstattungsverfahren (2. Stufe) andererseits. Die Zuständigkeit für die 1. Stufe liegt für den KapESt-Abzug beim Betriebs-FA des Zahlungsverpflichteten, bei der Abzugste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Regelungsverknüpfung (§ 1 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 150 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten nach dem Gleichstellungsgebot des § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.[1] Das Gleichstellungsgebot gilt jedoch nur für Vorschriften des ErbStG, nicht für ausländische Rechtsvor...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / VIII. Fazit

Liegt – wie nach der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und des BFH – erst mit Begleichung sämtlicher Raten ein Abschluss einer energetischen Maßnahme i.S.d. § 35c EStG vor, so kann der gesamte Aufwand für den Einbau einer begünstigten Maßnahme erst nach vollständiger Zahlung mit dem im Gesetz angegebenen Prozentsatz als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Beachten Si...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / 2. Alternative durch Antrag nach § 35a Abs. 3 S. 1 EStG

Begünstigte alternative Maßnahmen: Nach § 35a Abs. 3 S. 1 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 EUR. Der Abzug gilt nach §...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / 2. Verwaltungsauffassung

Die Steuerermäßigung ist erstmalig in dem Kalenderjahr zu gewähren, in dem die energetische Maßnahme abgeschlossen wurde. Die energetische (Einzel-)Maßnahme ist dann abgeschlossen, wenn die Leistung tatsächlich erbracht (= vollständig durchgeführt) ist, die steuerpflichtige Person eine Rechnung (= Schlussrechnung) erhalten und den Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbr...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / 4. Überlegungen des BFH

Der BFH hat sich erstmals mit Urteil v. 13.8.2024 – IX R 31/23[16] mit der Frage des Abschlusses einer energetischen Maßnahme i.S.d. § 35c EStG beschäftigt. Danach liegt eine solche nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor. Zur Begründung seiner Entscheidung führt der...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / VII. Unbare Zahlung als Bestandteil des Abschlusses der Maßnahme (§ 35c Abs. 4 Nr. 2 EStG)

Rechnung und vollständige Barzahlung: Nach § 35c Abs. 4 EStG ist weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat, welche die: förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweisen...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / I. Anwendungsbereich

Persönlicher Anwendungsbereich: Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden. Sachlicher Anwendungsbereich: Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Begünstigtes Objekt Energetische Maßnahme Bescheinigung des Fachunternehmens Rechnung und unbare Zahlung keine doppelte Förderung Rechtsfolge: Sind alle Voraussetzungen e...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / 1. Vollständige Zahlung erforderlich

Keine Gleichstellung: Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kann der vollständigen Zahlung nicht gleichgestellt werden. Bei Ratenzahlungen kann die Steuerermäßigung erst nach Zahlung der letzten Rate für den Veranlagungszeitraum des Maßnahmenabschlusses beantragt werden[21]. Abschluss eines Darlehensvertrages: Zwar kann ein Werklohnanspruch im Wege der Novation grunds...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / II. Umfang der Förderung

Förderung eines begünstigten Objekts: Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich gem. § 35c Abs. 1 S. 1 und 2 EStG auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / IV. Begriff und Umfang einer energetischen Maßnahme

Die energetische Maßnahme kann eine oder mehrere energetische Einzelmaßnahmen i.S.d. § 35c Abs. 1 S. 3 Nr. 1–8 EStG umfassen. Eine Einzelmaßnahme kann auch schrittweise durch mehrere – voneinander getrennt zu beurteilende – energetische Maßnahmen ausgeführt werden (z.B. im Jahr 2024 Austausch von Fenstern im Erdgeschoss und im Jahr 2025 Austausch von Fenstern im Obergeschoss). Ke...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Mit dem KlimaschutzUmsG v. 21.12.2019, BGBl. I 2019, 2886 = BStBl. I 2020, 138 wurde die Vorschrift des § 35c EStG neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift gewährt eine Steuerermäßigung für Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Eigentumswohnungen, die innerhalb der EU oder des EWR bele...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.5 Hybrid-Pkw / Hybrid-Fahzeuge

Bei Hybridfahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge mit mindestens zwei unterschiedlichen Energiewandlern und zwei unterschiedlichen Energiespeichersystemen. In der Praxis verfügt die große Mehrheit der Hybridfahrzeuge über einen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor. Aus technischer Sicht sind hier folgende Hybridfahrzeuge zu unterscheiden: Plug-in-Hybrid (-Fahrzeuge), das ...mehr

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Beneficial Owner (Nutzungsb... / 3 Praxishinweise

Die Begriffe des Beneficial Owners bzw. des Nutzungsberechtigten im DBA- und EU-Recht verfolgen den Zweck, Konstruktionen zu verhindern, mit denen ein Stpfl. durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft eine Steuerermäßigung anstrebt, die ihm bei direktem Bezug der Vergütungen nicht zustünde. Den gleichen Zweck verfolgt § 50d Abs. 3 EStG.[1] § 50d Abs. 3 EStG kann daher als Kon...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 4 Beratungshinweise

Der Gläubiger der Abzugsteuer kann zwischen dem Freistellungs- und dem Erstattungsverfahren wählen. Das Freistellungsverfahren ist günstiger, weil der zu erstattende Betrag beim Erstattungsverfahren, mit Ausnahme der Fälle des § 50g EStG [1], nicht verzinst wird. Das Freistellungsverfahren vermeidet daher Zinsverluste. Der Schuldner der Kapitalerträge bzw. Vergütungen darf den...mehr

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Grenzgänger – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Grenzgänger (Grenzpendler) sind Personen, die in dem einen Staat aufgrund ihres Wohnsitzes (vgl. "Wohnsitz") ansässig sind, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort haben und aus diesem Staat im Wesentlichen ihre Einkünfte beziehen, dort also beschr. stpfl. sind (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht"). I. d. R. wird es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (vgl...mehr

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Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG für Mitunternehmerschaften der maßgebliche Zeitpunkt für die Verteilung der Gewerbesteuer auf die Gesellschafter das Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres ist – auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren. Die Entscheidung klärt, wie die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewe...mehr

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Steuerermäßigung durch Anre... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG für Mitunternehmerschaften der maßgebliche Zeitpunkt für die Verteilung der Gewerbesteuer auf die Gesellschafter das Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres ist – auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren. Die Entscheidung klärt, wie die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb korr...mehr

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Steuerermäßigung durch Anre... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück. Die Entscheidung begründete er wie folgt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verteilung Für die Aufteilung des Steuerermäßigungsbetrags ist das Ende des Wirtschaftsjahres entscheidend, nicht das Ende des gewerbesteuerrechtlichen Erhebungszeitraums. Dies gilt auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren. Berechnung der Steuerermäßigung Lau...mehr

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Steuerermäßigung durch Anre... / Hintergrund

Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft (KG), bestand aus einer Komplementärin und einem Kommanditisten. Nach dem Tod des Kommanditisten wurden dessen Ehefrau und Tochter zu gleichen Teilen Erbinnen. Für das Streitjahr reichte die KG eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein. Der Gewerbesteuermessbetrag wurde auf die Komplem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.5 Veranlagung bei außerordentlichen Einkünften (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. d)

Rz. 130c Durch G. v. 27.3.2024[1] wurde in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 der Buchst. d) mit Wirkung ab 1.1.2025 angefügt. Die Ergänzung steht im Zusammenhang mit der Streichung des § 39b Abs. 3 S. 9, 10 EStG. Nach dieser Vorschrift konnte die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte bereits im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt werden. Dies machte jedoch komplizierte Berechnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i. d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 77 Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist bei beschr. Stpfl. der Ansatz aller Freibeträge ausgeschlossen, die als Deckung des Grundbedarfs des Stpfl. zum subjektiven Nettoprinzip gehören. Nicht anwendbar sind daher Kinderfreibeträge zur Deckung des Existenzminimums und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energetische Sanierung: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen

Wer sein Haus im Jahr 2024 energetisch saniert hat, kann 20 % der Kosten von der Steuer absetzen – berücksichtigt werden maximal 200.000 EUR der Ausgaben. Das sind die Voraussetzungen. Neben den Zuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind für Investitionen in die energetische Sanierung auch Entlastungen bei der Einkommensteuer möglich. Mit § 35c Einko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gartenarbeiten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Gartenarbeiten im privaten Garten können der Steuerermäßigung nach § 35a EStG unterliegen:mehr