Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer bei Mitgliedsb... / Entscheidung

Die Klage des Sportvereins hatte Erfolg. Der BFH sagt: Der Verein erbringt gegenüber seinen Mitgliedern grundsätzlich Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen können. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Mitglied die Angebote des Vereins tatsächlich nutzt – wichtig ist, dass der Verein die Nutzung ermöglicht. Bestimmte kulturelle und sportliche Veranstaltungen können allerd...mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 EUR (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Bei Steuerklasse VI ist deshalb eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer bei Mitgliedsb... / Hintergrund

Der Kläger ist ein eingetragener, gemeinnütziger Breitensportverein. Sein Zweck ist die Förderung des Sports, insbesondere der Jugendarbeit. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass die Mitgliedsbeiträge als Teilnehmergebühren für sportliche Veranstaltungen anzusehen sind, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Rechtsgrundlage hierfür ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die: ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67Jahre inkl. Übergangsregelung), nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gemäß § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheite...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3.7.2 Beschaffung von Bestechungsmitteln

Problem: Wer nicht zu Lasten der eigenen Privattasche bestechen will, muss im Unternehmen Gelder oder geldwerte Dienstleistungen schaffen, die im Detail der Rechnungswesen- und Verwendungskontrolle entzogen sind und so für verdeckte Bestechungszahlungen verwendet werden können. Damit solche Zahlungen nicht auffallen, müssen sie über die im Unternehmen ordnungsgemäß vorgesehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.1 Steuerfreie Einnahmen

Der Freibetrag von 3.300 EUR gemäß § 3 Nr. 26 EStG (ab Vz 2026) [1] gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen und für Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher tätig sind: Dazu gehören Vorträge des Anwalts an Volkshochschulen oder Unterrichtstätigkeit an der HWK ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kfz-Steuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuersatz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / E-Fuels-only-Kfz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.3 Erlöschen einer Steuerbefreiung (Abs. 6 S. 3)

Rz. 70 Erlischt eine Steuerbefreiung, stellt Abs. 6 S. 3 die Fiktion auf, dass die wesentliche Beteiligung im Zeitpunkt des Beginns der Steuerpflicht zum gemeinen Wert angeschafft wird. Liegt der gemeine Wert über den Anschaffungskosten, wird auf diese Art und Weise sichergestellt, dass die während der Zeit der Steuerbefreiung entstandenen stillen Reserven nicht der Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.2.2 Erlöschen einer Steuerbefreiung

Rz. 26 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse steuerpflichtig wird. Das bedeutet, dass eine persönliche Befreiung von der KSt nach § 5 Abs. 1 KStG oder nach einer anderen Vorschrift erlischt (Rz. 11). Ohne Bedeutung ist, aus welchen Gründen die Steuerbefreiung erlischt. Sie kann erlöschen, wei...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.8 Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen – Kommissionsvorschlag

Weiterhin sollte nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Anerkennung der MwSt-IdNr. des Erwerbers als materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung dieser Lieferungen eingeführt werden. Die Vorlage einer gültigen MwSt-IdNr. (in Deutschland: USt-IdNr.) des Erwerbers sollte eine materielle Voraussetzung dafür werden, dass ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.2 Beginn der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 48 Die Ausnahmeregelung für die in Abs. 4 genannten förderungswürdigen Einrichtungen erstreckt sich nur auf die Bewertung der bei der Aufstellung der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 erfassten Wirtschaftsgüter.[1] Diese Wirtschaftsgüter sind abweichend von Abs. 3 nicht mit dem Teilwert, sondern mit dem Buchwert, d. h. mit dem Wert anzusetzen, mit dem Wirtschaftsgüter nach a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.2 Beginn einer teilweisen Steuerbefreiung

Rz. 58 Eine teilweise Steuerbefreiung tritt ein, wenn die Körperschaft steuerbefreit wird, neben dem steuerbefreiten Bereich aber eine steuerpflichtige Tätigkeit unterhält, z. B. einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Steuerbefreiung im übrigen Bereich nicht ausschließt. Dann ist Abs. 1 auf den steuerbefreiten Bereich anzuwenden, d. h., insoweit sind die Teilwerte ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.3 Erlöschen der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 53 Erlischt die Steuerbefreiung, hat die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Abs. 2 auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz zu erstellen. In dieser Anfangsbilanz sind die Wirtschaftsgüter nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Abs. 4 S. 2 enthält eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2 Beginn einer Steuerbefreiung (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 6 Nach Abs. 1 hat eine steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die von der KSt befreit wird, auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Dies gilt für alle Fälle des Eintritts in die Steuerbefreiung, auch für nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften. Unterschiede gibt e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3 Erlöschen einer Steuerbefreiung (Abs. 2)

3.1 Allgemeines Rz. 22 Nach § 13 Abs. 2 KStG hat eine von der KSt befreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die steuerpflichtig wird, auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht beginnt, eine Anfangsbilanz aufzustellen, in der die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert zu bewerten sind. Hierdurch werden die stillen Reserven, die zzt. der Steuerbefreiung gebil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 § 13 KStG trifft als Gewinnermittlungsvorschrift Sonderregelungen für die Behandlung der stillen Reserven in den Fällen, in denen eine steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird (Fall der Steuerentstrickung) und in denen eine von der KSt befreite Körperschaft, Personenvereinigung ode...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.2 Beginn einer Steuerbefreiung (Abs. 6 S. 1 und 2)

Rz. 67 § 13 Abs. 6 S. 1 KStG schreibt vor, dass bei Beginn einer Steuerbefreiung § 17 EStG auch ohne Veräußerung anzuwenden ist, wenn die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift in dem Zeitpunkt erfüllt sind, in dem die Steuerpflicht endet. Für Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG a. F. bzw. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG fehlt eine entsprechende Bestimmung. Rz. 68 Der Eintritt ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.9 Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung für innergeminschaftliche Lieferungen ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.3 Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsvermietung ab 1.1.2025

Rz. 45b Ab dem 1.1.2025 wurde die steuerbegünstigte Förderung der Allgemeinheit in § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO um die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke erweitert.[1] Durch die (Wieder-) Einführung der Wohngemeinnützigkeit im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024[2] werden sich in der Rechtspraxis künftig weitere Anwendungsfälle des Wechsels von der Steuerpflicht zur Steuerbe...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.23 § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung)

• 2023 Versagung des Vorsteuerabzugs bzw. der Steuerbefreiung / Anforderungen / § 25f UStG Faktisch muss der Stpfl. insbesondere sein "Nicht wissen müssen" nachweisen. Es empfiehlt sich, Vorsorgemaßnahmen zu treffen und diese entsprechend zu dokumentieren. Der Stpfl. muss die Sorgfalt walten lassen und die Maßnahmen treffen, die im Rahmen wirtschaftlicher Geschäftsbeziehungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.3 Teilweises Ende einer Steuerbefreiung

Rz. 63 Abs. 2–4 gelten auch, wenn eine Steuerbefreiung teilweise endet. Das kann der Fall sein, wenn eine steuerbefreite Körperschaft einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründet oder wenn ein Zweckbetrieb diese Eigenschaft verliert und zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Dann ist für den steuerpflichtig werdenden Bereich e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6 Teilweiser Beginn und teilweises Erlöschen einer Steuerbefreiung (Abs. 5)

6.1 Allgemeines Rz. 55 § 13 Abs. 5 KStG regelt die Fälle, in denen die Steuerbefreiung nur teilweise beginnt oder erlischt. In diesen Fällen sollen die Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Abs. 1–4 nur für den entsprechenden Teil des Betriebsvermögens gelten. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe[1] von Berufsverbänden[2], p...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.10 Explanatory Notes der EU-Kommission zu der Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Die Explanatory Notes führen aus, dass der MwSt-Ausschuss einstimmig der Auffassung ist, dass mit der durch die RL 2018/1910 vorgenommenen Änderung von Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL eine materielle Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hinzugefügt wurde. Der Ausschuss ist einstimming der Auffassung, dass diese Ergänzung bede...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.12 Explanatory Notes der EU-Kommission zu Vorschriften in Art. 45a MwStSystRL-DVO zum Nachweis der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Art. 45a Abs. 2 MwStSystRL-DVO sieht vor, dass eine Steuerbehörde die nach Absatz 1 der Vorschrift aufgestellte Vermutung widerlegen kann, dass die Gegenstände von einem Mitgliedstaat an einen Bestimmungsort außerhalb seines Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert wurden. Die Widerlegung der Vermutung setzt daher voraus, dass die Steuerbehörden in de...mehr