Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Personalgestellung

Rz. 109 Die Personalgestellung durch einen gemeinnützig tätigen Verein an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung eines Projekts der Sozialfürsorge ist nicht nach § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG steuerfrei. Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Da Art. 13...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Ausschließlichkeit

Rz. 61 Nach § 56 AO ist Ausschließlichkeit gegeben, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Dies bedeutet, dass eine Körperschaft mehrere steuerbegünstigte Zwecke nebeneinander verfolgen darf, ohne dass dadurch die Ausschließlichkeit verletzt wird. Die steuerbegünstigten Zwecke müssen jedoch sämtlich satzungsmäßige Zwecke sein. Wil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ärztlicher Notdienst/Notfalldienste

Rz. 93 Beteiligung eines Kreisverbands eines anerkannten Wohlfahrtsverbands am ärztlichen Notdienst: Sonstige Leistungen (Fahrdienstleistung, Betrieb einer Notrufleitzentrale), die ein Kreisverband eines anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung als deren Erfüllungsgehilfe zur Siche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Im Rahmen des Entwurfs eines JStG 2013 vorgesehene Änderungen

Rz. 8 Anlässlich des Regierungsentwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags dem Deutschen Bundestag u. a. eine Neufassung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit mit Inkrafttreten zum 1.1.2013 zur Beschlussfassung empfohlen.[1] Rz. 9 Die vorgesehene Neukonzepti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 63 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / b) Übertragung auf die nächste Generation

Weiterhin könnte angedacht werden, das infragestehende Objekt auf die nächste Generation zu übertragen, damit diese entweder später eine steuerfreie Veräußerung anstoßen kann oder aber eine steuerpflichtige Veräußerung vollzieht, die jedoch Progressionsvorteile im Einkommensteuertarif nach sich ziehen kann. Grunderwerbsteuerlich sind diese Übertragungen in der Familie oder bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pflegebonus / 6 Fälligkeit

Pflegeeinrichtungen haben den Corona-Pflegebonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlungen von der Pflegekasse auszuzahlen, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, jedenfalls aber bis zum 31.5.2023.[1] Hinweis Vorgaben durch das EStG Zunächst war die Auszahlung für aufgrund der Corona-Pandemie an Arbeitnehmer zu zahlende steuerfreie Beihilfen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pflegebonus / 1 Steuerfreier Pflegebonus bis 31.5.2023

Die Steuerfreiheit für die zusätzlich geleistete sog. Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG bis zu 1.500 EUR ist zum 31.3.2022 ausgelaufen. Es wurde jedoch eine neue bis zum 31.5.2023 befristete Steuerbefreiung in § 3 Nr. 11b EStG für einen Pflegebonus bis zu einer Höhe von max. 4.500 EUR geschaffen, welche inzwischen ebenfalls ausgelaufen ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Die Begüns­ti­gungs­vor­schriften erstrecken sich auf folgende Vorgänge: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Der Umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft

Leitsatz § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist - ebenso wie § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG - im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Ansatz des gemeinen Werts hinsichtlich des übertragenen Einzelwirtschaftsguts ausscheidet, wenn kein Wechsel stiller Reserven aus dem Einkommensteuer- in das Körperschaftsteuerregime erfolgt. Danach sind die Buchwerte fortzuführen, wenn im Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitunternehmerkapitalgesellschaft an der Personengesellschaft ausschließlich (inländische) Kör...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 7 Steuerliche Behandlung der Forschungszulage

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Branche, ihrer Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Die im Forschungszulagenbescheid festgesetzte Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet.[1] Bei Mitunternehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / Zusammenfassung

Begriff Forschung und Entwicklung beinhalten die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden in geplanter Form. Forschung betrifft den generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Entwicklung setzt sich mit der (erstmaligen oder weiterführenden) konkreten Anwendung sowie der praktischen Umsetzung auseinander. Forschung wird definiert als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbefreiung für die Übernahme ärztlicher Notfalldienste

Zusammenfassung Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt ist umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass diese Tätigkeit als Heilbehandlung gilt, auch wenn der Arzt den Dienst als Vertreter für einen anderen Arzt übernimmt und die Vergütung nicht direkt von den Patienten oder Krankenkassen stammt. Hintergrund Ein selbständiger ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 7 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15c UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv ausschließlich (die Vorschrift begünstigt nicht etwa auch, wie § 4 Nr. 15b UStG vergleichbare Leistungen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Rz. 8 In subjektiver Hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 6 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 15c UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbefreiung für die Übe... / Entscheidung

Der BFH hat die Entscheidung des Finanzamts aufgehoben. Die Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Entgelt ist als Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind steuerfrei, wenn sie von Ärzten oder vergleichbaren Heilberufen erbracht werden. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, wer die Le...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbefreiung für die Übe... / Zusammenfassung

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt ist umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass diese Tätigkeit als Heilbehandlung gilt, auch wenn der Arzt den Dienst als Vertreter für einen anderen Arzt übernimmt und die Vergütung nicht direkt von den Patienten oder Krankenkassen stammt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbefreiung für die Übe... / Hintergrund

Ein selbständiger Allgemeinmediziner übernahm in mehreren Jahren freiwillig Notfalldienste für andere Ärzte. Er hatte dazu eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung getroffen. Für die Übernahme des Notfalldienstes stellte er den vertretenen Ärzten eine Vergütung in Rechnung, ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Zusätzlich rechnete er die tatsächlich erbrachten ärztlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15c UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter. Die genannten Leistungen sind ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei, wenn sie durch öffe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 132 Rechnungen über Kleinbeträge (sog. Kleinbetragsrechnungen) liegen nach § 33 S. 1 UStDV bei einer Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (bis 31.12.2016 150 EUR und bis zum 31.12.2006 100 EUR) vor. Unter diesem Gesamtbetrag wird der Bruttobetrag, also die Summe aus umsatzsteuerlichem Entgelt und ggf. der Umsatzsteuer verstanden. Bei der Qualifizierung einer Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere der Beweggrund für die Zuwendung kritisch geprüft wird. Ob die Arbeitgeberzuwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 1 Veräußerung von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines GmbH-Anteils durch eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ist von der Körperschaftsteuer (KSt) befreit (§ 8 b Abs. 2 KStG). Umgekehrt mindern Veräußerungsverluste den körperschaftsteuerlichen Gewinn der GmbH nicht.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäftsraummiete / 3 Umsatzsteuerliche Behandlung von Gewerbemietverträgen: Umsatzsteuerfreiheit und Umsatzsteueroption

Auch für den Abschluss von langfristigen Gewerbemietverträgen gilt grundsätzlich die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12a UStG. Allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit dann zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung zu optieren, wenn der Mieter selbst gewerblich tätig ist und Umsätze erzielt, welche den Vorsteuerabzug für ihn nicht ausschließen (so genannte Umsatzsteuerop...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, beweg... / 6.2 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb

Der Erwerber darf die Differenzbesteuerung nicht anwenden, wenn er den Gegenstand von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land erworben hat.[1] Nimmt der Lieferant die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Anspruch, scheidet die Differenzbesteuerung aus. Praxis-Beispiel Innergemeinschaftlicher Erwerb Herr Vondergroot aus Holland verkauft einen massiven B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1] Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formul...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.7 Verkauf einer Ferienwohnung als Geschäftsveräußerung im Ganzen

Auch beim Verkauf einer Ferienwohnung ist die umsatzsteuerliche Behandlung relevant. Für die Veräußerung von Immobilien greift grundsätzlich die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG. Die Veräußerung einer Ferienwohnung, die an ständig wechselnde Feriengäste vermietet wird, kann allerdings eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG darstellen. Umsätze im Rahmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung unentgeltlicher... / 3.3.2 Besteuerung der privaten Nutzung

Die private Nutzung des dem Unternehmen vollständig zugeordneten Fahrzeugs führt zu einer als entgeltlich geltenden sonstigen Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. Der Ort der sonstigen Leistung ist nach § 3a Abs. 1 UStG dort, wo R sein Unternehmen betreibt.[1] Da R aus dem Kauf auch (teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt war, ist die private Nutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung unentgeltlicher... / 4.3.1 Lieferung von Wärme an den Spargelbauern

Die unentgeltliche Abgabe der Wärme an den Spargelbauern wird einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt, da bei der Lieferung von Gegenständen nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG auch Wertabgaben aus unternehmerischen Gründen zu erfassen sind. Die Abgabe von Wärme gilt als Lieferung, da Wärme im Wirtschaftsverkehr wie ein körperlicher Gegenstand behandelt wird.[1] Da B aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung unentgeltlicher... / 1 Problematik

Wird ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens tätig und führt unentgeltlich Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens aus, kann dies unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b UStG als Lieferung gegen Entgelt [1] oder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt [2] angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 1. Körperschaftsteuer

Eine Genossenschaft – einschließlich einer Europäischen Genossenschaft – unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer (KSt; § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG). Die Einkünfte sind stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG). Bei Auflösung und Abwicklung einer Genossenschaft ist der im Zeitraum der Liquidation erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 3. Umsatzsteuer

Eine Genossenschaft kann Unternehmer i.S.d. UStG sein, wenn sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Unternehmer ist jedes selbständig tätige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt.[9] Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen gegen Miete oder Pacht ist eine gewerbliche Tätigkeit. Beacht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) "Mitgliedergeschäft" nach dem Verständnis der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat den Begriff der Mitgliedergeschäfte im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von Genossenschaften und Vereinen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft erläutert. Zweckgeschäft ...: Mitgliedergeschäfte sind Zweckgeschäfte, die mit den Mitgliedern der Genossenschaft als Vertragspartner durchgeführt werden – und Zweckgeschäfte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 2. Gewerbesteuer

Jeder stehende Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer (GewSt). Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist keine gewerbliche Tätigkeit.[8] Bei Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen müssen weitere Umstände hinzutreten, um einen Gewerbebetrieb zu begründen. So...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 §§ 64–68 AO befassen sich mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1] von gemeinnützigen Körperschaften. §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Betätigungen als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; § 64 AO legt die steuerlichen Folgen fest für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 1 Grundlagen und Systematik

Rz. 1 Zweck der in § 67 AO angelegten Steuerbefreiung ist, die Sozialversicherungsträger bzw. selbstzahlende Patienten und deren Kostenträger von Kosten zu entlasten.[1] §§ 66ff. AO sind leges speciales zu § 65 AO; sie haben jedoch keinen abschließenden Regelungscharakter in dem Sinne, dass damit ein Rückgriff auf den allgemeinen Tatbestand des § 65 AO gesperrt wäre.[2] § 66...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.1 Bemessung der Besteuerungsgrenze

Rz. 19 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist ab 1.1.1990 ist die Besteuerungsgrenze in Abs. 3 eingeführt worden. Danach unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur der KSt und GewSt, wenn die Einnahmen einschließlich der USt 45.000 EUR im Jahr übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.4.1 Altmaterialverwertung (Abs. 5)

Rz. 26 Abs. 5 enthält eine Sonderregelung für die Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials außerhalb einer ständigen Verkaufsstelle. Die Sammlung und Verwertung von Altmaterial (inkl. Kleidern) zum Zweck der Veräußerung und damit der Erzielung von Einnahmen bildet einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der der vollen USt unterliegt und ertragsteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 3 Krankenhäuser außerhalb des Geltungsbereichs der BPflV und des KHG

Rz. 8 Auch ein nicht unter die BPflV oder das KHG fallendes Krankenhaus (vgl. Rz. 4) ist nach Abs. 2 ein Zweckbetrieb, wenn mindestens 40 % der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen kein höheres Entgelt als nach Abs. 1 berechnet wird. Der Sache nach bedeutet dies, dass das Entgelt für die Leistungen auf Selbstkostenbasis errechnet werden muss.[1] Wegen der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 4 Begünstigte Tätigkeiten

Rz. 10 Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. d. § 67 AO begründen. Sonstige Hilfsbetriebe (z. B. Selbstversorgungseinrichtungen), die dem Krankenhaus dienen, fallen nicht in den Bereich des Begriffs Krankenhaus. Die Frage nach der steuerlichen Behandlung stellt sich jedoch nicht, wenn die Hilfsbetriebe unselbstst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG legt den Bewertungsstichtag, d. h. den Zeitpunkt für die "Wertermittlung" fest. Diese Wertermittlung betrifft nicht nur die steuerliche Bewertung nach § 12 ErbStG, sondern die Gesamtheit der Ermittlungen, die für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs i. S. d. § 10 ErbStG erforderlich sind.[1] Nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags bestimmen s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Zusammenrechnung mit früheren Erwerben (§ 37a Abs. 4 ErbStG)

Rz. 20 Nach § 14 ErbStG sind mehrere innerhalb von 10 Jahren derselben Person anfallende Vermögensvorteile zusammenzurechnen und im Ergebnis wie ein Erwerb zu behandeln. Als frühere Erwerbe i. S. d. § 14 ErbStG sind nach § 37a Abs. 4 ErbStG auch solche zu behandeln, die vor dem 1.1.1991 dem ErbStG-DDR unterlegen haben. Einzelheiten zur Zusammenrechnung, insbesondere zur Maßg...mehr