Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Ausgangsrechnung, Aufteilung / 7 Inhalt der Ausgangsrechnung: Pflichtangaben

Welche Angaben eine Rechnung, auch eine Ausgangsrechnung, enthalten muss, ergibt sich aus § 14 Abs. 4 UStG. Danach muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 3.3 Kontrolle der Rechnungseingänge

Bereits im Zeitpunkt des Rechnungseingangs empfiehlt es sich mittels einer Checkliste die notwendigen Voraussetzungen in einer Rechnung zu überprüfen, um die Versagung der Vorsteuer im Rahmen von später durchgeführten Betriebsprüfungen zu vermeiden. Mithilfe dieser Checkliste kann die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung geprüft werden:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 3.1 Bei fehlenden oder falschen Angaben kann die Rechnung berichtigt werden

Nach § 31 Abs. 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14 a UStG enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Es müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben durch ein Dokument, das spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezogen ist, übermittelt werden. Dabei gelten die gleichen Anforderungen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2 Ausschluss der Begünstigung

Rz. 10 Die Begünstigung ist ausgeschlossen, soweit für Gewinne der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, um so eine mehrfache Begünstigung zu vermeiden. Das gilt nach Auffassung der Verwaltung auch für den zu versteuernden Teil des Veräußerung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nicht unter die Steuerbefreiung fallende Umsätze

Rz. 41 Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind die in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG aufgezählten Umsätze: Lieferungen von Energieerzeugnissen i. S. d. § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG und von Alkoholerzeugnissen i. S. d. Alkoholsteuergesetzes, wenn der Blinde für diese Erzeugnisse Energiesteuer oder Alkoholsteuer zu entrichten hat, und Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG – blinde Unternehmer

2.1 Überblick Rz. 20 Steuerfrei sind nach der Vorschrift die Umsätze der Blinden. Unter die Vergünstigung fallen somit grundsätzlich Umsätze jeder Art, auch den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben. Die Steuerfreiheit ist auch nicht nach der Höhe der Entgelte begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, abgesehen von den Voraussetzungen hins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG – Blindenwerkstätten

3.1 Überblick Rz. 61 Steuerfrei sind nach der Vorschrift im Gegensatz zu § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG nur bestimmte Umsätze bestimmter Unternehmer. Bei den Unternehmern darf es sich nur handeln um: nicht unter § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG fallende Inhaber anerkannter Blindenwerkstätten (also keine blinden Inhaber) oder anerkannte Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten. Rz. 62 Steuerf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 18 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 19 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten. Ausdrücklich nachzuweisen ist nach der Vorschrift lediglich die Blindheit; der Nachweis ist nach den für die Besteuerung des Einkommens maßgebenden Vorschriften zu f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (bis 31.12.2025)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG gilt die Steuerbefreiung ebenfalls nicht für die Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG (ab 1.1.2026 ist dieser Ausschluss der Steuerbefreiung wegen der Abschaffung der Umsatzsteuerlagerregelung weggefallen[1]). Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt nach dieser Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiung für Umsätze von Blinden reicht bis in das Jahr 1923 zurück (damals noch eine Umsatzsteuerbefreiung für Kriegsblinde). Unmittelbare Vorläufer von § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG (Umsätze der Blinden) waren die Regelungen in § 4 Nr. 18 UStG 1951 und § 45 UStDB 1951. Durch § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG 1967 war insofern eine Erweiterung gegenüber dem früheren Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG knüpft im Wesentlichen an persönliche Voraussetzungen des Unternehmers an. Die Befreiung kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die selbst blind sind. Begünstigt sind daher nur Einzelunternehmer (natürliche Personen). Für Körperschaften oder Personenvereinigungen kommt die Steuerbefreiung nicht in Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Energieerzeugnisse

Rz. 42 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Energieerzeugnissen ist auf § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG [1] abzustellen. Rz. 43 Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 EnergieStG der Energiesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Ener...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Alkohol/Alkoholerzeugnis (ab 1.1.2018)

Rz. 56 Das Branntweinmonopol ist mit Ablauf des 31.12.2017 aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben abgeschafft worden.[1] Ab 1.10.2013 entfiel für alle bis dahin monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Rund 550 landwirtschaftliche Brennereien, die noch über Bre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 65 Sachlich erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf die Lieferungen (und ihnen entsprechende unentgeltliche Wertabgaben) von Blindenwaren und Zusatzwaren [1] sowie auf die sonstigen Leistungen (und entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben), soweit bei ihrer Ausführung ausschließlich Blinde mitgewirkt haben.[2] Rz. 66 Blindenwaren [3] sind Waren, die in ihren wesentlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Der Gesetzeswortlaut "die Umsätze der Blinden" schränkt den Kreis der begünstigten Umsätze nicht näher ein. Die Steuerbefreiung erfasst (mit Ausnahme der in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG genannten Umsätze, Rz. 41ff.) alle Umsätze, also sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die diesen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben (z. B. die Entn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Steuerfrei sind nach der Vorschrift die Umsätze der Blinden. Unter die Vergünstigung fallen somit grundsätzlich Umsätze jeder Art, auch den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben. Die Steuerfreiheit ist auch nicht nach der Höhe der Entgelte begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, abgesehen von den Voraussetzungen hinsichtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.4 Freibetrag und Steuersatz

Rz. 315 Grundsätzlich erhöht der Veräußerungsgewinn aus § 17 EStG den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit das Einkommen, ein Veräußerungsverlust vermindert es. § 17 Abs. 3 EStG enthält jedoch einen Freibetrag. Rz. 316 Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG beträgt für die Veräußerung von 100 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft ab Vz 2004 9.060 EUR. Wird ein geringerer P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL .[1] Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze, die von Blinden oder Blindenwerkstätten bewirkt werden, wenn ihre Befreiung von der Steuer keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Der Begri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 63 Begünstigt sind die Inhaber der anerkannten Blindenwerkstätten und die anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten i. S. v. § 226 SGB IX . Nach § 226 SGB IX sind die §§ 223 und 224 SGB IX auch zugunsten von aufgrund des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG) v. 9.4.1965 [1] anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden. Dies stellt sicher, dass – auch nach Aufhebung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 61 Steuerfrei sind nach der Vorschrift im Gegensatz zu § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG nur bestimmte Umsätze bestimmter Unternehmer. Bei den Unternehmern darf es sich nur handeln um: nicht unter § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG fallende Inhaber anerkannter Blindenwerkstätten (also keine blinden Inhaber) oder anerkannte Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten. Rz. 62 Steuerfrei sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Blindheit

Rz. 26 Blind sind Personen ohne jedes Sehvermögen. Nach SGB XII § 72 (Blindenhilfe) stehen blinden Menschen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleich zu achtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.[1] Nach § 2 Abs. 4 Blindenwarenvertriebsgesetz [...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Ausschluss vom Arbeitnehmerstatus

Rz. 33 Nicht als Arbeitnehmer gelten der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, die minderjährigen Abkömmlinge, die Eltern des Blinden und die Lehrlinge (Auszubildenden).[1] Das gilt auch dann, wenn diese Personen im Betrieb des Blinden mitarbeiten und wie Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis stehen und für ihre Tätigkeit Arbeitslohn beziehen. Unerheblich ist, ob die ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11a EStG für Corona-Sonderzahlungen

Eine ersatzweise anstelle von Urlaubsgeld oder einer Bonuszahlung aus Gründen der Steueroptimierung steuerfrei erbrachte Corona-Sonderzahlung stellt jedenfalls dann keine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistung dar, wenn zeitgleich mit der als Corona-Sonderzahlung deklarierten Auszahlung ein Anspruch auf Urlaubsgeld bzw. eine Bonuszahlung begründet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 2.2 Optionsrecht

Im Hinblick darauf, dass Steuerbefreiungen bei der Umsatzsteuer regelmäßig zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, kann der Vermieter auch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG verzichten (sog. Option nach § 9 UStG). Eine Option ist allerdings nur möglich, wenn die Vermietungsleistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebsausgaben bei unter § 3 Nr. 72 EStG fallenden Photovoltaikanlagen

Bei einer unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG fallenden Photovoltaikanlage besteht kein generelles Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 3c EStG für nach dem 31.12.2021 abgeflossene Ausgaben, die wirtschaftlich den Jahren vor dem 1.1.2022 zuzuordnen sind. Nach Auffassung des FG Münster ist die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 72 S. 2 EStG nicht dahingehend auszulegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für die Vermietung und die Verpachtung von ganzen Grundstücken, sondern auch für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücksteilen.[1] Hierzu gehören insbesondere Gebäude und Gebäudeteile wie Stockwerke, Wohnungen und einzelne Räume.[2] Zu den nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nicht steuerbefreite inländische Kapitalgesellschaft i.S.d. § 9 Nr. 2a S. 1 GewStG

Bei der Anwendung von § 8 Nr. 5 i.V.m. § 9 Nr. 2a GewStG ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft" keine Unterscheidung dahingehend zu treffen, ob die Erträge der ausschüttenden Kapitalgesellschaft aus sachlichen oder persönlichen Gründen einer Steuerbefreiung unterlagen. Dividenden i.S.d. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.4 § 22 Nr. 5 S. 7–15 EStG

Rz. 203 Der Anbieter (§ 80 EStG) ist nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG verpflichtet, im Fall des erstmaligen Bezugs von Leistungen, im Fall der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs. 1 EStG sowie im Fall der Änderung der Leistungen dem Stpfl. nach Ablauf des Kj. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kj. zugeflossenen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 5 S. 1 b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.6 Kindererziehungsleistungen

Rz. 54 Leistungen für Kindererziehung, die nach dem SGB VI an Mütter der Geburtsjahrgänge vor dem 1.1.1921 gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 67 Buchst. c) EStG steuerfrei. Bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 erhöhen nach dem SGB VI anzurechnende Kindererziehungszeiten die Bemessungsgrundlage und wirken somit rentensteigernd. Derartige Rentenerhöhungen sind bis Vz 2004 mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Zweck und Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts

Rz. 1 Die Regelung des § 32b EStG [1] hängt im Prinzip eng mit dem Aufbau des Steuertarifs zusammen. Nach § 32a EStG beginnt der Steuertarif, nach dem unbesteuerten Grundfreibetrag, um dann progressiv bis zu dem Spitzensteuersatz anzusteigen.[2] Aktuell (Vz 2025) gilt für zu versteuernde Einkommen von 68.4811 EUR bis 277.825 EUR ein Steuersatz von 42 % unter Abzug eines Betra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 8. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums rückwirkend weg?

Im Einzelfall ist die vorübergehende unentgeltliche beziehungsweise gegen Erstattung von Nebenkosten erfolgende Aufnahme von Geflüchteten aus Billigkeitsgründen nicht schädlich für die Gewährung der Steuerbefreiung des Familienheims (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz), wenn der Steuerpflichtige in diesen Fällen die Wohnung teilweise we...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 2. Führt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der Steuerbefreiung?

Nach den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345), vom 11. November 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1529), vom 17. Oktober 2023 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1792) und vom 3. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1548) bleiben bei Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen Einnahmen aus der W...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 6. Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?

Es wird nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften (zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18, 23, 24 beziehungsweise 25 Umsatzsteuergesetz oder Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nummer 8 Umsatzsteuergesetz), die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (zum Beispiel Obdachlose) bereits Anwendung fin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zu den... / 4. Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe II.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zu den... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Sonstige

Änderungen des UStAE zum 31.12.2024: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF, Schr. v. 22.12.2023 (BMF v. 22.12.2023 – S 7015/22/10003 :001, BStBl. I 2023, 2248) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. Mit Schrei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer: Wird in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt unter den Voraussetzungen de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / c) Zumindest wenn "Leistungsempfänger nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt"

"Gefahr von Steuerverlusten": Die vorstehende generelle Frage schränkte der V. Senat in einer zweiten Vorlagefrage[16] dahingehend ein, dass er fragte, ob die Innenleistungen "jedenfalls dann" steuerbar seien, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, da dann die Gefahr von Steuerverlusten bestehe.[17] Systematische Folge der Or...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.56 Durchführung des Meldeverfahrens für Kleinunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet (Nr. 41a)

Rz. 66 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG reformiert und auf die Mitgliedstaaten ausgeweitet. § 19a UStG wurde ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2025 neu eingefügt und sieht ein besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat vor. Das BZSt erteilt für die Teilnahme an dem besonderen Meldeverfahr...mehr