Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobilitätsbudget / 2 Steuerliche Behandlung abhängig vom Verkehrsmittel

Entscheidet sich das Unternehmen für ein Mobilitätsbudget, kann der Arbeitnehmer im Rahmen der hierfür festgelegten betrieblichen Richtlinien selbst entscheiden, welches Verkehrsmittel er für welche Fahrten einsetzen möchte. Er hat die Auswahl zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln wie z. B. BahnCard, Jobticket, (Elektro-)Auto oder Dienstrad und weiteren Verkehrsmitteln (wie ...mehr

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Mobilitätsbudget / 1 Definition und steuerliche Abgrenzung

Steuerlich umfasst der Begriff "Mobilitätsbudget" Arbeitgeberleistungen in Form von geldwerten Vorteilen und pauschalen Zuschüssen, die Mitarbeiter für ihren Weg zum Arbeitgeber oder Privatfahrten mit den verschiedensten Verkehrsmitteln einsetzen können. Auch wenn es einer Legaldefinition für den Begriff fehlt, orientieren und beschränken sich die lohnsteuerlichen Regelungen...mehr

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Kaufkraftausgleich / 1 Zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit

Voraussetzung für die Zahlung eines steuerfreien Kaufkraftausgleichs durch den inländischen Arbeitgeber ist, dass der Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum im Ausland eingesetzt ist und dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Wege der Prognoseentscheidung wird eine Begrenzung der ausländischen Tätigkeit unterstellt, wenn eine Rückkehr des Arbeitnehmers ...mehr

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Kaufkraftausgleich / 3 Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft

Bei privaten Arbeitgebern bestimmt sich der Umfang der Steuerfreiheit des Kaufkraftausgleichs nach den Sätzen des Kaufkraftausgleichs im öffentlichen Dienst. Diese für die einzelnen Länder in Betracht kommenden Kaufkraftzuschläge und ihre jeweilige Geltungsdauer werden ca. vierteljährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.[1] Wird einem Arbeitnehmer von einem private...mehr

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Kaufkraftausgleich / 4 Kaufkraftzuschlag bestimmt sich nach Dienstort

Der Umfang der Steuerfreiheit bestimmt sich nach den Sätzen des Kaufkraftzuschlags zu den Auslandsdienstbezügen der Bundesbeamten. Übersichten und Änderungen zu den für die einzelnen Länder geltenden Kaufkraftzuschlägen werden jeweils im Bundessteuerblatt Teil I bekannt gemacht.[1] Maßgebender Dienstort Die Zuschlagssätze beziehen sich jeweils auf den Auslandsdienstort einer V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Berichtigungspflicht

Rz. 5 Gem. § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind Stpfl. unter den näheren Voraussetzungen dieser Vorschrift verpflichtet, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Erklärung anzuzeigen und diese zu berichtigen. Diese Verpflichtung besteht nach wohl h.A. nicht nur für Steuererklärungen[1], sondern auch für Anzeigen i. S. d. § 30 ErbStG.[2] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Überprüfung der Steuererklärung; Berichtigungspflicht

Rz. 8 Die Steuererklärungsvordrucke verlangen die Erklärung, dass die Angabe nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurde.[1] Nach AEAO zu § 88 Nr. 2 (m. w. N.) sind die Finanzämter nicht verpflichtet, den Sachverhalt auf alle möglichen Fallgestaltungen zu durchforschen. Für den Regelfall soll davon ausgegangen werden, dass die Angaben des Stpfl. vollständig und richtig sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 18 Neu gefasst wurde § 4 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2 und 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre sowie um steuerwirksame Abzüg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Steuerbefreiung des Vorerwerbs

Rz. 69 [Autor/Stand] Hinsichtlich etwaiger Steuerbefreiungen auf den Vorerwerb differenziert der BFH in seiner älteren Rechtsprechung zwischen qualitativen Steuerbefreiungen, die wertunabhängig wegen des besonderen Charakters des Erwerbs gewährt werden, und quantitativen Steuerbefreiungen, die Erwerbe pauschal bis zu einer betragsmäßig bestimmten Höhe freistellen.[2] Diese D...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerbefreiung für Familienheime

Rz. 71 Familienheime i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG sind im Inland oder im EU-Ausland belegene und bebaute Grundstücke, soweit darauf eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[81] Dabei kommen neben Einfamilienhäusern ebenso Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftsgebäuden oder auf gemischt bebauten Grundstücken in...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Steuerbefreiung bei Unkenntnis des Liefers über tatsächlichen Ort des Gelangens der Ware

Leitsatz Sachverhalt C-602/24 (W.). Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Voraussetzungen der Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen mit Bezug auf Buch- und Belegnachweise in einem Fall, in dem die Lieferungen irrtümlich nicht als Ausfuhrlieferungen, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt wurden. Der Lieferer war davon ausgegangen, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt sei, der Erwerber hatte die Ware tatsächlich aber in das Drittlandsgebie...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / 2. Nutzung der Steuerbefreiung des Familienheims

Rz. 38 Bereits in Rdn 17 wurde darauf hingewiesen, dass das sog. Familienheim, also die selbst genutzte Immobilie, vom überlebenden Ehegatten steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG geerbt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass der überlebende Ehegatte noch zehn Jahre nach dem Tod des Erstversterbenden im Familienheim wohnen bleiben muss, damit die zunäc...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Weitere Steuerbefreiungen

Rz. 77 Darüber hinaus können gem. § 13 ErbStG u.a. steuerfrei erworben werden: aa) Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke für Erwerber der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 41.000 EUR nicht übersteigt Rz. 78 Zum Hausrat i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gehört die gesamte Wohnungseinrichtung inklusive sämtlicher Haushaltsgegenstände, unter denen die Gegenstände de...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 4. Sachliche Steuerbefreiungen

Rz. 70 Das ErbStG sieht neben den persönlichen Steuerbefreiungen eine Reihe von sachlichen Steuerbefreiungen vor, etwa in den §§ 5, 13, 13a, 13b, 13c, 16, 17 und 18 ErbStG. Es soll hier lediglich auf die praxisrelevantesten Konstellationen eingegangen werden (die Betriebsvermögensbegünstigungen sind unter Rdn 186 ff. behandelt): a) Steuerbefreiung für Familienheime Rz. 71 Fami...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Zuwendungen unter Lebenden

Rz. 81 Eine Steuerbefreiung für freigebige Zuwendungen unter Lebenden gilt für Gelegenheitsgeschenke i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, die nach den Vermögensverhältnissen des Schenkers, dem Verwandtschaftsgrad und den sozialen Verhältnissen üblicherweise zu besonderen persönlichen Ereignissen gemacht werden (bspw. Taufe, Konfirmation, Hochzeit, Geburtstag).[96] Ist ein Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26b EStG begünstigte Tätigkeiten

Tz. 18 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag kann nach § 3 Nr. 26a Satz 2 EStG (Anhang 10) nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Anhang 10) – Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen – gewährt wird, eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) – sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für Vereine und andere Körperschaften bestehen insbesondere folgende praxisrelevante steuerrechtliche Anzeigepflichten: Eine faktische (nicht formalrechtliche) Anzeigeverpflichtung ergibt sich bei Gründung des Vereins/der Körperschaft aus § 60 a AO (Anhang 1b): Die formellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung (wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Form und Inhalt

Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Gemeinnütziger eingetragener Verein als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 48 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Formwechsel ist auch für den gemeinnützigen e. V. möglich; dabei kann der Verein die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft erlangen (s. § 272 Abs. 1 UmwG). Aber: Der Formwechsel ist nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rück...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützige Genossenschaft als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 47 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für eine gemeinnützige Genossenschaft ist gem. § 258 Abs. 1 UmwG der Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) möglich. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden Wegfall der Steuerbefreiung führen (s. Tz. 43). Der Fomwechsel in eine GmbH oder AG würde zur Beibehaltung der bisherigen Steuerbefreiung führen, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) kann bereits in vollem Umfang beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dabei hat die Körperschaft oder Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 5) die Wahl, ob zunächst alle Zahlungen an den Steuerpflichtigen bis zu einer Höhe von 840 EUR steuerfrei behandelt werden oder ob vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 12 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei der Übernehmerin ist – ggf. zusätzlich zu u. U. notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung – zu prüfen, ob aufgrund der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s. § 2 Nr. 1 UmwG) werden derartige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 33 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung von gemeinnützigen e. V. wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Praxisprobleme auf. Praxisproblem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim e. V. bereits aufgrund des § 99 Abs. 1 UmwG stellende – Frage, ob die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nebenberuflichkeit

Tz. 9 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nebenberuflich i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist eine Tätigkeit, die nicht hauptsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird; unerheblich ist hingegen, ob die Tätigkeit tatsächlich dem Bestreiten des Lebensunterhalts dient. Tz. 10 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie bezogen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs. 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Es ergeben sich nachstehende Rechtsfolgen: § 20 Abs. 2 und 3 UmwStG regeln die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit dem Buchwert, mit dem gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten (s. § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 UmwStG). Dieses Bewertungswahlrecht der Übernehmerin...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835 a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einna...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Pflichtteil

Rz. 33 In Bezug auf Pflichtteilsansprüche folgt das Steuerrecht nicht dem zivilrechtlichen Anfallprinzip, sondern stellt für die Entstehung der Steuerschuld darauf ab, dass der Pflichtteilsanspruch (§§ 2303 ff. BGB) geltend gemacht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) ErbStG). Erst dann gilt dieser gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Für die Geltendmachung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aquarienvereine

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Aquarienvereine sind steuerbegünstigt, wenn die Vereine in gewissem Umfang den Tierschutz fördern (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, Anhang 1 b). Im Sinne von Abschn. 4.20.4 Abs. 1 Satz 1 UStAE sind Aquarien und Terrarien zoologische Gärten. Somit kommt für Zwecke der Umsatzsteuer für Aquarienvereine die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (s. A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 25 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 1 S 1 EStG regelt (wie auch schon § 50d Abs 1 S 1 EStG aF), dass bei Einkünften, die dem Steuerabzug v KapErtr (§§ 43 ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG iVm § 73e EStDV unterliegen, der Steuereinbehalt nach innerstaatlichem Recht vorzunehmen ist, ohne Rücksicht darauf, dass aufgrund abkommensrechtlicher Vereinbarungen od...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Gütertrennung

Rz. 127 Wird ehevertraglich der Güterstand der Gütertrennung i.S.d. § 1414 BGB vereinbart, bestehen zwischen den Eheleuten keinerlei güterrechtliche Beziehungen. Beide Vermögensmassen werden jeweils isoliert betrachtet und bleiben vollumfänglich getrennt.[130] Ausgleichszahlungen zwischen den Eheleuten finden auch bei Beendigung des gewählten Güterstands nicht statt. Jeder E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zu DBA-Regelungen/EU-Recht

Rn. 26 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Geltendmachung von abkommensrechtlichen Quellensteuervergünstigungen in zwei Stufen (zunächst Steuerabzug, dann Erstattung) ist in vielen DBA ausdrücklich zugelassen oder im gegenseitigen Einvernehmen regelbar (vgl Art 10, 11 OECD-MA sowie die Übersicht bei Lohbeck in Vogel/Lehner, DBA, Vor Art 10–12 Rz 59 (7. Aufl 2021)). In den Fällen ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Andere bewegliche körperliche Gegenstände im Wert von bis zu 12.000 EUR

Rz. 79 Die steuerliche Befreiung nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b (Steuerklasse I) und Buchst. c ErbStG zugunsten von Personen aller Steuerklassen gilt für alle beweglichen Sachen i.S.d. § 90 BGB, auch wenn diese keinen Hausrat i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG darstellen.[94] Ausgenommen sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jedoch Zahlungsmittel, Wertpapiere...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / (1) Erbrechtliche Lösung

Rz. 112 Die Finanzverwaltung (R E 5.1 Abs. 1 ErbStR 2019) hält hierzu und mit Blick auf die Begünstigung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG fest: Kommt es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur erbrechtlichen Abwicklung, weil die Eheleute bis zum Tod eines Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und der überlebende Ehegatte das Vermögen des verstorbenen Ehegatten ga...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 1. Erbschaftsteuer

Rz. 14 Nichteheliche Lebenspartner werden nach dem ErbStG grundsätzlich – auch nach langjährigem Zusammenleben[15] – behandelt wie fremde Dritte. Sie unterliegen nach § 15 Abs. 1 ErbStG bei Zuwendungen zu Lebzeiten und von Todes wegen der Steuerklasse III und haben einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 20.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG). Der für sie geltende Steuersat...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke für Erwerber der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 41.000 EUR nicht übersteigt

Rz. 78 Zum Hausrat i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gehört die gesamte Wohnungseinrichtung inklusive sämtlicher Haushaltsgegenstände, unter denen die Gegenstände des privaten Wohnumfelds verstanden werden.[90] Umfasst sind bspw. Gegenstände der Unterhaltung und Bildung, Fernsehgeräte und Spielkonsolen, Bücher oder Musikinstrumente. Nicht umfasst sind Kunstgegenständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Formwechsel in eine AG oder eine Genossenschaft

Tz. 44 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Formwechsel einer gGmbH in eine AG oder eine Genossenschaft führt m. E. dazu, dass ihre bisherige Steuerbefreiung, da sie in der neuen Rechtsform weiterbesteht (s. § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG), grds. fortgilt (Wahrung der Identität des Rechtsträgers; s. Meister/Klöcker, in Kallmeyer, § 190 UmwG Rn. 6; S/H, Rn. 2 zu § 202 UmwG und s. UmwSt-Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei rechtsfähigen Stiftungen

Rz. 283 [Autor/Stand] Diese Erstausstattung (Dotation) einer rechtsfähigen Stiftung unterliegt der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Erfasst wird der Vermögensübergang als Erwerb vom Erblasser bei letztwillig angeordneter Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff.) und als fiktive Schenkung des Stifters bei lebzeitigem Stiftungsgeschäft nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Sat...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 114 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein sog. Pflegevergütungsvermächtnis im Testament angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann diese direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, so kann e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 35 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Soweit ein Verein zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliedsbeiträge erhebt, die dazu bestimmt sind, ihr die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fehlt es grundsätzlich an einem Leistungsaustausch. Erbringt die Vereinigung dagegen Leistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 50d Abs 14 S 1 EStG – Entlastungsausschluss bei Gewinnausschüttungen

Rn. 269 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 14 S 1 EStG erfasst KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG, mithin Dividenden, sonstige Bezüge aus Anteilen an einer optierenden PersGes sowie Erlöse aus deren Liquidation. Für diese wäre die optierende PersGes nach deutscher Wertung berechtigt, eine Reduzierung des Quellensteuerabzugs nach Art 10 Abs 2 S 1 Buchst a und b OECD-MA ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geld

Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Unter einer Einnahme in Geld iSd § 8 Abs 1 EStG ist nicht nur das im Inland gültige gesetzliche Zahlungsmittel zu verstehen, sondern jedenfalls auch Zahlungen in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung, BFH v 27.10.2004, VI R 29/02, BStBl II 2005, 135; BFH v 11.11.2010, VI R 21/09, BStBl II 2011, 383...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Liegt ein Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber grundsätzlich (wenn keine Steuerfreiheit vorliegt, siehe dazu Rz. 2) die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein werden die echten Mitgliedsbeiträge seinem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Unabhängig von der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge überhaupt einer steuerpflichtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist der ideelle Bereich eines steuerbegünstigten Vereins nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rn. 142 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 8 EStG voraus, dass Einkünfte eines unbeschränkt StPfl aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) nach einem DBA von der inländischen Besteuerung auszunehmen sind. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Vorliegen einer unbeschränkten StPfl (§ 1 Abs 1 und 2 EStG; keine Anwendung für fiktive unbeschränkte StPfl nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Austritt aus einer Kapitalgesellschaft (Satz 1 Alt. 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Nur Anteile an Gesamthandsgesellschaften können per Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergehen, Anteile an Kapitalgesellschaften hingegen nicht;[2] eine § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechende Regelung gibt es nicht. Als Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG verkörpern sie gegenständlich die Beteiligungen der einzelnen Gesellscha...mehr