Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Portugal / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Island / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto. aufzubewahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Portugal / 1.4.1 Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 1.4.1 Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kosovo besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 1.4.1 Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Norwegen / 1.4.1 Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Island / 1.4.1 Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Republik Moldau / 1.4.1 Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.4.1 Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 1.4.1 Tätigkeit in Montenegro für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 1.4.1 Tätigkeit in der Türkei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Türkei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Türkei besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 1.4.1 Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 1.4.1 Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bosnien und Herzegowina besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1.4.1 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Liechtenstein / 1.4.1 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 1.4.1 Tätigkeit in Nordmazedonien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Nordmazedonien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Nordmazedonien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.8 Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag anzugeben. Bei Kleinbetragsrechnungen reicht hingegen die Angabe des Bruttobetrags und des Steuersatzes aus. Bei der Abrechnung über umsatzsteuerfreie Leistungen ist in der Rechnung auf die Steuerbefreiung hinzuweisen. Dabei müssen nicht die entsprechende...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4 Erforderliche Rechnungsangaben

Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen insbesondere folgende Pflichtangab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher (zunächst) abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wirkungsweise des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 5 Für die Höhe der Endbelastung einer Ware oder sonstigen Leistung mit USt ist allein die Höhe des Steuersatzes auf der Endstufe maßgebend (§ 12 UStG Rz. 8). Deshalb wirkt sich eine Steuerermäßigung auch stets nur bei solchen Endstufenumsätzen aus, d. h. bei Umsätzen an Leistungsempfänger, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rz. 6 Bei Umsätzen, die dem ermäßigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.7 Nettoentgelt sowie im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen

In der Rechnung ist zwingend das Entgelt anzugeben. Das umsatzsteuerliche Entgelt umfasst die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer. Entgelt ist also alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder einem Dritten für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 UStG

Rz. 1 Obwohl nach dem Unionsrecht zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze zulässig wären (§ 12 UStG Rz. 98), gab es in Deutschland seit Einführung der MwSt zum 1.1.1968 bis zum 31.12.2022 neben dem allgemeinen Steuersatz[1] nur einen ermäßigten Steuersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Vorschrift ist aufgrund von Anhebungen (Erhöhungen) des ermäß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.3 Bürokratieabbau

Rz. 65 Die Inanspruchnahme der sog. Länderöffnungsklausel im Bereich der sog. Grundsteuer B (Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens) wurde von den abweichenden Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen auch mit der Reduzierung des Aufwands gegenüber den bundesgesetzlichen Regelungen begründet.[1] Bei einem Abgleich der erforder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Forderungen nach Steuerermäßigungen für umweltfreundliche Produkte und (gesunde) Lebensmittel

Rz. 23a Als Konkretisierung des von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am 11.12.2019 erklärten "Green Deal", der insbesondere für die Wirtschaft eine nachhaltige Wachstumsstrategie skizziert, hat die EU-Kommission am 20.5.2020 ihre Strategie für gesündere und nachhaltigere Lebensmittel unter dem Titel "Vom Hof auf den Tisch (From Farm to Fork)" veröffentlicht. Hierzu em...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 96 Abs. 1 S. 1 FGO: Würdigung des protokollierten Vorbringens des Klägers

Der Kläger, ein nicht eingetragener Verein, wollte u.a. Motorradfahrer als Ersthelfer und zur Unfallprävention einsetzen. Hierzu wollte er auch Fahrtraining anbieten. Das FA vertrat die Ansicht, dass der Kläger seine satzungsmäßigen Zwecke nicht verwirkliche und versagte die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft. Das FG wies die dagegen gerichtete Klage u.a. deshalb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / e) Wohnungen

Rz. 41 Soweit Betriebswohnungen oder der Wohnteil, bestehend aus der Betriebswohnung oder dem Altenteilerhaus, mitübertragen werden, sieht § 167 BewG vor, dass diese Gebäude nach den üblichen Regeln für das Grundvermögen bewertet werden. Für die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten gibt es einen Wertabschlag von 15 %, zudem ist für die den Wohngebäuden zuzuordnende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / A. Einführung: Steuerliche Grundlagen

Rz. 1 Die unentgeltliche Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist aus steuerlicher Sicht sowohl unter einkommensteuerlichen als auch unter schenkungsteuerlichen Aspekten besonders zu prüfen. Bei der Einkommensteuer steht dabei im Vordergrund, den Betrieb nicht zu zerschlagen und ungewollt erhebliche stille Reserven, also die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.3 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – alte EU-Mitgliedstaaten

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.4 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien)

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.5 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Besondere Steuersatzregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Leistungen infolge der Covid-19-Pandemie temporäre Steuersatzermäßigungen eingeführt: Belgien In der Zeit v. 4.5.2020 bis 31.12.2022 (vorher bis 30.6.2022) gilt der ermäßigte Steuersatz von 6% (anstelle von 21 %) für Inlandslieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte Gesichtsmasken, die unter die fo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Belgien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Zur Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen an die Steuerpflichtigen sieht das belgische Mehrwertsteuergesetz vier Sonderregelungen vor: (1) Pauschalregelung: Ermittlung des steuerpflichtigen Umsatzes insbesondere aufgrund der Einkäufe, ohne dass die Betreffenden ihre Einnahmen Tag für Tag auflisten und ein jährliches Lagerbestandsverzeichnis erstellen müssen. (2) Steuerbef...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 11 Ausfuhrfreigrenzen im so genannten nichtkommerziellen Reiseverkehr in den EU-Mitgliedstaaten

Nach Artikel 147 Abs. 1 MwStSystRL gilt die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im so genannten nichtkommerziellen Reiseverkehr nur, wenn der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Mehrwertsteuer den Gegenwert von 175 EUR in Landeswährung übersteigt. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch Lieferungen mit niedrigeren Gesamtwerten befreien bzw. die Befreiung unabhängig von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Spanien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Steuerzeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Monatliche Voranmeldungen sind von Unternehmern abzugeben, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von mehr als 6.010.121 EUR hatten; zur Rückforderung von am Ende des jeweiligen Steuerzeitraums sich ergebenden Steuerguthaben (Vorsteuerüberhänge) berechtigt sind. Bisher waren die Mehrwertsteuererklärungen nach d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Polen / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MwSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Befindet sich der feste Wohnsitz, der Geschäftssitz oder der Ort, an dem die Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird, auf dem Staatsgebiet der Republik Polen, ist grundsätzlich der Leiter des für den Ort der steuerpflichtigen Tätigkeiten zuständigen Finanzsamts die zuständige Steuerbehörde. Bei ausländischen Unternehmern ohne festen Wohnsitz, ohne Geschäftssitz oder ohne einen fes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Ungarn / 10.1 Kleinunternehmer

Die Steuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung) bedeutet, von einigen Ausnahmen abgesehen, dass die Betreffenden von der Pflicht zur Aufzeichnung, Veranlagung, Erklärung und Abführung der Steuer befreit sind. Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig. Voraussetzungen: Die Gesamteinkünfte des Steuerpflichtigen aus der Lieferung von Gegenständen bzw. der Erbringung von Dienstleistung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.14 Geänderte Steuersatzbestimmungen in den EU-Mitgliedstaaten auf Basis der durch die RL (EU) 2022/542 geänderten MwStSystRL ab 1.6.2024

Belgien Der bisher nur vorübergehend (von 2021 bis 31.12.2023) geltende Steuersatz von 6 % für den Abriss und Wiederaufbau von Privatwohnungen gilt einstweilen bis 31.12.2025. Die Steuersatzermäßigung soll nur für Privatpersonen gelten, die ein neues Haus bauen, nachdem sie das alte abgerissen haben. Immobilienentwickler, die nach dem Abriss der alten Wohnungen neue Privatwoh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 14 Temporäre Steuersatzsenkungen wegen gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise

Belgien In der Zeit v. 1.3.2022 bis 31.03.2023 (vorher: 31.12.2022) gilt statt des Normalsteuersatzes der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Lieferungen von Strom auf Basis von Privatkundenverträgen, d. h. Verträgen, für die keine Betriebsnummer von den Kunden oder einzelnen Benutzern mitgeteilt wurde (geplant ist eine Verlängerung dieser Maßnahme bis 31.3.2023). Außerdem gilt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbetriebsstätten in ... / 2.3.1 Steuerrechtliche Pflichten in Deutschland

Rz. 12 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt dem Wohnsitzstaatsprinzip folgend in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen (Universalitätsprinzip). Diese basiert – je nach Rechtsform – auf § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG im Fall des Einzelunternehmens und der Personenhandelsgesellschaft und gilt für die natürlichen Personen des Einzelunternehmens und der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schärfung der Reichweite der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften (Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 29 UStG) (USTB 2026, Heft 3, S. 88)

RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Der EuGH hat am 22.1.2026 erneut ein Urteil zur Steuerbefreiung von Kostenteilungsgemeinschaften nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL gesprochen (EuGH v. 22.1.2026 – C-379/24 und C-380/24 – Agrupació de Neteja Sanitaria und Educat Serveis Auxiliars, UR 2026, 134). Die Steuerbefreiung, die nach einem zwischenzeitlichen Hype schon als nahezu o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schärfung der Reichweite de... / III. Fazit

Es scheint, als könnte die Steuerbefreiung für Kostengemeinschaften für einige Einrichtungen doch noch zum Mittel für eine Verringerung der direkten Mehrwertsteuerbelastung werden. Die durch die restriktive Lesart der Finanzverwaltung getrübte Euphorie, wird zumindest zum Teil wiederbelebt. Betroffene sollten ggf. neu entstandenes Gestaltungspotential prüfen. Bereits existen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schärfung der Reichweite de... / 1. Unhaltbarkeit des bisher strengen Narratives von Finanzverwaltung und nationalem Gesetzgeber zur "Unmittelbarkeit"

Steuerbefreiung für allgemeine (Verwaltungs)Leistungen: Die viele Jahre herrschende Sichtweise des deutschen Gesetzgebers sowie der Finanzverwaltung, wonach die Übernahme von allgemeinen (Verwaltungs)Leistungen (z.B. Buchführung, Rechtsberatung oder die Tätigkeit einer ärztlichen Verrechnungsstelle) nicht von der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaft umfasst sein so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schärfung der Reichweite de... / 2. Erfordernis der Einzelfallprüfung beim Ausschlusskriterium der "fehlenden Wettbewerbsverzerrung"

Pauschale Annahme einer Wettbewerbsverzerrung ist unzulässig: Neben dem Kriterium der Unmittelbarkeit hatte der EuGH auch Gelegenheit zum die Steuerbefreiung ausschließenden Kriterium der Wettbewerbsverzerrungen Stellung zu nehmen. Der EuGH hat bestätigt, dass die pauschale, schablonenhafte Annahme einer Wettbewerbsverzerrung nicht zulässig ist. Die Finanzverwaltung ist viel...mehr