Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Leitsatz Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb, Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 1 Die geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG geht auf das Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 – v. 5.12.2024[1] zurück. Hierdurch wurden die Einschränkungen der Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (einschließlich Sammlerbriefmarken), die der Gesetzgeber mWv 1.1.2014 eingeführt hatte (Rz. 1a), mWv 1.1.2025 wieder rückgängig gemacht. Dies geschah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Anwendung des alphabetischen Warenverzeichnisses

Rz. 839 Das nachfolgende alphabetische Warenverzeichnis soll die Antwort auf die Frage erleichtern, ob ein bestimmter Gegenstand dem ermäßigten Steuersatz (= begünstigt) oder dem allgemeinen Steuersatz (= nicht begünstigt) unterliegt. Die Übersicht umfasst die begünstigten Waren sowie diejenigen nicht begünstigten Waren, bei denen die Anwendbarkeit der Steuerermäßigung zweif...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wurde u. a. ein Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.3 Allgemeines

Rz. 732 Unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Körperersatzstücke, orthopädischen Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen für Menschen. Zunächst ist jedoch zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung in Betracht kommt. Die Lieferungen von Körperersatzstücken und ortho...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt

Leitsatz Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 14 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 19 UStG a.F., Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 4 Kraftfahrzeugsteuer: Begünstigungen und Steuerbefreiungen

Im Lichte der Erkenntnis, dass Mobilität ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens in Deutschland und dass der Verkehr nach Energieerzeugung und Industrie der drittgrößte Verursacher sog. Treibhausgase ist, hat der Gesetzgeber auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KrafStG) wesentlich reformiert.[1] Mit dieser Reform des KraftStG hat der Gesetzgeber insbesondere die folgende...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 1.3.2 Erneuerung eines asbesthaltigen Daches und Einbau einer Photovoltaikanlage

Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses zu unternehmerischen Zwecken unterhält der Steuerpflichtige einen Gewerbebetrieb,[1] sofern nicht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG zum Tragen kommt.[2] Kosten, die beim Einbau einer solchen Anlage für die Erneuerung der vorhandenen asbesthaltigen Dacheindeckung entst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 3.3 Lösung

E, die Investoren wie auch die gegründete GmbH sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführen. Der Verkauf der errichteten Ferienhäuser an die Investoren ist eine steuerbare Lieferung, da an einem Gegenstand Verfügungsmacht verschafft wird.[1] Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Lieferungen und sonstigen Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lief...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 4.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Bei der Vermietung des Hausboots handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, da keine Lieferung vorliegt. Bei der Vermietung handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH[1] um eine Vermietung eines Grundstücks...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 2.3 Lösung

M und auch der Architekt sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind.[1] Sie handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Dass der Architekt aus Dänemark stammt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung grundsätzlich ohne Bedeutung. M erhält für sein Unternehmen 2 verschiedene Leistungen, die separat zu beurteilen sind, eine ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Teileigentum: U... / 1 Leitsatz

Legt der zum Vorsteuerabzug berechtigte Wohnungseigentümer der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter umlagefähige Kosten zugrunde, die in der Jahresabrechnung enthalten sind, muss er diese nicht von der in den Kosten enthaltenen Umsatzsteuer befreien, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG verzichtet hat.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 4.1 Sachverhalt

Erbe E hat von seinem Erbonkel ein Hausboot geerbt, das fest mit dem Ufer und einer Steganlage verbunden an einem Seitenarm der Alster in Hamburg befestigt ist. Das Hausboot ist an die lokalen Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom) angeschlossen. Da E selbst nicht in das Hausboot einziehen möchte, vermietet er es an den selbstständigen Rechtsanwalt R, der auf dem Haus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zusammenfassende Meldung: E... / Zusammenfassung

Die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) ist ein wesentlicher Baustein im innergemeinschaftlichen Kontrollsystem der Europäischen Union. Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausführen, als zweiter Unternehmer an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder bestimmte sonstige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.1 Übertragungsgewinn: Gewerbesteuerpflicht

Der Übertragungsgewinn, der durch den Ansatz von Zwischenwerten oder gemeinen Werten zustande kommt, unterliegt nach § 18 Abs. 1 UmwStG der Gewerbesteuer.[1] Soweit der Übertragungsgewinn durch Aufdeckung von stillen Reserven aus Anteilen i. S. des § 8b Abs. 2 KStG entfällt, ist die Steuerbefreiung nach § 7 Satz 4 GewStG zu beachten.[2] Dieser Teil des Veräußerungsgewinn ist ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Teileigentum: U... / 3 Das Problem

Nach seinem Mietvertrag hat Gewerberaummieter K auf die Nebenkosten die "jeweils gültige Mehrwertsteuer von derzeit 19 %" zu entrichten. Vermieter B, ein Teileigentümer, hat gem. § 9 Abs. 1 und 2 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG verzichtet. K ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mit seiner Betriebskostenabrechnung vom 8.12.2019 rechnet B gegenüber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.1 Versteuerung der Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen (ohne den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i. S. des § 27 KStG) werden nach § 7 UmwStG als Kapitalertrag besteuert: Abbildung 6 Für natürliche Personen als Anteilseigner führt dies nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren (mit 60 %), wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören. Soweit die Anteile zum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.5 Schenkungsteuer bei der vorweggenommenen Erbfolge

Sollen Anteile an einer hochrentierlichen Kapitalgesellschaft auf Kinder übergehen, so ist der gemeine Wert der Anteile bei der Schenkungsteuer Bemessungsgrundlage. Der gemeine Wert ist z. B. nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren der §§ 199 ff. BewG oder nach dem IDW S 1 zu ermitteln, sofern nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG eine Ableitung des gemeinen Werts aus Verkä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.3.2 Kapitalerträge i. S. des § 7 UmwStG sind ggf. gewerbesteuerpflichtig, falls die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten wurde

Werden die Gesellschaftsanteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft vom Anteilseigner in einem Betriebsvermögen gehalten, liegt eine Beteiligung i. S. des § 5 Abs. 3 UmwStG vor. Damit sind die Kapitalerträge i. S. des § 7 UmwStG grundsätzlich der Gewerbesteuer zu unterwerfen, denn § 18 Abs. 2 Satz 2 UmwStG greift in diesen Fällen nicht. Es ist zu unterscheiden ob die Vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 5.3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sind. D...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
EUSt-Befreiung bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 143 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL und Art. 1 RL 2006/79 bezüglich der EUSt-Befreiung bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern. Die Klägerin (K, eine polnische Gesellschaft) hatte bei der PL-Finanzbehörde einen Antrag auf schriftliche Auslegung von Vorschriften des Mehrwertsteuerrechts gestellt. Bei der Darstellung des Sachverhalts und des künftigen Gesch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 5.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Seine unternehmerische Betätigung erfasst die Vermietung, unerheblich ist dabei, ob die Vermietung steuerpflichtig oder steuerfrei ausgeführt wird. Da der Umsatz aus der – durch offensichtlich zutreffende Option nach § 9 UStG – steuerpflichtigen Gewe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 4.3 Lösung

H ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Kunden ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. H führt gegenüber seinen Kunden Leistungen aus, die als Gebäudereinigungsleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG anzusehen sind. Nach § 13b A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A war bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Die Unternehmer S und D führen gegenüber B Bauleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aus, da sie sonstige Leistungen bzw. Werklieferungen an Gebäuden ausführen. B ist ein Leistung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Auftraggebern ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. Durch die seit 2024 ausgeführten Reparaturarbeiten hat B den Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung erweitert. In 2024 war B noch nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 4.3 Lösung

Sowohl M als auch U sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die jeweils im Rahmen ihres Unternehmens tätig werden. Da der jeweiligen Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht, handelt es sich auch jeweils um einen entgeltlichen Vorgang (Leistungsaustausch). Da zumindest U mit seiner Beratungsleistung eine sonstige Leistung ausführt, handelt es sich um einen tauschähnlichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 6.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Allerdings wird R hier nicht im Rahmen seines Unternehmens tätig, da er die Musik ausschließlich für private Zwecke verwenden möchte. Der amerikanische Anbieter führt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG aus, da er dem R gegenüber eine Leistung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.3 Haftungsfallen

Bei Erbauseinandersetzungen sind bei der Erbschaftsteuer vor allem die Regeln zu Steuerbefreiungen für begünstigtes Vermögen zu beachten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 3 und 4 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 3 und 4 ErbStG, § 13a i. V. m. § 13b ErbStG sowie § 13d Abs. 2 Satz 2 und 3 ErbStG).[1] Bei Abfassung der Erbschaftsteuererklärung sollte der Steuerberater zu jedem Punkt Stell...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Der Kläger war Alleingesellschafter einer grundbesitzenden GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.6.2016 übertrug er einen Geschäftsanteil von ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz 1. Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers führt, wieder nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Weitere persönliche Steuerbefreiungen

Rz. 14e Weitere personenbezogene Freibeträge sind geregelt in § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG für die Ermittlung der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, in § 13 Abs. 1 Nrn. 15, 16a und 18 ErbStG; hier ist für Erwerbe bestimmter Rechtssubjekte allein aufgrund persönlicher Spezifika eine unbegrenzte Freistellung vorgesehen und in § 17 ErbStG in Form einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Einschränkung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG durch § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 14a Die Norm hat insbesondere auch für Pensionäre und Rentner mit Inlandsvermögen, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, praktische Bedeutung. In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), mit Steuerentstehung nach dem 24.6.2017, wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Tarifbegrenzung gilt aufgrund des Gesetzeswortlauts nur für den Erwerb von einer "natürlichen Person".[1] Die Person des Schenkers ist dagegen nicht auf natürliche Person beschränkt; Schenker kann somit jeder sein. Rz. 14 Der Begriff der natürlichen Person umfasst – im Unterschied zu den juristischen Personen – alle Menschen (einschl. des nasciturus, § 1923 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags (§ 19a Abs. 3 und 4 ErbStG)

Rz. 55 Die Tarifbegrenzung erfolgt durch den Abzug eines Entlastungsbetrags von der Steuer nach dem allgemeinen Steuertarif in Steuerklasse II oder III. Die Berechnung erfolgt dabei vereinfacht wie folgt (s. im Einzelnen R E 19a.2 ErbStR 2019 mit einem Rechenbeispiel in H E 19a.2 ErbStR 2019 [1]). Rz. 56 In einem 1. Schritt ist die Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse II...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 ErbStG bestimmt die auf den jeweiligen Erwerb anzuwendenden Steuersätze und ist damit die zentrale Tarifnorm des ErbStG. Es handelt sich um einen einheitlichen Steuertarif, d. h. er gilt über alle Vermögensarten, für Fälle der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht und für Schenkungen, genauso wie für Erwerbe von Todes wegen. § 19 ErbStG stellt somit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerbefreiung und Rechtsfolgen

Rz. 18 Liegen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG vor, sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen steuerfrei. Der Stpfl. selbst hat diesbezüglich kein Wahlrecht; auch bei negativen Einkünften kann nicht auf die Steuerfreiheit verzichtet werden.[1] Rz. 19 Wurde die Photovoltaikanlage schon vor dem 1.1.2022 betrieben und ha...mehr