Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderzahlung

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Gratifikation: Anspruch / 7.3 Sonderzahlungen mit Mischcharakter

Bei Sonderzahlungen mit Mischcharakter soll sowohl die Leistung, als auch die Betriebstreue honoriert werden. In diesen Fällen entsteht der Anspruch auf die Sonderzahlung auch dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist.[1] Insoweit kann hilfreich sein, eine wirksame Kürzungsvereinbarung i. S. d. § 4a EFZG zu treffen. Praxis-Tipp § 4a EFZG beachten Eine Kürzung nach...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8.4 Sonderfall: Sonderzahlungen und Mutterschutz

Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen des § 3 MuSchG (hier ruht das Arbeitsverhältnis nicht, es wird nur modifiziert) sind nicht zu berücksichtigen. Das Diskriminierungsverbot untersagt es, dass ein Arbeitgeber Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation anteilig leistungsmindernd berücksichtigt.[1]mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.3 Gratifikationen von einem Monatsgehalt und darüber

Weitere Betriebstreue lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur durch höhere Gratifikationen erzielen. Maßstab ist dabei für das Bundesarbeitsgericht das Monatsgehalt, wobei es auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Monatsgehalts für den Monat der Sonderzahlung und nicht etwa die im Jahr durchschnittlich erzielte Monatsvergütung ankommt. Erreicht di...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 1 Überblick

Gratifikationen werden häufig mit einer Rückzahlungspflicht für den Fall gekoppelt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft vorzeitig ausscheidet. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber grundsätzlich Sonderzahlungen arbeitsvertraglich mit Bindungsklauseln versehen, solange die Zahlungen nicht ausschließlich Gegenleis...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage

Ein vom Arbeitgeber ungewollter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung einer Gratifikation/Sonderzahlung kann auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln, als die übrigen vergleichbaren Arbeitnehmer. Entschei...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 4 Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

Die Vereinbarung einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB kann eine Alternative zu Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten darstellen. Sie ist sowohl bei Gratifikationen ohne Entgeltcharakter als auch bei Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter möglich. Enthält der Arbeitsvertrag also beispielsweise eine Klausel, wonach der Arbeitgeber Sonderzahlungen b...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 6 Flexibilisierung durch Rückzahlungsklauseln

Eine Flexibilisierung der Sonderzahlungen lässt sich grundsätzlich auch durch Rückzahlungsklauseln erreichen. Bereits bezahlte Gratifikationen können durch diese im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangt werden. Voraussetzung bei vertraglich vereinbarten Klauseln ist insbesondere, dass die Sonderzahlung keinen Entgeltcharakter hat. Tiefergehende Ausführu...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.4 Gratifikation in 2 Teilbeträgen

Gelegentlich kommt es in der Praxis vor, dass eine Gratifikation in 2 Teilbeträge aufgeteilt wird, die je zur Hälfte in der Jahresmitte und zum Ende des Jahres fällig sind. Dann stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der zulässigen Bindungsdauer die Teilleistungen einzeln oder insgesamt zu betrachten sind. So hatte ein Arbeitnehmer eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgeha...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.2 Tarifverträge als Anspruchsgrundlage

Gratifikationen/Sonderzahlungen können auch in Tarifverträgen enthalten sein. Dort finden sie sich meistens in speziellen Sondertarifverträgen, so z. B. bei der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg im "TV Soza" (Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen). Ein solcher Tarifvertrag enthält dann gegebenenfalls auch die zusätzlichen Voraussetzungen...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.1 Unterscheidung

Vereinbaren die Parteien einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt, bedeutet dies, dass die Sonderzahlung lediglich freiwillig vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbracht wird, was (bei wirksamer Vereinbarung) zur Folge hat, dass kein dauerhafter Anspruch auf die Sonderzahlung entsteht und der Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheiden kann, ob er die Sonderzahlung gewäh...mehr

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Gratifikation: Anspruch / Zusammenfassung

Überblick "Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesprochen. Beispiele ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2.1 Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Durch das Schuldrechtsmodifizierungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1.1.2002 alle (Formular-)Arbeitsverträge den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterworfen.[1] Werden Sonderzuwendungen in vom Arbeitgeber vorformulierten Klauseln im Arbeitsvertrag vereinbart, so gilt auch für die Vereinbarung einer Gratifikation das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Sa...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt

Beträgt eine Weihnachtsgratifikation weniger als ein Monatsgehalt, kann der Arbeitnehmer nur bis zum 31.3. des Folgejahres gebunden werden. Sieht eine Rückzahlungsklausel in diesem Fall die Rückzahlung der Gratifikation auch bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers am 31.3. oder später vor, ist sie insoweit unwirksam.[1] Diese Rechtsprechung wird oft verkannt. Die Entscheidung...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2 Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte im Arbeitsvertrag

Die Zusage einer Gratifikation erfolgt ohne besondere Hinweise stets verbindlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Achtung Bindung des Arbeitgebers an die Sonderzahlung durch entsprechende Formulierung Heißt es im Arbeitsvertrag "der Arbeitgeber bezahlt an die Arbeitnehmerin ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Gehalts, zahlbar im November eines jeden Jahres", bindet ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5 Flexibilisierung durch Stichtagsregelungen

Eine weitere Möglichkeit, Sonderzahlungen zu flexibilisieren, ist, im Arbeitsvertrag sog. Stichtagsregelungen zu vereinbaren. Dabei wird der Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung bzw. Gratifikation vom Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag abhängig gemacht, sodass die Sonderzahlung zumindest dann entfällt, wenn der Arbeitnehmer vo...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / Zusammenfassung

Überblick Rückzahlungsklauseln dienen dazu, bereits bezahlte Gratifikationen, oft auch Sonderzahlungen genannt, im Fall der (bei Zahlung nicht erwarteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen zu können. Da durch weitreichende Rückzahlungsklauseln die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird, bestehen rechtliche Grenzen der Zulässigkeit. Gesetze, Vor...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2 Rechtsgrundlagen

Ein Anspruch auf eine Gratifikation/Sonderzahlung besteht nur, wenn hierfür eine besondere Rechtsgrundlage vorhanden ist. Als Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht: Einzelvertragliche Abreden, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. 2.1 Einzelvertragliche Abreden als Anspruchsgrundlage Gratifikationen werden h...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 7 Wegfall des Gratifikationsanspruchs aus krankheitsbedingten Gründen

Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, stellt sich die Frage, ob dennoch Sonderzahlungen zu zahlen sind. Hierbei ist – wie oben ausgeführt – danach zu unterscheiden, ob es sich um Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter handelt, ob die Betriebstreue mit der Zuwendung honoriert werden soll oder es sich um eine Gratifkation mit Mischcharakter handelt. 7.1 Sonderzahlung mit ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3 Lösungsmöglichkeiten in Form von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er die Sonderzahlungen gewährt oder ob er sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Sonderzahlungen wieder lösen kann. Zunächst ist insoweit an die Vereinbarung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten zu denken. 3.1 Unterscheidung Vereinbaren die Parteien einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt, bedeu...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs[1] gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzahlungen vom Bestand...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 9 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zuletzt stellt sich die Frage, inwieweit der Betriebsrat bei der Gewährung von Sonderzahlungen mitzubestimmen hat. Bei tarifvertraglichen Sonderzahlungen kann der Betriebsrat wegen § 87 Abs. 1 BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG nicht mitbestimmen, sofern der Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthält. Im Übrigen greift für Sonderzahlungen, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beru...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungsklauseln

Zusammenfassung Überblick Rückzahlungsklauseln dienen dazu, bereits bezahlte Gratifikationen, oft auch Sonderzahlungen genannt, im Fall der (bei Zahlung nicht erwarteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen zu können. Da durch weitreichende Rückzahlungsklauseln die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird, bestehen rechtliche Grenzen der Zulässigkei...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.3 Bindungslänge

Die Frage, wie lange ein Arbeitnehmer zulässig über eine Stichtagsklausel gebunden werden darf, richtet sich nach der Höhe und dem Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit der Leistung. Für die Wirksamkeit von einzelvertraglichen Rückzahlungsklauseln hat die Rechtsprechung Grenzwerte entwickelt, bei deren Überschreitung anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer durch die vereinbarte...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.3 Differenzierung nach dem Beendigungsgrund

Ob für eine wirksame Rückzahlungsklausel auch nach dem Beendigungsgrund zu differenzieren ist – wie es bereits bei Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen verlangt wird –, ist fraglich. Einige Landesarbeitsgerichte vertreten die Ansicht, dass Rückzahlungsklauseln danach differenzieren müssen, aus welcher Sphäre der Beendigungsgrund kommt und sehen eine unangemessen...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 3 Rückzahlung in voller Höhe

Die Gratifikation ist bei einem Ausscheiden während des zulässigen Bindungszeitraums immer in voller Höhe zurückzuzahlen. Ob die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung oder ganz generell beim Ausscheiden im zulässigen Bindungszeitraum ausgelöst wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Soweit der Arbeitnehmer im zulässigen Bindungszeitraum se...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2 Bindungslänge

In Relation zur Leistungshöhe gilt es, bestimmte Bindungslängen zu beachten, will man nicht die Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel riskieren. 2.2.1 Kleingratifikationen Bei Kleingratifikationen bis zu 100 EUR kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.[1] 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt Beträgt eine Weihnachtsgratifikation we...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.6 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei befristetem Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, der vor dem für die Jahressonderzahlung maßgebenden Stichtag endet, haben auch dann keinen Anspruch auf eine anteilige Zahlung, wenn eine solche für Arbeitnehmer vorgesehen ist, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Stichtag ausscheiden.[1] Endet das Arbeitsverhältnis dagegen durch eine ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.4 Beendigungsgrund

Weiter zu betrachten ist, ob die Stichtagsklausel – wie Rückzahlungsklauseln jedenfalls bei Fortbildungsvereinbarungen – auch danach differenzieren müssen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem Verantwortungsbereich des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers herrührt. Das BAG war jedenfalls der Ansicht, dass es nicht unbillig oder treuwidrig sei, Arbeitnehmer im Fal...mehr

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Gratifikation: Anspruch

Zusammenfassung Überblick "Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesproc...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.1 Kleingratifikationen

Bei Kleingratifikationen bis zu 100 EUR kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.[1]mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2 Wirksamkeitsvoraussetzungen

Im Nachfolgenden sind die Voraussetzungen für eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag – und damit unter Berücksichtigung der §§ 305 ff. BGB – geschildert. 2.1 Kein Entgeltcharakter der Sonderzahlung Wichtig Sonderzahlung darf keinen Entgeltcharakter haben Die Sonderzahlung darf also zunächst keinen Entgeltcharakter haben, d. h. sie darf keine zusätzliche Vergütung f...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.1 Einzelvertragliche Abreden als Anspruchsgrundlage

Gratifikationen werden häufig individuell in Arbeitsverträgen vereinbart. Eine übliche Klausel lautet etwa wie folgt: Praxis-Beispiel Gratifikationsvereinbarung im Arbeitsvertrag "Der Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation sowie ein Urlaubsgeld, jeweils in Höhe eines halben Monatsgehalts, zahlbar Ende November (Weihnachtsgratifikation) bzw. Ende Juni (Urlaubsgeld) ei...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.2 Transparenz

Stichtagsklauseln in Arbeitsverträgen müssen klar und verständlich formuliert sein i. S. d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Deshalb sollte klargestellt werden, dass ein Anspruch auf eine im Arbeitsvertrag konkret genannte Sonderzahlung erst bei Erreichen des Stichtags entsteht; denn ansonsten droht die Widersprüchlichkeit und damit Unwirksamkeit.[1] Zudem muss eine Klausel den genau...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.5 Rechtsfolge zu langer Rückzahlungsfristen

Sind zu lange Rückzahlungsfristen vereinbart, so sind diese nichtig. Im Zweifel soll anzunehmen sein, dass dann nicht die Gratifikationszusage insgesamt, sondern nur die zu lange Bindung nichtig ist. Unbestimmte Rückzahlungsklauseln, die weder die Voraussetzungen für die Rückzahlungspflicht, noch einen eindeutigen Bindungszeitraum festlegen, können nicht dahin ausgelegt werd...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.3 Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage

Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation entsteht häufig auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, d. h. ohne dass es eine tarifvertragliche oder ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt, durch betriebliche Übung beim Arbeitgeber und damit oft vom Arbeitgeber ungewollt. Die betriebliche Übung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Anspruchsgrundlag...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.5 Sonderfall: Treuwidrigkeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Fall einer wirksamen Stichtagsklausel vor dem Stichtag, um die Zahlung zu vermeiden, z. B. weil der Arbeitnehmer einem gewünschten Verzicht auf die Gratifikation nicht zugestimmt hat, kann dies treuwidrig sein. In diesem Fall wäre die Bedingung gemäß § 162 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten anzusehen. Der Anspruch würde – unabhä...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind. In diesem Fall kann der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer keine Lohnzahlung verlangen. Beispiele für solche ruhenden Arbeitsverhältnisse sind die Inanspruchnahme von Eltern- oder Pflegezeit oder von unbezahltem Urlaub. 8.1 S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gratifikation: Anspruch / 3.2.2 Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Durch einen im Arbeitsvertrag aufgenommen Widerrufsvorbehalt besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Leistung, die er den Arbeitnehmern rechtsverbindlich zugesagt hat, sodass diese auch weiterhin grundsätzlich Anspruch auf eine erneute Gewährung haben, zu widerrufen. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts ist zulässig, soweit der im Gegenseitigkeitsverhältnis st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gratifikation: Anspruch / 7.4 Sonderfall: unbefristete Erwerbsunfähigkeit

Wichtig wird die Formulierung einer Zusage, wenn der Arbeitnehmer nach langjähriger Arbeitsunfähigkeit und Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld und später eine Rente beantragt hat und der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit auf sein Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitnehmers verzichtet. Wenn arbeitsvertraglich als Voraussetzung für den Gratifikat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gratifikation: Anspruch / 3.2.3 Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte in Tarifverträgen

Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte finden sich auch in Tarifverträgen. Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB unterfallen Tarifverträge nicht der Inhaltskontrolle der § 305 ff. BGB. Ein dem Arbeitgeber in einem Tarifvertrag eingeräumtes Widerrufsrecht muss daher nicht den nach § 308 Nr. 4 BGB an einen Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag zu stellenden formellen An...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Vertragliche Einschränkungen der Vorrangregel, insbesondere Schriftformklausel

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 305-310 BGB sind Schutzbestimmungen zugunsten des Verbrauchers, im Arbeitsrecht also des Arbeitnehmers, den die Rechtsprechung als Verbraucher ansieht. Schon deshalb sind die Bestimmungen zur AGB-Kontrolle nach arbeitsrechtlichem Rechtsverständnis zumindest einseitig zwingend, können also nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden. Insbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.3 Jahresabschlussbonus/-prämie

Eine Jahresabschlussprämie (auch als Weihnachtsgratifikation, Weihnachtsbonus oder Jahresendprämie bekannt) ist eine Sonderzahlung, die von einem Unternehmen an seine Mitarbeiter am Ende eines bestimmten Geschäftsjahres gewährt wird. Diese Prämie wird oft als Anerkennung für die geleistete Arbeit und als Dank für das Engagement und die Bemühungen der Mitarbeiter während des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.8 Kostendeckelung

Bei der Listenpreismethode im Rahmen der 1 %-Regelung ist die Kostendeckelung zu beachten.[1] Sind die zusammengerechneten Werte nach der Listenpreismethode gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG inklusive der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höher als die tatsächl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder...mehr