Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderzahlung

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Jahressonderzahlung / 3.2 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung

3.2.1 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TV-L Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TV-L). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September (§ 20 Abs. 2 Satz 3 TV-L). Wird der Mitarbeiter nach dem 1. September einges...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs eines TV zur Regelung der Kurzarbeit

Auch außerhalb eines landesbezirklichen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L, beispielsweise für Staatstheater, und außerhalb des Geltungsbereichs des im kommunalen Bereich einschlägigen TV COVID kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in d...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30. November, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1. Dezember des Jahres im TV-L (im Gegensatz zum früheren Tarifrech...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.3 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für Pflegekräfte

§ 20 Abs. 2 TV-L regelt lediglich den Bemessungssatz der Jahressonderzahlung hinsichtlich der Beschäftigten, die unter die Entgelttabelle in Anlage B zum TV-L, die sog. allgemeine Entgelttabelle mit den Entgeltgruppen 1 bis 15 fallen. Der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung für Pflegekräfte ergibt sich aus der Zuordnungstabelle in § 43 Nr. 9 TV-L – Sonderregelungen für die...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5 Verminderung der Jahressonderzahlung (sog. Zwölftelungsregelung)

3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entge...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TV-L

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TV-L). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September (§ 20 Abs. 2 Satz 3 TV-L). Wird der Mitarbeiter nach dem 1. September eingestellt, ist die Entgeltgruppe bei Einstellung entscheidend....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich eines TV zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (Näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresson...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.2 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Mit der Tarifeinigung vom 2.3.2019 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im TV-L 16 neue Entgeltgruppen gebildet (Anlage G zum TV-L, vgl. Beitrag Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder 2019). § 20 Abs. 2 TV-L regelt lediglich den Bemessungssatz der Jahressonderzahlung hinsichtlich der Beschäftig...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um ein Zwölftel vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (näher siehe Ziffer 3.5)...mehr

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Jahressonderzahlung / 3 Höhe der Jahressonderzahlung

3.1 Überblick Die Jahressonderzahlung beträgt je nach Entgeltgruppe im Kalenderjahr 2023 zwischen 87,43 % und 32,53 % (Bemessungssatz, Einzelheiten nachfolgend Ziffer 3.2) des in den Monaten Juli, August und September (Bemessungszeitraum, Einzelheiten unter Ziffer 3.4) durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts, wobei bestimmte Entgeltbestandteile aus der Bemessungsgrundlag...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 TV-L unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

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Jahressonderzahlung

1 Einführung Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TV-L Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 31.10...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.4 Einstellung im Anschluss an eine Ausbildung

Wird der Beschäftigte im Anschluss an eine Ausbildung bei seinem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen, so gilt Folgendes: Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung a...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7 Anspruch bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell

Auch wenn keine bundesweit gültige Tarifregelung zur Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV-L mehr besteht, soll nachfolgend auf die Rechtsprechung zur Jahressonderzahlung bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell eingegangen werden. Teilweise bestehen landesbezirkliche Altersteilzeitregelungen, so z. B. der Tarifvertrag zur Altersteilzeit Baden-Württemberg, der schwerbehind...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Rege...mehr

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Jahressonderzahlung / 1 Einführung

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TV-L Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 31.10.2006 gültig...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.2 Anspruch bei Grundwehrdienst/ Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

Wurde ein Beschäftigter aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zum Grundwehrdienst/ Zivildienst eingezogen und hat er aus diesem Grund im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate Entgelt erhalten, so führt dies nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte vor dem 1. Dezember aus dem Grundwehr-/Zivildienst entlassen wurde und unverzügl...mehr

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Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1 TV-L). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30. November des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2 TV-L). Dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis im November – z. B. wegen Elternzeit – ruht, jedoch ein Anspruch auf die (ggf. anteilige) Jahressonderzahlung besteht. Ein Tei...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember

Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1. Oktober des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bi...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsver...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nehmen die Beschäftigten die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kindes auf, so bestehen keine Besonderheiten: Die Beschäftigten haben aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wurde...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3 Bemessungsgrundlage "durchschnittlich gezahltes monatliches Entgelt"

Die Jahressonderzahlung bemisst sich je nach Entgeltgruppe sowie Tarifgebiet West bzw. Ost nach einem unterschiedlichen Prozentsatz des in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) bzw. im Ersatzbemessungszeitraum (Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 4.2 ff.) "durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts", wobei bestimmte Entgeltbestandteile au...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.3 Einstellung zwischen dem 1. Juli und dem 31. August

Hinsichtlich der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. Juli und dem 31. August, also während der ersten zwei Monate des Regelbemessungszeitraums, beginnt, enthält § 20 TV-L keine ausdrückliche Bestimmung zur Berechnung der Jahressonderzahlung. Die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L, dort: Satz 2, regelt jedoch, welches Entgelt maßgebend ist, wenn der Bes...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.1 Überblick

Die Jahressonderzahlung beträgt je nach Entgeltgruppe im Kalenderjahr 2023 zwischen 87,43 % und 32,53 % (Bemessungssatz, Einzelheiten nachfolgend Ziffer 3.2) des in den Monaten Juli, August und September (Bemessungszeitraum, Einzelheiten unter Ziffer 3.4) durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts, wobei bestimmte Entgeltbestandteile aus der Bemessungsgrundlage ausgenommen...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4.2 Ersatzbemessungszeitraum

Besteht im Regelbemessungszeitraum (Juli, August, September) kein Anspruch auf Entgelt, so ist ein Ersatzbemessungszeitraum maßgebend. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte wird erst nach dem 30. September eingestellt. Eine Mitarbeiterin befindet sich seit 15. Juni in Elternzeit. Gleiches gilt, wenn Entgelt oder Entgeltfortzahlung innerhalb des Regelbemessungszeitraums nur für weni...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet

Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c TV-L, näher siehe Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat daneben aus d...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2 Durchschnittsberechnung

3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der drei Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch drei geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1 TV-L). Praxis-...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.1 Grundsätzliches

Bei den nachfolgend dargestellten Sonderfällen sind jeweils mindestens zwei Tatbestände zu prüfen: Zu prüfen ist zum einen, ob die Jahressonderzahlung nur anteilig zusteht (sog. Zwölftelungsregelung, Einzelheiten siehe Ziffer 3.5). Zum anderen ist entscheidend, ob während des Regelbemessungszeitraums Juli, August, September Entgelt gezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, so is...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4 Bemessungszeitraum für das maßgebliche Entgelt

3.4.1 Regelbemessungszeitraum Berechnungsbasis ist das in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt (§ 20 Abs. 3 TV-L). 3.4.2 Ersatzbemessungszeitraum Besteht im Regelbemessungszeitraum (Juli, August, September) kein Anspruch auf Entgelt, so ist ein Ersatzbemessungszeitraum maßgebend. Praxis-Beispiel Der...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4.1 Regelbemessungszeitraum

Berechnungsbasis ist das in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt (§ 20 Abs. 3 TV-L).mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Kurzarbeit

Zahlreiche Einrichtungen, z. B. Theater und Bühnen oder Studierendenwerke hinsichtlich der Gastronomiebetriebe, haben z. B. anlässlich behördlicher Betriebsschließungen wegen der Corona-Virus-Pandemie insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeit eingeführt. Es gilt, die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Jahressonderzahlung zu prüfen. Dabei ist zu klären, ob die Kurz...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum

Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der drei Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch drei geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1 TV-L). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter leistet Arbeit an Wochenenden sow...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu verschiedenen TV-L-Arbeitgebern im laufenden Kalenderjahr

Wichtig Ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber bleibt stets unberücksichtigt und führt zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte unmittelbar zuvor bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, der unter den Geltungsbereich des TV-L fällt. Das BAG hat ausdrücklich bestätigt, dass die Kürzungsregelung au...mehr

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Jahressonderzahlung / 2 Anspruchsvoraussetzungen

2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1. Oktober des Jahre...mehr

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Jahressonderzahlung / 4 Sonderfälle

4.1 Grundsätzliches Bei den nachfolgend dargestellten Sonderfällen sind jeweils mindestens zwei Tatbestände zu prüfen: Zu prüfen ist zum einen, ob die Jahressonderzahlung nur anteilig zusteht (sog. Zwölftelungsregelung, Einzelheiten siehe Ziffer 3.5). Zum anderen ist entscheidend, ob während des Regelbemessungszeitraums Juli, August, September Entgelt gezahlt wurde. Ist dies ni...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr

4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedl...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5 Anspruch bei Einstellung im laufenden Kalenderjahr

4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um ein Zwölftel vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1. Dezember bestehenden Arbeitsve...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.2 Einstellung nach dem 31. August

Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. August beginnt, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Entgelt im ersten vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses (Ersatzbemessungszeitraum). Volle Kalendermonate sind Kalendermonate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis bestanden hat (entsprechende Anwendung der Protokollerklärung Nr. 1 Satz...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3 Anspruch bei Mutterschutz und Elternzeit

4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahres des Kindes geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderja...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2.2 Anspruch auf Entgelt nur für bestimmte Kalendertage im Bemessungszeitraum

Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Beschäftigte nicht für alle Kalendertage im Bemessungszeitraum Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf der Basis der mit Entgelt belegten Kalendertage (vgl. Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 2 TV-L) wie folgt: Die in den Mon...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.6 Spezielle Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 93 Zur flexiblen Ausgestaltung von Bewertungsmethoden können weiterhin Sachverhaltsgestaltungen auch gezielt in der Weise eingesetzt werden, dass auch sie gleichsam automatisch auf eine Nivellierung von Schwankungen der in den Abschlüssen ausgewiesenen Jahresergebnisse hinwirken. Ergebnisabhängige Sachverhaltsgestaltungen kommen vor allem für solche Gesellschaften infrage...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 2 Höhe des Gehaltsverzichts

Es stellt sich die Frage nach dem Umfang des Gehaltsverzichtes. Die Antwort ist ähnlich schwierig wie bei der Frage nach der Angemessenheit der Gehaltshöhe. Für den Gehaltsverzicht gibt es leider keinen konkreten Anhaltspunkt; das Gehalt muss letzten Endes immer noch ein Äquivalent für die geleistete Arbeit, also angemessen sein. Das heißt, der Verzicht sollte nur in der Höhe...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2 Regelungen zum Gehalt im Anstellungsvertrag

Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betrieblichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr