Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderzahlung

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Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 3 Corona-Sonderzahlung und Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld

Bei vielen Arbeitgebern stellte sich die Frage, ob statt der Zahlung von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, auf das jeweils Sozialversicherungsabgaben und Steuern zu zahlen sind, die steuerfreie Corona-Sonderzahlung an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden konnte. Hierbei war zu unterscheiden, ob eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Urlaubsgeldes oder Weihnachtsge... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.1 Steuerfreier Corona-Pflegebonus bis 4.500 EUR

Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, sollten zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise einen Pflegebonus gewährt bekommen. Damit sollte die Arbeit derer honoriert werden, die unter besonderen Arbeitsbedingungen während ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zugeflossen sind.[1] Folglich konnten Arbeitgeber ihre... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 3.1 Rechtsanspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, war eine Auszahlung der Corona-Sonderzahlung an dessen Stelle nicht möglich. Ob der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung, einer tariflichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder auf betriebliche... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.5 Begünstigte Zahlungen

Begünstigt waren Zahlungen des Arbeitgebers aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen, wie dem Pflegebonusgesetz, oder auf Grundlage von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung bzw. von Tarifverträgen, wie dem Tarifvertrag der Länder über die Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021. Aber auch freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, wie die freiwillige Aufstock... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.5 Mehrere Dienstverhältnisse

Eine steuerfreie Sonderzahlung konnte für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 EUR durfte folglich pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Dies galt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse ausgeübt hat. mehr

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Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.6 Auszahlung in Teilbeträgen oder Ratenzahlung

Hinsichtlich der Zahlungsart durfte der Arbeitgeber eine beliebige Verteilung des begünstigten Betrags (max. insgesamt 1.500 EUR) wählen. So konnte die Sonderzahlung auch in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer geleistet werden. In diesen Fällen war der begünstigte Zeitraum verstärkt zu beachten. Praxis-Beispiel Steuerfreie Sonderzahlung in beliebigen Raten Arbeitnehmer A erhielt ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 3.2 Urlaubs- oder Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung

Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld nur mit einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgezahlt, hat der Arbeitnehmer keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Zahlung. Der Arbeitgeber entscheidet in diesen Fällen jedes Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe er ein Weihnachtsgeld auszahlt. Der Arbeitgeber konnte daher für das Jahr 2020 entscheiden, ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.3 Vollzeit- und Teilzeitkräfte

Sollten nur Vollzeitkräfte die Corona-Sonderzahlung erhalten haben, kann dies sowohl in Hinblick auf das AGG als auch auf die spezialgesetzliche Regelung des § 4 TzBfG problematisch sein. Da überwiegend Frauen einer Teilzeittätigkeit nachgehen, kann in einer solchen Gruppenbildung eine indirekte Benachteiligung von Frauen liegen, sofern der Arbeitgeber für die Ungleichbehand... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.7 Auszahlung in Teilbeträgen oder Ratenzahlung

Der Arbeitgeber durfte hinsichtlich der Zahlungsart eine beliebige Verteilung des begünstigten Betrags (max. insgesamt 4.500 EUR) wählen. So konnte der Pflegebonus auch in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen geleistet werden. Verstärkt zu beachten war in diesen Fällen der begünstigte Zeitraum. Praxis-Beispiel Steuerfreier Pflegebonus in beliebigen Rat... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 5 Pfändung

Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (wie Urteil oder Vollstreckungsbescheid) hat ein Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, die Entgeltforderung des (säumigen) Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber zu pfänden und an sich überweisen zu lassen. Das letzte Wort hat dabei die Gerichtsbarkeit. Das Arbeitseinkommen (wie der Arbeitslohn), welches in Geld zahlbar ist, darf ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1 Corona-Bonus im Zeitraum 1.3.2020-31.3.2022

1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bi... mehr

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Corona-Sonderzahlung / Lohnsteuer

1 Corona-Bonus im Zeitraum 1.3.2020-31.3.2022 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2 Zahlung an einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen

Will der Arbeitgeber nur an einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern Zahlungen leisten oder an verschiedene Gruppen in unterschiedlicher Höhe zahlen, muss er hierbei verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachten. 2.1 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber keine wi... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 4 Checkliste

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung für die Zahlung getroffen? Will der Arbeitgeber einen Freiwilligkeitsvorbehalt erklären? Sollen nur einzelne Arbeitnehmer bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen die Zahlung erhalten oder alle? Besteht für die Gruppenbildung ein objektivierbarer, sachlicher Grund? Soll die Höhe der Zahlung von der Arbeitszeit oder ande... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2 Corona-Pflegebonus

2.1 Steuerfreier Corona-Pflegebonus bis 4.500 EUR Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, sollten zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise einen Pflegebonus gewährt bekommen. Damit sollte die Arbeit derer honoriert werden,... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.4 Mehrere Dienstverhältnisse

Ein steuerfreier Pflegebonus konnte für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. D. h., dass der steuerfreie Höchstbetrag von 4.500 EUR folglich pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden durfte. Dies galt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse ausgeübt hat. mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt worden ist. Durch Corona-Krise zusätzlich entstandene Belastung Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherhe... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.3 Begünstigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise erheblichen Belastungen ausgesetzt waren. Pro Arbeitnehmer galt der Betrag von 4.500 EUR als Höchstbetrag für einen steuerfreien Pflegebonus i. S. d. § 3 Nr. 11b EStG. Dabei war unerheblich, ob bei Zahlung des Pflegebonus der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.1 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber keine willkürlichen, d. h. sachlich unbegründeten Unterschiede bei der Behandlung einzelner Arbeitnehmer oder bei verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern machen. Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert und wurde von der Rechtsprechung aus ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Der steuerfreie Pflegebonus war im Lohnkonto aufzuzeichnen[1], sodass er bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solcher zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise konnte sich ergeben aus Erklärungen des Arbeitgebers (z. B. individuelle Loh... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.2 AGG und weitere spezialgesetzliche Regelungen

Neben dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz existieren verschiedene gesetzliche Spezialregelungen, die eine unsachgemäße Ungleichbehandlung untersagen. Soweit eine Spezialnorm anwendbar ist, tritt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dahinter zurück. Im vorliegenden Zusammenhang ist insbesondere das AGG zu beachten. Nach § 1 AGG ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.3 Begünstigte Arbeitgeber

In Bezug auf die Arbeitgeber wurde nicht zwischen Leistungen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgebern unterschieden.[1] Auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber konnten bei Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gleichermaßen steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewähren wie private Arbeitgeber. mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.2 Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Voraussetzung war, dass der steuerfreie Pflegebonus infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum vom 18.11.2021 bis 31.12.2022, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und an Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen für besondere Leistungen während der Corona-Krise ausgezahlt wurde. Praxis-Beispiel Auszahlung des steuerfreien Pflegebonus Ein Arbeitnehmer arbeitete in ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.6 Pflegebonus-Zahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit des Pflegebonus kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Es war daher erforderlich, dass der Pflegebonus an Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährt ("Corona-Pflegebonus") und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wurde. Ausg... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Sonderzahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (Abs. 4)

Rz. 44 § 40b Abs. 4 EStG begründet eine Pauschalierungspflicht des Arbeitgebers für Sonderzahlungen i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 EStG an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Die Pauschalierungspflicht stellt eine Ausnahme von dem für das Pauschalierungsverfahren geltenden Grundsatz dar, dass der Arbeitgeber zwischen der Pauschalierung... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung der LSt für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers vor; begünstigt werden Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung[1] sowie Beiträge für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers.[2] Rz. 2 Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1, 4 EStG steht im Zusammenhang mit de... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1 Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers

Rz. 7 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen vor, die der nach § 38 Abs. 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtete inländische (§ 38 EStG Rz. 25 ff.) Arbeitgeber erbringt. Als begünstigte Zukunftssicherungsleistungen kommen in Betracht: Beiträge für eine Direktversicherung (bei Versorgungszusagen bis 31.12.2004; Rz. 32); Zuwendungen an eine umlagefinanz... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 40b EStG wurde durch Gesetz v. 19.12.1974[1] mit Wirkung ab 1975 eingefügt. Durch Gesetz v. 25.7.1988[2] wurde der Pauschsteuersatz ab 1990 von 10 % auf 15 % erhöht. Zugleich wurde der Höchstbetrag der begünstigten Zuwendungen und Beiträge von 2.400 DM auf 3.000 DM und der Höchstbetrag für die Einbeziehung in die Durchschnittsberechnung von 3.600 DM auf 4.200 DM ange... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 4 Auskunftsanspruch

Damit das Gleichstellungsgebot vom Verleiher umgesetzt werden kann, braucht er die entsprechenden Informationen des Entleihers. Insofern sieht das AÜG einen Auskunftsanspruch des Verleihers vor. Nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleihers daher in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufzunehmen.[1] Weiter hat auch der Leiharbeitnehmer e... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Personalcontrolling / 6 Kostenvergleich Eigen-/Fremdpersonal

In Hochlohnländern wie Deutschland sind die Themen Lohn- und Lohnnebenkosten ein Dauerbrenner. Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit Personalfragen sind in der Regel nachhaltig und kostspielig. Nicht quantifizierbare Faktoren wie keine Kündigungsfristen, keine Kosten im Falle von Schwangerschaft bzw. Mutterschaft, kein Risiko im Hinblick auf Ausfälle durch Krankheit, Weiterb... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.[1] Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer au... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4 Unzulässigkeit der Pauschalierung in den Fällen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG (Abs. 4)

Rz. 47 Nach § 40a Abs. 4 EStG ist die Pauschalierung unzulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitsstunde 19 EUR überschreitet (Nr. 1; Rz. 48) oder zu demselben Arbeitgeber mehr als ein Arbeitsverhältnis besteht und für eines dieser Arbeitsverhältnisse der individuelle LSt-Abzug vorgenommen wird (Nr. 2; Rz. 50). Die Einschränkungen des § 40a Abs. 4 EStG gelten nu... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.2 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist eine wichtige Größe im Zuge der Wertermittlung einer Rückstellung, denn über die Dauer der Restlaufzeit sind Kostensteigerungen bei der Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berücksichtigen, entsprechend der Restlaufzeit ist der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung als "restlaufzeitadäquater" Zinssatz zu bestimmen und über diesen Zeitrau... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Holdingstrukturen in der Un... / 2. Definition der Lohnsumme und der Ausgangslohnsumme

Die Mindestlohnsumme beträgt 250 % bis 400 % (Regelverschonung) bzw. 500 % bis 700 % (Optionsverschonung) der Ausgangslohnsumme. Gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG ermittelt sich die Ausgangslohnsumme als Lohnsummen-Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag (i.S.d. § 9 ErbStG). Dabei werden nur die Lohnsummen (der letzten fünf Jahre) von Bet... mehr

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Korrespondenz zwischen HR u... / 11 Kürzen/Aussetzen von Gehaltserhöhungen

Eine ungünstige Entwicklung kann die Unternehmensleitung dazu zwingen, die Bezüge in einem Jahr nur geringfügig oder überhaupt nicht zu erhöhen und im ungünstigsten Falle sogar zu kürzen. Spar-, Null- oder sogar Kürzungsrunden und die damit verbundene Senkung der Einkommen wirken sich auf die Motivation der Mitarbeiter aus, und das in einer Zeit, in der eine hohe Motivation ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Korrespondenz zwischen HR u... / 7.2 Gehaltserhöhungen im außertariflichen Bereich

Regelmäßig prüfen Unternehmen die Gehälter ihrer Führungskräfte und AT-Mitarbeiter. Dabei halten sich manche im Zeitpunkt und in der Erhöhungsrate an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen, während andere absichtlich von den tariflichen Erhöhungen abkoppeln. Da bei Führungskräften meistens in Jahresbezügen ge­rechnet wird, werden bei dieser Gelegenheit oft auch Sonderzahlunge... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonde... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Studierende keinen Anspruch auf Studienentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVSöD genannten Entgelte, kann für den ents... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.2 Höhe der Jahressonderzahlung

Hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung enthielt § 14 Abs. 1 bis zum 31.10.2022 insoweit eine Differenzierung zwischen Studierenden im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost, als dass im Tarifgebiet Ost ein anderer (geringerer) Bemessungssatz (Prozentsatz) bezogen auf das den Studierenden für November zustehenden Studienentgelts zur Anwendung kam als im Tarifgebiet We... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16 Jahressonderzahlung (§ 14 TVSöD)

Die Jahressonderzahlung nach § 14 TVSöD hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Studierenden erbrachte Arbeitsleistung dar. 2.16.1 Anspruchsvoraussetzungen Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlungsbetrages zu berücksichtige... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspru... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungs- und Studienverhältnis ist das Studienentgelt des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungs- und Studienverhältnisses, wenn das Ausbildungs- und Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist d... mehr