Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderzahlung

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Gratifikation: Anspruch / 3.2 Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte im Arbeitsvertrag

Die Zusage einer Gratifikation erfolgt ohne besondere Hinweise stets verbindlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Achtung Bindung des Arbeitgebers an die Sonderzahlung durch entsprechende Formulierung Heißt es im Arbeitsvertrag "der Arbeitgeber bezahlt an die Arbeitnehmerin ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Gehalts, zahlbar im November eines jeden Jahres", bindet ...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / Zusammenfassung

Überblick Rückzahlungsklauseln dienen dazu, bereits bezahlte Gratifikationen, oft auch Sonderzahlungen genannt, im Fall der (bei Zahlung nicht erwarteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen zu können. Da durch weitreichende Rückzahlungsklauseln die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird, bestehen rechtliche Grenzen der Zulässigkeit. Gesetze, Vor...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2 Rechtsgrundlagen

Ein Anspruch auf eine Gratifikation/Sonderzahlung besteht nur, wenn hierfür eine besondere Rechtsgrundlage vorhanden ist. Als Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht: Einzelvertragliche Abreden, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. 2.1 Einzelvertragliche Abreden als Anspruchsgrundlage Gratifikationen werden h...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3 Lösungsmöglichkeiten in Form von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er die Sonderzahlungen gewährt oder ob er sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Sonderzahlungen wieder lösen kann. Zunächst ist insoweit an die Vereinbarung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten zu denken. 3.1 Unterscheidung Vereinbaren die Parteien einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt, bedeu...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 7 Wegfall des Gratifikationsanspruchs aus krankheitsbedingten Gründen

Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, stellt sich die Frage, ob dennoch Sonderzahlungen zu zahlen sind. Hierbei ist – wie oben ausgeführt – danach zu unterscheiden, ob es sich um Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter handelt, ob die Betriebstreue mit der Zuwendung honoriert werden soll oder es sich um eine Gratifkation mit Mischcharakter handelt. 7.1 Sonderzahlung mit ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs[1] gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzahlungen vom Bestand...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 9 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zuletzt stellt sich die Frage, inwieweit der Betriebsrat bei der Gewährung von Sonderzahlungen mitzubestimmen hat. Bei tarifvertraglichen Sonderzahlungen kann der Betriebsrat wegen § 87 Abs. 1 BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG nicht mitbestimmen, sofern der Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthält. Im Übrigen greift für Sonderzahlungen, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beru...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungsklauseln

Zusammenfassung Überblick Rückzahlungsklauseln dienen dazu, bereits bezahlte Gratifikationen, oft auch Sonderzahlungen genannt, im Fall der (bei Zahlung nicht erwarteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen zu können. Da durch weitreichende Rückzahlungsklauseln die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird, bestehen rechtliche Grenzen der Zulässigkei...mehr

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Gratifikation: Anspruch

Zusammenfassung Überblick "Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesproc...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.3 Bindungslänge

Die Frage, wie lange ein Arbeitnehmer zulässig über eine Stichtagsklausel gebunden werden darf, richtet sich nach der Höhe und dem Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit der Leistung. Für die Wirksamkeit von einzelvertraglichen Rückzahlungsklauseln hat die Rechtsprechung Grenzwerte entwickelt, bei deren Überschreitung anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer durch die vereinbarte...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.3 Differenzierung nach dem Beendigungsgrund

Ob für eine wirksame Rückzahlungsklausel auch nach dem Beendigungsgrund zu differenzieren ist – wie es bereits bei Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen verlangt wird –, ist fraglich. Einige Landesarbeitsgerichte vertreten die Ansicht, dass Rückzahlungsklauseln danach differenzieren müssen, aus welcher Sphäre der Beendigungsgrund kommt und sehen eine unangemessen...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 3 Rückzahlung in voller Höhe

Die Gratifikation ist bei einem Ausscheiden während des zulässigen Bindungszeitraums immer in voller Höhe zurückzuzahlen. Ob die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung oder ganz generell beim Ausscheiden im zulässigen Bindungszeitraum ausgelöst wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Soweit der Arbeitnehmer im zulässigen Bindungszeitraum se...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.6 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei befristetem Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, der vor dem für die Jahressonderzahlung maßgebenden Stichtag endet, haben auch dann keinen Anspruch auf eine anteilige Zahlung, wenn eine solche für Arbeitnehmer vorgesehen ist, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Stichtag ausscheiden.[1] Endet das Arbeitsverhältnis dagegen durch eine ...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2 Bindungslänge

In Relation zur Leistungshöhe gilt es, bestimmte Bindungslängen zu beachten, will man nicht die Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel riskieren. 2.2.1 Kleingratifikationen Bei Kleingratifikationen bis zu 100 EUR kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.[1] 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt Beträgt eine Weihnachtsgratifikation we...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.4 Beendigungsgrund

Weiter zu betrachten ist, ob die Stichtagsklausel – wie Rückzahlungsklauseln jedenfalls bei Fortbildungsvereinbarungen – auch danach differenzieren müssen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem Verantwortungsbereich des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers herrührt. Das BAG war jedenfalls der Ansicht, dass es nicht unbillig oder treuwidrig sei, Arbeitnehmer im Fal...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.1 Kleingratifikationen

Bei Kleingratifikationen bis zu 100 EUR kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.[1]mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2 Wirksamkeitsvoraussetzungen

Im Nachfolgenden sind die Voraussetzungen für eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag – und damit unter Berücksichtigung der §§ 305 ff. BGB – geschildert. 2.1 Kein Entgeltcharakter der Sonderzahlung Wichtig Sonderzahlung darf keinen Entgeltcharakter haben Die Sonderzahlung darf also zunächst keinen Entgeltcharakter haben, d. h. sie darf keine zusätzliche Vergütung f...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.1 Einzelvertragliche Abreden als Anspruchsgrundlage

Gratifikationen werden häufig individuell in Arbeitsverträgen vereinbart. Eine übliche Klausel lautet etwa wie folgt: Praxis-Beispiel Gratifikationsvereinbarung im Arbeitsvertrag "Der Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation sowie ein Urlaubsgeld, jeweils in Höhe eines halben Monatsgehalts, zahlbar Ende November (Weihnachtsgratifikation) bzw. Ende Juni (Urlaubsgeld) ei...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.2 Transparenz

Stichtagsklauseln in Arbeitsverträgen müssen klar und verständlich formuliert sein i. S. d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Deshalb sollte klargestellt werden, dass ein Anspruch auf eine im Arbeitsvertrag konkret genannte Sonderzahlung erst bei Erreichen des Stichtags entsteht; denn ansonsten droht die Widersprüchlichkeit und damit Unwirksamkeit.[1] Zudem muss eine Klausel den genau...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.5 Rechtsfolge zu langer Rückzahlungsfristen

Sind zu lange Rückzahlungsfristen vereinbart, so sind diese nichtig. Im Zweifel soll anzunehmen sein, dass dann nicht die Gratifikationszusage insgesamt, sondern nur die zu lange Bindung nichtig ist. Unbestimmte Rückzahlungsklauseln, die weder die Voraussetzungen für die Rückzahlungspflicht, noch einen eindeutigen Bindungszeitraum festlegen, können nicht dahin ausgelegt werd...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.3 Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage

Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation entsteht häufig auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, d. h. ohne dass es eine tarifvertragliche oder ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt, durch betriebliche Übung beim Arbeitgeber und damit oft vom Arbeitgeber ungewollt. Die betriebliche Übung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Anspruchsgrundlag...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.5 Sonderfall: Treuwidrigkeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Fall einer wirksamen Stichtagsklausel vor dem Stichtag, um die Zahlung zu vermeiden, z. B. weil der Arbeitnehmer einem gewünschten Verzicht auf die Gratifikation nicht zugestimmt hat, kann dies treuwidrig sein. In diesem Fall wäre die Bedingung gemäß § 162 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten anzusehen. Der Anspruch würde – unabhä...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind. In diesem Fall kann der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer keine Lohnzahlung verlangen. Beispiele für solche ruhenden Arbeitsverhältnisse sind die Inanspruchnahme von Eltern- oder Pflegezeit oder von unbezahltem Urlaub. 8.1 S...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2.2 Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Durch einen im Arbeitsvertrag aufgenommen Widerrufsvorbehalt besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Leistung, die er den Arbeitnehmern rechtsverbindlich zugesagt hat, sodass diese auch weiterhin grundsätzlich Anspruch auf eine erneute Gewährung haben, zu widerrufen. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts ist zulässig, soweit der im Gegenseitigkeitsverhältnis st...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 7.4 Sonderfall: unbefristete Erwerbsunfähigkeit

Wichtig wird die Formulierung einer Zusage, wenn der Arbeitnehmer nach langjähriger Arbeitsunfähigkeit und Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld und später eine Rente beantragt hat und der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit auf sein Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitnehmers verzichtet. Wenn arbeitsvertraglich als Voraussetzung für den Gratifikat...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2.3 Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte in Tarifverträgen

Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte finden sich auch in Tarifverträgen. Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB unterfallen Tarifverträge nicht der Inhaltskontrolle der § 305 ff. BGB. Ein dem Arbeitgeber in einem Tarifvertrag eingeräumtes Widerrufsrecht muss daher nicht den nach § 308 Nr. 4 BGB an einen Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag zu stellenden formellen An...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Vertragliche Einschränkungen der Vorrangregel, insbesondere Schriftformklausel

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 305-310 BGB sind Schutzbestimmungen zugunsten des Verbrauchers, im Arbeitsrecht also des Arbeitnehmers, den die Rechtsprechung als Verbraucher ansieht. Schon deshalb sind die Bestimmungen zur AGB-Kontrolle nach arbeitsrechtlichem Rechtsverständnis zumindest einseitig zwingend, können also nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden. Insbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.5 Ermäßigung der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 4)

Der Anspruch ermäßigt sich nach Absatz 1 Satz 4 um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat. Die Regelung bezieht sich auf die Sonderzahlung insgesamt, auch soweit diese über 100 v. H. hinausgeht. Anspruch au...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6a.1.5 Auswirkungen auf die Sonderzahlung (§ 16)

Alternative Anreize werden bei der Bemessung der Sonderzahlung nach § 16 TV-V nicht berücksichtigt (§ 16 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz in der ab 1.6.2025 geltenden Fassung).mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16 § 16 Sonderzahlung

16.1 Vorbemerkung Die Regelungen des § 16 TV-V ersetzen die Tarifverträge über Zuwendung und Urlaubsgeld und sind demgegenüber deutlich vereinfacht. Im TVöD ist die Sonderzahlung, die dort "Jahressonderzahlung" heißt, in § 20 geregelt. 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1) Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsver...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a § 15a Teilweise Umwandlung der Sonderzahlung

Aufgrund des 18. Änderungstarifvertrages vom 6. April 2025 zum TV-V sind mit Wirkung vom 1.1.2026 nach § 15 ein neuer § 15a sowie zwei Protokollerklärungen zu § 15a Abs. 2 eingefügt worden. Entsprechende Regelungen sind als Ergebnis der Tarifrunde 2025 auch für den Geltungsbereich des TVöD vereinbart worden. Die neue Tarifbestimmung gilt sowohl für vollzeitbeschäftigte als au...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.8 Auszubildende

Seit 2007 betrug die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West 90 v. H. und im Tarifgebiet Ost 67,5 v. H. des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (§ 14 Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG -). Zum Ausgleich dafür, dass diese Jahressonderzahlung niedriger ist als die bisherige Summe aus Zuwendung und Urlaubsgeld, erhalten Auszubildende bei Beendigung ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.7 Pfändbarkeit

Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 EUR, unpfändbar. Nach einem Urteil des BAG[1] wird die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD (VKA) nicht als Weihnachtsvergütung im Sinne von § 850a Nr. 4 ZPO geleistet. Die Jahressonderzahlung ist keine zweckgerichtete, im Zusammen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.6 Auszahlungszeitpunkt (Absatz 2)

Ausgezahlt wird die Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat November (Absatz 2 Satz 1). Ein Teilbetrag kann nach Absatz 2 Satz 2 auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Mit dieser Regelung wird dem Wegfall des Urlaubsgeldes Rechnung getragen. So kann der Arbeitgeber bestimmen, dass ein Teil der Sonderzahlung z. B. im Juli ausgezahlt wird und so die Funktion e...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.1 Vorbemerkung

Die Regelungen des § 16 TV-V ersetzen die Tarifverträge über Zuwendung und Urlaubsgeld und sind demgegenüber deutlich vereinfacht. Im TVöD ist die Sonderzahlung, die dort "Jahressonderzahlung" heißt, in § 20 geregelt.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.2 Berechnung des Werts eines Tauschtages (Absatz 2)

§ 15a Abs. 2 Satz 1 TV-V bestimmt die Berechnung des Werts eines Tauschtages. Diese erfolgt auf Stundenbasis (§ 6 Abs. 4 Satz 1). Hierzu regelt Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 15a Abs. 2, dass bei der Berechnung des Werts eines Tauschtages die maßgebende Anzahl der Stunden ermittelt wird, indem die individuell vereinbarte regelmäßige durchschnittliche wöchentliche A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.4 Abweichender Bemessungszeitraum (Absatz 1 Satz 3)

Aufgrund des 3. Änderungstarifvertrages vom 1. Juni 2005 ist in Absatz 1 eine betriebliche Öffnungsklausel eingefügt worden. Danach kann ein von Absatz 1 Satz 2 abweichender Bemessungszeitraum vereinbart werden. Da es sich insoweit um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung bzw. der Gestaltung des Arbeitsentgelts in der Dienststelle handelt, bedarf ein abweichender Bemessung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.5 Auszubildende

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.1 Umwandlung in Tauschtage (Absatz 1)

Nach § 15a Abs. 1 TV-V können Arbeitnehmer bis zum 1. September des jeweiligen laufenden Kalenderjahres in Textform (§ 126b BGB) geltend machen, einen Teil der ihnen nach § 16 TV-V zustehenden Sonderzahlung in bis zu 3 Arbeitstage (Tauschtage) umzuwandeln. Für die Tauschtage werden ihnen sodann im darauffolgenden Kalenderjahr (also frühestens im Jahr 2027) volle freie Tage u...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.4 Verfall von Tauschtagen (Absatz 4)

Tauschtage, die nicht bis zum Ablauf des auf das Jahr der Antragstellung nach Absatz 1 folgenden Kalenderjahres in Anspruch genommen werden, verfallen grundsätzlich (Absatz 4 Satz 1). Dies ist ein entscheidender Unterschied zu Urlaubstagen. Eine Übertragung auf das darauffolgende Jahr ist ausgeschlossen (also in den o.g. Praxis-Beispielen auf das Jahr 2028). Auch eine finanzi...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.2 Monatstabellenentgelt (Absatz 1)

Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung regelte die auch im Geltungsbereich des TV-V vereinbarte Differenzierung zwischen den im Tarifgebiet West und den im Tarifgebiet Ost beschäftigten Arbeitnehmern. Seit der vollständigen Anpassung des Bemessungssatzes durch den 5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum TV-V gilt ab 1. Januar 2010 für alle Arb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.2 Nichtberücksichtigung bestimmter Entgeltbestandteile (Absatz 3 Satz 2)

Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 werden bestimmte Entgeltbestandteile bei der Bildung des Durchschnitts der tariflichen Entgelte nicht berücksichtigt. Die Aufzählung in Satz 2 ist abschließend. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entgeltbestandteile: Das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt meint sowohl das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung (§ 10 Abs. 1 Sa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.3 Gewährung der Tauschtage (Absatz 3)

Nach Absatz 3 Satz 1 müssen die vom Arbeitnehmer beantragten Tauschtage im folgenden Kalenderjahr gewährt werden, also in dem Jahr, das dem Jahr der Geltendmachung folgt. Bei den Tauschtagen handelt es sich um volle 3 Tage, für die das Entgelt - ebenso wie im Krankheits- oder Urlaubsfall - nach § 6 Abs. 3 fortgezahlt wird. Die Tauschtage sind jedoch keine Urlaubstage im tarif...mehr