Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderzahlung

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Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die: ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich als Ruhestandsbeamter ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin?

Ja. Die Steuerbefreiung kann Anwendung finden, denn der Arbeitgeber hat nach § 172 Absatz 1 SGB VI für das aktive Beschäftigungsverhältnis Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Kann ich die Aktivrente auch dann in Anspruch nehmen, wenn ich bereits früher (z.B. "Rente mit 63", Frührente u.ä.) in Rente gegangen bin?

Die Aktivrente kann erst ab dem Folgemonat, nach dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), in Anspruch genommen werden. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Wie wird die Aktivrente berücksichtigt?

Arbeitslohn, der im Rahmen der Aktivrente erzielt wird, ist steuerfrei bis maximal 2.000 EUR monatlich. Dieser Arbeitslohn wird vom Arbeitgeber nicht bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Nur der übrige Arbeitslohn (der 2.000 EUR übersteigende Betrag) unterliegt der regulären Lohnbesteuerung. Der Arbeitgeber trägt die zu übermittelnden Daten zu dem steuerfrei ausgezahl... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4a Was passiert, wenn ich im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, mein Arbeitsverhältnis beende oder den Arbeitgeber wechsele?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats endet oder Sie den Arbeitgeber wechseln, erhalten Sie die Aktivrente nur anteilig. Dabei wird von 30 Kalendertagen im Monat ausgegangen und der Freibetrag wird entsprechend der tatsächlichen Kalendertage aufgeteilt. Falls durch diese tageweise Aufteilung der Aktivrente der Betrag von 2.000 Euro in diesem Monat nicht vollständi... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Was passiert, wenn ich zeitgleich mehrere Arbeitgeber habe?

Die Aktivrente kann beim Lohnsteuerabzug nicht gleichzeitig für mehrere Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden. Sie wird zwingend beim ersten Dienstverhältnis berücksichtigt (Steuerklassen I – V), wenn die Voraussetzungen vorliegen. In der Steuerklasse VI wird die Aktivrente nur berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt hat, dass die Ak... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Gilt die Aktivrente auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)?

Nein. Die Aktivrente gilt nur für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG aus regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind nicht begünstigt, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 2 % oder 20 % pauschaliert (§ 40a Absatz ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Wie ist das Verhältnis der Aktivrente zu sonstigen Steuerbefreiungen und gilt dies dann auch für steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeiten?

Soweit Einnahmen nach anderen Vorschriften als der Aktivrente (z. B. § 3 Nummer 26 EStG, sog. Übungsleiterfreibetrag) steuerbefreit sind, sind diese Steuerbefreiungen vorrangig anzuwenden. Erst im Anschluss darf der verbleibende Teil der Einnahmen der Aktivrente unterworfen werden. Die Anwendung sonstiger Steuerbefreiungen reduziert somit nicht die Höhe der Aktivrente von 2.... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 12. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Werbungskosten aus?

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht abziehbar (§ 3c EStG). Stehen Werbungskosten sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seine Regelaltersgr... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 EUR (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Bei Steuerklasse VI ist deshalb eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in e... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 14. Gilt die Aktivrente auch bei Sozialversicherungspflicht im Ausland (z.B. Grenzgänger)?

Die Aktivrente gilt unter den übrigen Voraussetzungen auch für Arbeitnehmer, für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber zu § 168 Absatz 1 Nummer 1, 1d, Absatz 3, § 172 Absatz 1 oder § 172a SGB VI vergleichbare Rentenversicherungsbeiträge in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. Bei der Lohnsteuerberechnung und damit bei der Bemessung der Vorsorgepauschale bleiben Sozialversicherungsbeiträge auf die Aktivrente unberücksichtigt. In der Lohnsteuerbescheinigung werden die Sozialversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Grundsätzen bescheinigt (si... mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.6 Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug der Steuern, Werbungskosten/Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet, soweit der gesetzliche Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten wird Hinweis Keine Anrechnung von steuerfreien Sonderzahlungen Soweit ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Was ist Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 5. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich zwar keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erziele, jedoch sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelte oder freiwillig Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leiste?

Nein. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 21 EStG richtet sich ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien. Die Aktivrente kommt nur bei der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG in Betracht. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit ist für die steuerrechtliche Beurteilung nicht maßgebend. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Wie hoch ist die Aktivrente?

Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 EUR gewährt. Dieser Freibetrag gilt nur für Monate, in denen die o.g. Voraussetzungen (siehe oben unter Abschnitt I Nummer 2) vorliegen. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer X, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab dem 1. Mai eine neue Beschäftigung auf. Er kann daher die Aktivrente ab Mai, ... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Grundsicherungsgeld-Verordnung (GrusiGV)

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrusiGV) § 1 Nr. 1 GrusiGV bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt insoweit auch ... mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir... mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Grundsicherungsgeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Deme... mehr

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Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu... mehr

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Ausbildung / 3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem Fall erhält der Auszubildende zusamm... mehr

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Ausbildung / 3.9.2 Höhe der Jahressonderzahlung

Seit dem 1.11.2022 (siehe Ziffer 3.9) gilt im Bereich des TVAöD für die Jahressonderzahlung ein einheitlicher Bemessungssatz von 90 Prozent des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (§ 8). Hinweis Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist jeweils das für den Monat November zustehende Ausbildungsentgelt (§ 8). Hierbei ist auf das Ausbildungs... mehr

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Ausbildung / 3.9 Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 14 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung dar. Bei der Umsetzung der Jahressonderzahlung waren zunächst gemäß § 14 Abs. 1 TVAöD Differenzierungen hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung dergestalt zu beachten, als dass im Tarifgebiet Ost ein... mehr

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Ausbildung / 3.9.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVAöD genannten Bezüge, kann für den ... mehr

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Ausbildung / 2.3.15 Jahressonderzahlung

Zuwendung und Urlaubsgeld sind im TVAöD durch eine eigene Regelung über eine Jahressonderzahlung ersetzt worden; die Regelung war zunächst in § 14 TVAöD – Allgemeiner Teil – enthalten. Sie ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006 zum TVAöD – Besonderer Teil BBiG – unverändert in den TVAöD – Besonderer Teil BBiG – übernommen und zuletzt aufgrund von § 1 des Ände... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F... mehr

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Ausbildung / 3.9.4 Zahlungszeitpunkt

Die Jahressonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Ausbildungsentgelt ausgezahlt. Da die Jahressonderzahlung die bisherige Zuwendung und das bisherige Urlaubsgeld ersetzt, lässt § 14 Abs. 3 Satz 2 TVAöD die Möglichkeit einer Teilzahlung zu einem früheren Zeitpunkt zu. Als früherer Zeitpunkt bietet sich entsprechend dem bisherigen Auszahlungszeitpunkt für das Urlau... mehr

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Ausbildung / 3.9.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungsverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungsverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspruchs. Andererseits entfällt... mehr

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Ausbildung / 3.9.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis ist das Ausbildungsentgelt (§ 8) des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungsverhältnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich n... mehr

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Ausbildung / 3.9.5 Anspruch bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem... mehr

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Ausbildung / 1.2.2.2 Änderungen des TVAöD

Der TVAöD mit seinem Allgemeinen Teil und seinen beiden Besonderen Teilen (BBiG und Pflege) ist am 1.10.2005 in Kraft getreten und seitdem mehrfach geändert und ergänzt worden. Im Jahr 2022 haben die Tarifvertragsparteien folgende Änderungen/Anpassungen vorgenommen: Geltungsbereich des TVAöD – Allgemeiner Teil -[1] Einheitliche Bemessung der Jahressonderzahlung[2] Ausbildungsent... mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Fehlende Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsräte

Rz. 10 Erforderlich für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ist des Weiteren, dass die Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte auf Betriebsebene geregelt werden kann. Dieses "Nichtregelnkönnen" liegt nicht nur vor, wenn eine Regelung durch Betriebsräte objektiv unmöglich ist. Ausreichend ist vielmehr, dass ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmensein... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr... mehr

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Sauer, SGB II § 6c Personal... / 2.4 Ausgleichszahlungen an Beamte (Abs. 4)

Rz. 42 Abs. 4 regelt Ausgleichszahlungen an Beamte, wenn ein gleich bewertetes Amt oder ein Amt mit geringerem Grundgehalt übertragen wurde und sich die Besoldung beim neuen Träger bezogen auf bestimmte Dienstbezüge verringert. Dabei handelt es sich nach gesetzgeberischer Definition um auszugleichende Dienstbezüge. Das bedeutet, dass der Minderbetrag beim neuen Dienstherrn a... mehr

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Sauer, SGB II § 6c Personal... / 2.3.1 Übergang von Beamtenverhältnissen

Rz. 37 Abs. 3 und 4 treffen detaillierte Regelungen zum Übergang der Beamten nach Abs. 1 und 2, also sowohl zum zugelassenen kommunalen Träger nach Abs. 1 wie auch zur Bundesagentur für Arbeit bei Beendigung der alleinigen Trägerschaft nach § 6a. Die Beamten setzen ihr Beamtenverhältnis nach dem Übergang mit dem neuen Dienstherrn fort. Der neue Dienstherr hat dem Beamten die... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 GrusiGV). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht mehr auf... mehr

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Sauer, SGB II § 6c Personal... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) in das SGB II eingefügt und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 neu gefasst. Seither ist sie mehrfach geändert worden, zuletzt durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zw... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebseröffnung / 1.5 Investitionsplanung

Im Rahmen der Investitionsplanung sollte eine Tabelle erstellt werden, die sämtliche Gegenstände enthält, die im Vorfeld der Geschäftseröffnung sowie in den ersten 3 Geschäftsjahren voraussichtlich angeschafft werden müssen. Gleiches gilt für bereits vorhandene Gegenstände des Privatvermögens, z. B. ein Notebook oder einen Pkw, die künftig betrieblich genutzt werden sollen. F... mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 1 Begriffsabgrenzung

Abzugrenzen sind Tantiemen von anderen Vergütungsformen, insbesondere Gratifikationen und Boni. Gratifikationen werden zumeist auf freiwilliger Basis ­gewährt, können jedoch auch auf einer vertraglichen Grundlage beruhen. Von Tantiemen, die eine persönliche Leistung honorieren, unterscheiden sich Gratifikationen dadurch, dass sie bei einem bestimmten Anlass – z. B. Weihnach... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebseröffnung / 3.7 Lohnsteuer

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (Tz. 6) sind nur zu machen, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, ist zu berechnen, wie hoch die im Monat, Quartal bzw. Jahr voraussichtlich anfallende Lohnsteuer sein wird. Dazu genügt es, die Lohnabrechnung für den ersten Beschäftigungsmonat auf das Gesamtjahr hochzurechnen, sofern keine So... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 9 Gratifikation, Prämie, Jahressonderleistung, Tantiemen

Eine Regelung über die Auswirkungen einer einvernehmlichen Beendigung auf die Gewährung von Sonderleistungen [1] vermeidet Folgestreitigkeiten. Dies gilt besonders unter dem Aspekt einer verstärkten Leistungsorientierung bei Entgeltzahlungen. So werden häufig Entgeltbestandteile aus Zielvereinbarungen erst im Folgejahr gezahlt, weil erst dann der Grad der individuellen Zieler... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 17 Jahreszahlungen und Gratifikationen

Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung [1] davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt" ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung nicht gleich. Dies gilt schon deshalb, weil die Interessenlage der Parteien eine andere ist. Besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Beendigu... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8 Leasing-Sonderzahlung

Rz. 229 Stand: 06/03 – 07/2025 Leasing-Sonderzahlungen sind als für den Gesamtzeitraum vereinnahmtes Entgelt anteilig auf die Teilleistungszeiträume umzulegen. Praxis-Beispiel Sachverhalt Beispiel wie in Rz. 138; zusätzlich zu den Leasingraten ist vorschüssig auch eine Sonderzahlung zu leisten Beurteilung Die Sonderzahlung ist als im Voraus vereinnahmtes Entgelt auf die Teilleist... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.5.2 Kompakt-ABC

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Anwaltliche Leistungen Vgl. Stichwort "Rechtsanwaltsleistungen" Architektenleistungen Die Leistungen der Architekten und Ingenieure, denen Leistungsbilder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrunde liegen, werden grundsätzlich als einheitliche Leistung erbracht, auch wenn die Gesamtleistung nach der Beschreibung in de... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)

Tz. 770 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wie bei anderen Arbeitnehmern ist bei Ges-GF die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich. Allerdings müssen natürlich auch diese Vergütungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtausstattung der GF-Bezüge einbezogen werden; s Tz 383 ff. Zur Abgeltung eines Urlaubsanspruch s Tz 836 ff. Tz. 771 Stand: EL... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Freiwilligkeit

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei Spenden muss es sich um freiwillige Leistungen handeln. Deshalb sind z. B. Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen beim Erben steuerlich nicht als Spenden abziehbar (BFH vom 22.09.1993, BStBl II 1993, 874; zur Nichtabziehbarkeit dieser Zuwendungen beim Erblasser s. BFH vom 23.10.1996, BStBl II... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854) und v 27.02.2003 (BStBl II ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 295 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Liegt eine der genannten Voraussetzungen bei Leistungsbeziehungen der Gesellschaft an den beherrschenden Gesellschafter nicht vor, ist idR die gesamte Leistungsbeziehung in vollem Umfang als vGA anzusehen (s Gosch, DStZ 1997, 1). Getrennt zu beurteilen sind jedoch zB die einzelnen Komponenten der Gesamtausstattung einer GF-Vergütung (Grundgeh... mehr