Fachbeiträge & Kommentare zu Software

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.2 Umsatzrealisierung bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 15 sind einerseits mehrere voneinander abgrenzbare Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags zu identifizieren und separat zu bilanzieren (IFRS 15.22, .27). Andererseits sind mehrere Verträge als eine Leistungsverpflichtung zu bilanzieren, wenn sie mit demselben Kunden oder diesem nahe stehenden Parteien, in zeitlicher Nähe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.2 Erstbewertung

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung zu Anschaffungskosten bei entgeltlichem Erwerb ist durch Rechnungsstellung und regelmäßige Begleichung in Zahlungsmitteln oder anderen monetären Vermögenswerten unproblematisch (IAS 38.26). Ausgangsbasis ist der Erwerbspreis abzüglich etwaiger Rabatte, Boni und Skonti zuzüglich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.1.3 Kriterium der Kontrolle am identifizierten Vermögenswert

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Um gemäß IFRS 16 Kontrolle über einen identifizierbaren Vermögenswert ausüben zu können, muss der Leasingnehmer das Recht haben, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substaintially all of the economic benefits) aus der Verwendung des Vermögenswerts zu ziehen (IFRS 16.B9(a) i.Vm. IFRS 16.B21–B23) und das Recht haben die...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.1.3 Außerplanmäßige Abschreibung/Bewertung

Rz. 469 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Außerplanmäßige Abschreibungen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens durch technischen Fortschritt für das Unternehmen ihre Relevanz verlieren. BEISPIEL Es kommt eine neue Software auf den Markt, welche die alte Software bereits nach drei Jahren Nutzung überflüssig macht, weil die neu...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.3 Stetige Wahlrechtsausübung

Rz. 421 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist die Frage, inwieweit der Grundsatz der Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB) die Möglichkeiten der Wahlrechtsausübung beschränkt. Einerseits wird vertreten, das Gebot zur stetigen Bilanzierung sei produktbezogen, sodass für jeden immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens neu entschieden werden könne, ob ein An...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.1 Personengesellschaften

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den deutschen (ertrag)steuerrechtlichen Vorschriften sind Personengesellschaften nur Schuldner der Gewerbesteuer. Schuldner der Körperschaftsteuer (bzw. der Einkommensteuer im Fall von natürlichen Personen) sind die Mitunternehmer, welchen die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zugerechnet werden.[1] Folglich ist auf Ebene...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4.2 Merkmale der Abgrenzung

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist nach Art. 12 Abs. 3 Jahresabschlussrichtlinie 2013 die betriebsindividuelle Zweckbestimmung maßgebend. Zum Anlagevermögen gehören die Vermögensgegenstände, die planmäßig der wiederholten oder dauernden Nutzung gewidmet sind.[1] Zum Umlaufvermögen zählen die Vermöge...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.1.2 Anwendungsbereich

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 umfasst grundsätzlich alle Verträge von Leasingnehmern und Leasinggebern, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten. Konkretisiert wird der Anwendungsbereich durch die Definitionskriterien für das Vorliegen eines Leasingverhältnisses (IFRS 16.9 i. V. m. IFRS 16.B9-B31). Zu beachten ist jedoch, dass nachfolgende Sachverhalte a...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.3 Umsatzrealisierung aus Lizenzen

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 enthält detaillierte Vorgaben für die Erfassung von Entgelten aus Lizenzen für die Überlassung geistigen Eigentums. Hierunter fallen Lizenzen für Software, Technologien, Filme, Musik und sonstiges Entertainment, Franchising sowie Patente, Marken, Verlags- und sonstige Urheberrechte (IFRS 15.B52). Zunächst ist hierbei zu unterscheiden,...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.3.1 HGB

Rz. 995 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorräte sind Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Weiterveräußerung angeschafft worden sind.[1] Dabei muss es sich um Elemente des betrieblichen Leistungsprozesses handeln.[2] Die gesetzlich vorgegebene Untergliederung bereitet Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmen Produkte verschiedener Fertigungsstufen veräuße...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.3 Folgebewertung

Rz. 483 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesondert angeschaffte und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer sind nach dem Anschaffungskostenmodell oder dem Neubewertungsmodell in der Folge zu bewerten. Die gewählte Abschreibungsmethode ist für alle Vermögenswerte einer Gruppe ähnlicher Art und Verwendungszweck anzuwenden (IAS 38.72 f.). Immaterie...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.1 Wahlrecht

Rz. 415a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2 Satz 1 räumt ein Wahlrecht ein, originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, und bestimmt damit eine Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB. Im Gegensatz zu materiellen müssen immaterielle Vermögensgegenstände nicht aktiviert werden. Voraussetzung ist zunächst zwingend, dass d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 regelt die Bilanzierung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von Leasingverhältnissen (leases) jeder Art. Hierdurch soll dem Abschlussadressaten ermöglicht werden zu beurteilen, wie sich Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die cash flows eines Unternehmens auswirken (IFRS 16.1). IFRS 16 ist auf alle Leasingverhä...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.3 Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schon das Bestimmen, wann ein Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften vorliegt, bereitet Probleme. Zunächst ist an die in der Einleitung vorgenommene Differenzierung zu erinnern: Nicht jede "unrichtige" Bilanzierung führt zu einem Bilanzierungsfehler, vielmehr bedarf es zusätzlich der Voraussetzungen des subjektiven Fehlerbegriffs, um von ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt

Rz. 429 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 38 regelt die bilanzielle Erfassung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von immateriellen Vermögenswerten (intangible assets) für Unternehmen aller Branchen und Größen, ist aber auf solche immateriellen Vermögenswerte nicht anwendbar, deren Bilanzierung in anderen Standards geregelt wird (IAS 38.1). Rz. 430 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahr 1998...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.5 Auslagerung von Daten aus dem Produktivsystem und Systemwechsel

Im Fall eines Systemwechsels, einer Systemänderung, z. B. Änderung der OCR-Software, Update der Finanzbuchhaltung etc., oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem ist es nur dann nicht erforderlich, die ursprüngliche Hard- und Software des Produktivsystems über die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten, wenn die auf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Grundlagen der Öffentlichke... / 10.2.3 Gestaltung

Der Newsletter muss zunächst einen griffigen Betreff haben, der den Empfänger zum Lesen reizt. Dann folgt ein kurzer Einleitungstext (auch Editorial genannt). Danach folgt der eigentliche Newsletter. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Newsletter zu gestalten:mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Situationsanalyse: Zentrale... / 3 Das Arbeitssystem als Gestaltungsfeld im BEM

Das Arbeitssystem (s. Abb. 6) kann für die Durchführung der Situationsanalyse ein geeignetes Modell darstellen, um systematisch die Belastungsfaktoren des Arbeitsplatzes zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse geben Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten und damit für die Anpassung der Anforderungsprofile an die Fähigkeiten des Betroffenen. Zum besseren Verständnis der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5 Datenzugriff der Finanzverwaltung

Die Finanzbehörde hat das Recht, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Wichtig Datenzugriff nur während der Außenprüfung Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu. Durch die Regelungen zum Datenzugriff wird der sachliche Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.5 Handelsrechtlicher Höchstansatz

Die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz darf den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten.[1] Der BFH hat diese Auffassung mit Urteil vom 11.10.2012 bestätigt.[2] Praxis-Beispiel Berechnung der Rückstellung für die Aufbewahrung in digitaler Form Der Einzelunternehmer bewahrt seine Geschäftsunterlagen in digitaler Form am Arbeitsplatz des Büromitarbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.2 Varianten des Verfahrens

Es ist auch möglich, die Untersuchung der psychischen Belastungen und Beanspruchungen mit einer Untersuchung der physischen Belastungen und Beanspruchungen zu verbinden. In diesen Fällen werden die Arbeitsplätze und die typischen Arbeitshaltungen und Bewegungsabläufe von einem Physiotherapeuten mit Zusatzausbildung in Arbeitsplatzergonomie begutachtet und bewertet. Die Erken...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3 Struktur der Gespräche und des Ergebnisberichtes

Die zu untersuchenden Belastungsfaktoren sind in der Arbeitswissenschaft relativ unstrittig. Es gibt zwar sehr unterschiedliche Modelle und Theorien, z. B. das Belastungs-, Beanspruchungskonzept[1], Ressourcenkonzepte, Salutogenese[2], Stresstheorien[3], Anforderungs-Kontroll-Modell[4], Humankriterien[5] sowie einige Konzepte und Erkenntnisse zu speziellen Themen, wie das Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.3 Auswahl der Mitarbeitenden für die Interviews

Im Hinblick auf die Kosten macht es Sinn, die Anzahl der Interviewpartner zu begrenzen. Die Qualität des Ergebnisses wird dadurch nur minimal beeinträchtigt, denn ab einer gewissen Anzahl von Gesprächen liefert jedes weitere Gespräch immer weniger zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es ja nicht, jeder individuellen und speziellen Situation ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Rz. 7 Historisch bedingt besteht die doppelte Buchführung aus verschiedenen Arten von Büchern: Grund- und Hauptbuch sowie Nebenbüchern. Im Grundbuch werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in chronologis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2 Nutzung des Beschreibungsstandards durch Software

5.2.1 Bedeutung des Beschreibungsstandards Rz. 72 Der Einsatz von IDEA ermöglicht im Rahmen der Datenträgerüberlassung den Import, die Selektion sowie die Analyse kleinerer und größerer Datenmengen. Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA unterstützt, sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in masc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.1 Bedeutung des Beschreibungsstandards

Rz. 72 Der Einsatz von IDEA ermöglicht im Rahmen der Datenträgerüberlassung den Import, die Selektion sowie die Analyse kleinerer und größerer Datenmengen. Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA unterstützt, sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.2 Der Einsatz des Z1-Zugriffs bei Groß- und Größtunternehmen

Rz. 54 In der Prüfungspraxis wird der unmittelbare Datenzugriff in erster Linie bei Groß- und Größtunternehmen praktiziert, beispielsweise bei Unternehmen, die SAP/R3 oder eine vergleichbare ERP-Software wie KHK, Lawson, Navision, Oracle, J D Edwards, PeopleSoft, Baan oder SSA im Einsatz haben. Bei diesen Unternehmen erfolgt der Prüfungseinstieg i. d. R. über den Z1-Zugriff....mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software einschließlich der jeweiligen Meta-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.3 Produktivsystem und Systemwechsel

Rz. 33 Unter einem Produktiv- bzw. Hauptsystem ist dasjenige System, bestehend aus Software und benötigter Hardware, zu verstehen, in dem die elektronischen Daten erzeugt, verarbeitet und gespeichert werden. Bei steuerrelevanten Daten sind dies i. d. R. kaufmännische Anwendungen, ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) und Buchhaltungssysteme. Solange dieses System in Bet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.5 Zweifelsfragen bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen

Rz. 43 Im Hinblick auf die Aufbewahrung von Unterlagen sind folgende Fragestellungen von Bedeutung, die immer wieder in der Unternehmenspraxis auftreten können: Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich für alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, die für eine maschinelle Weiterverarbeitung geeignet sind. Access-Datenbanken und Excel-Dateien können aufbewahru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.4 Einsatz von DV-Fachprüfern

Rz. 64 Um eine unter Effizienzgesichtspunkten sinnvolle Ausübung insbesondere des Z1-Zugriffs zu gewährleisten, werden oftmals von den Außenprüfern sog. DV-Fachprüfer herangezogen. Bei diesen DV-Fachprüfern handelt es sich um Betriebs-, Lohnsteueraußen- oder Umsatzsteuersonderprüfer, die intensiv im Umgang mit einer ERP-Software, z. B. SAP/R3, oder einer sonstigen Buchhaltun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.3 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) in der Praxis

Rz. 59 Bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen spielt in der Prüfungspraxis die Datenträgerüberlassung eine überragende Rolle. Soweit bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen von den Möglichkeiten des Datenzugriffs Gebrauch gemacht wird, wird in über 90 % aller Fälle der Z3-Zugriff angewendet. Rz. 60 Im Rahmen der Datenüberlassung kann die Finan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.2 Praxisprobleme beim Einsatz von IDEA trotz des Beschreibungsstandards

Rz. 80 Die meisten Hersteller von Finanzbuchhaltungssoftware haben ihre Produkte zwischenzeitlich entsprechend dem Beschreibungsstandard mit einer Exportschnittstelle für die Übernahme der Daten in die Prüfsoftware IDEA versehen. Trotzdem treten in der Prüfungspraxis bezüglich der Auswertung der im Beschreibungsstandard überlassenen Daten folgende Probleme auf: Feldbezeichnun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.1 Anwendung von Standardroutinen des IDEA-Prüferwerkzeugkastens

Rz. 81 Mit dem Einsatz der Prüfsoftware IDEA im Rahmen der Datenüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO werden keine anderen Prüfungsziele verfolgt als mit einer herkömmlichen Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Was aber bei einer traditionellen Außenprüfung nur anhand von Stichproben überprüft und mühsam in den umfangreichen Buchführungsunterlagen gesucht werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3.1 Steuerrelevante Daten im SAP/R3-Bereich

Rz. 17 In folgenden Modulen der ERP [1] -Software SAP/R3 können sich beispielsweise steuerrelevante Daten befinden: FI (Finanzwesen), CO (Controlling), AM (Anlagenbuchhaltung), HCM (z. B. Personalabrechnung), SD (Vertrieb), MM (Materialwirtschaft), PM (Instandhaltung), TR (Finanzverwaltung). Dies gilt auch für vergleichbare ERP-Module von Navision, Oracle, Baan, KHK, JD Edwards...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.1 Einsatz von Prüfungsmakros

Rz. 91 Da sich Betriebsprüfer wie auch Wirtschaftsprüfer bei der Analyse des Jahresabschlusses oftmals in gleichbleibenden Prüffeldern bewegen und ihre Prüfungshandlung an den bekannten Regeln des Steuerrechts ausrichten, stellt sich die Frage nach der Einrichtung automatischer Auswertungsroutinen, sog. Prüfungsmakros, die quasi auf Knopfdruck angestoßen alle notwendigen Erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 8.2 Virtuelle Eigentümerversammlung

Mit dem am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] ist den Wohnungseigentümern die Kompetenz zu einer Beschlussfassung rein virtueller Wohnungseigentümerversamml...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 8.1 Teilnahme in elektronischer Form

Das WEMoG hat den Wohnungseigentümern in § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG die Möglichkeit eingeräumt, die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen auch im Wege der elektronischen Form zu beschließen. Sie haben also die Beschlusskompetenz, dass Wohnungseigentümer an Wohnungseigentümerversammlungen auch ohne ihre Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 21 Erforderlich ist die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Der Investitionsabzugsbetrag wird so auch für gebrauchte (bewegliche) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt. Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings nur für Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr in einem inländis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kosten sparen im indirekten... / 3 Ideen und Ansätze für Verbesserungen beim indirekten Einkauf

Daher sollte es auch für die indirekte Beschaffung Richtlinien und Anweisungen geben. Einige Ideen und Ansätze für Verbesserungen sind: Definition und Kommunikation dessen, was im Betrieb unter indirekter Beschaffung verstanden wird. Bestandsaufnahme zur Bestimmung des Volumens des indirekten Einkaufs, z. B. indem man im ersten Schritt vom Gesamtvolumen des Einkaufs den Wert d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.3 Fortentwicklung der Ergänzungsbilanz

Rz. 23 Ergänzungsbilanzen sind erfolgswirksam fortzuentwickeln bis zu dem Zeitpunkt, an dem:[1] die Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, der Gesellschafter, dem die Ergänzungsbilanz zugeordnet ist, aus der Gesellschaft ausscheidet, die Mehr- oder Minderwerte entfallen. Es existieren unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich die Abschreibung in einer Ergänz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.1 Planmäßige Abschreibungen und AfA

Rz. 59 Hinweis Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Fn. BT-Drs. 21/629) wird die degressive Abschreibung erneut eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Der dabei anzuwendende Prozents...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.2 Definitionsmerkmale immaterieller Vermögenswerte und Abgrenzungen

Rz. 80 Das Kriterium der Identifizierbarkeit (Identifiability) setzt voraus, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert identifiziert werden kann. Somit lässt sich ein immaterieller Vermögenswert von einem Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenserwerbs der Unternehmung oder im Falle eines Konzerns dem Konzernvermögen zugeflossen ist, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr