Fachbeiträge & Kommentare zu Software

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.1 Registrierkassensysteme müssen manipulationssicher sein

Kassensysteme sind mit Software ausgestattet. Ob elektronische Kassen manipulierbar sind, hängt somit davon ab, ob die Software (nachträgliche) Veränderungen zulässt, die nicht nachvollziehbar sind. Die KassenSichV lässt es nicht zu, dass unkontrollierbare (nachträgliche) Eingriffe vorgenommen werden. Beliefert ein Unternehmer (Programmierer) seine Kunden mit offensichtlich ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.3.3 Wann eine Geldbuße droht

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt, nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatsächlicher Hinsicht unrichtig aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, verbucht oder verbuchen lässt, ein elektr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8 Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Aufzeichnungen auf Papier oder mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme müssen unveränderbar sein. Jede Änderung muss für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Technische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wie Kassendaten, sind im Rahmen von Maßnahmen der Außenprüfung immer schwerer oder nur mit hohem Aufwand feststellbar. Die bisher bestehenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.4 Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 453 § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Aufwandsrückstellungen, d. h. Rückstellungen ohne Schuldcharakter, grundsätzlich nicht gebildet werden dürfen. § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Passivierungspflicht für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 2 Abgrenzung von Hard- und Software

Rz. 2 Eine EDV-Anlage setzt sich aus Hard- und Software zusammen. Die Hardware [1] umfasst sämtliche körperlichen, also greifbaren Komponenten der EDV-Anlage, d. h. die Rechner bzw. Computer[2] – wozu auch Desktop-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Notebooks (evtl. mit Dockingstation), Smartphones oder Tablets zählen – samt Arbeitsspeicher, Prozessoren, internen Lau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1 Anpassung und Aktualisierung vorhandener Software

4.4.1.1 Behandlung von Updates und Upgrades Rz. 92 Während Upgrades grundsätzlich als neuer Vermögensgegenstand zu aktivieren sind, wobei die Ursprungsversion des Programms vollständig außerplanmäßig abgeschrieben und ausgebucht wird, hat sich bzgl. der Bilanzierung von Updates bisher noch keine herrschende Meinung herausgebildet. Unter einem Update ist eine verbesserte, aktua...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.1 Software als selbstständige Bilanzierungseinheit

Rz. 51 Voraussetzung für das Vorliegen eines Wirtschaftsgutes ist nach der Rechtsprechung des BFH, dass es sich um eine Sache, ein Recht oder einen vermögenswerten Vorteil handelt, dem ein eigenständiger Wert beigelegt werden kann, der einen Nutzen über mehrere Wirtschaftsjahre abgibt und der allein oder zusammen mit dem Betrieb verkehrsfähig ist, also auf einen Dritten über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.3 Software als geringwertiges Wirtschaftsgut

Rz. 89 Auch die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG bzw. die sog. Poolabschreibung gem. § 6 Abs. 2a EStG ist lediglich auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Die Finanzverwaltung sieht Computerprogramme mit Anschaffungskosten bis zu 800 EUR[1] jedoch als Trivialprogramme an, die als abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4 Bilanzierung von Software

4.1 Ansatz 4.1.1 Vorbemerkungen Rz. 50 Entscheidend für die Bilanzierung von Software ist insbesondere, ob überhaupt ein eigenständiger Vermögensgegenstand vorliegt, es sich um einen materiellen oder immateriellen Vermögensgegenstand handelt, der Vermögensgegenstand "Software" angeschafft oder hergestellt wurde, hergestellte Software zum Einsatz im Unternehmen des Herstellers oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.1 Vorbemerkungen

Rz. 50 Entscheidend für die Bilanzierung von Software ist insbesondere, ob überhaupt ein eigenständiger Vermögensgegenstand vorliegt, es sich um einen materiellen oder immateriellen Vermögensgegenstand handelt, der Vermögensgegenstand "Software" angeschafft oder hergestellt wurde, hergestellte Software zum Einsatz im Unternehmen des Herstellers oder zum Verkauf bzw. zur Überlass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.1 Ansatz und Ausweis

Rz. 110 Vorbemerkungen Die Entwicklung von Software ist im Regelfall mit hohen Kosten verbunden. Für den Hersteller stellt sich die Frage, wie diese Kosten bilanziell zu behandeln sind, insbesondere, ob es sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens oder um steuerrechtlich nicht aktivierungsfähige bzw. handelsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.2 Materiell versus immateriell

Rz. 56 Die Unterscheidung, ob Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand bzw. als entsprechendes Wirtschaftsgut einzuordnen ist,[1] spielt insbesondere vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 EStG eine Rolle, der eine Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen untersagt. Von Bedeutung ist dies auch im Hinblick au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.4 Softwareinstallation und -anpassung

Rz. 72 Ein weiteres Problem hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung besteht dann, wenn Software erworben und anschließend von Mitarbeitern des Erwerbers bzw. mit Unterstützung von Dritten auf Basis eines Dienstvertrags installiert bzw. angepasst wird. In diesem Zusammenhang ist daher auch die Thematik der "nachträglichen Herstellungskosten" zu betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, Software und Internet in der Rechnungslegung

Zusammenfassung Überblick Bitte fügen Sie hier einen Überblick ein. Dieser sollte eine Kurzzusammenfassung des Beitrags sein, mit max. 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ergänzen Sie hier bitte die relevanten gesetzlichen Regelungen. 1 Vorbemerkungen Rz. 1 Der Einsatz von EDV-Anlagen (sog. Hardware), die Nutzung von EDV-Programmen (sog. S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2.1 Erstbewertung

Rz. 126 Sofern eine Trennung der beiden Phasen möglich ist oder nur eine Entwicklung vorliegt, dürfen bei selbst geschaffener Software des Anlagevermögens handelsrechtlich nur die Entwicklungskosten, nicht jedoch die Forschungskosten angesetzt werden. Folglich markiert der identifizierbare finale Übergangszeitpunkt von der Forschungs- zur Entwicklungsphase den frühestmöglich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.2 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand infolge Softwareaktualisierung

Rz. 95 Während sich die Anpassung von Standardsoftware an geänderte technische oder inhaltliche Rahmenbedingungen regelmäßig in Form fertiger Updates und Upgrades vollzieht, erfordert die Umgestaltung von Individualsoftware häufig erheblichen, durch eigene Mitarbeiter oder Dritte ausgelösten Aufwand für Programmierarbeiten. Solche Maßnahmen sind jedoch auch bei angeschaffter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.1 Planmäßige Abschreibung

Rz. 82 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwertung gilt auch Software grundsätzlich als abnutzbarer Vermögensgegenstand mit einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer.[1] Hierfür gelten die allgemeinen Abschreibungsregelungen der § 253 HGB bzw. § 6 EStG und § 7 EStG. [2] Die planmäßige Abschreibung beginnt dabei mit Erlangung der Betriebsbereitschaft. Rz. 83 Handelsrechtlich kann So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.3 Softwareleasing

Rz. 106 Softwareleasing[1] erfolgt regelmäßig dergestalt, dass ein "Softwarehaus" einem Leasinggeber ein nicht ausschließliches, auf einen Dritten übertragbares Nutzungsrecht, jedoch kein freies Verfügungs- oder Verwertungsrecht einräumt. Zugleich schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Vertrag, der Letzerem die Anwendung der überlassenen Software erlaubt.[2] R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.6 Sonstige Softwaredienste

Rz. 109 In der Praxis entwickeln sich kontinuierlich Dienstleistungen im Kontext von Software. Die angebotenen Leistungen sind zahlreich. Zu nennen sind beispielsweise der Verkauf bzw. die Vermietung von Apps, Rechten zur Nutzung von Streamingdiensten (Übertragung von Video- und/oder Audiodaten über ein Breitbandnetz), Rechten zur Nutzung von Datenbanken (ggf. verbunden mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2.3.2 Einzeltransaktionen

Rz. 134 Bei der Veräußerung von Standardsoftware gilt als Realisationszeitpunkt im Fall einer physischen Auslieferung der Software grundsätzlich die Übergabe der Datenträger mit der Software an den Kunden. Sofern keine physische Übergabe, sondern ein Herunterladen, also ein sog. Download, vereinbart wird, gilt der Umsatz – unabhängig vom Akt des Herunterladens und der Instal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.1 Abgrenzung

Rz. 62 Ein immaterielles Wirtschaftsgut, wie Software, darf gem. § 5 Abs. 2 EStG vom Anwender steuerrechtlich nur dann im Anlagevermögen aktiviert werden, wenn dieser es entgeltlich erworben hat. Dieses Bilanzierungsverbot betrifft sowohl selbst geschaffene als auch unentgeltlich von Dritten beschaffte immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Shareware[1] bzw. Freeware.[2] Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2.3 Realisationszeitpunkte des Umsatzes

4.4.7.2.3.1 Vorbemerkungen Rz. 133 Im Hinblick auf die Umsatzrealisierung muss u. a. die Besonderheit in dieser Branche berücksichtigt werden, dass Software i. d. R. nicht allein, sondern i. V. m. anderen Leistungen veräußert wird. Hierzu zählen z. B. Wartungsleistungen, Rechenzentrumsleistungen, Beratungsleistungen, kundenspezifische Anpassungen, Schulungs- und Trainingsange...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1 Ansatz

4.1.1 Vorbemerkungen Rz. 50 Entscheidend für die Bilanzierung von Software ist insbesondere, ob überhaupt ein eigenständiger Vermögensgegenstand vorliegt, es sich um einen materiellen oder immateriellen Vermögensgegenstand handelt, der Vermögensgegenstand "Software" angeschafft oder hergestellt wurde, hergestellte Software zum Einsatz im Unternehmen des Herstellers oder zum Verka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4 Sonderprobleme

4.4.1 Anpassung und Aktualisierung vorhandener Software 4.4.1.1 Behandlung von Updates und Upgrades Rz. 92 Während Upgrades grundsätzlich als neuer Vermögensgegenstand zu aktivieren sind, wobei die Ursprungsversion des Programms vollständig außerplanmäßig abgeschrieben und ausgebucht wird, hat sich bzgl. der Bilanzierung von Updates bisher noch keine herrschende Meinung heraus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3 Entgeltlicher Erwerb versus Selbsterstellung

4.1.3.1 Abgrenzung Rz. 62 Ein immaterielles Wirtschaftsgut, wie Software, darf gem. § 5 Abs. 2 EStG vom Anwender steuerrechtlich nur dann im Anlagevermögen aktiviert werden, wenn dieser es entgeltlich erworben hat. Dieses Bilanzierungsverbot betrifft sowohl selbst geschaffene als auch unentgeltlich von Dritten beschaffte immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Shareware[1] bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2 Folgebewertung

4.3.2.1 Planmäßige Abschreibung Rz. 82 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwertung gilt auch Software grundsätzlich als abnutzbarer Vermögensgegenstand mit einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer.[1] Hierfür gelten die allgemeinen Abschreibungsregelungen der § 253 HGB bzw. § 6 EStG und § 7 EStG. [2] Die planmäßige Abschreibung beginnt dabei mit Erlangung der Betriebsbereitschaft....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2 Bewertung

4.4.7.2.1 Erstbewertung Rz. 126 Sofern eine Trennung der beiden Phasen möglich ist oder nur eine Entwicklung vorliegt, dürfen bei selbst geschaffener Software des Anlagevermögens handelsrechtlich nur die Entwicklungskosten, nicht jedoch die Forschungskosten angesetzt werden. Folglich markiert der identifizierbare finale Übergangszeitpunkt von der Forschungs- zur Entwicklungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2 Grundlagen

4.1.2.1 Software als selbstständige Bilanzierungseinheit Rz. 51 Voraussetzung für das Vorliegen eines Wirtschaftsgutes ist nach der Rechtsprechung des BFH, dass es sich um eine Sache, ein Recht oder einen vermögenswerten Vorteil handelt, dem ein eigenständiger Wert beigelegt werden kann, der einen Nutzen über mehrere Wirtschaftsjahre abgibt und der allein oder zusammen mit de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3 Bewertung

4.3.1 Erstbewertung Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Ans...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7 Softwarehersteller

4.4.7.1 Ansatz und Ausweis Rz. 110 Vorbemerkungen Die Entwicklung von Software ist im Regelfall mit hohen Kosten verbunden. Für den Hersteller stellt sich die Frage, wie diese Kosten bilanziell zu behandeln sind, insbesondere, ob es sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens oder um steuerrechtlich nicht aktivier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.2 Ausweis

Rz. 75 Software muss in der Bilanz eines Unternehmens in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung ausgewiesen werden[1] im Anlagevermögen, wenn sie zum dauernden Einsatz im Unternehmen bestimmt ist, unter "selbst geschaffene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" gem. § 266 Abs. 2 A. I. 1. HGB, soweit handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht entspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 87 Auch außerplanmäßige Abschreibungen auf Software sind nach den allgemeinen Regelungen möglich, dürften jedoch wegen der vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer verhältnismäßig selten vorkommen. Entsprechendes gilt für Anlässe erforderlicher Wertaufholungen. Eine außerplanmäßige Abschreibung kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht: Wird ein noch nicht voll abges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 133 Im Hinblick auf die Umsatzrealisierung muss u. a. die Besonderheit in dieser Branche berücksichtigt werden, dass Software i. d. R. nicht allein, sondern i. V. m. anderen Leistungen veräußert wird. Hierzu zählen z. B. Wartungsleistungen, Rechenzentrumsleistungen, Beratungsleistungen, kundenspezifische Anpassungen, Schulungs- und Trainingsangebote sowie sog. Hostinglei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2.3.3 Erfolgsausweis

Rz. 145 Die handelsrechtlich vorgeschriebenen Gliederungsschemata für Gewinn- und Verlustrechnungen des § 275 HGB richten sich auf Produktions- und Handelsunternehmen aus. Dienstleistungsunternehmen können hiervon im Hinblick auf die Gliederungspunkte i. S.v. § 265 Abs. 6 HGB unter Berücksichtigung der Grundsätze der Ausweis­stetigkeit[1] ) sowie der Klarheit und Übersichtli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2.2 Abgrenzungsprobleme bei der Weiterentwicklung von Softwareprogrammen

Rz. 130 Aufwendungen für die Weiterentwicklung eines Softwareprogramms durch das Unternehmen, das die Ursprungssoftware hergestellt hat, sind wiederum nach den allgemeinen Kriterien darauf zu untersuchen, ob sie zu Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand führen. Dementsprechend liegt Herstellungsaufwand vor, wenn die Weiterentwicklung zur Herstellung eines neuen Vermögensgegens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.2 Rückstellungen für unterlassene Softwarewartung

Rz. 101 Unterbleibt die eigentlich erforderliche Wartung bzw. Aktualisierung von Software, ist zu prüfen, ob hierfür die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB [1] in der Handels- und – über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG – auch in der Steuerbilanz erforderlich ist.[2] Eine solche Rückstellung darf jedoch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.4 Cloud-Computing

Rz. 107 Das Cloud-Computing wurde in der Bilanzierung bisher in erster Linie im Zusammenhang mit SaaS betrachtet. Dies greift jedoch zu kurz, wie auch die europäische "Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung" (Data Act) verdeutlicht, die am 11.1.2024 in Kraft getreten ist und nach einer 20-monatigen Übergangsfrist E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Der Einsatz von EDV-Anlagen (sog. Hardware), die Nutzung von EDV-Programmen (sog. Software) und die Präsenz im Netz (auch Web oder WWW für "World Wide Web" als Teilbereich des sog. Internet) gehören heute zum normalen Standard eines Unternehmens. Moderne Lösungen wie "Software as a Service" (SaaS) oder das sog. Cloud-Computing[1] befinden sich auf dem Vormarsch. Ob und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4.5 Industrie 4.0

Rz. 49 Der Begriff "Industrie 4.0" umfasst die technische Integration vernetzter Systeme vor allem in Produktion und Logistik sowie die Anwendung des "Internets der Dinge und Dienste" in industriellen Prozessen. Internet der Dinge bedeutet, dass Computer als separate Gegenstände durch intelligente Gegenstände ersetzt werden mit dem Ziel, diesen Dingen, die bisher auf die Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5.1 Vorbemerkungen

Rz. 147 Ähnliche Fragen, wie bei der Bilanzierung von Software, stellen sich im Zusammenhang mit Internetauftritten. Dazu werden im Folgenden lediglich jene Aspekte angesprochen, welche sich auf Unternehmen beziehen, die sich im sog. Internet präsentieren. Hingegen wird nicht auf besondere Aspekte für Web-Designer (Ersteller von Internetauftritten), für Provider (Betreiber v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.5 Isolierte Aktivierung von Konfigurations- bzw. Customizing-Aufwendungen

Rz. 108 Die Aufwendungen, die oftmals anlässlich von Einführungsprojekten der zuvor erläuterten Cloudlösungen anfallen, um die Dienste betrieblich zweckgerecht nutzen zu können bzw. in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen, können beträchtlich sein. Dies betrifft vor allem die Aufwendungen für Implementierung, Konfiguration und Customizing. Liegt für einen solchen Dienst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.1 Behandlung von Updates und Upgrades

Rz. 92 Während Upgrades grundsätzlich als neuer Vermögensgegenstand zu aktivieren sind, wobei die Ursprungsversion des Programms vollständig außerplanmäßig abgeschrieben und ausgebucht wird, hat sich bzgl. der Bilanzierung von Updates bisher noch keine herrschende Meinung herausgebildet. Unter einem Update ist eine verbesserte, aktualisierte oder technisch veränderte Version ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.2 Folgebewertung

3.3.2.1 Planmäßige Abschreibung Rz. 21 EDV-Anlagen bzw. die zugehörigen Komponenten zählen zu den abnutzbaren (beweglichen) Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und sind gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Handelsrechtlich bestehen keine Einschränkungen im Hinblick auf die Abschreibungsmethoden. Rz. 22 Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / Zusammenfassung

Überblick Bitte fügen Sie hier einen Überblick ein. Dieser sollte eine Kurzzusammenfassung des Beitrags sein, mit max. 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ergänzen Sie hier bitte die relevanten gesetzlichen Regelungen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3 Bewertung

3.3.1 Erstbewertung Rz. 16 Gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die erworbene Hardware mit den Anschaffungskosten [1] inklusive der Anschaffungsnebenkosten bzw. nachträglichen Anschaffungskosten zu aktivieren. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen. Als Anschaffungsnebenkosten kommen insbesondere Frachten, Installations- und Vernetzungskosten in Betracht....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4 Sonderprobleme

3.4.1 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand Rz. 37 Insbesondere Defekte von Einzelteilen oder die Anpassung an den fortgeschrittenen technischen Standard können Ursachen dafür sein, dass Teile einer EDV-Anlage ausgetauscht werden oder eine EDV-Anlage um bestimmte Komponenten, z. B. eine zweite Festplatte oder ein zusätzliches Laufwerk, erweitert wird. Im Zusammenhang m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5 Bilanzierung von Internetauftritten

5.1 Vorbemerkungen Rz. 147 Ähnliche Fragen, wie bei der Bilanzierung von Software, stellen sich im Zusammenhang mit Internetauftritten. Dazu werden im Folgenden lediglich jene Aspekte angesprochen, welche sich auf Unternehmen beziehen, die sich im sog. Internet präsentieren. Hingegen wird nicht auf besondere Aspekte für Web-Designer (Ersteller von Internetauftritten), für Pro...mehr