Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäfts ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbest... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 Aufschiebend bedingter Erwerb (§ 4 BewG)

Rz. 33 Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Unter einer aufschiebenden Bedingung erworbene Wirtschaftsgüter gelten daher bis zum Bedingungseintritt als nicht erworben. Im Erbschaftsteuerrecht sind aber vorrangig die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 Beteiligteneigenschaft

Rz. 224 § 154 grenzt den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten ab. An die Beteiligteneigenschaft knüpfen sich sowohl Pflichten als auch Rechte. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet[1], sie trifft die vorrangige Pflicht zur Erteilung von Auskünften[2] und zur Vorlage von Unterlagen.[3] Darüber hinaus ist nach § 156 BewG bei jedem Beteiligten eine Außenpr... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Damit untersagt die Vorschrift den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind.[1] Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B.... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Bewertungsziel und Bewertungsverfahren

Rz. 2 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 [1] muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

Rz. 277 Die Einschränkung, dass nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Verkäufe als Grundlage für die Ableitung des gemeinen Werts in Betracht kommen, bleibt durch die Änderung des § 11 Abs. 2 BewG unberührt. Denn sie folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung des gemeinen Werts.[1] Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Festsetzung eines VZ kommt bei allen Steuern in Betracht, auf die die AO Anwendung findet[1] und für die eine Steuererklärungspflicht (s. Rz. 10) besteht. Sie erfolgt zwar vornehmlich bei Steuern, die laufend die Abgabe von Steuererklärungen oder -anmeldungen vorsehen, kann jedoch auch festgesetzt werden, wenn für die betreffende Steuer nur einmalige Steuererkläru... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325, 2327 BGB

Rz. 92 Beispiel Der Erblasser E hat in einem Testament verfügt, dass seine Ehefrau F Alleinerbin wird. Vor seinem Tod hatte der E seiner Ehefrau F 50.000 EUR geschenkt und seinem Sohn A zur Einrichtung einer Anwaltskanzlei 30.000 EUR zugewandt. Sein Sohn B hat kein Geld erhalten. Nach dem Tod des E beauftragen die Söhne A und B den Rechtsanwalt R zur Durchsetzung ihrer Pflic... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und bei dem Bestehen einer Ausgleichspflicht

Rz. 88 Beispiel Der Erblasser E hat zu Lebzeiten kein Testament errichtet.[193] Nach seinem Tod sind seine Söhne A, B und C zu ⅓ gesetzliche Erben geworden, § 1924 Abs. 1 BGB. A und B beauftragen den R damit, dass dieser mit dem C eine Teilauseinandersetzung erreicht. Der R erzielt mit dem C Einigkeit darüber, dass das noch zur Erbmasse gehörende Grundstück von einem Gutacht... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / H. Hilfeleistung in Steuersachen

Rz. 113 Der Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge wird auch regelmäßig mit steuerlichen Fragen befasst. Erhält er z.B. den Auftrag, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben, richten sich seine Gebühren gemäß § 35 RVG nach den §§ 23–39 StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Rz. ... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 68 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

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Altersvorsorge / 3.1.3 Rürup-Vertrag

Durch die sog. "Rürup-Rente"[1], die mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, werden auch Beiträge des Steuerpflichtigen in privatrechtlich geregelte Rechtsverhältnisse zu Gunsten einer Basisversorgung als Sonderausgaben dem Grunde nach begünstigt. Steuerpflichtige, die keinem gesetzlichen Alterssicherungssystem angehören, können damit eine steuerlich begünstigte Basi... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / g) Nachträglicher Wegfall der Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung

Ein Risiko für Erblasser/Schenker, dass die betr. Institution innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit verletzt hat oder verletzt (tatsächliche Geschäftsführung war nicht mehr auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke gerichtet (was häufig Jahre später durch eine Außenprüfung festges... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / c) Vererbung/Zuwendung an eine noch zu errichtende Stiftung

Steuerfreie Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften können in der Weise erreicht werden, dass der Erblasser per Testament z.B. eine Stiftung als Erbe oder sonst Bedachte einsetzt, die dann noch errichtet werden muss (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG = Erwerb vom Erblasser). Hierbei ist Einiges zu beachten (Metz, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen, ZErb 2025, 128). D... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / d) Erbe soll die gemeinnützige Stiftung errichten

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder Vermächtnisnehmer per Auflage verpflichten, eine gemeinnützige Stiftung u. dgl. zu errichten (s. dazu u.a. v. Oertzen/Lindermann, Die vermächtnisweise Stiftungserrichtung von Todes wegen, ZEV 2023, 803). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt der Stiftung vom Erblasser zugewendet auch das, was sie infolge Vollziehung einer vom Erb... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / I. Einführung

Zum Beispiel kann durch die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Erwerbe/Übertragungen – auch von sehr hohem Vermögen aller Art – die völlige Steuerfreiheit erlangt werden. Allerdings unterliegen die Übertragungen/Erwerbe dem strengen Regime des Gemeinnützigkeitsrechts. Dazu kommt, dass ein bisher privat unbegrenzt verfügbare... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Politische Betätigung gemeinnütziger Vereine/Stiftungen

Beabsichtigte "politische Betätigungen" können insb. i.R.d. Förderung der Religion, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens oder Förderung des demokratischen Staatswesens verwirklicht werden. Insoweit ist die Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung mit etwa... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 2. Befreiung für Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 bis 54 AO gewidmet sind, sofern ihre Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist, können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG; BFH v. 16.1.2002 – II R 82/99, BStBl. II 2002, 303 = FR 2002, 797; BFH v. 30.7.2025 – II R 12/24, BStBl. II 2026, 153 = ErbStB 2026, 61 [Hartmann]... mehr

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Unterhalt / 2.1.3 Elternunterhalt

Für den Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Elternteils gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwandtenunterhalts.[1] Der Anspruch auf Elternunterhalt ist nicht verwirkt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn.[2] In Höhe des dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich gewährten angemessenen Barbetrags[3] sowie des Zusa... mehr

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Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Schenkung der Einlage

Rn. 497 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Hinsichtlich der Angemessenheit der Gewinnbeteiligung einer durch Schenkung erworbenen Einlage s § 15 Rn 109–111 (Bitz). Rn. 498 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 vorläufig frei mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anrechnung von Schenkungen auf die Ausgleichsforderung des Ehegatten nach § 1380 Abs. 1 BGB (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG unentgeltliche Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung angerechnet worden sind (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Unentgeltliche Zuwendungen unter Eheleuten oder Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sind, wenn sie von der s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abwendung des Herausgabeanspruchs nach § 528 BGB (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit die Herausgabe gemäß § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB abgewendet worden ist (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser gesetzlich hervorgehobene Rückforderungsanspruch greift ein, wenn der Beschenkte eine Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Zahlung des f... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 4. Exkurs: Problem der unbewussten Zuwendungen unter Ehegatten

Große Probleme bereiten die meist unbewusst vorgenommenen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten.[14] Wird z.B. der Kaufpreis bei Verkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens auf ein gemeinschaftliches Konto der Ehegatten gezahlt, ohne dass beide Ehegatten vorher Eigentümer der Immobilie oder des Unternehmens waren, führt dieser Vorgang dazu, dass der andere Ehegatte in ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einlage aus eigenen Mitteln

Rn. 499 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Stammt die Einlage dagegen nicht aus einer Schenkung, sondern aus eigenen Mitteln, ist eine Gewinnbeteiligung angemessen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite von bis zu 25 % der Einlage erwarten lässt, wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist (H 1... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die Individualisierung der Steuerschuldner

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Individualisierung der/s Erwerber/s und/oder Schenker/s ist keine Frage des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, sondern unter maßgeblicher[2] Beachtung der ggf. äußerst komplizierten Zivilrechtslage (§ 7 ErbStG Rz. 94 ff., 149 ff.) anhand der jeweils verwirklichten Tatbestände des § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10, Abs. 7–9 ErbStG zu klären (s. aber Rz. 72 zu § 20 Abs. 1 ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) § 42 AO und die analoge Anwendung von Steuergesetzen im Steuerstrafrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Von der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG gehen BVerfG und BGH auch für die Fälle aus, in denen sich der Steuerverkürzungserfolg aus einer Anwendung des § 42 AO bzw. seiner im Kern identischen ähnlichen Vorgängerregelungen ergibt, nach denen durch eine missbräuchliche Gestaltung eine Umgehung des Steuergesetzes nicht möglich ist und steuerrechtlich ni... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 2. Abwandlung

Beispiel Das Endvermögen der Ehefrau beträgt 7 Mio. EUR. Das Endvermögen des Ehemanns beträgt 2 Mio. EUR und ist komplett durch Barzuwendungen der Ehefrau innerhalb der letzten zehn Jahre entstanden. Diese Zuwendungen wurden noch nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt. Zudem hat F einen weiteren Sohn aus erster Ehe, der nicht Erbe werden soll und auch nur einen möglichst geri... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Geschenk

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Darunter fallen mangels tatbestandlicher Einschränkung alle Vorgänge nach § 7 ErbStG und die Schenkung auf den Todesfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.[2] Voraussetzung ist ferner, dass die Sche... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Herausgabe des Geschenks aufgrund Rückforderungsrechts

Rz. 10 [Autor/Stand] Erst mit der tatsächlichen Herausgabe des Geschenks erlischt der Steueranspruch rückwirkend gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. auch § 7 ErbStG Rz. 49),[2] da das Geschenk erst dann "herausgegeben werden musste".[3] Die bloße Verurteilung zur Herausgabe ist demnach nicht ausreichend.[4] Wird ein Geschenk nur teilweise rückübertragen ("soweit"), so wird der B... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vertragliche Rückforderungsrechte

Rz. 20 [Autor/Stand] Beruht die Herausgabe auf einem vertraglichen Rückforderungsrecht, so muss dieses grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Schenkung vereinbart worden sein (z.B. Schenkung unter Widerrufsvorbehalt,[2] vertragliches Rücktrittsrecht).[3] Die freiwillige nachträgliche Vereinbarung eines Rückforderungsrechts führt nicht zu einem Erlöschen der Steuerpflicht; vi... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eingefügt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser sondern erst nachträglich binnen 24 Monaten einem begünstigten Zweck zufließen. Die Regelung so... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Schenkungsteuer?

Rz. 1463 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Urteil vom 30.1.2013[2] entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen gebe. Die Finanzverwaltung hat daraufhin mitgeteilt, dass das Ur... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gestaltungsmissbrauch in der Rspr.

Rz. 1242 [Autor/Stand] Ein Gestaltungsmissbrauch ist nach st. Rspr. des BFH in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 AO dann gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Hinblick auf das erstrebte Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dient und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anzeigepflicht

Rz. 1709 [Autor/Stand] Gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist jede Person, die durch die Schenkung oder Erbschaft einen Vermögenszuwachs erhalten hat, zur Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten ab Kenntnisnahme vom Erwerb verpflichtet. Für Versicherungsverträge bei ausländischen Versicherungsunternehmen gilt: Der Erwerber bzw. Schenker sollte unbedingt seinen Anzeigepfli... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Rn. 732 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der nichtrechtsfähige Verein unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein, dass dieser weder in das Vereinsregister eingetragen ist noch eine Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erlangt hat. Der nichtrechtsfähigen Stiftung fehlt es an der staatlichen Anerkennung iSv § 80 Abs 1 BGB. Der Stifter überträgt im Rahmen einer Schenkung, durc... mehr