Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.2 Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage

Bei der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ermittelt sich die Bereicherung, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenleistungen des Beschenkten und die von ihm übernommenen Leistungs- Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem nach § 12 ErbStG ermittelten Wert abgezogen werden. Dabei sind aufschiebend ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.2 Begriff der gemischten Schenkung

Eine gemischt-freigebige Zuwendung (gemischte Schenkung) kann dann vorliegen, wenn bei einer Zuwendung gegen Gegenleistung der Wert der Gegenleistung hinter dem Wert des Zuwendungsgegenstandes zurückbleibt. Besteht eine auffallende, über ein geringes Maß deutlich hinausgehende Diskrepanz zwischen Leistung und Gegenleistung, begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass die...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.3 Begriff der Schenkung unter Auflage

Bei der Schenkung unter Auflage ist der Zuwendung eine Bestimmung beigefügt, wonach der Beschenkte entweder zu einer Leistung oder einer Duldung verpflichtet wird. Die Auflage kann zum einen zugunsten des Bedachten erfolgen, in diesem Fall ist sie nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 9 ErbStG). Oder sie wird zugunsten eines Dritten oder dem Schenker selbst (z. B. beim Vorbehaltsnieß...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1 Unterscheidung gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage

1.1 Allgemeines Im bürgerlichen Recht wird zwischen der gemischten Schenkung und der Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) unterschieden. 1.2 Begriff der gemischten Schenkung Eine gemischt-freigebige Zuwendung (gemischte Schenkung) kann dann vorliegen, wenn bei einer Zuwendung gegen Gegenleistung der Wert der Gegenleistung hinter dem Wert des Zuwendungsgegenstandes zurückbleibt. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.1 Allgemeines

Im bürgerlichen Recht wird zwischen der gemischten Schenkung und der Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) unterschieden.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3 Vergleich gemischte Schenkung und Erwerb von Todes wegen

3.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Gegenüber der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ist die Rechtslage beim Erwerb von Todes nun gleich. In beiden Fällen sind beispielsweise die Schulden ohne Einschränkung abziehbar. Beim Erwerb von Todes wegen ergibt sich dies aus § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, wonach die Schulden voll bei der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage

Zusammenfassung Überblick Häufig wird bei einer Schenkung vereinbart, dass der Beschenkte bestimmte Gegenleistungen zu erbringen hat, welche geringer sind als der Wert der Leistung. Diese können darin bestehen, dass bestehende (nicht betriebliche) Verbindlichkeiten des Schenkers zu übernehmen sind oder ein Gleichstellungsgeld an andere Personen zu zahlen ist. Möglich ist aber ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen bei der Schenkung Erwerbsnebenkosten, so sieht deren Behandlung wie nachfolgend beschrieben aus.[1] Unter die Erwerbsnebenkosten fallen z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister. Zu diesen Kosten zählen aber nicht die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuerberatungskosten. Gleiches gilt auch für Rechtsanwaltskosten...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.2 Nicht mehr anwendbare Erbschaftsteuerrichtlinien

Nach den Gleichlautenden Ländererlassen vom 13.9.2021 sind folgende Richtlinien und Hinweise nicht mehr anwendbar:[1] R E 7.4 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2019: zur Aufteilung von Gegenleistungen, Leistungs- und Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die nicht in einem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen H E 7.4 Abs. 3 ErbStH 2019: Bemessungsgrund...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.1 Allgemeines

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer ist für die gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage und der Nutzungs- oder Duldungsauflage wie nachfolgend vorzunehmen. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf das Jahressteuergesetz 2020 und die hierzu ergangenen gleichlautenden Ländererlasse.[1] Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 sind nun auch ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Erhält der Beschenkte mehrere Vermögensgegenstände freigebig zugewendet, so werden die steuerlichen Einzelwerte zu einem einheitlichen Steuerwert der Gesamtschenkung zusammengefasst. Soweit ein Teil des zugewendeten Vermögens beispielsweise nach § 13 ErbStG, § 13a ErbStG, § 13c ErbStG oder auch nach § 13d ErbStG begünstigt ist, sind die Befreiungen bei dem einzelnen begünsti...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.4 Mischfälle

Häufig wird der Beschenkte als Gegenleistung nicht nur Leistungsauflagen zu erbringen haben, sondern zwischen den Beteiligten werden auch noch Nutzungs- oder Duldungsauflagen vereinbart werden. Hier ist von einem Mischfall die Rede. Liegt ein solcher Mischfall vor, dann gibt es nunmehr grundsätzlich keine Schwierigkeiten zur Berechnung. Zur Bemessungsgrundlage bei der gemischt...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.3 Schenkung unter Nutzungs- und Duldungsauflage

Die Nutzungs- oder Duldungsauflage konnte zur Berechnung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage schon bisher abgezogen werden.[1] Daran ändert sich auch nichts durch die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und auch nichts durch die geänderte BFH-Rspr. v. 5.7.2018.[2] Hinweis Auswirkung bei der Grundstücksbewertung Dies gilt aber nur, soweit § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG d...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 9.3 Wohnungsbegriff

Die Mindest-Wohnfläche wird in Anlehnung an den Wohnungsbegriff für Zwecke der Grundsteuer auf 20 qm abgesenkt.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5 Mehrheit von Vermögensgegenständen

5.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Erhält der Beschenkte mehrere Vermögensgegenstände freigebig zugewendet, so werden die steuerlichen Einzelwerte zu einem einheitlichen Steuerwert der Gesamtschenkung zusammengefasst. Soweit ein Teil des zugewendeten Vermögens beispielsweise nach § 13 ErbStG, § 13a ErbStG, § 13c ErbStG oder auch nach § 13d ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 9 Jahressteuergesetz 2022

9.1 Allgemeines Das Jahressteuergesetz 2022[1] sieht Änderungen im Bewertungsgesetz vor. Durch die Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst. Ferner er...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2 Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage

2.1 Allgemeines Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer ist für die gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage und der Nutzungs- oder Duldungsauflage wie nachfolgend vorzunehmen. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf das Jahressteuergesetz 2020 und die hierzu ergangenen gleichlautenden Ländererlasse.[1] Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2 Rechtslage ab dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

5.2.1 Zeitliche Anwendungsregelung Anwendung findet die neue Rechtslage für Erwerbe, für die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem 28.12.2020 entsteht.[1] 5.2.2 Nicht mehr anwendbare Erbschaftsteuerrichtlinien Nach den Gleichlautenden Ländererlassen vom 13.9.2021 sind folgende Richtlinien und Hinweise nicht mehr anwendbar:[1] R E 7.4 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2019: zur Aufteil...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 4 Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (beispielsweise von einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GbR oder KG) erworben, dann gelten folgende Grundsätze (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).[1] Die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft können nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Den Gese...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / Zusammenfassung

Überblick Häufig wird bei einer Schenkung vereinbart, dass der Beschenkte bestimmte Gegenleistungen zu erbringen hat, welche geringer sind als der Wert der Leistung. Diese können darin bestehen, dass bestehende (nicht betriebliche) Verbindlichkeiten des Schenkers zu übernehmen sind oder ein Gleichstellungsgeld an andere Personen zu zahlen ist. Möglich ist aber auch, dass der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Gegenüber der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ist die Rechtslage beim Erwerb von Todes nun gleich. In beiden Fällen sind beispielsweise die Schulden ohne Einschränkung abziehbar. Beim Erwerb von Todes wegen ergibt sich dies aus § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, wonach die Schulden voll bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abgezogen werden könn...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.1 Zeitliche Anwendungsregelung

Anwendung findet die neue Rechtslage für Erwerbe, für die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem 28.12.2020 entsteht.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 9.2 Feststellungserklärung

Konnte die Feststellungserklärung für Grundbesitzwerte bisher in Papierform abgegeben werden, ist das nicht mehr möglich. Nunmehr besteht die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung auch für Feststellungserklärungen (§ 153 BewG).mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.3 Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen

Zur Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen sehen die gleichlautenden Ländererlasse v. 13.9.2021 folgende Vorgehensweise vor – wobei die gleichlautenden Ländererlasse darauf hinweisen, dass die geänderten Regelungen auch bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage hinsichtlich der Gegenleistungen bzw. Auflagen entsprechend anwendbar sind.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.4 Schenkungen durch eine Kapitalgesellschaft

Nach § 15 Abs. 4 ErbStG ist bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person oder Stiftung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. In diesem Fall gilt die Schenkung bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe (§ 14 ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] gilt nun Folgendes: Es liegen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 8 Keine Steuerpause beim Erwerb von privatem Vermögen

Da der Gesetzgeber es nicht geschafft hatte, das ErbStAnpG 2016 rechtzeitig zu verabschieden, war es fraglich, ob ab dem 1.7.2016 bis zum 4.11.2016 eine Steuerpause eingetreten war. Das Finanzgericht Köln hatte dies verneint, aber die Revision zugelassen. [1] Der Bundesfinanzhof hat hierzu mit Urteil vom 6.5.2021 entschieden, dass keine Erbschaftsteuerpause eingetreten ist.[2] ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 9.1 Allgemeines

Das Jahressteuergesetz 2022[1] sieht Änderungen im Bewertungsgesetz vor. Durch die Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst. Ferner erfolgen mit dem ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 7 Übertragung von Betriebsvermögen

Betriebe werden in vielen Fällen neben Vermögen auch Schulden beinhalten. Wird ein solcher Betrieb übertragen, stellt sich die Frage, ob hier ebenfalls eine gemischt freigebige Zuwendung gegeben ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt die Übernahme der Betriebsschulden keine Gegenleistung dar, was zur Folge hat, dass keine gemischt-freigebige Zuwendung gegeben ist.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.4 Rückwirkende Minderung der Steuerbefreiung

Kommt es bei einer Steuerbefreiung zu einer rückwirkenden Minderung oder entfällt die Steuerbefreiung, ist die Steuerfestsetzung zu ändern und dabei auch der Betrag der teilweise nicht abziehbaren Schulden und Lasten neu zu berechnen. Dies kann z. B. der Fall sein:mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.6 Auswirkungen der Steuersatzänderung in der Steuerklasse II und III

Mit der Erbschaftsteuerreform wurde der Steuersatz in den Steuerklassen II und III bis zu einem Erwerb von 6.000.000 EUR einheitlich auf 30 % festgelegt. Für darüber hinausgehende Erwerbe betrug der Steuersatz damit im Jahr 2009 einheitlich 50 %. Darüber hinaus kommt für Personen der Steuerklassen II und III ein persönlicher Freibetrag von 20.000 EUR zur Anwendung. Ab dem Ja...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 1 Sinn des § 14 ErbStG

Durch die Vorschrift des § 14 ErbStG soll verhindert werden, dass eine einheitliche Zuwendung in mehrere Zuwendungen zu dem Zweck aufgeteilt wird, dass der persönliche Freibetrag mehrfach zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird durch § 14 ErbStG ein Progressionsvorteil verhindert, der sich durch die Aufteilung ergeben würde.[1] Praxis-Beispiel Sinn des § 14 ErbStG Aufteilung ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.2 10-Jahreszeitraum

Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerhalb des 10-Jahreszeitraums stattfindende Erwerbe sind somit nicht einzubeziehen. Praxis-Tipp Abwarten der Zehnjahresfrist Damit kommt nach Ablauf der 10-Jahresfrist der persönliche Freibetrag wieder erneut zur Anwendung. Au...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen (vgl. auch R E 14.1 Abs. 1 Satz 1 ErbStR 2019). Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erste...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.2 Schenkungsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Räumt ein Steuerpflichtiger seinem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über ein Bankkonto ein, liegt hierin eine Bereicherung des nicht einzahlenden Ehegatten. Dies hat zur Folge, dass eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben ist, welche der Schenkungsteuer unterliegt. Denn gem. der Auslegungsregel des § 430 BGB ist ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.8.2 Anwendung der § 14 ErbStG i. V. m. § 15 Abs. 4 ErbStG

Nach § 15 Abs. 4 ErbStG ist bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. Hierbei gilt in diesem Fall die Schenkung bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe nach der Regelung des § 14 ErbStG al...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 1 Allgemeines

Der Erwerber ist nach § 20 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich der Steuerschuldner, bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner. Hierbei sind sowohl Erwerber als auch Schenker Gesamtschuldner i. S. d. § 44 AO.[1] Hinweis Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft ist verfassungsgemäß Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 ErbStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil er eine Sche...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.3 Letzterwerb

Der Letzterwerb muss zwingend ein Erwerb von Todes wegen sein. Es muss sich also um einen Tatbestand des § 3 ErbStG oder § 4 ErbStG handeln.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH ergibt sich dies aus dem klaren Gesetzeswortlaut des § 27 Abs. 1 ErbStG.[2] Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 ErbStG findet keine Anwendung (vgl. auch R E 1.1 Satz 3 Nr. 9 ErbStR 2019). Nach dieser gelten di...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 3 Erwerbe von Todes wegen

Wie oben schon angesprochen, findet die Übernahme der Steuer auch auf Erwerbe von Todes wegen Anwendung. Beispielsweise ist dies dann der Fall, wenn der Erbe verpflichtet wird, die Steuer für den Vermächtnisnehmer zu übernehmen.[1] Für den Erben ist die auferlegte Steuer eine Nachlassverbindlichkeit, die dieser von seinem Erwerb abziehen kann.[2] Praxis-Beispiel Erwerbe von T...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Nach der BFH-Rechtsprechung stellte § 14 Abs. 2 ErbStG keine Änderungsvorschrift dar, sondern sei nach dem klaren Wortlaut lediglich eine Regelung zur Bestimmung der Festsetzungsfrist für den späteren Erwerb. Daraus folgte, dass nach bisherigem Recht eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung für den Vorerwerb keine Wirkung auf die Steuerfestsetzung für den Nacherwerb...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 9 Nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer

Entscheidet sich der Zuwendende erst nachträglich, die Schenkungsteuer für eine frühere Schenkung zu übernehmen, dann erhöht dies den ursprünglichen Zuwendungsbetrag nicht.[1] Hier handelt es sich um eine (zweite) separate Zuwendungsentscheidung, die nicht die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG auslöst, sondern hinsichtlich ihrer Steuerpflicht gesondert zu prüfen ist.[2] Dabe...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.3 Quantitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die quantitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG); Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Dieser gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Ist eine quantitative Befreiungsvorschrift gegeben, muss eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorgenommen werden....mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.4 Unentgeltliche Übertragung von Vorerbschaftsvermögen vor dem Eintritt des Nacherbfalls

Die vorzeitige Herausgabe von Nacherbschaftsvermögen durch den Vorerben ohne Entgelt gilt als Schenkung unter Lebenden.[1] Tritt dann zu einem späteren Zeitpunkt der Nacherbfall ein, erfolgt insoweit keine Besteuerung mehr. Hinweis Übergabe einzelner Nachlassgegenstände vor dem Nacherbfall möglich Es muss nicht der ganze Nachlass auf den Nacherben übergehen. Es können auch nur...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.5 Mindeststeuer nach § 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde ein neuer Satz in die Vorschrift des § 14 ErbStG eingefügt. Dieser besagt, dass die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenrechnung mit früheren Erwerben ergibt, durch den Abzug der fiktiven Steuer oder tatsächlich zu entrichtenden Steuer nicht unterschritten werden darf (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, sog. Mindeststeuer).[1] P...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Nießbrauchsverpflichteten

Die nießbrauchsverpflichtete Person, welche den belasteten Vermögensgegenstand erworben hat, muss diesen grundsätzlich entweder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Schenkung unter Lebenden der Erbschaftsteuer unterwerfen oder als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gleichzeitig kann die belastete Person die Belastung mit dem Kapitalwert bei der Ermittlung ihrer...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.3 Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto

Werden von einem Ehegatten laufende Einzahlungen auf ein bereits bestehendes Gemeinschaftskonto vorgenommen, liegt hierin nicht schon eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten. Denn die Einzahlungen werden regelmäßig zum gemeinsamen Lebensbedarf benötigt. Es handelt sich daher auch nicht um Schenkungen.[1] Insbesondere gilt dies für Gehaltskonten. Praxis-Beispiel Ein...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 4 Negative Erwerbe

Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG bleiben Erwerbe, für die sich ein steuerlich negativer Wert ergibt, unberücksichtigt (s. auch R E 14.1 Abs. 2 Satz 3 ErbStR 2019). Ein steuerlich negativer Erwerb ist möglich bei einem Gewerbebetrieb (d. h. bei einem negativen Kapitalkonto) oder bei einem Anteil an einer Personengesellschaft. Unerheblich ist dabei, ob der negative Erwerb dem posi...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.4 Nachträgliche Aufteilung von Gemeinschaftskonten

Wird von den Ehegatten ein Gemeinschaftskonto zu einem späteren Zeitpunkt geteilt, kann dies wiederum als Schenkung zu werten sein. Sinnvoll kann es daher sein, das Gemeinschaftskonto vor der Teilung zu leeren, indem z. B. laufende Ausgaben bzw. größere Anschaffungen von diesem Konto getätigt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.1 10-Jahreszeitraum

Die Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Vor- und der Letzterwerb innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren liegen. Zur Berechnung des Zeitraums ist für den jeweiligen Erwerb auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (vgl. auch § 9 ErbStG und R E 9 ErbStR 2019 sowie die H E 9 ErbStH 2019) abzustellen. Hinweis Steuerentstehungszeitpunkt bei Grundstücken In der Pra...mehr