Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / 3. Erlöschen des Wohnungsrechts

Rz. 7 Das Wohnungsrecht erlischt mit dem Tod des Berechtigten (§ 1061 S. 1 i.V.m. § 1090 Abs. 2 BGB). Zwar wird es zumeist auf die Lebenszeit des Berechtigten eingeräumt. Eine Befristung auf einen früheren Zeitpunkt, z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters des Wohnungsberechtigten, ist jedoch zulässig; es erlischt dann mit Ablauf der Zeit, für die es bestellt worden ist. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 73 Ebenfalls im Rahmen der Hofnachfolge sind Nießbrauchsgestaltungen in der Land- und Forstwirtschaft üblich und werden oft vereinbart. Häufigster Anwendungsfall ist die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Vorbehaltsnießbrauch. In diesem Fall entstehen bei einem aktiv bewirtschafteten Betrieb zwei Unternehmen im steuerlichen Sinne, zum einen in der Hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / II. Schenkungsteuer

Rz. 88 Schenkungsteuerlich können Nachlassverbindlichkeiten, wozu auch Gegenleistungen zählen, gem. § 10 Abs. 6 ErbStG von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Dies gilt aber nicht für solche Gegenleistungen, die im Zusammenhang mit Übertragung von begünstigtem Vermögen stehen. Die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erbschaftste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 2. Besteuerung – 2. Stufe

Rz. 43 Landwirtschaftliches Vermögen gilt als begünstigtes Vermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Es handelt sich um eine umfassende sachliche Befreiung. Diese sachliche Befreiung umfasst die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Wirtschaftsgebäude sowie das gesamte Inventar. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / F. Die vorsorgliche Hofaufhebungserklärung

Rz. 44 1. In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die Hof sein könnten, weder ein positiver noch ein negativer Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, also weder eingetragen ist, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, noch vermerkt ist, dass eine vormals vorhanden gewesene Hofeigenschaft aufgehoben und damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Rückforderungsrechte / 4. Scheidung der Ehe des Erwerbers

Rz. 32 Häufig befürchten die Vertragsbeteiligten, dass der Ehegatte des Erwerbers im Falle einer Scheidung am übertragenen Grundbesitz oder dessen Wert partizipiert.[74] Vermögen, das ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, ist gemäß § 1374 Abs. 2 BGB se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Abfindungszahlung vor möglichem Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung, d. h. keine Schenkung i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG vor. In de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.3 Zeit der Entstehung der Steuer

Rz. 74 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG muss ausweislich des Gesetzeswortlauts in § 4 Abs. 1 AStG "zur Zeit der Entstehung der Steuer" anzuwenden gewesen sein. Die in § 4 Abs. 1 AStG angesprochene Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht gem. § 9 ErbStG grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers oder mit der Ausführung der Schenkung. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG wirkt dagegen grundsätzlich für e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.4 Erbringung des Nachweises

Rz. 145 Das Gesetz regelt nicht, wer den Nachweis i. S. v. § 4 Abs. 2 AStG zu führen hat. Im Schrifttum wird vielfach von einer Nachweispflicht des Stpfl. ausgegangen.[1] Die dies noch befürwortende Verwaltungsauffassung[2] wurde zwischenzeitlich aufgegeben.[3] Stpfl. i. S. d. Norm ist grundsätzlich der Erwerber, im Falle einer Schenkung aber auch der Schenker (§ 20 ErbStG). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 160 Auf Tatbestandsebene verweist § 4 Abs. 1 AStG im Wesentlichen auf die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG. Folglich besteht ein Gestaltungsansatz zur Abwendung des § 4 Abs. 1 AStG darin, die Voraussetzungen des § 2 AStG bereits nicht zu erfüllen. Rz. 161 Speziell für Zwecke des § 4 Abs. 1 AStG, der anders als § 2 Abs. 1 S. 1 AStG auf die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 9 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen entnommen worden ist, sind für Zwecke der Begrenzung des Einlagewerts in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a bis c EStG nicht die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgebend.[1] Vielmehr tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 6 Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Die verdeckte Einlage von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich. Dabei tritt an die Stelle des Veräußerungspreises nach § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG der gemeine Wert der Anteile. Eine verdeckte Einlage ist – im Gegensatz z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.2 Vermögenssorge

Rz. 35 Der Inhalt der Vermögenssorge ist in §§ 1638 bis 1649 BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Vermögenssorge das Recht und die Pflicht, das Vermögen des Kindes zu verwalten, zu erhalten, zu verwerten und zu mehren. Zum Vermögen des Kindes, das der Verwaltungskompetenz der Eltern unterliegt, gehören nicht die Mittel, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen worden s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 4 Schenkung-/Erbschaftsteuer

Das Erbbaurecht kann jederzeit wie jedes Grundstück durch notariell beurkundeten Vertrag verschenkt werden. Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung, wenn der beschenkte Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsvertrags eintritt. Das Erbbaurecht erlischt auch nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht – wie ein Grundstück – auf dessen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1 Verhältnis zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 3 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.[1] Die Grunderwerbsteuer tritt damit grundsätzlich hinter die Erbschaft- und Schenkungsteuer zurück; es besteht also ein gesetzessystematischer Vorran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.6 Ausscheiden eines ­Miterben

Scheidet ein Miterbe freiwillig aus der Erbengemeinschaft aus, wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu.[1] Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden Miterben anzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 16.2 Erwerb in Erfüllung eines Vermächtnisses

Auch die Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses (§ 2147 BGB) ist als Veräußerung (§ 577a Abs. 1 BGB) anzusehen, da es sich auch insofern – wie bei Kauf, Schenkung oder Tausch – um einen rechtsgeschäftlichen Erwerbsvorgang handelt, der auf einer freiwilligen Entscheidung (Testierwillen des Erblassers) beruht.[1] Achtung Sperrfristen gelten auch hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 1.3.4 Vermieter ist eine GmbH

Gleiches gilt für juristische Personen (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). Diese haben kein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, da die Räumlichkeiten von einer juristischen Person nicht als "Wohnung" benutzt werden können. Es genügt nicht, wenn ein Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder ein Angestellter der juristischen Person die Räume nutzen will. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 2. Entscheidung des BFH

Der BFH hat die Revision als begründet erachtet und i. Erg. zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung geführt. Die Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 1. Sachverhalt im Verfahren zu Az. I R 13/22

Streitig war, ob eine im Streitjahr 2015 von der S Ltd. an den Kläger und Revisionskläger (Kl.) ausgeschüttete Dividende in der Bundesrepublik Deutschland der Besteuerung unterliegt. Der Kl. lebt in den Vereinigten Staaten und hat in Deutschland weder eine Wohnung inne noch hält er sich dort langfristig auf. Seit 19xx ist der Kl. – neben X, Y und B – als Kommanditist mit ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.2.2 Ermittlung des Totalgewinns

Für die Ermittlung des Totalgewinns ist die Dauer des Engagements des Steuerpflichtigen maßgebend, ggf. fortgesetzt durch den oder die Rechtsnachfolger bei Tod oder Schenkung. Wenn keine subjektbezogene zeitliche Beschränkung eingreift, bleibt der objektbezogene Beurteilungszeitraum, d. h. die Lebensdauer des Betriebs oder der Investition, maßgebend. Eine zeitliche Begrenzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / a) Ausführung der Schenkung

Grundsätzlich kommt es für den Fristbeginn allein auf den Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, also des Eintritts des rechtlichen Leistungserfolgs an.[21] Bei Grundstücksübertragungen ist also der Zeitpunkt der Grundbucheintragungen entscheidend.[22] Gleiches gilt auch für die Zuwendung von dinglichen Nießbrauchs- und Wohnungsrechten.[23]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / IV. Exkurs: Aufschiebend bedingter Zuwendungsnießbrauch

Das OLG Saarbrücken[112] hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem es u.a. um einen aufschiebend bedingten Zuwendungsnießbrauch ging, der – im entschiedenen Fall zu Recht – keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nach sich zog. Da die Entscheidung aber erhebliches Potenzial bietet, missverstanden zu werden, scheint eine nähere Befassung mit ihr sinnvoll. Die Erblasserin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 1. Verzicht auf einen vorbehaltenen Nießbrauch

Wenn (einige Zeit) nach der Ausführung einer Schenkung[102] auf den vorbehaltenen Nießbrauch verzichtet wird, kann dies entweder entgeltlich oder ganz bzw. teilweise unentgeltlich erfolgen. Soweit der Verzicht entgeltlich erfolgt, also bei Vereinbarung einer angemessenen Abfindung, liegt hierin keine (weitere) Schenkung. Die einzige sich ergebende pflichtteilsrechtliche Konse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / bb) (Kein) Genussverzicht bei Nießbrauchsvorbehalt

Nach Ansicht des BGH[29] kann die Frist jedenfalls dann nicht zu laufen beginnen, wenn der Erblasser/Schenker sich einen uneingeschränkten Nießbrauch vorbehält und so den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiter nutzt. Dieser Perspektive hat sich h.L. angeschlossen, sodass die Rechtslage im Hinblick auf einen totalen Nießbrauch im Grunde als geklärt angesehen werden ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.2 Abspaltung

Tz. 122 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gGmbH wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin, die sich nicht stellt, weil die Übertragerin weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / aa) Zweistufige Prüfung (Ansicht des BGH)

Hinsichtlich der Bewertung von Schenkungen unter dem Vorbehalt von Nutzungsrechten,[66] z.B. in Form eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtsvorbehalts, bestehen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen.[67] Der BGH favorisiert insoweit eine mehrstufige Berechnung.[68] In der ersten Stufe wird bestimmt, ob der Wert im Zeitpunkt der Schenkung oder im Zeitpun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 2. Spätere Nießbrauchsbestellung

Großes Potenzial zur Pflichtteilsreduzierung birgt folgende Vorgehensweise: Zunächst wird die Immobilie unter Aufgabe des Nutzungsrechts, also ohne den Vorbehalt von Nießbrauchs- oder Wohnungsrechten, verschenkt. Die mit einem Nießbrauchsvorbehalt typischerweise verbundenen Bewertungsvorteile spielen hier keine Rolle. Andererseits ist die Schenkung aber sofort ausgeführt, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / a) Grundsatz für nicht verbrauchbare Sachen

Nutzungsrechte, also auch der Nießbrauch,[55] sind ebenso wie auch Immobilien nicht verbrauchbare Gegenstände.[56] Für ihre Bewertung gilt das in § 2325 Abs. 2 S. 2 BGB verankerte Niederstwertprinzip.[57] Dementsprechend sind die Werte des verschenkten Gegenstandes zum Zeitpunkt der Schenkung (inflationsbereinigt[58] nach VPI)[59] und zum Zeitpunkt des Erbfalls miteinander z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.2 Abspaltung

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gemeinnützigen eV wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des übertragenden Vereins, die sich nicht stellt, weil dieser weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / I. Formelles Nebengüterrecht: Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Seit dem Inkrafttreten des FamFG[4] am 1.9.2009 regelt dessen § 266 das Verfahrensrecht des materiellen sog. Nebengüterrechts. Dieser Begriff ist nicht legal definiert.[5] Nebengüterrecht im engeren Sinn umfasst nach überwiegender Ansicht[6] die Anspruchsgrundlagen der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und des familienrechtlichen Vertrages sui generis (Vertrag über ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 1. Grundsätzliches

Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB) statuiert für die Pflichtteilsberechtigten eine von Gesetzes wegen grundsätzlich unentziehbare Mindestbeteiligung am Vermögen des Erblassers. Dabei bezieht sich der ordentliche Pflichtteil (§ 2303 BGB) grundsätzlich nur auf den realen Nachlass, also den Vermögensbestand, der im Zeitpunkt des Erbfalls (mehr oder weniger zufällig) vorhand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / dd) Alternative: Rente oder dauernde Last

Als Alternative zum Nutzungsvorbehalt entscheiden sich Vermögensinhaber mitunter auf für die Vereinbarung von Renten oder dauernden Lasten (also sog. Versorgungsleistungen) zu ihren Gunsten. Dann liegt keine reine, sondern lediglich eine gemischte Schenkung vor. Die Gegenleistung des Beschenkten ist also in jedem Fall bei der Bestimmung des Werts der ergänzungsrelevanten Zuw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / aa) Grundsätzliches

Zusätzlich zu den bereits gesetzlich geregelten Bedingungen für den Fristbeginn fordert der BGH[25] außerdem, dass der Erblasser/Schenker einen Zustand herbeiführen muss, dessen Folgen er selbst noch zehn Jahre lang zu tragen und in den er sich daher einzugewöhnen hat.[26] Das erfordert eine "wirtschaftliche Ausgliederung" des Geschenks aus dem Vermögen des Erblassers/Schenke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Aufspaltung gem §§ 2, 126 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an den Übernehmerinnen (bzw den neuen Rechtsträgern bei Aufspaltung zur Neugründung). Dies ist aber – ebenso wie im Verschmelzungsfall (s Tz 39–45) – gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. Im Einzelnen: Haben die AE ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / I. Nießbrauch und Wohnungsrecht

Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sache ausei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / cc) Bewertung nach § 194 BauGB

Weder die zweistufige Vorgehensweise des BGH noch die Orientierung an den Bewertungsvorgaben des BewG entsprechen dem heute anerkannten Bewertungssystem nach dem BauGB (§ 194 BauGB) bzw. der ImmoWertV, also den spezialgesetzlich geregelten und damit sicher auch für das Pflichtteilsrecht verbindlichen Vorgaben für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken. Maßgeblich sind in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.14 Ehegattenkonten

Oberlandesgericht Brandenburg: Untreue bei unberechtigter Entnahme von einem Oder-Konto[137] Das Oberlandesgericht hat entschieden: "Die eigenmächtige, im Innenverhältnis nicht berechtigte Verfügung eines Ehegatten über einen einem Oder-Konto gutgeschriebenen Geldbetrag kann den Tatbestand der Untreue erfüllen. Dies kann zur Feststellung führen, dass die daraus folgende Ausgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / bb) Bewertung des Nießbrauchs (Ansicht des BGH)

Der Nießbrauch ist nach derzeit überwiegender Auffassung mit seinem kapitalisierten Jahreswert in Ansatz zu bringen.[75] Dabei ist als Jahreswert der nachhaltig erzielbare Nettoertrag – also nach Berücksichtigung der anfallenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen – anzusetzen.[76] Soweit der Nutzungsberechtigte auch außergewöhnliche Lasten und Aufwendungen im Zusam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 3. Zuwendung eines Nießbrauchs

Pflichtteilsrechtlich sehr interessant kann auch die unentgeltliche Zuwendung eines Nießbrauchsrechts sein. Diese bildet eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB, die mit Eintragung des Nießbrauchs ausgeführt ist.[107] In diesem Zeitpunkt wird auch die Frist bzw. die Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang gesetzt. Für die Bewertung des Nießbrauchs gelten dieselben Vorgaben wie im...mehr