Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung wurde weder durch die Reform 2008, noch durch die Reform 1980 berührt. Der Wortlaut hat sich seit 1892 nicht verändert. Nur die amtliche Überschrift wurde durch das MoMiG v. 23.10.2008 eingefügt. Die §§ 20–24 beziehen sich auf die Rechtsfolgen versäumter Zahlung. Sie ist nur auf die Bareinlage anzuwenden, da Sacheinlagen grds. vor der Eintragung in das H...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil

Neuere Rechtsprechung: BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – zur Vertretung bei der Vorgründungsgesellschaft für einen Verwertungsvertrag; BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19 – Gesellschaftsanteil und Einlageanspruch; BGH Beschl. v. 16.12.2020 – VII ZB 10-20 – Geschäftsanteil verkörpert Rechte und Pflichten; BGH v. 20.11.2018 – II ZR 12/17 – Gesellschafterliste – Legitimationswirkun...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / A. Errichtung einer GmbH

1. Gründung einer GmbH durch mehrere Gesellschafter (Mehrpersonengründung) 2. Gesellschafterliste 3. Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8 GmbHG) 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG) 5. Gründung einer Einpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – na...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Besonderheiten der Ein-Personen-GmbH

Rz. 29 § 7 Abs. 2 S. 3 a.F. wurde aufgehoben (vgl. oben Rz. 1), die früher für Einpersonengründungen geforderte Sicherheitsleistung für nicht eingezahlte Teile des Stammkapitals ist somit entfallen. Für die Einpersonengründung gelten die Vorschriften über die Vollleistung der Sacheinlagen sowie die Bareinzahlungspflicht somit uneingeschränkt (vgl. hierzu Lutter/Hommelhoff § ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Beizufügende Unterlagen

Rz. 9 Der Anmeldung sind beizufügen: Erhöhungsbeschluss (elektronische beglaubigte Abschrift des notariell beurkundeten Erhöhungsbeschlusses); Übernahmeerklärung (elektronisch beglaubigte Abschrift der Übernahmeerklärungen Ausnahme: bereits in der notariellen Urkunde neben dem Kapitalerhöhungsbeschluss enthalten); eine Gesellschafterliste der Übernehmer der neuen Stammeinlagen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 geändert (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 (Geschäftsanteile, Sacheinlagen – Folgeänderungen). Ferner trat in § 84 Abs. 1 Nr. 5 eine Erweiterung mit Blick auf § 13g Abs. 2 HGB ein, indem der Kreis erweitert wurde (vgl. Begr. ReGE). Die Vorschrift wurde i.Ü. bereits 1980 geändert und gem. des Art. 4 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlung...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 48 Gesellschafterversammlung

Literatur: Abramenko Zum Rechtsschutz gegen fehlerhafte Protokolle über Gesellschafterversammlungen, GmbHR 2003, 1043; ders. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch Unbefugte, GmbHR 2004, 723; Bayer/Möller Beschlussfassung in der GmbH-Gesellschafterversammlung im Pandemiemodus, GmbHR 2021, 461 ff.; Beck Die virtuelle Gesellschafterversammlung in der GmbH, GmbHR 20...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 19 bezieht sich auf alle Einlageleistungen (Bar- und Sacheinlagen), mit Ausnahme des Abs. 1, der nur Barleistungen betrifft. § 19 gilt für Gründung und Kapitalerhöhung sowie den Zeitraum vor und nach Eintragung (Wicke § 19 Rz. 2; vgl. Noack § 19 Rz. 4; a.A. Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 4 für Vorgründungsgesellschaft; vgl. BGH DB 1980, 1685), auch für Ansprüche na...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ausnahmen vom GmbH-Recht – Sondervorschriften – Gefahren für Gründer und Geschäftsführer

Rz. 28 Die UG ist eine Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung, für die das GmbHG gilt, sofern keine Sondervorschriften für diese Unternehmensform im GmbHG anzutreffen sind (s.o. Rz. 1, 2; § 2 Abs. 1a, Anlage Musterprotokoll, § 5a – volle Einzahlung des Stammkapitals vor Eintragung, Ausschluss von Sacheinlagen, Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB – Rücklageneinstellung – Verw...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Anmeldung und Erklärungen

Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Prüfungskriterien

Rz. 2 Wegen der Prüfung der Anmeldung vgl. ferner § 8 Rz. 7 ff.; § 57. Das Registergericht hat danach zu überprüfen:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Anmeldung, Prüfung und Eintragung

Rz. 9 Für die elektronische Anmeldung ist § 57 zu beachten. Es gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit sich nicht aus § 55a Besonderheiten ergeben. Erforderlich sind die Übernahmeerklärung (notariell beglaubigt gem. § 55 Abs. 1) sowie der Abschluss des Übernahmevertrags. Die §§ 7 Abs. 2 S. 1, 3, Abs. 3, 19 Abs. 5 sind entspr. anzuwenden (s. dort). Die Anmeldung ist, wie ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Änderung des § 5 in der Fassung 1980 stellte einen der wichtigsten Punkte der Reform dar (ausf. hierzu vgl. Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 2 f.; auch Altmeppen § 5 Rz. 1, 2; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 1 f.; Berge a.a.O.; Karl a.a.O.; Hupka a.a.O.; Peetz a.a.O.; auch früher bereits z.B. Porzelt Die Überbewertung der Sacheinlagen und die Rechtsfolgen für die Gesellschaft...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Anspruch auf Auszahlung

Rz. 1 Die Gesellschafter haben einen Anspruch auf Auszahlung des Vermögens entsprechend ihrem Geschäftsanteil, einer entsprechenden anderen Satzungsbestimmung oder einem einstimmigen Beschluss der Gesellschafter (vgl. Wicke § 72 Rz. 3). Der Anspruch ist durch gemeinsamen Beschluss aller Gesellschafter auch entziehbar (vgl. Noack § 72 Rz. 13 z.B. aus steuerlichen Gründen; Hab...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung v. 1.11.2008. Die speziellen Regelungen zur Einpersonengesellschaft sind hier entfallen. Rz. 2 § 56a wurde durch Art. 1 Nr. 22 der GmbH-Novelle neu eingefügt und ersetzt § 57 Abs. 2 a.F. Vgl. auch § 56 Rz. 1. Durch die Reform 2008 ist de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 5 § 19 Abs. 1 verlangt die Einzahlung nach dem Verhältnis der Geldanlagen. Insofern ist einerseits die Einforderung durch Gesellschafterbeschluss und andererseits die Anforderung durch den Geschäftsführer erforderlich, soweit die Satzung nicht Abweichendes vorsieht. Die Bestimmung ist nur auf Bareinlagen anzuwenden. Sacheinlagen müssen bereits vor Anmeldung der Gründung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Erhöhungsbeschluss

Rz. 9 Der Erhöhungsbeschluss stellt eine Satzungsänderung dar und muss den Anforderungen der §§ 53 ff. entsprechen und muss zwingend Folgendes enthalten: fest bestimmter Erhöhungsbetrag (auch Maximal- oder Mindestbetrag, anders wenn es sich um eine Erhöhung nach Maßgabe der bestehenden Beteiligung handelt – hierzu auch Lutter/Hommelhoff § 55 Rz. 10), Ausgabepreis (Nennwert, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Zulassung

Rz. 22 Zur Übernahme können die bisherigen Gesellschafter sowie Dritte zugelassen werden (über die Zulassung kann mehrheitlich beschlossen werden, OLG Frankfurt BB 1981, 1360). Bisherige Gesellschafter haben nach h.M. ein gesetzliches Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital entspr. ihrem Anteil (BGH NZG 2005, 552; Noack § 55 Rz. 20; Wicke § 55 Rz. 11). Der erforderliche Zul...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 nicht verändert, die amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Rz. 2 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erübrigen sich Einzahlungen der Gesellschafter, denn der Betrag, um den das Kapital erhöht werden soll, ist bereits im Gesellschaftsvermögen enthalten. Es handelt sich lediglich um eine "nominelle"...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der bilanziellen Rückwirkung

Rz. 5 Ein rückwirkender Vollzug der Kapitalerhöhung ist nur zulässig, wenn die Beschlüsse über Kapitalherabsetzung und -erhöhung zugleich beschlossen werden, d.h. in derselben Gesellschafterversammlung. Anders als in § 58e handelt es sich hier nicht um eine Sollvorschrift. Die gleichzeitige Beschlussfassung ist hier zwingend vorgesehen. Rz. 6 Weitere Voraussetzung für eine mö...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Gründungsaufwand – Sondervorteile und -rechte

Rz. 57 Berge Gründungsaufwand bei der GmbH, GmbHR 2020, 82; Hupka Übernahme des Gründungsaufwands im Gesellschaftsvertrag, Notar 2017, 104; Karl Sacheinlagen bei der UG (Haftungsbeschränkt) und GmbH, GmbHR 2020, 9; Peetz Übernahme von Gründungskosten durch die GmbH – sachliche Rechtfertigung und Übernahme in die Eröffnungsbilanz, GmbHR 2022, 1169. Unter Gründungsaufwand sind ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Eintragung in das Handelsregister

Rz. 5 Wegen der Zuständigkeit des Registergerichts vgl. § 7 Abs. 1. Rz. 6 Zur Prüfungspflicht des Registergerichts bzgl. der ordnungsgemäßen Errichtung und Anmeldung der Gesellschaft vgl. die Ausführungen zu § 9c. Rz. 7 Die Einzelheiten der Eintragung der GmbH richten sich nach § 43 Handelsregisterverordnung (HRV); vgl. Krafka Rz. 175 ff., 983 f.; Scholz/Veil § 10 Rz. 4 ff. Zu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Stammkapital

Rz. 16 Hinsichtlich des Stammkapitals (und der Nennbeträge) gelten die §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie §§ 5, 5a Abs. 2 (Lutter/Hommelhoff § 5a Rz. 17; Gehrlein/Born/Simon § 5a Rz. 10; Altmeppen § 5a Rz. 10. Das Stammkapital der UG beträgt mindestens 1 und höchstens 24.999 EUR). Wird der Höchstwert überschritten, ist die Gründung einer UG unzulässig. Das Stammkapital ist in Zif...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ermächtigung und Inhalt

Rz. 4 Die Ermächtigung nach Abs. 1 S. 2 kann in der Gründungssatzung (Lutter/Hommelhoff § 55a Rz. 5; Gehrlein/Born/Simon § 55a Rz. 11) oder der nachträglich geänderten Satzung (Lutter/Hommelhoff § 55a Rz. 6; Gehrlein/Born/Simon § 55a Rz. 11) enthalten sein. Für die Satzungsänderung sind die §§ 53 ff. zu beachten (Dreiviertelmehrheit, notarielle Beurkundung). Da die Ermächtig...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzung der Rechtsvorgängerhaftung

Rz. 2 Nur dann, wenn ein ordnungsgemäßes Kaduzierungsverfahren gegen den "Nachmann" durchgeführt worden ist, kommt die Haftung der früheren Gesellschafter in Betracht (RGZ 86, 420; Hachenburg/Coerdeler § 21 Rz. 3; Noack § 22 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 22 Rz. 1 "wirksamer Ausschluss als Voraussetzung"; BGH v. 18.9.2018 – II ZR 312/16). Fehler des genannten Verfahrens kann auc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Unterschreitung des Mindeststammkapitals

Rz. 26 Der in § 5 Abs. 1 bestimmte Mindestbetrag des Stammkapitals von 25.000 EUR ist grds. die unterste Grenze einer Kapitalherabsetzung (§ 58 Abs. 2 S. 1). Nach Abs. 4 kann diese Mindestgrenze dann unterschritten werden, wenn sie durch eine gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung wieder erreicht wird. Rz. 27 Diese im Aktienrecht schon lange zulässige Maßnahme (vgl. § 228 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition und Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns

Rn. 67 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber definiert den nicht entnommenen Gewinn in § 34a Abs 2 EStG wie folgt: Zitat "Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres." Dies soll auf Basis der nachfolgenden Sc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 24 Die GmbH ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts. Ihr Recht ist im GmbHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 20.5.1898[1] geregelt. Eine GmbH kann grds. zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie war ursprünglich die zweckmäßige Unternehmensform für mittlere und kleinere Betriebe mit einem gewissen Risiko. Heute bestehen auch in der Rechtsform einer GmbH sehr gro...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Formwechsel als Veräußerung i.S.der Regelung über den Einbringungsgewinn II

Leitsatz 1. Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes – UmwStG – 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird. 2. Jedenfalls dann, wenn die eingebrachten Anteile durch den Formwec...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 5.1 Die verdeckte Sacheinlage ist gesetzlich geregelt

Bei einer verdeckten Sacheinlage wird zwar formell eine Bareinlage geleistet, die geleistete Bareinlage aber zeitnah zum Ankauf von Wirtschaftsgütern vom Gesellschafter verwendet. Der Gesellschafter verkauft also der GmbH z. B. Anlagegüter und die GmbH bezahlt diese mit der kurze Zeit zuvor geleisteten Bareinlage. Praxis-Beispiel Verdeckte Sacheinlage Hans Groß und Wolfgang Mü...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 8 Auch gemischte Sacheinlagen sind möglich

Eine gemischte Sacheinlage ist ebenfalls möglich und liegt vor, wenn die Gründer teils eine Bareinlage und teils eine Sacheinlage erbringen. In diesem Fall gelten hinsichtlich des Teils der Sacheinlage die allgemeinen Regeln. Das bedeutet, die Sacheinlage muss zum Vollwert erbracht sein, die Barleistung zu mindestens 1/4. Hinweis Mindestbetrag einer Sacheinlage Der Wert der Sa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 5 Sacheinlagen müssen vollständig geleistet sein

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung in das Handelsregister erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ¼ des Nennbetrags eingezahlt wurde. Grundsätzlich muss auf das Stammkapital so viel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der Bareinlagen zuzüglich des Werts der Sacheinlagen die Hälfte des Stammkapitals nach § 5 Abs. 1 Gm...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 4 Stammeinlagen als Bar- oder Sacheinlagen möglich

Neben der Erbringung der Stammeinlagen in Form von Bareinlagen ist regelmäßig auch die Erbringung von Sacheinlagen möglich. Zu beachten ist, dass Voraussetzung für die Leistung von Sacheinlagen jedoch deren Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag ist. Dort muss sowohl der Betrag des Geschäftsanteils sowie die genaue Bezeichnung des Gegenstands der Sacheinlage (z. B. Fahrgestell...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 7 Bei Sacheinlagen gilt eine eingeschränkte Werthaltigkeitskontrolle des Registergerichts

Die Registergerichte konzentrieren sich auch bei GmbH-Gründungen oder Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen bei deren Werthaltigkeitskontrolle auf die Frage, ob eine nicht unwesentliche Überbewertung vorliegt oder nicht. D. h., dass sich bei Sacheinlagen die Werthaltigkeitskontrolle durch das Registergericht auf die Frage beschränkt, ob eine nicht unwesentliche Überbewertung v...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 5.2 Bei der verdeckten Einlage erfolgt eine Anrechnung auf die Einlageverpflichtung

Eine verdeckte Sacheinlage befreit den betreffenden Gesellschafter nicht von seiner Einlageverpflichtung. Jedoch sind die Verträge über die Sacheinlage und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung nicht unwirksam. Vielmehr erfolgt eine Anrechnung des Werts der Sacheinlage auf die Bareinlagepflicht des Gesellschafters. Nach der Eintragung ins Handelsregister wird der Wert der...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Gemischte Einlage Bewertung der Sacheinlage Prüfung des Registergerichtsmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Wirtschaftsguts, welches als Sacheinlage in die GmbH eingebracht wird, erfolg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3.1 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 269 Für den Ausweis des Eigenkapitals bei der OHG gilt grundsätzlich das Gleiche wie für den Kapitalausweis bei einem Einzelgewerbetreibenden. Dagegen ist die Regelung des § 266 Abs. 3 HGB über den Ausweis des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. I. d. R. hat jeder Gesellschafter eine Vermögenseinla...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 3 Welches Mindeststammkapital für die Gründung aufgebracht werden muss

Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf mindestens 1 EUR lauten. Mangels einer anderweitigen Regelung gewährt jeder Geschäftsanteil von 1 EUR eine Stimme. Damit können die GmbH-Gründer sehr flexibel über die Höhe ihrer Geschäftsanteile bestimmen. Außerdem kann die Höhe der Nennbeträge der verschiedenen Geschäftsanteile versch...mehr

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Veräußerung von Anteilen an... / Das ändert sich

Nach geltendem Recht gelten als Anteile an Kapitalgesellschaften in den Fällen der Sacheinlage nur Anteile unter 1 %, die aufgrund einer Sacheinlage nach dem 12.12.2006 entstanden sind. Da die alte Fassung des § 21 UmwStG künftig nicht mehr anwendbar ist, ist es notwendig, auch die durch eine Sacheinlage entstandenen alt-einbringungsgeborenen Anteile in die Verstrickungsregel...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.4 Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 156 Eine Übertragung gegen Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn der Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut gegen erstmalige Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten auf die Personengesellschaft überträgt und die eintretende Erhöhung des Gesellschaftsvermögens dem Kapitalkonto des einbringenden Gesellschafters gutgeschrieben wird. Dabe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.2 Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 60 Für die Frage, ob eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG gegen Gewährung (= offene Sacheinlage) oder Minderung von Gesellschaftsrechten vorliegt, ist maßgeblich, welches Gegenkonto bei der Buchung der Übertragung angesprochen wird. Danach ist es für die Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten grundsätzlich entscheidend, ob der Übertragungsv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sacheinlagen

a) Bilanzierung bei der Gesellschaft Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung beim Gesellschafter

Rn. 580 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sacheinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind steuerlich als tauschähnliche Vorgänge zu behandeln. Der Gesellschafter realisiert einen Veräußerungstatbestand, den er – spiegelbildlich zur Gesellschaft – mit dem gemeinen Wert zu bewerten hat (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). In dieser Höhe ist der Beteiligungsbuchwert aufzustocken u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 520 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wegen ihrer Wesensgleichheit finden die handelsrechtlichen Vorschriften des Verschmelzungsrechts ebenso für Spaltungen Anwendung (vgl. § 125 UmwG), so auch die Vorschriften der Schlussbilanz (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Indes sind Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus den Spezifika der drei Spaltungsarten "Aufspaltung" und "Abspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Gründung eines UN dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 nicht aktiviert werden. Als Gründungsaufwendungen sind alle Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Schaffung des Rechtsgebildes "Unternehmung" stehen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 248 HGB, Rn. 2). Hierzu nennt das AktG im Zweiten Teil über die "Gründung der Gesell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in internationalen Abschlüssen dominierende Temporary-Konzept fordert, dass latente Steuern entsprechend dem Ausweis des zugrunde liegenden Sachverhalts zu erfassen sind (vgl. IAS 12.61A). Dies impliziert bspw., dass latente Steuern auf nach IFRS erfolgsneutral im EK erfasste Wertänderungen (z. B. eines Finanzinstruments nach IFRS 9) ebe...mehr