Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.5 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 43 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Wird bei einer Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umw von Rücklagen in Nennkap) vorgenommen, erfolgt keine Entstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Der Übergang stiller Reserven auf die neuen Anteile ist weder Anteilsveräußerung nach § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, noch werden die Ersa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Veräußerung – Begriff

Tz. 51 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG fingiert einen Gewinn iSd § 16 EStG als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis abz der Veräußerungskosten und den AK, wenn einbringungsgeborene Anteile "veräußert" werden. Die Veräußerung löst also die Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen (dh stille Reserven bei Sacheinlage zuz oder abz aller Wertveränder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Sonstige steuerliche Auswirkungen der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 62a Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile hat keine nachträglichen Folgen für die Beurteilung der Sacheinlage, die zur Entstehung der Anteile iSd § 21 UmwStG geführt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Veräußerung alsbald nach der Einbringung erfolgt. Genauso wie die Sacheinlagevorschriften keine Behaltefrist für die übernehmende Gesells...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen TU, die nicht dem MU oder anderen einbezogenen Unternehmen gehören, ist in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten zu bilden. Die Anteile entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner; entsprechend ist der Ausgleichsposten seit BilRUG 2015 als "nicht beherrschende Anteile" (nbA), früher "unter e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 301 zur "Kapitalkonsolidierung" ist im vierten Titel "Vollkonsolidierung" im zweiten Unterabschnitt über den "Konzernabschluss und Konzernlagebericht" verortet. Die Vollkonsolidierung enthält die Regelungen über die Konsolidierung von TU. Technischer Ausgangspunkt der Durchführung einer Vollkonsolidierung ist – nach ggf. einer Vereinheitlichung der S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.10 Zuordnung/Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 49 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bezugsrecht stammt von einbringungsgeborenen Anteilen Bestehen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG und erfolgt eine Kap-Erhöhung gegen Bareinlage und angemessenes Aufgeld, werden die auf das Bezugsrecht übergehenden stillen Reserven (s Tz 38) vollständig entgolten. Die stillen Reserven bleiben in den einbringungsgebo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Formwechsel mit Anmeldung zur Eintragung im HReg bis 12.12.2006 Nach § 25 S 1 UmwStG gilt "der achte Teil" (des UmwStG) im Fall des Formwechsels (s § 190 UmwG) einer Pers-Ges (KG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft) in eine Kap-Ges "entspr" (dh §§ 20 bis 22 UmwStG; § 23 UmwStG scheidet aus sachlichen Gründen aus, da sich der Formwechsel nur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.4 Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht

Tz. 152f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter Berufung auf das Urt des EuGH v 11.03.2004 (Rs C-9/02 "de Lasteyrie du Saillant", DB 2004, 686) wurde die "Wegzugsbesteuerung" des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG (mit der Stundungsregelung des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) als nicht mit dem EU-Recht vereinbar angesehen (hA, zB s Körner, IStR 2004, 424; s Kleinert/Probst, DB 2004, 673; s Schni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeption und Bedeutung

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der dem MU gehörenden Anteile an einem einbezogenen TU mit dem auf diese Anteile entfallenden neubewerteten Eigenkapital des TU ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen TU geworden ist (Abs. 2 Satz 1). Das ist der Zeitpunkt, an dem erstmals die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Steuerverstrickung nach § 21 UmwStG zur Sicherstellung der Erfassung stiller Reserven

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelungen des § 21 UmwStG gehören zum achten Teil des UmwStG (Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen) und ergänzen das System der St-Vergünstigung von Einbringungsvorgängen nach § 20 Abs 1 UmwStG und § 23 UmwStG in Bezug auf die Besteuerung des AE. "Die Vorschrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Spezialgesetzliche Anwendung des § 21 UmwStG im Fall der Realisierung der stillen Reserven der Geschäftsanteile

Tz. 3 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG bestimmt als Gewinn iSd § 16 EStG den Differenzbetrag zwischen dem Veräußerungspreis für die einbringungsgeborenen Anteile abz der Veräußerungskosten und den AK. Die Regelungen des § 21 UmwStG betreffen nur die Substanz in den Anteilen, dh die Erfassung der stillen Reserven. Besteuert werden die stillen Reserven der Antei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Rechtsfolgen: Ansatz der Einlage mit den Anschaffungskosten oder niedrigerem Teilwert

Tz. 241 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile aus dem PV einer natürlichen Pers oder der Vermögensverw einer st-befreiten Kö oder jur Pers d öff Rechts in ein BV (Einzelunternehmen, Pers-Ges, BgA oder wG) eingelegt, so ist die Einlage mit den AK zu bewerten (s § 21 Abs 4 S 1 UmwStG). Der Ansatz mit den AK ist zwingend, wenn der Tw der Anteile im Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.5 Behandlung eines Gewinns nach der Einlage

Tz. 247 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hinsichtlich eines Gewinns aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nach Einlage in ein BV gelten die allg Grundsätze der §§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG, 3 Nr 40 EStG oder 8b KStG. Dies gilt auch, wenn stille Reserven nicht durch eine Veräußerung, sondern durch Ersatztatbestände gem § 21 Abs 2 S 1 UmwStG (zB Entstrickung auf A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Veränderungen des Konsolidierungskreises

Rz. 119 [Autor/Zitation] Für Beteiligungstransaktionen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wie bspw. (Teil-)Erwerbe, Verkäufe oder Einbringungen gelten die gleichen Grundsätze für die Eliminierung von Zwischenergebnissen wie bei allen anderen Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten. Die konsolidierungspflichtigen Anteile selbst sind nicht in die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

Tz. 133 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei Veräußerungen von einbringungsgeborenen Anteilen des BV ab dem 01.01.1999 ist eine Anwendung des § 6b EStG auf den VG entfallen (s § 6b EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 und § 52 Abs 18 S 1 EStG). Denn die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges ist nicht mehr von § 6b Abs 1 EStG erfasst. Wird demnach eine Beteiligung iSd § 21 UmwStG nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze der Gewinnermittlung

Tz. 181 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 In den Fällen der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG treten die Rechtsfolgen des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG auch ohne Veräußerung der Anteile ein. Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch die besondere Ermittlung des VG gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 16 EStG (s Tz 182). Da jedoch in den von § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG erfasst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.2 Antragstellung (Form, Antragsteller und zuständige Behörde)

Tz. 144 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Im Ges finden sich keine Erläuterungen, unter welchen Umständen der Entstrickungsantrag gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG zu stellen ist. Die Form der Antragstellung ist daher aus dem Sinn der Vorschrift zu ermitteln. Nach dem Willen des Ges-Gebers ist der Antrag auf Versteuerung von stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile in das Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2 Mitverstrickung von Anteilen durch Überspringen stiller Reserven

3.8.4.2.1 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der AE von Anteilen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, weil dieser die Beteiligung durch eine Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG zum Bw oder Zwischenwert erworben hat (Einbringender), einbringungsgeborene Anteile vom Einbringenden oder s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmaßstäbe (§ 255 Abs. 1 bis Abs. 3)

Rz. 92 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände der Konzernunternehmen sind im Konzernabschluss höchstens mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten, die angesetzt werden könnten, wenn die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden. Rz. 93 [Autor/Zitation] Bestehende Bewertungswahlrechte zur Ermittlung d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (8) Bildung bestimmter Posten (§ 270)

Rz. 136 [Autor/Zitation] Die Veränderungen in der Kapital- und Gewinnrücklage entsprechen bei Aufstellung der Konzernbilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses regelmäßig den Bewegungen aus dem Einzelabschluss des MU (vgl. Störk/Deubert in Beck BilKomm.13, § 298 HGB Rz. 68; Reinke in Haufe BilKomm. online, § 298 HGB Rz. 62...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Definition und Umfang

Rz. 31 [Autor/Zitation] Sind Konzernbestände von konzernfremden Unternehmen erworben und innerhalb des Konzerns ohne Be- oder Verarbeitung veräußert worden, wird der Betrag bzw. Wert nach § 304 Abs. 1 durch die Konzernanschaffungskosten repräsentiert, die sich aus dem Ersterwerb des einbezogenen Unternehmens ergeben. Exemplarisch fallen hierunter zentrale Einkaufsgesellschaft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzept der Steuerabgrenzung: Temporary- statt Timing-Konzept

Rz. 25 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung latenter Steuern werden in der Literatur mit dem Timing- und dem Temporary-Konzept zwei unterschiedliche Konzepte diskutiert. Im Gegensatz zu den bis BilMoG zulässigen GuV-orientierten timing differences werden die sog. temporären Differenzen beim Temporary-Konzept bilanzorientiert ermittelt. Dabei werden handelsrechtliche Vermögensgegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie

Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung zum GmbH-Anteil: s Bayer, in Lutter/Homme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Veräußerungsgewinne aus Anteilen der Vermögensverwaltung bis Veranlagungszeitraum 2000

Tz. 228 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei einer jur Pers d öff Rechts als AE einbringungsgeborener Anteile im Hoheitsvermögen gilt der VG als "Gewinn aus einem BgA dieser Kö" (s § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG idF vor UntStFG). VG kann auch ein Verlust sein. Eine Verrechnung des Verlustes mit dem positiven Ergebnis aus einem anderen BgA der Kö ist nicht zulässig (s Widmann, in W/M, Anh ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anschaffungskosten

Rz. 70 [Autor/Zitation] Der Wertansatz der konsolidierungspflichtigen Anteile entspricht ihren Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 aus der Perspektive des Konzerns ("Konzernanschaffungskosten"). Maßgeblich für die Verrechnung der Anteile sind nicht ihre Buchwerte aus dem JA, sondern ihre Konzernbuchwerte (HB II/HB III). Anschaffungskosten sind die einzeln zuzuordnenden Aufwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht

Rz. 457 [Autor/Zitation] Das Umwandlungsgesetz unterscheidet zwei Formen der Verschmelzung: Durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) und durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme wird das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers als Ganzes auf einen anderen bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger) übertragen gegen Gewährung von Anteilen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Durchführung einer Kapitalkonsolidierung ist die Rechtsfolge aus der für ein MU festgestellten Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB und der Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Das MU hat § 301 auf seine vollkonsolidierten TU für Zwecke der Aufstellung eines HGB-Konzernabschlusses anzuwenden. Rz. 9 [Autor/Zitation] Im Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Sondertatbestände (§ 93 Abs. 3 AktG)

Rn. 56 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 93 Abs. 3 AktG zählt eine Reihe besonderer Tatbestände auf, in denen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft "namentlich zum Ersatz verpflichtet" sind. Es sind durchweg Verletzungen wichtiger Vorschriften des AktG, die die Kap.-Grundlagen und den Vermögensbestand der AG sichern sollen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Verstöße...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Kapital und Finanzierung

Rn. 4 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das Stammkap. muss den Betrag von 25.000 EUR (vgl. § 5 GmbHG) unterschreiten. Wird die UG (haftungsbeschränkt) von einer Person gegründet (vgl. § 1 GmbHG), muss es mindestens 1 EUR betragen (vgl. § 5 Abs. 2 GmbHG; im Übrigen NK-GmbHG (2020), § 5a, Rn. 9). Das Stammkap. muss vor der Eintragung eingezahlt sein. Sacheinlagen sind ausgeschlossen (...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 54 Veräußerung i. S. d. § 16 EStG ist jede entgeltliche Übertragung des privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern auf eine andere natürliche oder juristische Person. Die Veräußerung umfasst nicht nur das schuldrechtliche – ggf. auch gesellschaftsrechtliche – Verpflichtungsgeschäft, sondern auch den dinglichen Übereignungsvorgang. Vom Begriff ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, E-Bil... / 6.1 Alle Kapitalausweis-Varianten sollen erkennbar sein

Die zur Verfügung gestellten Arten der Kapitalkonten sollen möglichst alle praktizierten Formen des Kapitalausweises umfassen. So sollen auch steuerliche Varianten, wie z. B. das Dreikontenmodell, erkennbar sein, wobei das Gesellschafterdarlehenskonto aus Sicht der Gesamthand Fremdkapital ist und entsprechend nicht als Kapitalkonto in der Kapitalkontenentwicklung auftaucht. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 41 Weitere Prüfer (außer WP, vBp)

Dienen Prüfungen steuerlichen Zwecken – ggf. im weiteren Sinn –, richtet sich die Vergütung nach der StBVV. Berufsangehörige sind jedoch auch zu Prüfungen befugt, die außerhalb des Anwendungsbereichs nach § 33 StBerG liegen, mithin die übliche Vergütung nicht den Regeln der StBVV entnommen werden kann. Hierzu zählen die freiwilligen Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.4 Sacheinlagen

Rz. 30 Neben der Geldeinzahlung auf die übernommenen Stammeinlagen ("Bargründung") ist es – vom Fall der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" abgesehen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG) – auch möglich, Sacheinlagen zu leisten. Das Gesetz schreibt dafür vor, dass in solchen Fällen der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.5 Leistung der Einlagen

Rz. 264 § 19 GmbHG regelt die Pflicht zur realen Bildung des Stammkapitals und betrifft alle Einlagepflichten, das heißt im Rahmen der Gründung der GmbH und bei späteren Kapitalerhöhungen (§ 55 Abs. 4, § 56 Abs. 2 und § 56a GmbHG) zum Zweck der Sicherung der realen Kapitalaufbringung.[1] Zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbHG kommt diesen Normen e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.5 Kosten der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen – neben eventuellen weiteren individuellen Kosten für eine Beratung in steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht – Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.3 Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 113 Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Das Registergericht ist das örtlich zuständige Amtsgericht (§ 8 HGB i. V. m. § 376 Abs. 1 FamFG). Die Anmeldung ist gemäß § 78 GmbHG von sämtlichen Geschäftsführern der Vorgesellschaft elektronisch in öffentlich beglaubigter ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.4 Eintragung der Gesellschaft durch das Registergericht

Rz. 122 Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewertet wurden (§ 9c GmbHG). Rz. 123 Wegen einer mangelhaften, fehlenden oder nichtigen Bestimmung des Gesellschaftsvertrags darf das Gericht die Eintragung nach Absatz 1 nur ablehnen, soweit diese B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Rz. 76 Die Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt) (UG) wurde – wie auch das vereinfachte Verfahren (§ 2 Abs. 1a GmbHG) – im Rahmen des "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" vom 23.10.2008 eingeführt.[1] Nach der Gesetzesbegründung soll es die GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft jungen Ex...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 24 [Autor/Stand] Satz 2 setzt, ausdrücklich anknüpfend an § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 ErbStG, tatbestandlich den erbschaft-/schenkungsteuerbaren Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft voraus (s. Rz. 19). Man akzeptiert damit zwar, dass solche Personengesellschaften zivilrechtlich sowohl von Todes wegen (§ 3 ErbStG) als auch durch Schenkung unter Lebenden (§ 7 ErbStG) b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 170 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[433] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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Gründungskosten und Vorsteu... / 2.1 Einlagen

Bei einer Neugründung setzt sich das Gesellschaftsvermögen i. d. R. aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen, wobei Einlagen auch in anderen Gründungskonstellationen oder im laufenden Geschäftsbetrieb erfolgen können. Wird dagegen ein Einzelunternehmen gegründet, kommt es zwar nicht zu Einlagen i. S. d. Gesellschaftsrechts, umsatzsteuerrechtlich ordnet der Unternehmer je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 9 Sacheinlagen

9.1 Tatbestände Rz. 110 Sacheinlagen gibt es bei folgenden Tatbeständen: Einzelkaufleute überführen Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen, Gesellschafter machen eine Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Sachkapitalerhöhung), Sacheinlagen bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Gesellschaften (Sachgründung). 9.2 Handelsrecht Rz. 111 Handels...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 9.1 Tatbestände

Rz. 110 Sacheinlagen gibt es bei folgenden Tatbeständen: Einzelkaufleute überführen Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen, Gesellschafter machen eine Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Sachkapitalerhöhung), Sacheinlagen bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Gesellschaften (Sachgründung).mehr