Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Einbringung in eine Kapital... / 5 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Einbringung i. S. des § 20 UmwStG

Diese sind folgende: Abbildung 10 Die Voraussetzungen einer Sacheinlage i. S. des UmwStG liegen nur dann vor, wenn nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Mitunternehmeranteilen[1] gegen Gewährung von neuen Anteilen der aufnehmenden Gesellschaft an den Einbringenden.[2] Wichtig Ist eine dieser bei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.5 Das eingebrachte Betriebsvermögen ist negativ

Ist das eingebrachte Betriebsvermögen negativ, so ist nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG das Aktivvermögen unter Auflösung stiller Reserven zumindest mit dem Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen anzusetzen, sodass sich als Vermögenswert insgesamt mindestens Null ergibt, d. h. es ist zumindest insoweit aufzustocken, dass Aktiva und Passiva gleichwertig sind.[1] Di...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 18.3 Zuordnung der Kosten zum Einbringenden oder zur übernehmenden Kapitalgesellschaft

Die einzelnen Kostenbestandteile können durch die an der Einbringung beteiligten Rechtsträger nicht wahlweise zugeordnet werden. Die Aufteilung richtet sich vielmehr nach dem objektiven Veranlassungsprinzip.[1] Ein Indiz für die Zuordnung kann die Beantwortung der Frage sein, welcher der beteiligten Rechtsträger aus dem jeweiligen Aufwand – unmittelbar oder künftig – am ehest...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7.3 Zivilrechtliche Begrenzung des Gesellschafterdarlehens ab 1.1.2023 bei Ausgliederung

Werden anlässlich einer Ausgliederung die eingebrachten Vermögenswerte nicht nur als Stammeinlage und Leistung in die Kapitalrücklage, sondern zugleich auch als Darlehensforderung des Einbringenden gebucht, besteht seit dem 1.1.2023, soweit der Darlehensbetrag mehr als 10 % des Nennbetrags des gewährten Geschäftsanteils übersteigt, ein Risiko der zivilrechtlichen Unwirksamkeit ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8 Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft

Es besteht grundsätzlich nach § 20 Abs. 2 UmwStG ein Ansatzwahlrecht. Es besteht zwar der Grundsatz, dass das eingebrachte Vermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist.[1] Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das eingebrachte Vermögen mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert zu bewerten.[2] Es gilt Folgendes: Abbildung 22 Mit der Ausübung ihres Wahlrechts entscheidet die au...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 5.3 Unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht des Einbringenden

§ 20 UmwStG findet nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 UmwStG nur Anwendung[1], wenn die natürliche Person als Einbringende ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR hat oder die in- oder ausländische Kapitalgesellschaft als Einbringende nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staat gegründet wurde und auch nach den DBA mit Drittstaaten als in...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.8 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG

Übersteigt der gemeine Wert der zusätzlich zu den Gesellschaftsrechten für die Einbringung gewährten Wirtschaftsgüter den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens, so führt die Gewährung dieser zusätzlichen Wirtschaftsgüter neben den neuen Geschäftsanteilen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, weil die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermög...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.7 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG

Grundsätzlich ist die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder einer Mehrheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in eine Kapitalgesellschaft gegen neue Anteile und Darlehen/Kapitalrücklage möglich.[1] Selbiges galt für den qualifizierten Anteilstausch. Eine Buchwertfortführung ist jedoch nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG nur d...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 15 Anteilsveräußerung nach einem Anteilstausch i. S. des § 21 UmwStG

Soweit durch Sacheinlage oder durch Anteilstausch unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft eingebrachte Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft durch die Übernehmerin innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung veräußert werden und der Einbringende keine durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person (= Kapitalgesellschaft) ist, ist nach § 22 Abs. 2 UmwStG de...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.2 Bargründung mit der Auflage, das Einzelunternehmen gegen Agio einzubringen

Möglich ist die Bargründung mit der Verpflichtung das Einzelunternehmen gegen Agio einzubringen.[1] Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich Bargründung mit dem Mindeststammkapital und der Auflage, das Einzelunternehmen unmittelbar anschließend gegen Agio (Verbuchung auf der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 HGB) einzubringen oder Bargründung wie vorstehend und anschließend...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.1 Zivilrechtliche Grundsätze

Der Eintritt in eine Personengesellschaft kann im Wege der Geld- oder Sacheinlage erfolgen. Es entsteht zivilrechtlich keine neue Gesellschaft; damit sind handelsrechtlich die Buchwerte weiterzuführen. Wirtschaftlich bringen jedoch die bisherigen Gesellschafter ihre Mitunternehmeranteile in eine neue "vergrößerte" Gesellschaft ein. In den Fällen der Anwendung des UmwG erfolgt...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Eine Personengesellschaft kann durch Sacheinlagen gegründet oder erweitert werden. Werden hierbei Sachgesamtheiten wie Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile eingebracht, ist aus Sicht des Steuerrechts die Vorschrift des § 24 UmwStG zu beachten. Dabei besteht ein eingeschränktes Wahlrecht, Buchwerte fortzuführen. Im Rahmen der Einbringung des § 24 UmwStG...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt. 2. Das gilt auch dann, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Umwandlung die Zwangsaufstockung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 versäumt wurde. 3. Der auf den Umwandlungsstich...§ 15a des Einkommensteuergesetzesmehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.2 Sacheinlage unter dem gemeinen Wert

Rz. 24 Die Vorschrift betrifft nur Einlagevorgänge unter der Geltung des UmwStG i. d. F. des SEStEG. Es werden auch nur Sacheinlagen erfasst, bei denen die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG auf Antrag mit einem niedrigeren Wert als dem gemeinen Wert angesetzt hatte. Rz. 25 Es kommt auch dann ausschließlich auf den Wertans...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.2 Sacheinlage oder Anteilstausch unter dem gemeinen Wert

Rz. 242 Die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG setzt zunächst voraus, dass zuvor Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) nach § 20 oder § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) (mit) eingebracht wurden. Rz. 243 Für die Frage, ob ein Ansatz unter dem gemeinen Wert vorliegt, kommt es grundsätzlich auf den tatsächlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4 Gegenleistung der Sacheinlage

2.3.4.1 Allgemeines Rz. 54 § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung seiner Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zumindest zu einem Teil neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält. 2.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile Rz. 55 Damit die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.1 Verhältnis zur offenen Einlage

Rz. 76 Die offene Einlage, d. h. die Einlage gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile, ist nach der Rechtsprechung des BFH als Tauschgeschäft anzusehen. Aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung des § 21 UmwStG ist jedoch im Fall der "Einlage" von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile § 21 UmwStG vorrangig anzuwenden. Rz. 77 Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH / 2.1.3 Stammeinlage

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG sind bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR folgende Einzahlungsvorschriften zu beachten: Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil Auf jeden Geschäftsanteil, der als Bareinlage (also nicht als Sacheinlage) vorgesehen ist, ist mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrages einzuzahlen. Praxis-Beispiel Nennbetrag je Geschäf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.2 Originär sperrfristverstrickte Anteile

Anteile des originär Einbringenden Rz. 38 Die erhaltenen Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind grundsätzlich die neuen Anteile[1], die dem originär Einbringenden im Rahmen einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Rz. 39 Die im Rahmen einer Sacheinlage unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile behalten während der Sperrfrist...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 148 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatztatbestand, sondern vielmehr um einen Ausnahmetatbestand [1] derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt. Rz. 149 Nach dem Wortlaut des §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 23 Die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I setzt nach § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG voraus, dass eine Sacheinlage unter dem gemeinen Wert[1] vorausgegangen ist und der Einbringende erhaltene Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 37 Die erhaltenen Anteile sind die neuen Anteile, die dem Einbringenden im Zuge der Sacheinlage unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Bis zum Ablauf der Sperrfrist bezeichnet man diese Anteile auch als (originär) sperrfristverstrickte Anteile. Werden diese Anteile unentgeltlich auf einen anderen Rechtsträger i. S. d. § 22 Abs. 6 UmwStG übertragen, behalten sie ihren Sta...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 55 Damit die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG erfüllt sind, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren.[1] Rz. 56 Damit verstößt die Regelung gegen die Fusionsrichtlinie, die auch die Gewährung eigener, also nicht "neuer" Anteile erfasst.[2] Rz. 57 Neben den...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.6 Konkurrenzverhältnis zwischen § 22 Abs. 1 UmwStG und § 22 Abs. 2 UmwStG

Rz. 300 Die Anwendung sowohl des § 22 Abs. 1 UmwStG als auch des § 22 Abs. 2 UmwStG kann durch einen einzigen Vorgang ausgelöst werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die aus einer Sacheinlage gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erhaltenen Anteile von einer natürlichen Person im Rahmen eines Anteilstauschs nach § 21 Abs. 1 UmwStG zum Buchwert weiter eingebracht und anschließend verä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 60 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden Anteils kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen und/oder es können dem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 28 Einbringender ist grundsätzlich derjenige Rechtsträger, dem im Zuge der Sacheinlage die neuen Anteile gewährt wurden ("originär Einbringender"). In den Fällen der unentgeltlichen Rechtsnachfolge gilt nach § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger als Einbringender ("derivativ Einbringender"). Rz. 29 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 54 § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung seiner Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zumindest zu einem Teil neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3 Einbringender als Empfänger der neuen Anteile

Rz. 58 In den Fällen, in denen Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person oder Körperschaft ist, ist unstreitig der Ausgangsrechtsträger zugleich auch Einbringender und werden zweifelsfrei dem Einbringenden die neuen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt. Rz. 59 In den Fällen, in denen Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, sind nach der hier vertret...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 241 Die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II setzt gem. § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG voraus, dass eine Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG mit dazugehörigen Anteilen oder ein Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, der Gewinn aus der Veräußerung dieser Anteile beim Einbringenden im Einbringungszeitpunkt nicht nach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.5 Eingebrachte Anteile

Rz. 253 Die im Rahmen einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs (mit) eingebrachten Anteile sind für die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG fortan die (originär) sperrfristverstrickten Anteile. Diese behalten ihren Status als sperrfristverstrickt, wenn sie unentgeltlich auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden und nach § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger als deri...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Ausnahme bei Beschränkung bzw. Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 205 Aufgrund der unterschiedlichen Buchwertvoraussetzungen von § 20 UmwStG und § 21 UmwStG gibt es Anteils(mit)einbringungen, die in den Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen und aufgrund dessen Buchwertvoraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden können, die aber nicht steuerneutral bzw. nur unter Hinnahme einer erweiterten Steuerverhaftung der erhaltenen Anteil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 235 § 22 Abs. 2 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II für den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft die im Rahmen eines Anteilstauschs i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG oder einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert mit eingebrachten Anteile innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren veräußert. Allerdings kommt es ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 22 Abs. 1 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I für den Fall, dass der Einbringende die aus einer Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder die Voraussetzungen eines der in § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG genannten Ersatztatbestände erfüllt werden. Inne...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundregel: Wertverknüpfung (§ 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 149 Nach § 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG gilt der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Fälle des einfachen Anteilstauschs als auch für die Fälle des qualifizierten Anteilstauschs unabhäng...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Grundregel: Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 202 Sachliche Anwendungsvoraussetzung für § 22 Abs. 1 UmwStG ist die vorangegangene Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert. In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen nur (Teil-)Betriebe und Mitunternehmeranteile. Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) fällt dagegen nach der hier vertretenen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.3.3 Nicht vorhandenes Abwicklungs-Anfangsvermögen (Abs. 5)

Rz. 82 War am Schluss des vorangegangenen Vz kein Betriebsvermögen vorhanden, so gilt nach § 11 Abs. 5 KStG als Abwicklungs-Anfangsvermögen die Summe der später geleisteten Einlagen. Dieser Fall tritt ein, wenn eine neu errichtete Gesellschaft noch vor Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs wieder aufgelöst wird. In welcher Form die Einlagen geleistet werden, ob als Grund- oder ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 25 Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen

Vor Zeilen 200-206 In diese Zeilen sind die im Wirtschaftsjahr geleisteten Einlagen einzutragen. Dabei sind sowohl Bareinlagen als auch Sacheinlagen anzugeben. Nicht anzugeben ist der Wert der Einlage, sondern nur von welchen Personen diese Einlage geleistet worden ist. Die Angaben dienen damit nicht der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos o. ä., sondern nimmt nur Angab...mehr

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Verrechnungskonto / 2.3 Personengesellschaften: Für Geschäftsvorfälle des Gesellschafters eigene Konten verwenden

Das Verrechnungskonto enthält – ähnlich wie bei der GmbH – einerseits eine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft (OHG[1], KG[2] oder BGB-Gesellschaft[3]) und andererseits eine Forderung der Gesellschaft gegen den Gesellschafter. Es wird auch als Fremdkapitalkonto/Darlehenskonto oder Privatkonto bezeichnet. Auf dem Verrechnungskonto werden entnahmefähige Gewinnt...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 14.2 Bei Beteiligung des übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden Rechtsträger

Vor Zeilen 101–107 Die Zeilen 101–107 erfassen die Konstellation, dass bei einer Verschmelzung oder Spaltung der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist. Dies ist der Fall, dass die Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen oder gespalten wird. Hierfür bestimmt § 29 Abs. 2 Satz 3 KStG, dass der Bestand des steuerlichen Einla...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.2 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Vor Zeilen 8–11 Die Zeilen 8–11 gelten nur für Betriebe gewerblicher Art. Sie nehmen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto und Sonderausweis auf, wenn Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst wurden. Nach § 4 Abs. 6 KStG können zwei oder mehr Betriebe gewerblicher Art zu einem einheitlichen Betrieb zusammengefasst werden, wenn diese gleichartig sind, zwischen ihnen eine ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Gegenleistung der Sacheinlage

3.3.4.1 Grundlagen Rz. 165 § 20 Abs. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung eines Unternehmensteils zumindest z. T. neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält. 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen außerhalb der handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 3 UmwStG)

Rz. 402 Bei einer Sacheinlage außerhalb der handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich einer Sacheinlage im Rahmen einer Sachgründung oder einer Sachkapitalerhöhung, wird die Einbringung mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft wirksam.[1] Der Zeitpunkt braucht sich jedoch nicht mit dem der Übert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG)

Rz. 400 Bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich bei der Verschmelzung nach § 2 UmwG sowie bei der Aufspaltung, der Abspaltung und der Ausgliederung nach § 123 Abs. 1 bis 3 UmwG, knüpft § 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG an die handelsrechtliche Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags an. Rz. 401 Handelsrechtlich geht das Vermögen des übertragenden Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung für die Sacheinlage neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren. Damit scheiden als steuerbegünstigte Vorgänge mangels Gewährung neuer Gesellschaftsanteile insbesondere aus[1]: die verdeckte S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 176 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem buchmäßigen Eigenkapital des eingebrachten Betriebsvermögens entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden buchmäßigen Eigenkapitals kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen, und/...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Zivilrechtliche Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 149 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle zivilrechtlichen Einbringungsmöglichkeiten für die §§ 20ff. UmwStG abschließend [1] auf ("gilt nur für"). Hierzu gehören neben den Umwandlungsfällen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf der Grundlage des § 1 UmwG auch die Übertragungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge.[2] Rz. 150 – 151 einstweilen frei Rz. 152 Eine Einbringung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der neue UmwStE hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnd...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 136 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt unter § 21 UmwStG, sofern die Anteile nicht zu einem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gehören. Dass die Anteile auch zu einem Unternehmensteil gehören und zusammen mit diesem als ein Sacheinlagegegenstand i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG eingebracht werden können, ergibt sich...mehr