Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Verdeckte Sacheinlage

Rz. 31 § 19 Abs. 4 in der durch das MoMiG geändert Fassung regelt nun erstmals ausdrücklich die "verdeckte Sacheinlage" (vgl. hierzu ausf. Scholz/Veil § 19 Rz. 116, 117–118; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 54 f., Wicke § 19 Rz. 19; Bormann/Ulrichs in Römermann/Wachter/Bormann/Ulrichs, GmbH-Beratung nach dem MoMiG, Sonderheft GmbHR 2008, S. 37, 38; ferner Gehrlein/Witt/...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Die Leistung der Sacheinlage

Rz. 26 Neuere Entscheidung: BGH NJW 2015, 3786 – Sacheinlage (stille Beteiligung). Mit der Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Gesellschafter zur Leistung des betr. Geldbetrages an die GmbH. § 5 Abs. 4 ermöglicht es den Gesellschaftern, von der Geldleistung abw. auch Sachleistungen zuzulassen. Infolge dieser gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßig festgeha...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Sacheinlagen

Rz. 22 Hierzu Porzelt Die Überbewertung der Sacheinlagen und die Rechtsfolgen für die Gesellschafter, GmbHR 2018, 1251; ferner Lieder 10 Jahre Kapitalschutz nach dem MoMiG, GmbHR 2018, 1116, s.u. Rz. 56. Rz. 23 § 5 Abs. 4 wurde 2008 (MoMiG) hinsichtlich der Sacheinlagen lediglich insofern verändert bzw. ergänzt, als neben dem Gegenstand der Sacheinlage auch der diesbezügliche...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Sacheinlagen

Rz. 12 Wie § 55a ausdrücklich vorsieht, dürfen Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital nur bei entspr. Ermächtigungsbeschluss durchgeführt werden. Insofern ist auf dessen Inhalt abzustellen, der auch auf eine konkrete Sacheinlage bzw. einen Teilbetrag oder auch nur auf eine Sacheinlage bezogen sein kann (s. auch Lutter/Hommelhoff § 55a Rz. 30). Die Einzelheiten des Ermächt...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Zurückbehaltungsrecht bei Sacheinlagen

Rz. 29 Zurückbehaltungsrechte an dem Gegenstand der Sacheinlage stehen dem Gesellschafter nicht zu. Das gilt auch für Bareinlagen, wenn auch § 19 Abs. 2 S. 3 sich lediglich ausdrücklich auf Sacheinlagen bezieht. Bei Bareinlagen wäre ein Zurückbehaltungsrecht ebenfalls unzulässig, da das dem Zweck des § 19 Abs. 2 widersprechen und im Ergebnis einer Aufrechnung gleichkäme ( BGH...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 29. Kapitalerhöhungsbeschluss (mit Bar- und Sacheinlagen)

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] [Ort], den [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] [Name] erschienen heute: Der Erschienene zu 1. Erklärte zunächst, dass er einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied der [Name] AG in [Ort] sei und in dieser Eigenschaft in dieser Verhandlung a...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Zurückweisung bei "wesentlicher" Überbewertung von Sacheinlagen

Rz. 17 Der Registerrichter hat insofern die Unterlagen, die den Wert der Sacheinlage belegen sollen, zu überprüfen (vgl. § 9c sowie hier Rz. 5) – allerdings nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine nicht unwesentliche Überbewertung (s. Rz. 5). Reichen dem Richter die Unterlagen im Ausnahmefall nicht aus, so kann er gem. § 26 FamFG weitere nachfordern (vgl. hierzu Scholz/Vei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen

I. Allgemeines Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung v. 1.11.2008. Rz. 2 Die Änderung des Abs. 1 bezieht sich auf § 5 Abs. 4 sowie die in § 19 Abs. 2 S. 2 enthaltene Regelung zur Aufrechnung durch den Gesellschafter sowie die Rechtsfolgen bei verdeckten Sacheinlagen (§ 19 Abs...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 31. Anmeldung der Erhöhung des Stammkapitals bei Geld- und Sacheinlagen

An das AG – Registergericht – [Ort] Anmeldung – Kapitalerhöhung und Satzungsänderung Wir, die unterzeichneten Geschäftsführer der [Name] mbH in [Ort] (HRB [Nummer]), überreichen:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Sacheinlagen und "gemischte" Einlagen

Rz. 25 § 7 Abs. 3 (früher § 7 Abs. 2) hat die Frage ausdrücklich (und seit 1980 unverändert) geregelt, wann die Sacheinlagen zu leisten (zu bewirken) sind: Vor Anmeldung (BGHZ 80, 129, 136 = ZIP 1981, 394, 396; hierzu Lutter/Hommelhoff § 7 Rz. 17; Noack § 7 Rz. 12 f.; Scholz/Veil § 7 Rz. 42). Auch gilt der Grundsatz, dass die Gesellschaft die volle Verfügung erhält, wobei de...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 19 Leistung der Einlagen

Rechtsprechung und Literatur: BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20, NJW 2021, 2036 – zur Nichterfüllung der Einlagenpflicht bei Rückfluss; BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19 – zur Unzulässigkeit des Zurückbehaltungsrechts gem. § 19 Abs. 2 S. 2; BGH v. 18.9.2018 – II ZR 312/16, NZG 2018, 1344 – zur Verjährungsfrist (zehn Jahre seit Entstehung, s. § 19 IV, auch zur Gesellschafterstellu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 9 Überbewertung der Sacheinlagen

Rz. 1 Literatur: Blöse Das reformierte Recht der Gesellschafterleistungen, GmbHR 2018, 1151; Heckschen Die GmbH-Gründung 10 Jahre nach MoMiG – Eine Bestandsaufnahme, GmbHR 2018, 1093; Lieder 10 Jahre Kapitalschutz nach dem MoMiG, GmbHR 2018, 1116; Porzelt Ungeklärte Fragen der Gründerhaftung der Gesellschafter einer (Vor-)GmbH, GmbHR 2018, 663; Verse Aufsteigende Sicherheite...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Mischeinlage

Rz. 44 Bei Mischanlagen werden auf den Geschäftsanteil von 30.000 EUR z.B. teils ein Barbetrag (20.000 EUR) und teils eine Sache (10.000 EUR) geleistet (vgl. Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 70; Altmeppen § 5 Rz. 17; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 31, 42; Noack § 5 Rz. 20, 42). Die Barleistung und die Sacheinlage müssen dem Nennbetrag des Stammkapitals entsprechen. Der überschießende ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / VII. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer [Name] ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: (Wird die Gesellschaft als Unternehmergesellschaft i.S.d. § 5a GmbHG gegründet – Unterschreitung des Mindestkapitals von EUR 25.000,00 – sind Sacheinlagen unzulässig un...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 8. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf Folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: Bareinlagen können grundsätzlich nur durch Einzahlung von Geld erfüllt werden, nicht auch durch Aufrechnung oder Verrechnung mit Forderungen gegen die Gesellschaft. Forderunge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Begriff

Rz. 3 Zum Begriff der Sacheinlage vgl. § 5 Rz. 35; i.Ü. auch Wicke § 56 Rz. 2; Noack § 56 Rz. 2 m.w.N.). Der Begriff der Sacheinlage ist mit dem bei Gründung der GmbH identisch. Gegenstand der Sacheinlage können alle Vermögensgegenstände sein (BGH DNotZ 2005; Gehrlein/Witt/Volmer 6. Kap. Rz. 39; Wicke § 56 Rz. 2). Rz. 4 I.Ü. gilt für die Kapitalerhöhung mit Sacheinlage sinnge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Hin- und Herzahlen

Rz. 47 Hin- und Herzahlen i.S.d. § 19 Abs. 5 liegt vor, wenn vor der Einlage als vereinbarte Leistung an den Gesellschafter eine Rückzahlung der Einlage entspricht, die nicht als "verdeckte Sacheinlage" nach § 19 Abs. 4 einzuordnen ist. Insofern muss zwischen Gesellschaft und den Gesellschaftern vor Leistung der Bareinlage eine Vereinbarung (Hinzahlen) und über die Rückführu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Allgemeines und Reformen

Rz. 3 Die Haftung nach § 9 bezieht sich auf die Differenz zwischen Nennwert des Geschäftsanteils und dem im Zeitpunkt der Anmeldung anzutreffenden objektiven Wert der Sacheinlage. Hinsichtlich der Differenz verbleibt es bei der Pflicht zum Ausgleich in bar. Die Tilgungswirkung tritt nur in Höhe des wirklichen Wertes der Sacheinlage ein (vgl. Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 1; BGHZ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / a) Musterprotokoll für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) – Einpersonengesellschaft

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Heute, den [Datum] erschien vor mir, [Name], Notar/in mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch deutschen Personalausweis/durch Pass [Land]/von Person bekannt.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 6. Gründung einer Mehrpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – nach Musterprotokoll

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft Heute, den [Datum] – erschienen vor mir, [Name], Notar mit dem Amtssitz in [Ort], [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift]. Legitimation: deutscher Personalausweis [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], Legitimation: deutscher Bundespersonalausweis, [Name], gebore...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 13. Gesellschaftsvertrag mit Sacheinlagen (ausführliche Fassung mit Bestellung eines Aufsichtsrats) – § 2 GmbHG

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], der sich auf Ersuchen der Beteiligten in die Geschäftsräume der [Name], [Anschrift], begeben hatte, erschienen:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Stammkapital und Anmeldungsvoraussetzungen

Rz. 15 Voraussetzung der Eintragung ist die Erfüllung der Einlagepflichten vor der Anmeldung. Bei der "Bargründung" sieht die 1980 novellierte Fassung des § 7 Abs. 2 vor, dass mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR – somit 12.500 EUR – vor Anmeldung und Eintragung geleistet wird. Es spielt hierbei keine Rolle, wie hoch das Stammkapital ist. Es kann höhe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Beschluss

Rz. 5 Im Beschluss über die Kapitalerhöhung (vgl. §§ 55, 55a – Ermächtigungsbeschluss) und in der Übernahmeerklärung sind der Gegenstand der Sacheinlage, ihr Wert sowie der ziffernmäßige Nennbetrag des Anteils unmissverständlich und eindeutig anzugeben (hierzu im Einzelnen § 5 Rz. 35). Anstelle eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit Festsetzung reicht eine gleichzeitig beschl...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Reform 2008

Rz. 3 Mit der Reform 2018 sollte das GmbHG grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden (vgl. Begründung aus dem RegE der Bundesregierung); insb. sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsform "GmbH" gestärkt und der Missbrauch im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH bekämpft werden. Im Einzelnen betrifft das Folgendes: Für Gesellschaften mit höchstens ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ansprüche der Gesellschaft als Folge

Rz. 10 Die Überbewertung führt zum Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich der Differenz durch den Gesellschafter, den insofern eine Pflicht zur Geldzahlung trifft – Bestehen der im Grunde primär eingreifenden Bareinlagepflicht (Noack § 9 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 1; Scholz/Veil § 9 Rz. 5). Gläubiger ist die GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Schuldner sin...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Prüfungspflicht des Registergerichts

Rz. 3 Allgemeines: Die Prüfungspflicht erstreckt sich auf Form und Inhalt der Anmeldungsunterlagen ("ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung"). Die Ordnungsmäßigkeit der "Errichtung" (Form und Inhalt des Gesellschaftsvertrags, Beachtung der für die Gründung maßgeblichen Bestimmungen etc.) sowie der "Anmeldung" (Vollständigkeit, formelle und materielle Richtigkeit etc.), bei ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Verbot der Befreiung von der Einlagepflicht

Rz. 17 § 19 Abs. 2 S. 1 verbietet die Befreiung der Gesellschafter von ihrer Einlagepflicht. Die Vorschrift gilt für Bar- wie für Sacheinlagen. Ausgeschlossen sind sämtliche rechtsgeschäftlichen Verringerungen der Einlagepflicht (also durch Erlass, Stundung, Forderungsauswechslung, negatives Schuldverhältnis, Novation, Annahme der Leistung an Erfüllungs statt (vgl. hier alle...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 9c Ablehnung der Eintragung

Entscheidungen: BGH v. 11.4.2011 – II ZB 9/10 – Zurückweisung der Neugründung einer UG durch Abspaltung nach § 123 Abs 2 Nr. 2 UmwG; BGH GmbHR 2012, 1066–1070 – nochmalige Zahlung des Einlagebetrags nach fehlgeschlagener Voreinzahlung als verdeckte Sacheinlage; BGH ZIP 2012, 817 – Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung; KG Berlin FGPRAX 2012,...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Übersicht über die Haftung und Kapitalerhaltung im GmbH-Recht

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 §§ 19 ff. sichern die Kapitalaufbringung und dienen dadurch zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften dem Gläubigerschutz. § 19 wurde mit dem MoMiG 2008 in Abs. 1 und Abs. 2 neu gefasst, in den Abs. 3 und 5 durch Reform völlig neugestaltet. Abs. 1 betrifft den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, Abs. 2 das Befreiungs- und Aufrechn...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 15. Sachgründungsbericht

Wir, die Unterzeichnenden, haben am [Datum] zu Urkunde UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] des Notars [Name] in [Ort] den Gesellschaftsvertrag zur Errichtung der Firma [Name] GmbH abgeschlossen. Die Erbringung des Stammkapitals erfolgt durch Sacheinlagen. Wir erstatten daher gem. § 5 Abs. 4 S. 2 GmbHG folgenden Sachgründungsbericht: 1. Der Gesellschafter [Name] hat bei der Gründung der G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Inhalt der Anmeldung

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. "Sachübernahme der Gesellschaft"

Rz. 42 Eine "Sachübernahme" der Gesellschaft gegen Vergütung sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor, sondern verwendet nur den Begriff der Sacheinlage (Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 65; Altmeppen § 5 Rz. 20, 21; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 18; Noack § 5 Rz. 40; Wicke § 5 Rz. 17 – § 19 Abs. 4). Bei der Sachübernahme schuldet der Einbringer eine Geldanlage, auf die ein Vergütungs...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Sachgründungsbericht

Rz. 49 Der Sachgründungsbericht entspricht nicht dem "Gründungsbericht" nach dem AktG. Er ist nicht Bestandteil des Gesellschaftsvertrages; erforderlich sind schriftliche Abfassung und eigenhändige Unterschrift. Beglaubigungen sind nicht erforderlich (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 4; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 34; Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 54; Noack § 5 Rz. 52). Später vor der Eintra...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / X. Zurückgewährung der Einlage und Rückgewähranspruch

Rz. 51 Soweit es sich um Rückzahlungen eingezahlter Beträge handelt, die nicht schon unter § 19 Abs. 4 (verdeckte Sacheinlage) fallen, sieht § 19 Abs. 5 S. 1 für das "Hin- und Herzahlen" eine Befreiung des Gesellschafters unter folgenden Voraussetzungen vor: keine verdeckte Sacheinlage nach § 19 Abs. 4, Pflicht zur Bareinlage des Gesellschafters, Vereinbarung einer Rückzahlung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde weder durch die Reform 2008, noch durch die Reform 1980 berührt (vgl. hierzu Hachenburg/Coerdeler § 21 Rz. 2 m.w.N. zur Reformdiskussion 1980; auch Fabricius GmbHR 1970, 193; Lutter Probleme der GmbH-Reform, 1970, S. 69; Gessler GmbHR 1966, 107). Die Bestimmungen der §§ 21 ff. sind zwingend – vgl. § 25; sie dienen der Sicherung der Einzahlungen (BG...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung v. 1.11.2008. Rz. 2 Die Änderung des Abs. 1 bezieht sich auf § 5 Abs. 4 sowie die in § 19 Abs. 2 S. 2 enthaltene Regelung zur Aufrechnung durch den Gesellschafter sowie die Rechtsfolgen bei verdeckten Sacheinlagen (§ 19 Abs. 4). Ferner h...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Bewertung und Bewertungszeitpunkt

Rz. 7 Maßgeblicher Ausgangspunkt für die Differenzhaftung des Gesellschafters bei Sacheinlagen ist nach dem Wortlaut der Vorschrift der Zeitpunkt der Anmeldung. Mithin ist der Eingang bei dem Registergericht maßgeblich und stellt den entscheidenden Bewertungsstichtag dar (OLG Köln, GmbHR 1999, 288, 293, Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 5). Es kommt folglich auf den Zeitpunkt der Ei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XII. Cash-Pooling

Rz. 66 Cash-Pooling dient dem Liquiditätsmanagement und der Finanzierung in Konzernen, indem teilnehmende Mutter- und Tochtergesellschaften ihre Liquidität zusammenführen (poolen) und eine zentrale Kreditaufnahme betreiben. Grundlage bilden meist ein sog. Cash-Management-Vertrag mit einer oder mehreren Banken, die die zahlungsverkehrstechnische Abwicklung übernehmen, sowie e...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch die Novelle 1980 eingefügt und ferner durch HRefG 1998 (Einfügung des § 9c Abs. 2) sowie die GmbH-Reform 2008 (§ 9c Abs. 1 S. 2) geändert. Die bisherige Praxis der Prüfung ist nunmehr eingeschränkt – allerdings greifen i.Ü. die Grundsätze des § 26 FamFG ein (vgl. auch Reform 1980 RegE BT-Drucks. 8/1347, 36). Zur Prüfungspflicht nach früherem ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / VII. Sachgründungsbericht

Ich erstatte folgenden Sachgründungsbericht über die Ausgliederung des von mir unter der Firma der im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort] unter HRA [Nummer eingetragenen Einzelunternehmens "[Name]" zur Neugründung der [Name] GmbH:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Ausfallhaftung

Rz. 2 Die Haftung bezieht sich nur auf Geld-/Bareinlagen (BGH WM 1966, 1262; Noack § 24 Rz. 2). Sie greift auch hinsichtlich des Geldeinlageanteils bei der gemischten Sacheinlage sowie bei in Geldeinlagen verwandelten Sacheinlagen und i.Ü. bei Differenz- oder Vorbelastungshaftung ein (Noack § 24 Rz. 2; auch K. Schmidt BB 1985, 154 m.w.N.). Erforderlich ist, dass: der Gesellsch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Aufrechnung

Rz. 21 Die Fälle der Aufrechnung durch den Gesellschafter und durch die GmbH sind zu unterscheiden (vgl. hierzu etwa Scholz/Veil § 19 Rz. 73 ff. für die GmbH einerseits und Rz. 83 ff. für die Gesellschafter andererseits; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 24 ff. – Gesellschafter bzw. Rz. 27 ff. – GmbH; Noack § 19 Rz. 30 ff. bzw. Rz. 33 ff.; auch Gehrlein/Witt/Volmer Kap. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Leistungen der Einlage

Rz. 4 Auf jeden neuen Geschäftsanteil muss bei einer Barerhöhung vor Anmeldung mindestens ein Viertel eingezahlt sein (vgl. hierzu § 7 Rz. 15, 18; Noack § 56a Rz. 2 sowie BGH NJW 2013, 2428), sofern nicht Satzung oder Erhöhungsbeschluss die Fälligkeit nicht abw. bestimmen (z.B. sofortige Volleinzahlung). Auf § 7 Abs. 2 S. 2 ist in § 56a nicht verwiesen (Mindesteinzahlung in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.35.2 Körperschaft veräußert Wirtschaftsgut an Personengesellschaft

Tz. 1246 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 In diesen Fällen konkurriert das Pers-Ges-Recht mit dem KSt-Recht. Aus Sicht der übertragenden Kö kann hier sowohl eine entgeltliche oder auch eine unentgeltliche Übertragung in Betracht kommen, ohne dass bei ihr eine Vermögensminderung erfolgen muss. Die Kö als MU kann ein WG nämlich auch in ihre Tochter-Pers-Ges einlegen (mit oder ohne G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Freie Verfügung der (des) Geschäftsführer(s)

Rz. 28 Sowohl die Sacheinlage (§ 7 Abs. 3) als auch die Geldeinlage (§ 8 Abs. 2 S. 1) müssen endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer stehen. U.a. ist zu beachten, dass der Geschäftsführer infolge seiner organschaftlichen Stellung zur freien Verfügung für die Gesellschaft befugt ist und sein muss. S. auch Ziffer 22. Bareinzahlungen müssen im Zeitpunkt der Anmeld...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2000, 287; Mahlow/Franzen, Ertra...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verjährung

Rz. 5 Die Bestimmung des § 9a Abs. 2 ist an § 51 AktG angelehnt. Von der Verjährung sind Ansprüche aus der Gründungszeit der GmbH betroffen (vgl. § 9a: falsche Angaben, Schädigung durch Gründungsaufwand bzw. durch Einlagen). Maßgeblich für den Lauf der Verjährungsfrist ist grds. die Eintragung in das HR (s. Eintragungsdatum in Spalte 7 des Registers) – ausnahmsweise späterer...mehr