Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kapitalrücklage für ein Agio bei der Ausgabe von neuen Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Rücklage ist der Betrag einzustellen, der bei der Ausgabe von Anteilen (einschließlich Bezugsanteilen) über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Anlässlich der Gründung einer GmbH und bei jeder späteren Kap.-Erhöhung kann vereinbart werden, dass über den Betrag der formellen Stammeinlage (Nennbetrag) hinaus ein Mehrbetrag (Agio) an die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Kapitalveränderungen bei einer GmbH

Rn. 21 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei einer GmbH ist das gezeichnete Kap. (Stammkap.) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG eine wesentliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrags. Erhöhungen oder Herabsetzungen bedeuten deshalb Änderungen des Gesellschaftsvertrags und bedürfen einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter (vgl. § 53 Abs. 2 GmbHG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen"

Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unechten) schuldrechtlichen Agios sei an dieser Stelle auf HdR-E, HGB § 272, Rn. 68, ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 Satz 1 wird synonym für die Bezeichnungen "Grundkapital" bei der AG/SE und "Stammkapital" bei der GmbH verwendet. Bei der SE wird in den einschlägigen Vorschriften (in der deutschen Fassung) z. T. sogar direkt auf das gezeichnete Kap. Bezug genommen. Daher kann der Inhalt dieses Postens aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 bis 236 AktG

Rn. 19 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung führt nicht zu einer Rückzahlung von gezeichnetem Kap.; vielmehr wird das gezeichnete Kap. herabgesetzt, um eingetretene Wertminderungen (Vermögensverluste) auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kap.-Rücklage einzustellen (vgl. § 229 Abs. 1 AktG). Für die bilanzielle Behandlung der v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalerhöhung

Rn. 8 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kap.-Erhöhungen werden erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam (vgl. § 54 Abs. 3 GmbHG). Ist eine Kap.-Erhöhung wirksam beschlossen, aber am BilSt noch nicht in das Handelsregister eingetragen, so führt dies regelmäßig nicht zu einem Ausweis des erhöhten Kap. in der Bilanz. Sind jedoch die zur Durchführung der Kap.-Erhöhung er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Einforderung von Einlagen (Nr. 2)

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Gesellschafterversammlung ist nach § 46 Nr. 2 GmbHG für die Einforderung von Einlagen der Gesellschafter zuständig. Sind diese noch nicht (vollständig) erbracht, so wird sie diese durch Beschluss einfordern. Da Sacheinlagen bereits bei Eintragung vollständig zu erbringen sind (vgl. §§ 7 Abs. 3, 57 Abs. 2 GmbHG), kann es sich nur um eine B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 2.2 Anlässe einer Unternehmensbewertung

Kategorisierung von Bewertungsanlässen Die Bewertungspraxis unterscheidet im Wesentlichen 5 Kategorien von Anlässen für eine Unternehmensbewertung. Unternehmerische Initiativen In dieser Kategorie findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Anlässen. Beispielhaft seien genannt: Unternehmenskäufe und -verkäufe, Fusionen, Kapitalerhöhungen (Eigen- od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitpunkt der Zeichnung

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als Zeitpunkte, zu denen das Kap. als gezeichnet gilt, kommen der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags bzw. der Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses, die Leistung der Gesellschafterverpflichtung oder die Eintragung in das Handelsregister in Betracht. Obwohl der Gesetzgeber diese Frage nicht ausdrücklich geregelt hat, dürfte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 7. Musterformulierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 1. Einbringung

Die Einbringung von Grundbesitz (§§ 20 ff. UmwStG) erfolgt bei einer Einzelrechtsnachfolge im Regelfall durch Sacheinlage in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG oder bereits bestehende Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung (zur Einbringung von Wirtschaftsgütern in die GmbH & Co. KG: Winter, Beratungspraxis GmbH & Co. KG, 1. Aufl. 2017, E 1 ff.).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Versteuerung des Einbringungsgewinns I durch den originär Einbringenden bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge nach § 22 Abs. 6 UmwStG

§ 22 Abs. 6 UmwStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass im Falle einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge ein durch den Rechtsnachfolger ausgelöster Einbringungsgewinn I i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG fiktiv als Gewinn des Rechtsnachfolgers gilt. Im Falle einer Veräußerung sperrfristverhafteter Anteile durch einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger gem. § 22 Abs. 6 UmwStG ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.1 Rückoption als Formwechsel

Rz. 336 Die optierende Gesellschaft hat das Recht, durch Antrag wieder zur transparenten Besteuerung zurückzukehren. Der Antrag ist jederzeit möglich, d. h. durch die Option zur KSt-Besteuerung tritt keine Bindungswirkung für mehrere Jahre ein. Die Gesellschaft kann daher schon nach dem ersten Jahr der Besteuerung als Kapitalgesellschaft durch Rückoption wieder zur transpar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gegen § 82 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG vor (so genannter Gründungsschwindel). Rz. 155 Nach § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG mac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einlage i.S.d. § 15a EStG

Streitig ist, ob die gewinnerhöhende Hinzurechnung von in Vorjahren in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträgen im Jahr der Investition die Höhe des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EstG beeinflusst. Einlage i.S.d. § 15a EStG kann auch eine – über die Pflichteinlage hinaus bzw. neben der Pflichteinlage – geleistete, gesellschaftsvertraglich gestattete freiwillige Einlage eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / II. Rechtsformwahl

Eine GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden und eignet sich daher – ebenso wie der mitgliedschaftlich organisierte Idealverein – auch für gemeinnützige Zweckverfolgungen, etwa im Bereich von Tätigkeiten mit einem höheren Kapitaleinsatz.[5] Die gGmbH kann ihren anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus mit der Abkürzung "gGmbH" kenntlich mach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.5 Bilanzierungsverstöße und Untreue

Rz. 42 Bilanzierungsverstöße können sowohl Ermöglichungs- als auch Verdeckungshandlungen beim Tatbestand der Untreue im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB sein. Danach macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten (Verfügungs- bzw. Verpflichtungsbefugn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Umsetzungsfragen

Nach Gründung der gGmbH sollte der Berater im Zuge der steuerlichen Anmeldung gleichzeitig den gesonderten Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO beantragen, mit dem die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO gesondert festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid berechtigt die gGmbH gem. § 63 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 50 Abs. 1 ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 6 Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft jedoch nicht als Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Sie können vielmehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Verlustausgleich bei überschießender Außenhaftung (Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 234 § 15a Abs. 1 EStG spricht in S. 1 als Grundtatbestand zunächst die Einlage des Kommanditisten an, womit die effektive, tatsächlich geleistete Einlage gemeint ist. Diese Einlage ist – zeitlich gesehen – geleistet i. S. d. § 15a Abs. 1 S. 2 EStG ("… seine geleistete Einlage übersteigt …"), wenn sie tatsächlich erbracht ist. Das wiederum entscheidet sich nach Handelsrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungsgeborene Anteile infolge Sacheinlage unter dem Teilwert

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG entstehen, wenn die Beteiligung zwar durch eine Sacheinlage nach §§ 20 Abs 1 oder 23 UmwStG erworben wird, die aufnehmende Kap-Ges aber (freiwillig oder auf Grund ges Bestimmung) den Tw angesetzt hat. Die Formulierung in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG "unter dem Teilwert erworben hat" bede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.2 Altanteile sind nicht einbringungsgeborenen – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 41 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ist eine Kap-Ges durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG errichtet worden, sind sämtliche Beteiligungen an dieser Gesellschaft nicht nach § 21 UmwStG st-verhaftet. Wird bei einer solchen Kap-Ges eine Sachkap-Erhöhung/Barkap-Erhöhung mit Sachagio beschlossen und geht der (Teil-)Betrieb, MU-Anteil o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Anschaffungskosten "neuer" Anteile aus der Sacheinlage einbringungsgeborener Anteile gem §§ 20, 21, 25 UmwStG idF des SEStEG

Tz. 81a Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Sind einbringungsgeborene Anteile (s § 21 UmwStG) Gegenstand einer Betriebseinbringung gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG idF ab SEStEG oder eines Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG idF ab SEStEG, gelten die erworbenen Anteile an der Übernehmerin insoweit (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" (s Tz 15b). Zur Ermittlung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 "Alteinbringungen" und Sacheinlagen vor Inkrafttreten des UmwStG

Tz. 21 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Rechtsfolgen des § 21 UmwStG treten ein, wenn die Tatbestandsmerkmale (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, Eintritt der Ersatztatbestände der § 21 Abs 2 UmwStG oder Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen in ein BV) verwirklicht werden. Es ist demzufolge § 21 UmwStG in der Fassung des VZ anzuwenden, in dem die Veräußerung, etc ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4 Kapitalerhöhung gegen unterwertige Gesellschaftereinlagen oder gegen Sacheinlagen

3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Einbringungsgeborene Anteile bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Wenn bei der Gründung einer Kap-Ges die Einzahlungsverpflichtung auf das übernommene Nenn-Kap von den Gründungsgesellschaftern teils durch Bareinlage iHd Nominalbetrags (ohne oder mit unterwertigem Aufgeld) und teils durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfüllt wird, werden stille Reserven des Vermögens der Sacheinlage abgespalten, wenn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Keine Anteile iSd § 21 UmwStG aus Einbringungs-/Umwandlungsfällen

Tz. 16 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile entstehen bei: einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 23 UmwStG oder einem Formwechsel gem §§ 25 iVm 20 UmwStG zu Tw (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG im Umkehrschluss, s Tz 17; zum Formwechsel s Tz 18a), einer Sacheinlage einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder Genossenschaft iR eines Anteilst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Legaldefinition (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Begriff der einbringungsgeborenen Anteile an einer Kap-Ges ist in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG erläutert. Diese Legaldefinition ist maßgebend für die Anwendung aller Regelungen des § 21 UmwStG und der Regelungen in anderen Vorschriften des UmwStG (zB s §§ 5 Abs 4, 13 Abs 3) oder anderer St-Ges (zB s §§ 8b Abs 4 KStG aF, 3 Nr 40 S 3–4, 6b Abs 10 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Anteile aus der Einbringung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 119 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile veräußert, die ihrerseits aus der Einbringung gem §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG von Anteilen iSd § 21 UmwStG stammen ("Ketteneinbringung"), ist für Zwecke der stlichen Beurteilung des VG zu prüfen, welcher Einbringungsvorgang dem erstmaligen Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen zugrunde lag. Stamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Überblick

Tz. 35 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen An einer Kap-Ges können einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG in der Hand des Einbringenden aus einer Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG, beim unentgeltlichen Erwerber einbringungsgeborener Anteile (s Tz 33), beim AE mitverstrickter (deriv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Kapitalerhöhungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln des assoziierten Unternehmens (§§ 207–220 AktG bzw. §§ 57c–57o GmbHG) führt zu keinen Änderungen des auf den Konzern entfallenden Anteils am Nettovermögen bzw. Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, da dem assoziierten Unternehmen keine Mittel von außen zugeführt werden, sondern (variable) Kapital- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.3 Gegenstand des Antrags (maßgebende Anteile, stille Reserven und Zeitpunkt)

Tz. 149 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Inhaltlich bezieht sich der Antrag nur auf einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (inkl derivative Anteile hinsichtlich der St-Verstrickungsquote, s Tz 141 und s Tz 149b Bsp 2). Hierzu gehören auch ("neu-einbringungsgeborene") Anteile an Kap-Ges oder Gen, die ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG durch (Mit-)Einbringung vorgenann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.2 Besteuerungsrecht "wird" ausgeschlossen

Tz. 153 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ein Besteuerungsrecht für die Substanz der Anteile "wird" nur dann ausgeschlossen, wenn eine Besteuerungsmöglichkeit im Inl zunächst, dh zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile, vorhanden war (Rückschluss aus § 20 Abs 3 UmwStG aF; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 190; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21 UmwStG aF Rn 101 und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Wegfall des steuerneutralen echten Tauschs ab 01.01.1999

Tz. 26 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Regelungen zum stneutralen Tausch von Anteilen in § 21 Abs 1 S 4 UmwStG sind durch das StEntlG 1999/2000/2002 ersatzlos aufgehoben worden (zur letztmaligen Anwendung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG s Tz 25). Der Ges-Geber versteht die Streichung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG als Folgewirkung zur Einführung des § 6 Abs 6 S 1 EStG mit dem StEntlG 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Übersicht zur Existenz einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile entstehen vor Inkrafttreten des UmwStG 1995 bei: Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils vor Geltung des (ersten) UmwStG (20.08.1969) unter Übernahme des BV zu Bw oder Zwischenwerten iRd Gründung der Kap-Ges oder der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges nach damals geltender Rspr (s Tz 21–22), Einbringung eines...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.1 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der AE von Anteilen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, weil dieser die Beteiligung durch eine Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG zum Bw oder Zwischenwert erworben hat (Einbringender), einbringungsgeborene Anteile vom Einbringenden oder seiner Rechtsnachfolger unentgeltlich erworben hat (s T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.2 Veräußerung innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Tz. 109 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile, die durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG erworbenen worden sind, innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem stlichen Übertragungsstichtag der Sacheinlage (s § 20 Abs 7 S 1 UmwStG) veräußert, ist eine St-Befreiung nach dem sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c Abs 2 EStG) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.1 Beendigung der Stundung durch Veräußerung

Tz. 217 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung wird gem § 21 Abs 2 S 5 UmwStG beendet, wenn die Anteile während des Stundungszeitraums veräußert werden. Der Zeitpunkt der Veräußerung, dh der Übergang des wirtsch Eigentums an den Anteilen, ist maßgebend. Der Begriff der Veräußerung ist unter Beachtung des besonderen Zwecks der Vorschrift zu verstehen. Dieser besteht darin, in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Technischer passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 101 [Autor/Zitation] Ein technischer passiver Unterschiedsbetrag entsteht aus der Konsolidierungstechnik (DRS 23.141). Entstehungsursachen können Gewinnthesaurierungen, stille Reserven bzw. verminderte stille Lasten oder Sacheinlagen und Tausch sein (DRS 23.147; § 301 Rz. 222 ff.). Rz. 102 [Autor/Zitation] Falls der Einbeziehungszeitpunkt nach dem Erwerbszeitpunkt liegt, we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.6 Praktische Probleme

Tz. 44 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Vordergründig wirkt sich die Rspr des BFH zum Überspringen stiller Reserven bei Kap-Erhöhung (s Tz 39ff) für den AE vorteilhaft aus, da die (endgültige) Realisierung und Versteuerung stiller Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen durch Mitverstrickung anderer Anteile weiter in die Zukunft verschoben wird. Bei einem Wertanstieg der An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 132b Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Anteile durch Einbringung eines MU-Anteils erworben worden sind und die Sacheinlage vor dem 01.01.2002 erfolgt ist. In diesem Fall hätte nämlich ein unterstellter Einbringungsgewinn nicht der GewSt unterlegen, weil der Gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Anschaffungskosten durch Einbringung

Tz. 77 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Beim Erwerb der einbringungsgeborenen Anteile durch Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 23 und 25 iVm § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) wird die Höhe der AK durch den Wertansatz des eingebrachten Vermögens durch die Übernehmerin bestimmt. Durch die Bezugnahme auf "§ 20 Abs 4 UmwStG" in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist aber nicht nur diese "Ausgangsgröße" für die Ermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Anteile aus der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Anteilstausch)

Tz. 115 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile aus einem Anteilstausch iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG veräußert, ist der VG regelmäßig nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder b EStG (s Tz 106 und 108) stbefreit (Ausnahme s Tz 119). Zur Abgrenzung von Sacheinlagevorgän gen nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegenüber der "Betriebseinbringung" gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG in b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.8.1 Vorteilszuwendungen bei Gründungs- oder Kapitelerhöhungsvorgängen bis 31.12.2011

Tz. 47 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Vorgänge, die ertragstlich zum Überspringen stiller Reserven und somit zur Mitverstrickung von Gesellschaftsanteilen iSd § 21 UmwStG führen (s Tz 38ff und s Tz 50), können eine SchenkSt-Belastung auslösen. Die ertragstliche Beurteilung (ob zB stille Reserven aufgedeckt werden oder in den bereicherten Anteilen st-verstrickt sind) ist hier...mehr