Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.2 Bilanzberichtigung

Tz. 214 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ändern sich die Buchansätze des eingebrachten BV nachträglich (zB aufgr einer Bp wegen Nachaktivierung, anderer Abschr-Methoden oder anderer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) und hat die übernehmende Gesellschaft im Antrag auf Minderbewertung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Bw übernommen hat, ist die Bil der aufnehmenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.2 Entnahmen

Tz. 344 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für Entnahmen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umw in das HReg/GenReg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), aus dem eingebrachten BV gilt die Rückwirkungsfiktion nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Übernehmerin anzuwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Betriebe mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

2.2.2.2.1 Einheitliche Betriebseinbringung Tz. 30 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringungsgegenstände des § 20 Abs 1 UmwStG beziehen sich (allesamt) auf betriebliche Sachgesamtheiten. Dabei umfasst der Betriebsbegriff in gegenständlicher Hinsicht die Summe der Einzel-WG des BV (konstitutiv der funktional wes Betriebsgrundlagen, s Tz 40). Erst die Gesamtheit der Einzel-WG u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Allgemeine Grundsätze für den Umfang der Rückbeziehung

Tz. 314 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Zeitraum für die Rückbeziehung beträgt für alle Arten der Einbringung einheitlich acht Monate (s § 20 Abs 6 S 1, 3 UmwStG). Dies gilt uE auch dann, wenn die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG zivilrechtlich nach ausl Recht erfolgt und dort eine Rückbeziehung von mehr als acht Monaten zulässig ist (zB Rückwirkung von Umw in A von neun Mon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Betrieb

2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 6 Abs 3, 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. Insbes enthält § 1 Abs 5 UmwStG insoweit keine Begriffsdefinition. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4 Betriebe, die über Teilbetriebe verfügen

Tz. 34a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Betriebs im Ganzen (Übertragung aller wes Betriebsgrundlagen) in eine Kap-Ges/Gen gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte erfüllt einen Sacheinlagevorgang iSd § 20 Abs 1 UmwStG. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn das übertragene Unternehmen vd Tätigkeiten ausübt, die stlich als Teilbetriebe (s Tz 74ff) zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7 Betrieb im Ganzen (Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen Tz. 40 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 "Behaltefrist" für das eingebrachte Vermögen?

Tz. 230c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ob ein eingebrachter Betrieb oder Teilbetrieb (aus Sicht des Einbringenden) seine Qualität als Sachgesamtheit bei der Übernehmerin beibehält (s Tz 67, 111) oder ob das eingebrachte Vermögen als Ganzes oder in Teilen bei der Übernehmerin verbleibt oder alsbald nach der Einbringung weiter übertragen wird (s Tz 68, 101), ist für die Annahme e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.1 Verbot der Verlustverrechnung bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 UmwStG)

Tz. 362 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 sind die (Sonder-)Regelungen des § 2 Abs 4 UmwStG zur Verlustnutzung bei rückwirkenden Umw von Kö nach den §§ 3–16 UmwStG auch bei rückbezogenen Einbringungen gem § 20 UmwStG entspr anzuwenden (zur analogen Anwendung kommt der gesamte Regelungsinhalt des Abs 4, s Tz 364). Eines solchen Verweises ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.3 Freibetragsregelung

Tz. 280 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist für den Einbringungsgewinn aus der Sacheinlage eines gew BV zu gewähren, wenn die Einbringung zum gW erfolgt ist und der Einbringungsgewinn von einer unbeschr estpfl natürlichen Pers zu versteuern ist (s § 20 Abs 4 S 1 UmwStG; bei kstpfl Pers und bei beschr estpfl ist § 16 Abs 4 EStG nicht anwendbar, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8 Keine Betriebseinbringung bei Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen

2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter Tz. 64 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43ff) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.2 Beurteilungsstichtag

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, ob eine Zusammenfassung von WG einem "Betrieb" entspr und damit auch für die Frage, ob ein WG überhaupt (oder noch) zu den funktional wes Betriebsgrundlagen rechnet, ist bei einer Einbringung durch Einzelübertragung der Abschluss des dinglichen Einbringungsvertrags oder ein dort vereinbarter späterer Übergang des wirtsch Eigentums a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.1 Teilbetriebsbegriff

Tz. 74 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 20 Abs 1 UmwStG genannte Sachgesamtheit "Teilbetrieb" ist nicht auf Teilbetriebe in gew Unternehmen beschr. Bei freiberuflichen und l + f Betrieben gibt es ein gleichrangiges Bedürfnis nach Umstrukturierung von mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbereichen wie dies auch bei gew Betrieben der Fall ist. Weder aus dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns

Tz. 258 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. Der Einbringungsgewinn ist bei der ESt der Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.6 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 153a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Es stellte sich die Frage, ob im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten wurden, sondern auch AK von den entreicherten Altanteilen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile übergingen. Dies wurde von der hA – sowohl für GmbH-Anteile als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung in eine Kap-Ges ergab sich bisher nur aus dem Tatbestand der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG aF selbst. Insbes wegen des im Ges nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang eines stlichen BV-Transfers zu verstehen war, der zu einer Zuordnung des zivilr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36ff); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage iSd § 20 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.8 Teilbetriebe kraft Fiktion

Tz. 103 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges Gem § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt die 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges des BV als Teilbetrieb. Diese Fiktion ist auf § 20 Abs 1 UmwStG nicht übertragbar (ebenso nunmehr ausdrücklich die FinVerw, s UmwSt-Erl 2025 Rn 20.06 S 1). Denn § 21 UmwStG enthält einen eigenen Sachei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Betriebe mit Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 34 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gehört ein MU-Anteil zum Vermögen des eingebrachten Betriebs der natürlichen Pers (s Tz 24–27), einer Kö (s Tz 28–29) oder einer Pers-Ges (s Tz 39) und wird der Betrieb im Ganzen inkl der Beteiligung an der MU-Schaft in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, sind – unabhängig von der Höhe der MU-Beteiligung – stets mehrere eigenständige Sacheinlagevo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.5 Mehrere Betriebe einer natürlichen Person

Tz. 35 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine natürliche Pers kann für Zwecke der ErtrSt einen einheitlichen (Gesamt-)Betrieb oder (zeitgleich) mehrere eigenständige Betriebe bei derselben Einkunftsart oder vd Einkunftsarten führen (Rückschluss aus § 6 Abs 5 S 1 EStG; ebenso s § 2 Abs 1 S 1 und 2 GewStG; ständige Rspr s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1989, 901 unter Nr 2); v 24...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Stundung

Tz. 263 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung der St auf einen Einbringungsgewinn enthalten weder § 20 UmwStG (anders noch die Vorgängerregelung, s § 20 Abs 6 UmwStG aF) noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten die allg Grundsätze des § 222 AO. Selbst in den Fällen, in denen wegen Wegfall oder Beschränkung des inl Besteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.6 Rückwirkungssperre (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 3 UmwStG)

Tz. 361 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 6 S 4 UmwStG erklärt die Einschränkung der stlichen Rückbeziehung gem § 2 Abs 3 UmwStG für die Sacheinlage iSd § 20 UmwStG für entspr anwendbar (eines solchen Verweises bedarf es, da die Rückbezugsregeln des § 2 UmwStG nur für den zweiten bis Fünften Teil des UmwStG gelten, s § 21 UmwStG Tz 43). Die "Rückwirkungssperre" des § 20 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 WG, die nicht zu den funktional wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 124)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6.2 Teilpraxis bei unterschiedlichen Berufstätigkeiten

Tz. 100 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine einheitliche Praxis hat mehrere Teilbetriebe, wenn dem Wesen nach verschiedenartige Berufstätigkeiten ausgeübt werden, die sich an unterschiedliche Kunden oder Mandanten richten und den Praxisteilen eine organisatorische Selbständigkeit zukommt. Wird eine Abteilung einer Praxis nicht am Markt mit eigenen Mandanten/Kunden sondern nur fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.10 Einbringung eines Teilbetriebs (Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

Tz. 107 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Teilbetriebs iSd umwstlichen Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordert die endgültige Einstellung der Tätigkeit in diesem Teilbetrieb und die Übertragung aller zum Teilbetrieb gehörenden wes Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang (einhellige Auff: s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 zum inhaltsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 119 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU ist diejenige natürliche Pers, Kö oder Pers-Ges, die aufgr eines Gesellschaftsvertrags oder eines damit wirtsch vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses MU-Initiative entfalten kann und MU-Risiko trägt (grds s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751, 769f und v 03.05.1993, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a). Der Begriff des MU iS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 20 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Gegenstände der Einbringung in eine Kap-Ges/Gen sind in § 20 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb im Ganzen (s Tz 22ff), ein Teilbetrieb im Ganzen (s Tz 74ff), ein ganzer MU-Anteil (s Tz 116ff) oder der Bruchteil eines MU-Anteils (s Tz 142ff). Tz. 21 Stand: EL 118 – ET:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.2 Mitunternehmerinitiative

Tz. 121 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU-Initiative bedeutet vor allem Teilhabe an unternehmerischen Entsch, wie sie zB Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Pers als Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen. Die Möglichkeit, Gesellschaftsrechte auszuüben, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.4 Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Fraglich ist, ob bei der "Auslagerung" von wes WG in Verbindung mit einer Einbringung § 42 AO der St-Vergünstigung nach § 20 UmwStG entgegenstehen kann (nach Verw-Auff zu § 20 UmwStG aF sollte die Anwendung eines Gestaltungsmissbrauchs geprüft werden, s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 20.09; der UmwSt-Erl 2025 enthält eine solche Aussage nicht mehr). Zur grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.4 Zeitliche Anwendung

Tz. 292i Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 ist im Einklang mit dem Inkrafttreten des § 2 Abs 4 UmwStG idF des JStG 2009 in § 27 Abs 9 UmwStG idF des JStG 2009 geregelt (dazu s § 2 UmwStG Tz 129: zum Verlustuntergang führender Beteiligungserwerb oder anderes Ereignis nach dem 28.11.2008). Im Einzelnen s § 27 UmwStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.2 Lebensfähigkeit

Tz. 87 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Lebensfähigkeit einer selbständigen Untereinheit eines Gesamtbetriebs bedeutet nicht, dass der Teilbetrieb mit Gewinn arbeiten muss. Es kommt vielmehr darauf an, dass nach der objektiven wirtsch Struktur mit der zu beurteilenden Betriebseinheit eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt werden könnte (dh insbes Vorhandensein eines ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 250 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Veräußerungspreis für das gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte Vermögen entspr nicht dem gW der im Tauschwege erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum Einbringungsstichtag (zuz ggf sonstiger Gegenleistungen; so die allg Grundsätze zu § 16 Abs 2 EStG; ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 182). Der Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4 Gewerblicher Teilbetrieb (iSd § 16 EStG)

Tz. 81 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ob eine Tätigkeit im Gesamtunternehmen die Merkmale eines Betriebs aufweist (s Tz 88); eine gewisse Selbständigkeit hat, die zu einem organisch geschlossenen Teil des Betriebs führt (s Tz 82–86), und ob diese Tätigkeit einen lebensfähigen Teil des Betriebs darstellt (s Tz 87) und somit als stlicher Teilbetrieb zu qualifizieren ist, ist als E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.2 Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG mit EU-Recht

Tz. 224b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Kollision mit EU-Recht könnte sich ergeben, wenn eine Sacheinlage im Anwendungsbereich der EG-FRL erfolgt (Einbringung von Unternehmensteilen, wenn daran Gesellschaften aus mind zwei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, s Art 1 EG-FRL). Die dort definierte Einbringung von Unternehmensteilen sieht keine neben der Gewährung von Anteilen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6.1 Teilpraxis bei verschiedenen Wirkungsbereichen

Tz. 98 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach ständiger Rspr liegen bei einer sachlich (dh bezogen auf die Tätigkeit) einheitlichen Praxis selbständige Praxisteile vor, wenn in vd Büros mit besonderem Personal (gleichartige) Tätigkeiten ausgeübt werden, die sich an Mandanten/Kunden in örtlich getrennten Wirkungsbereichen wenden (grundlegend s Urt des BFH v 27.04.1978, BStBl II 1978...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Nicht gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 49 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das Merkmal dient der Abgrenzung der verdeckten von den offenen Einlagen. In manchen Definitionen wird hierfür auch das Merkmal "außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen" verwendet. Zur Frage, warum dieses Merkmal nicht in allen Fällen zu einem zutr Ergebnis führt, s Tz 13ff. Problematisch sind in diesem Zusammenhang vor allem die Zuz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.1 Antrag auf Minderbewertung (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 211 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 20 Abs 2 UmwStG ist der Ansatz der WG mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab der Sacheinlage. Nur auf Antrag (der Übernehmerin, s Tz 209, 209a) kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage (s Tz 209), wenn und soweit keine ges Einschränkungen bestehen (dazu s Tz 215ff). Dieser Bw od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.1 Grundsätze der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

Tz. 11 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nur wenn die Pers des Einbringenden die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG erfüllt, gelten § 1 Abs 3 UmwStG (s Einleitungssatz zu § 1 Abs 4 UmwStG) und folglich auch die Anwendungsberechtigung für die §§ 20, 21 und 25ff UmwStG (s Tz 9). In § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG sind zwei Pers-Kreise genannt. An den Pers-Kreis gem § 1 Abs 4 S 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.9 Teilbetriebe im Aufbau

Tz. 106 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Voraussetzungen der Einbringung eines gew, freiberuflichen oder l + f Teilbetriebs iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann auch der "Teilbetrieb im Aufbau" erfüllen ("nationaler" Teilbetriebsbegriff; glA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 85; s Menner, in H/M/B, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn 113; s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2025 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Definitionen

Tz. 15 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hr-lich wird eine verdeckte (Sach-)Einlage angenommen, wenn eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtsch Betrachtung und aufgr einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede als Sacheinlage zu bewerten ist, die Gesellschaft also bei wirtsch Betrachtung einen Sachwert erhalten soll; zB s Urt des OLG Ddf v 25....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, gg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Bilanzierung der erhaltenen Anteile

Tz. 299b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für die Frage, ob die erhaltenen Anteile zum PV oder BV des Einbringenden gehören, gelten die allg Grundsätze. Die aus der Einbringung erhaltenen (neuen) Anteile an der Übernehmerin werden zB originär im BV erworben, wenn Einbringende eine Kap-Ges ist, oder wenn eine Pers-Ges einen Teilbetrieb ausgliedert. Bringt hingegen eine Pers-Ges ihr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen

Tz. 324 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertrstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschl des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1994, 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei fehlendem Besteuerungsrecht für erhaltene Anteile

Tz. 229 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach bisherigem Recht waren die stillen Reserven bei einer Einbringung vollständig aufzudecken, wenn beim Einbringenden für die erhaltenen (einbringungsgeborenen) Anteile kein inl Besteuerungsrecht bestand (s § 20 Abs 3 UmwStG aF). Eine derartige Einschränkung des Antrags auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW enthält § 20 UmwStG ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einbringung eines Einzelbetriebs oder Teilbetriebs

Tz. 330 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird ein Einzelbetrieb rückwirkend in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, können zivilrechtlich wirksame Verträge zwischen Einbringendem und übernehmender Gesellschaft im Rückbezugszeitraum in Neugründungsfällen nur mit der Vorgesellschaft der Übernehmerin abgeschlossen werden (dh frühestens ab der notariellen Beurkundung der Sachgründung, s Stre...mehr