Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung waren gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahresbil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz war gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Gen iSd § 20 Abs 1 UmwStG zu beachten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.3 Freibetragsregelung

Tz. 280 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist für den Einbringungsgewinn aus der Sacheinlage eines gew BV zu gewähren, wenn die Einbringung zum gW erfolgt ist und der Einbringungsgewinn von einer unbeschr estpfl natürlichen Pers zu versteuern ist (s § 20 Abs 4 S 1 UmwStG; bei kstpfl Pers und bei beschr estpfl ist § 16 Abs 4 EStG nicht anwendbar, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8 Keine Betriebseinbringung bei Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen

2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter Tz. 64 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43ff) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.3 Stichtagsbetrachtung oder zeitraumbezogene Beurteilung (Gesamtplan)?

Das BV eines lebenden Unternehmens ist infolge der Geschäftsvorfälle ständigen Veränderungen unterlegen. Diese Veränderungen betreffen auch den Zeitraum bis zur Einbringung bzw den Rückbezugszeitraum (dh die Zeitspanne zwischen dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag und der tats Einbringung des Betriebs oder Eintragung der Umw). Scheiden in einem zeitlichen Zusammen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.1 Teilbetriebsbegriff

Tz. 74 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 20 Abs 1 UmwStG genannte Sachgesamtheit "Teilbetrieb" ist nicht auf Teilbetriebe in gew Unternehmen beschr. Bei freiberuflichen und l + f Betrieben gibt es ein gleichrangiges Bedürfnis nach Umstrukturierung von mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbereichen wie dies auch bei gew Betrieben der Fall ist. Weder aus dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.6 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 153a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Es stellte sich die Frage, ob im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten wurden, sondern auch AK von den entreicherten Altanteilen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile übergingen. Dies wurde von der hA – sowohl für GmbH-Anteile als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung in eine Kap-Ges ergab sich bisher nur aus dem Tatbestand der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG aF selbst. Insbes wegen des im Ges nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang eines stlichen BV-Transfers zu verstehen war, der zu einer Zuordnung des zivilr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36ff); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage iSd § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 "Behaltefrist" für das eingebrachte Vermögen?

Tz. 230c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ob ein eingebrachter Betrieb oder Teilbetrieb (aus Sicht des Einbringenden) seine Qualität als Sachgesamtheit bei der Übernehmerin beibehält (s Tz 67, 111) oder ob das eingebrachte Vermögen als Ganzes oder in Teilen bei der Übernehmerin verbleibt oder alsbald nach der Einbringung weiter übertragen wird (s Tz 68, 101), ist für die Annahme e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.4 Antragsberechtigung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 209c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Fraglich ist, wem die Berechtigung zum Antrag auf Minderbewertung im Fall der Einbringung eines MU-Anteils bei einer weiter bestehenden MU-Schaft zusteht. Hier wird zwar eine Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges/Gen eingebracht; die Übernehmerin erhält gleichwohl keine bewertbaren WG (s Tz 212). Ein Antrag der Übernehmerin ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Maßgeblichkeit der Art der Einbringung

Tz. 157 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Begriff des "Einbringens" wird in der Legaldefinition des Sacheinlagetatbestands in § 20 Abs 1 UmwStG verwendet, aber nicht erläutert. Aus der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG ergeben sich jedoch abschließend diejenigen Einbringungs-Sachverhalte, die zur Anwendung des § 20 UmwStG führen (s Tz 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.2 Ausschlussfrist für die Antragstellung (§ 20 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 211a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schlussbil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Nach der Ges-Begr soll durch § 20 Abs 2 S 3 UmwStG klargestellt werden, "dass der Antrag auf Bw- oder Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einbringung als einheitlicher Vorgang

Tz. 163 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den WG der Sacheinlage muss nicht zwingend in einem Akt oder zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Dies wäre aufgr der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Eigentumsübertragung der vd Vermögensgegenstände eines (Teil-)Betriebs im Wege der Einzelrechtsnachfolge bei einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Mitunternehmeranteil

2.2.4.1 Begriff und Übersicht Tz. 116 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2025 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Allgemeine Grundsätze für den Umfang der Rückbeziehung

Tz. 314 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Zeitraum für die Rückbeziehung beträgt für alle Arten der Einbringung einheitlich acht Monate (s § 20 Abs 6 S 1, 3 UmwStG). Dies gilt uE auch dann, wenn die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG zivilrechtlich nach ausl Recht erfolgt und dort eine Rückbeziehung von mehr als acht Monaten zulässig ist (zB Rückwirkung von Umw in A von neun Mon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.3 Im Rückbezugszeitraum ausgeschiedene Mitunternehmer

Tz. 350 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Rückwirkung des § 20 Abs 5 S 1 UmwStG bezieht sich im Fall der Einbringung des Betriebs einer Pers-Ges oder von MU-Anteilen nicht auf solche MU, die ihre Beteiligung im Rückwirkungszeitraum (s Tz 313) übertragen haben (gleich aus welchem Grund und zu welchen Konditionen) und demzufolge an der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Mitunternehmeranteil als Sacheinlagegegenstand

Tz. 123 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der MU-Anteil ist ein eigenständiger Sacheinlagegegenstand nach § 20 Abs 1 UmwStG. Folglich ist es unerheblich, ob der MU-Anteil sich in einem BV des Einbringenden befindet oder nicht. Die Einbringung eines MU-Anteils liegt daher auch dann vor, wenn der Anteil zus mit einem ganzen (Teil-)Betrieb in eine Kap-Ges/Gen eingebracht wird (s Tz 34...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die BRep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht st-verstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen

Tz. 40 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen (ständige Rspr, s Urt des BFH v 16.02.1996, BStBl II 1996, 342 unter II.1.b) mwNachw; v 29...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.1 Verbot der Verlustverrechnung bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 UmwStG)

Tz. 362 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 sind die (Sonder-)Regelungen des § 2 Abs 4 UmwStG zur Verlustnutzung bei rückwirkenden Umw von Kö nach den §§ 3–16 UmwStG auch bei rückbezogenen Einbringungen gem § 20 UmwStG entspr anzuwenden (zur analogen Anwendung kommt der gesamte Regelungsinhalt des Abs 4, s Tz 364). Eines solchen Verweises ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.2 Beurteilungsstichtag

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, ob eine Zusammenfassung von WG einem "Betrieb" entspr und damit auch für die Frage, ob ein WG überhaupt (oder noch) zu den funktional wes Betriebsgrundlagen rechnet, ist bei einer Einbringung durch Einzelübertragung der Abschluss des dinglichen Einbringungsvertrags oder ein dort vereinbarter späterer Übergang des wirtsch Eigentums a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Grundsätze der Bewertung

Tz. 208 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ist eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG gegeben, gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs des § 20 UmwStG (s § 20 Abs 1 2. S-Teil UmwStG). § 20 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Gesellschaft hat … anzusetzen"). Dies gilt für alle Fälle der Sach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns

Tz. 258 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. Der Einbringungsgewinn ist bei der ESt der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin

Tz. 209 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Gen, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 und 2 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.7 Feststellungsverfahren

Tz. 154 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In § 10 VO zu § 180 Abs 2 AO war ein gesondertes und (bei mehreren Beteiligten) einheitliches Feststellungsverfahren für st-verstrickte Anteile an Kap-Ges (Anteile iSd §§ 17 EStG und 21 UmwStG aF) geregelt. § 10 VO zu § 180 Abs 2 AO wurde iRd SEStEG aufgehoben . Allerdings war die § 10 VO zu § 180 Abs 2 AO (nur) für einbringungsgeborene Antei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Nachträgliche Wertaufstockung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

Tz. 230d Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Seit Novellierung der Einbringungsvorschriften der §§ 20ff UmwStG durch das SEStEG führt die Veräußerung der aus der Sacheinlage erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft durch den Einbringenden innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab der Einbringung (auch) zu Auswirkungen bei der Einkommensermittlung der Übernehmerin hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann (nur) in eine "Kap-Ges" oder "Gen" erfolgen (zum Begriffsverständnis s Tz 155). Als Übernehmerin in diesen Gesellschaftsformen (s Tz 9a) kommt gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG nur eine "EU-/EWR-Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen" infrage (hierzu s § 1 UmwStG Tz 159; zu möglichen Rechtsfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Einbringungsverlust

Tz. 254 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ein Einbringungsverlust kann sich aus dem Abzug von Einbringungskosten ergeben, wenn die übernehmende Gesellschaft die Bw der Sacheinlage fortführt oder im Fall des Ansatzes mit dem Zwischenwert bzw sogar mit dem gW, wenn die Einbringungskosten höher als die aufgedeckten stillen Reserven sind (glA s Menner, in H/M/B, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 Wert des nicht der inl Besteuerung unterliegenden Einbringungsvermögens (§ 20 Abs 3 S 2 UmwStG)

Tz. 296 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gehören zum eingebrachten BV der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG auch WG, für die im Inl kein Besteuerungsrecht besteht und für die durch die Einbringung in die übernehmende Gesellschaft auch kein inl Besteuerungsrecht begründet wird (zB ausl BetrSt mit St-Freistellung), sind die AK der erhaltenen Anteile nach § 20 Abs 3 S 1 UmwStG um die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.2 Bilanzberichtigung

Tz. 214 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ändern sich die Buchansätze des eingebrachten BV nachträglich (zB aufgr einer Bp wegen Nachaktivierung, anderer Abschr-Methoden oder anderer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) und hat die übernehmende Gesellschaft im Antrag auf Minderbewertung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Bw übernommen hat, ist die Bil der aufnehmenden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.2 Entnahmen

Tz. 344 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für Entnahmen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umw in das HReg/GenReg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), aus dem eingebrachten BV gilt die Rückwirkungsfiktion nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Übernehmerin anzuwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Betriebe mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

2.2.2.2.1 Einheitliche Betriebseinbringung Tz. 30 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringungsgegenstände des § 20 Abs 1 UmwStG beziehen sich (allesamt) auf betriebliche Sachgesamtheiten. Dabei umfasst der Betriebsbegriff in gegenständlicher Hinsicht die Summe der Einzel-WG des BV (konstitutiv der funktional wes Betriebsgrundlagen, s Tz 40). Erst die Gesamtheit der Einzel-WG u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Betrieb

2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 6 Abs 3, 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. Insbes enthält § 1 Abs 5 UmwStG insoweit keine Begriffsdefinition. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4 Betriebe, die über Teilbetriebe verfügen

Tz. 34a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Betriebs im Ganzen (Übertragung aller wes Betriebsgrundlagen) in eine Kap-Ges/Gen gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte erfüllt einen Sacheinlagevorgang iSd § 20 Abs 1 UmwStG. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn das übertragene Unternehmen vd Tätigkeiten ausübt, die stlich als Teilbetriebe (s Tz 74ff) zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7 Betrieb im Ganzen (Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen Tz. 40 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.5 Mehrere Betriebe einer natürlichen Person

Tz. 35 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine natürliche Pers kann für Zwecke der ErtrSt einen einheitlichen (Gesamt-)Betrieb oder (zeitgleich) mehrere eigenständige Betriebe bei derselben Einkunftsart oder vd Einkunftsarten führen (Rückschluss aus § 6 Abs 5 S 1 EStG; ebenso s § 2 Abs 1 S 1 und 2 GewStG; ständige Rspr s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1989, 901 unter Nr 2); v 24...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.8 Teilbetriebe kraft Fiktion

Tz. 103 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges Gem § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt die 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges des BV als Teilbetrieb. Diese Fiktion ist auf § 20 Abs 1 UmwStG nicht übertragbar (ebenso nunmehr ausdrücklich die FinVerw, s UmwSt-Erl 2025 Rn 20.06 S 1). Denn § 21 UmwStG enthält einen eigenen Sachei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Betriebe mit Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 34 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gehört ein MU-Anteil zum Vermögen des eingebrachten Betriebs der natürlichen Pers (s Tz 24–27), einer Kö (s Tz 28–29) oder einer Pers-Ges (s Tz 39) und wird der Betrieb im Ganzen inkl der Beteiligung an der MU-Schaft in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, sind – unabhängig von der Höhe der MU-Beteiligung – stets mehrere eigenständige Sacheinlagevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Stundung

Tz. 263 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung der St auf einen Einbringungsgewinn enthalten weder § 20 UmwStG (anders noch die Vorgängerregelung, s § 20 Abs 6 UmwStG aF) noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten die allg Grundsätze des § 222 AO. Selbst in den Fällen, in denen wegen Wegfall oder Beschränkung des inl Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.6 Rückwirkungssperre (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 3 UmwStG)

Tz. 361 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 6 S 4 UmwStG erklärt die Einschränkung der stlichen Rückbeziehung gem § 2 Abs 3 UmwStG für die Sacheinlage iSd § 20 UmwStG für entspr anwendbar (eines solchen Verweises bedarf es, da die Rückbezugsregeln des § 2 UmwStG nur für den zweiten bis Fünften Teil des UmwStG gelten, s § 21 UmwStG Tz 43). Die "Rückwirkungssperre" des § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.2 Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG mit EU-Recht

Tz. 224b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Kollision mit EU-Recht könnte sich ergeben, wenn eine Sacheinlage im Anwendungsbereich der EG-FRL erfolgt (Einbringung von Unternehmensteilen, wenn daran Gesellschaften aus mind zwei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, s Art 1 EG-FRL). Die dort definierte Einbringung von Unternehmensteilen sieht keine neben der Gewährung von Anteilen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschl des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1994, 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei fehlendem Besteuerungsrecht für erhaltene Anteile

Tz. 229 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach bisherigem Recht waren die stillen Reserven bei einer Einbringung vollständig aufzudecken, wenn beim Einbringenden für die erhaltenen (einbringungsgeborenen) Anteile kein inl Besteuerungsrecht bestand (s § 20 Abs 3 UmwStG aF). Eine derartige Einschränkung des Antrags auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW enthält § 20 UmwStG ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 232 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch die Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich im Zeitpunkt des stlichen Übertragungsstichtags – unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts gem § 20 Abs 2 UmwStG – ein Gewinn bei der Übernehmerin ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist zB durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten möglich ("Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.3 Entsprechende Anwendung bei rückwirkender Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 292h Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In den Fällen der Einbringung des (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG ist eine Sacheinlage mit stlicher Rückwirkung zulässig, wenn die Einbringung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung erfolgt (s § 24 UmwStG Tz 162–164, 165). Hier gilt § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr (s § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG). Da der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 155 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als sog "übernehmende Gesellschaft" für eine Sacheinlage nach dem Sechsten Teil des UmwStG kommt (nur) eine "Kap-Ges" oder eine "Gen" in Frage (s § 20 Abs 1 UmwStG). Die Begriffe "Kap-Ges" und "Gen" werden im Ges nicht erläutert. Auch wird nicht danach differenziert, ob die "Kap-Ges" und "Gen" im Inl oder Ausl ansässig ist und, ob es sich u...mehr