Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Tz. 80 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Teilbetrieb in einem landwirtsch Gesamtbetrieb beurteilt sich grds nach denselben Grundsätzen wie auch der gew Teilbetrieb. Der Landwirt betätigt sich – wie der Gewerbetreibende – nachhaltig und mit Gewinnerzielung unter Einsatz der dafür erforderlichen Betriebsmittel. Grundlage der Eink-Erzielung in der Landwirtschaft ist die Erzeugung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.3 Gewerblicher Charakter

Tz. 88 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Teilbetrieb muss für sich gesehen alle Merkmale eines Betriebs enthalten. Dies bedeutet, dass nach den Anforderungen des BFH an die Sachgesamtheit "Teilbetrieb" die Tätigkeit im Teilbetrieb – isoliert betrachtet – einen gew Charakter haben muss (ständige Rspr s Urt des BFH v 19.08.1998, BFH/NV 1999, 176 mwNachw; v 04.07.2007, BStBl II 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerlicher Einbringungszeitpunkt

7.1.1 Grundsatz: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Sacheinlagegegenstand Tz. 301 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der stliche Übertragungsstichtag (in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG synonym als "Einbringungszeitpunkt" bezeichnet) hat entsch Bedeutung für die stliche Behandlung der Einbringung für alle beteiligten Stpfl. Mit Ablauf dieses Stichtags endet die letztmalige Zurechnung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.3 Entstehung und Versteuerung des Einbringungsgewinns

Tz. 260 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringungsgewinn entsteht in dem Zeitpunkt des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG, s Tz 301ff). Zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das eingebrachte BV auf die Übernehmerin als Ganzes über (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Aus Sicht des Einbringenden ist damit die Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Klagerecht des Einbringenden

Tz. 209a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringende hat die Möglichkeit, bei Streitigkeiten über die Höhe des Einbringungswerts des von der Übernehmerin beantragten Bewertungsmaßstabs eine gerichtliche Klärung zu bewirken. Ihm steht nämlich als Drittbetroffener (wegen der Werteverknüpfung gem § 20 Abs 3 S 1 UmwStG im Hinblick auf die Bestimmung des Veräußerungspreises, s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Einbringung durch Verschmelzung

Tz. 315 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für Sacheinlagen im Wege der Verschmelzung (iSd § 2 UmwG) ist Beginn der Acht-Monats-Frist (s Tz 314) die Anmeldung der Umw beim HReg/GenReg (s § 20 Abs 6 S 1 UmwStG). Da in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG auf die Schlussbil iSd § 17 Abs 2 UmwStG abgestellt wird, ist die Anmeldung beim Reg des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers gemeint. Im Zweife...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.2 Verbot der Verwertung von Verlustpotential aus Finanzinstrumenten und Anteilen an Kap-Ges bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 5 UmwStG)

Tz. 366a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach dem Willen des Ges-Gebers widerspricht es dem Sinn und Zweck der Regelungen des UmwStG, wenn Wertverluste von WG, die der Übernehmerin als Folge einer unter das UmwStG fallenden Umstrukturierung zwar (stlich) rückwirkend zugerechnet werden, aber wirtsch bereits beim Einbringenden eingetreten sind, mit Gewinnen der Übernehmerin saldier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.4 Tarifermäßigung nach § 34 EStG

Tz. 353 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Einbringungen nach dem 31.12.1998 Nach § 52 Abs 47 S 4 EStG aF galten in den Fällen, in denen "nach dem 31. Dezember eines Jahres mit zulässiger steuerlicher Rückwirkung eine Vermögensübertragung nach dem UmwStG erfolgt ..., die außerordentlichen Eink als nach dem 31. Dezember dieses Jahres erzielt". Die hier zum Ausdruck kommende (permanent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.5 Keine "Einbringung" durch bloße Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit

Tz. 8 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die bloße Nutzungsüberlassung funktional wes Betriebsgrundlagen kann die umwstlich geforderte Übertragung nicht ersetzen und somit nicht zu einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG führen (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467, unter II.4.c)cc)bbb); ebenso s UmwSt-Erl 2025 Rn 20.06 und 20.10). Im Einzelnen s Tz 64, 124. Wird der Überne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.4 Sonderfall(?): Antragstellung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 212 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird ein einzelner MU-Anteil eingebracht und übernimmt demzufolge die aufnehmende Kap-Ges oder Gen die MU-Stellung des Einbringenden (in der weiter bestehenden MU-Schaft), erfolgt die Umsetzung des Antrags auf Minderbewertung durch Bilanzierung in der St-Bil der Pers-Ges (zur Antragsberechtigung s Tz 209a). Denn stlich ist die MU-Beteiligun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.2 Geschäftswert

Tz. 31 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 5 Abs 2 EStG ist auch auf die (verdeckte) Einlage eines Geschäftswerts nicht anwendbar. Daher kann auch ein selbst geschaffener Geschäftswert verdeckt eingelegt werden. Ein derivativ erworbener Geschäftswert ist sowieso einlagefähig; § 5 Abs 2 EStG gilt in diesem Fall schon vom Ges-Wortlaut her nicht. Wird ein ganzer Betrieb eingebracht (zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.1 Einlagen

Tz. 338 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für Einlagen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umw in das HReg/GenReg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), in das BV der eingebrachten Sachgesamtheit gilt die Rückwirkung nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Übernehmeri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Rückbezugszeitraum

Tz. 313 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als "Rückbezugszeitraum" oder "Rückwirkungszeitraum" wird der Zeitabschnitt vom rückbezogenen stlichen Einbringungsstichtag bis zur zivilrechtlichen Übertragung des Eigentums an den WG des Sacheinlagegenstands verstanden (geht das wirtsch Eigentum früher über, ist dieses maßgeblich, s Tz 301). Erfolgt die Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen

Tz. 230 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschr aus dem eingebrachten BV fortgeführt werden, ob Bewertungsfreih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.5 Organschaft

Tz. 359 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zur Auswirkung der stlichen Rückwirkung nach § 20 Abs 5, 6 UmwStG bei Einbringungen auf ein Organschaftsverhältnis s Anh 1 UmwStG Tz 33ff. Tz. 360 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Anteile im Privatvermögen

Tz. 84 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird ein WG des PV verdeckt in eine Kap-Ges eingelegt, kommt eine Anwendung von § 6 Abs 6 S 2 EStG auch dann nicht in Betracht, wenn sich Anteile an der Kap-Ges im BV des Einlegenden befinden. Die AK der Beteiligung erhöhen sich in diesem Fall aber dennoch um den Tw des eingelegten WG (Gegenbuchung über Einlage, also erfolgsneutral); dazu s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Übergang des Zinsvortrags und EBITDA-Vortrags (§ 20 Abs 9 UmwStG)

Tz. 375 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 9 UmwStG ist durch das URefG 2008 angefügt worden und durch die Einf einer Abzugsbeschränkung für betriebliche Zinsaufwendungen gem § 4h EStG (Zinsschranke) veranlasst (zur erstmaligen Anwendung s § 27 Abs 5 UmwStG). Es wird geregelt, ob die übernehmende Gesellschaft eine dem eingebrachten BV anhaftende zukünftige Abzugsmöglichkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Bewertungsansatz gilt auch für die Gewerbesteuer

Tz. 231 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das von der Übernehmerin ausgeübte Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs 2 S 1 und 2 UmwStG gilt nicht nur für die KSt, sondern auch für die GewSt der übernehmenden Gesellschaft (ebenso s Schmitt, in S/H, 10. Aufl § 20 UmwStG Rn 432). Der Gewinn aus Gew für Zwecke der GewSt wird zwar selbständig ermittelt und ist damit nicht an die Veranlagung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Wert der sonstigen Gegenleistungen der Übernehmerin (§ 20 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 297 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Wert der zusätzlich zu den neuen Anteilen von der Übernehmerin oder Dritten (Mitgesellschafter) gewährten WG (sonstige Gegenleistungen iSd § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG, s Tz 187bff) mindert gem § 20 Abs 3 S 3 UmwStG die AK der erhaltenen Anteile. Dies gilt auch bei einer Einbringung zum gW. Wertmaßstab für diese anderen WG ist deren gW iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46; zust s Herlinghaus, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.5 Gewerblicher Teilbetrieb (iSd EG-Fusionsrichtlinie)

Tz. 89 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Aufgr der Maßgeblichkeit der Vorgaben der EG-FRL für die Bestimmung des Teilbetriebs in § 20 Abs 1 UmwStG wird im Schrifttum ein eigener sich aus den "Allg Vorschriften" der EG-FRL ergebender Teilbetriebsbegriff vertreten, der sich von dem Begriff in § 16 EStG unterscheidet (so zB s Herzig IStR 1994, 1; Thömmes, Beil zu DStR 17/1998, 47ff; d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.6 Zurückbehaltene Anteile an der Übernehmerin

Tz. 299a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Anwendung der Ausnahmeregelung zur Zurückbehaltung von Anteilen an der Übernehmerin (s UmwSt-Erl 2025 Rn 20.09; hierzu s Tz 62, 71ff) führt dazu, dass die AK der erhaltenen Anteile (Neu- und Altanteile) um den bisherigen Bw der zurückbehaltenen Anteile zu erhöhen sind. Nach Verw-Auff findet § 17 Abs 2a S 5 EStG insoweit keine Anwendung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Keine Klagebefugnis der Übernehmerin

Tz. 209b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übernehmerin kann – anders als der Einbringende – wegen vermeintlich überhöhter Wertansätze den KSt-Bescheid nicht anfechten (s § 40 Abs 2 FGO). Denn sie ist wegen der hohen Wertansätze für die übernommenen WG weder in diesem noch in späteren KSt-Festsetzungen beschwert (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421 unter II. 1 und 2)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringung der ausländischen Betriebsstätte einer natürlichen Person

Tz. 370 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Aufgr der von § 20 Abs 7 UmwStG angeordneten "entspr" Anwendung des § 3 Abs 3 UmwStG bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG und dem Gebot der Rechtsformneutralität in derartigen Einbringungsfällen wird von der hM eine St-Anrechnung auch bei Einbringung durch eine natürlichen Pers oder eine Pers-Ges angenommen, obwohl hier mangels Zugehör...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Einbringung im Wege der Spaltung oder durch Formwechsel

Tz. 317 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Grundsätze der Rückbeziehung bei der Verschmelzung (s Tz 315) gelten gem § 20 Abs 6 S 2 UmwStG auch für die Spaltung (Auf-, Abspaltung oder Ausgliederung nach inl Umw-Recht gem § 123 UmwG), bei der § 17 UmwG enstpr anwendbar ist (s § 125 UmwG). Wird die Acht- bzw Zwölf-Monats-Frist (in 2020 und 2021) für die Schlussbil iSd § 125 iVm § 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.2 Sonderbetriebsvermögen II

Tz. 130 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sonder-BV II ist anzunehmen, wenn die dem MU gehörenden oder zuzurechnenden WG unmittelbar zur Begr oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden (ständige Rspr s Urt des BFH v 10.11.1994, BStBl II 1995, 452; v 01.10.1996, BStBl II 1997, 530; v 15.10.1998, BStBl II 1999, 286; v 23.01.2000, BStBl II 2001, 825; v 10.04.2015, BStBl II 201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ermittlungsschema

Tz. 249 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.3 Erstmalige Anwendung der Neuregelung

Tz. 224c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in den weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umw-Maßnahme zur Eintragung in das öff Reg bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 9, 11, 12, 15, 16, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2.2 Rechtslage ab 01.01.2024 (§ 20 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 218b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das JStG 2024 ist § 20 Abs 2 UmwStG um einen "S 5" ergänzt worden. Demnach ist das eingebrachte BV für Zwecke des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG (sowie § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG, dazu s Tz 224j) unter Berücksichtigung der Entnahmen und Einlagen iSd § 20 Abs 5 S 2 UmwStG zu ermitteln. Durch diese rspr-brechende Ges-Änderung reagi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Wert der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum (§ 20 Abs 5 S 3 UmwStG)

Tz. 299 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die AK der erhaltenen Anteile an der Übernehmerin sind im Fall einer rückwirkenden Einbringung gem § 20 Abs 5 S 3 UmwStG um die Bw der Entnahmen zu mindern und die sich nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ergebenden Werte der Einlagen zu erhöhen, die der Einbringende bezogen auf das eingebrachte BV noch im Rückbezugszeitraum getätigt hat und die ihm s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Abschließende Zahl der Einbringungssachverhalte

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs 3 UmwStG gilt für die Einbringungsvorschriften des Sechsten bis Achten Teils des UmwStG (dh §§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG). Im Hinblick auf die Definition der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheiden die Regelungen des § 1 Abs 3 Nr 3 und 5 UmwStG aus, weil die dort genannten Formwechsel und der Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Werteverknüpfung mit dem Ansatz für das eingebrachte Betriebsvermögen (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 294 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Vermögen ansetzt (s § 20 Abs 2 UmwStG; dh: Bw, Zwischenwert oder gW), gilt für den Einbringenden als AK der Gesellschaftsanteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG; Werteverknüpfung). Unmaßgeblich ist, ob durch den Zugang des BV bei der Übernehmerin ausschl Nominalkap oder auch zusätzli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderfall der Einbringung einer steuerlich transparenten ausländischen Gesellschaft (§ 20 Abs 8 UmwStG)

Tz. 372 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 8 UmwStG ist die Umsetzung der Regelung in Art 10a EG-FRL (nunmehr Art 11 der kodifizierten Fassung der EG-FRL; ausführlich s Menner, in H/M/B, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn 703) in inl StR. Hier wird ein Sonderfall angesprochen, bei dem zwingend der gW iRd Sacheinlage anzusetzen ist (bei Verlust des inl Besteuerungsrechts, s § 20 Abs 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Allgemeines

Tz. 273 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Frage der Tarifvergünstigung des Einbringungsgewinns nach § 34 EStG und der Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG stellt sich nur bei natürlichen Pers als Einbringende und bei Pers-Ges als Einbringende, wenn und soweit natürliche Pers als (unmittelbare oder mittelbare) MU beteiligt sind. § 34 EStG ist eine Tarifvorschrift des E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Übernehmerin mit nicht genutzten Verlusten bzw. fortführungsgebundenem Verlustvortrag (§§ 8c, 8d KStG)

Tz. 230a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Verfügt die übernehmende Gesellschaft über nicht genutzte Verluste (s § 8c Abs 1 KStG), sind diese – vorbehaltlich der Verschonungsregelungen – vollständig nicht mehr abzb, wenn ein schädlicher Beteiligungserwerb vorliegt (s § 8c Abs 1 S 1 KStG). Durch eine Einbringung nach § 20 UmwStG mit der entspr Ausgabe neuer Anteile kann bei dem über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Übertragung einer ausländischen Anrechnungs-Betriebsstätte durch Kapitalgesellschaften

Tz. 367 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Regelung des § 20 Abs 7 UmwStG ist die Umsetzung von Art 10 Abs 2 EG-FRL in nationales Recht. Hier wird ein Sonderfall der (Mit-)Einbringung einer EU-ausl Anrechnungs-BetrSt durch eine inl EU-Kap-Ges in eine nicht unbeschr kstpfl EU-Kap-Ges angesprochen. Die Berechtigung zur Besteuerung eines Einbringungs-/Entstrickungsgewinns im Inl we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.2 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 286 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für die GewStPflicht eines Einbringungsgewinns- oder verlustes gelten die allg Grundsätze des GewStR (s Tz 284). Als Gew gilt gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), der Erwerbs- und Wirtschaftsgen, der VVaG (s R 7.1 Abs 4 S 1 GewStR 2016) und der optierenden Pers-Ges (s § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Grundsatz

Tz. 26 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage erfordert, dass der Kö ein einlagefähiger Vermögensvorteil zugewendet wird. Einlagefähig sind nur WG, die bei der empfangenden Kö bilanziert werden können. Hierbei handelt es sich um Vermögensvorteile, die entweder einen Aktivposten schaffen oder erhöhen oder den Wegfall oder die Verminderung eines Passivpostens bewirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.1 Grund und Inhalt der Regelung in § 20 Abs 6 S 4 UmwStG

Tz. 292a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In dem durch das JStG 2009 eingefügten § 2 Abs 4 UmwStG ist eine Regelung enthalten, die eine Gestaltung zur "Abwehr" der Rechtsfolgen des § 8c Abs 1 KStG (Verlustsperre) unter Zuhilfenahme einer rückwirkenden Umw in Zeiträume vor dem schädlichen Beteiligungserwerb verhindern soll (s § 2 UmwStG Tz 90). Da dieser stliche Effekt auch durch e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 "Einbringung" durch Anwachsung?

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übertragung von BV eines Betriebs oder MU-Anteilen auf eine Kap-Ges oder Gen kann zivilrechtlich durch Anwachsung erfolgen (s Tz 160). Die Kategorie der möglichen (Einbringungs-)Vorgänge in § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG für eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG scheidet aus, weil die Anwachsung weder Verschmelzung noch Spaltung iSd UmwG is...mehr