Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.3 Verlust eines Aufstockungsbetrags bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 220 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von einer Aufstockung ausgeschlossen sind diejenigen durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erworbenen WG, die nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden sind, weil sie nicht durch Übertragung zum gW, sondern durch andere Sachverhalte aus dem BV ausgeschieden sind. Soweit ein WG unterhalb des gW übertragen wird, geht der auf das WG entfal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.4 Unterbeteiligung am Gesellschaftsanteil

Tz. 36 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bestand an einem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges (Hauptgesellschaft) eine mitunternehmerische (oder atypische) Unterbeteiligung (zB bei Familien-Pers-Ges), erfüllt der Hauptbeteiligte die Voraussetzungen der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG. Dieser bringt nämlich einen (ganzen) MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft ein; sei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stlichen Systemwechsels von der MU-Schaft zur Kap-Ges/Gen wech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Formwechsel/Option (§ 1a KStG) als Anteilstausch (§ 25 S 1 iVm § 21 Abs 1 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht die Tätigkeit einer (rein) vermögensverwaltenden KG oder OHG (auch) in der Verwaltung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen, erfüllt der Formwechsel der Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen nicht den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28, 30), weil keine betriebliche Sachgesamtheit auf die Übernehmerin übergeht. Gleiches gilt bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine KGaA

Tz. 43 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG kommt als Rechtsträger neuer Rechtsform auch eine KGaA in Betracht (s §§ 214–225c UmwG; s Tz 14). Nach den umwandlungsrechtlichen Vorschriften ist vorgesehen, dass beim Formwechsel ein Gesellschafter der KGaA als phG beitreten kann, der nicht der formwechselnden Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9 Firmenwert/Geschäftswert

Tz. 79 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird der gesamte Betrieb oder Teilbetrieb in die Kap-Ges/Gen eingebracht, geht auch ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert auf die Übernehmerin über. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist untrennbar mit dem (Teil-)Betrieb verknüpft und kann daher weder zurückbehalten noch entnommen werden. Obwohl die Einbringung aus Sicht der die Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.10 Weitere Bilanzierungsfragen und Rechtsgebiete

Tz. 81 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG) Zu den HK eines Gebäudes gehören auch Instandsetzungsaufwendungen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, wenn die Nettoaufwendungen 15 % der AK des Gebäudes übersteigen (s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG). Sind mit dem eingebrachten Vermögen gem § 20 Abs 1 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Im Fall der Verschmelzung einer KG auf eine Kap-Ges/Gen geht ein verrechenbarer Verlust genauso unter wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Zurückbehaltung von funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern beim Formwechsel oder der Option

Tz. 34c Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gesellschaftsvermögen Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist die identitätswahrende Änderung der Rechtsordnung eines Rechtsträgers nach den Bestimmungen der § 190ff UmwG (s Tz 8). Ausfluss des Identitätsgrundsatzes bei der formwechselnden Umwandlung ist, dass das Vermögen des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Leistungsaustausch. Denn die Sacheinlage wird gegen En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Erwerb der neuen Anteile

Tz. 74 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die durch Anteilstausch erworbenen "neuen" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft werden stlich – unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Entstehung – im Zeitpunkt der Sacheinlage nach § 21 Abs 1 UmwStG (dazu s Tz 42) dem Einbringenden zugerechnet (ausführlich dazu s Hageböke, Ubg 2010, 41). Die Zugehörigkeit der erhaltenen Anteile zum PV od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Formwechsel einer KGaA in eine AG oder GmbH

Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer KGaA in eine AG oder GmbH ist in den §§ 226, 227 und 238–250 UmwG geregelt. Die stliche Beurteilung des Vorgangs wird nicht von den §§ 25 iVm 20 UmwStG erfasst (hA s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 25 UmwStG Rn 12; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn 23; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 11; s Nitzsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Verhältnis zum UmwStG

Tz. 10 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen im Zusammenhang mit einem (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, ist (nur und vorrangig) § 20 UmwStG anzuwenden, wenn die Beteiligung als (unselbständiger) Bestandteil der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG anzusehen ist (Rückschluss aus § 22 Abs 1 S 5 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.3 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge

Tz. 28 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelübertragung der WG auf die Kap-Ges oder Gen tritt die Übernehmerin im Gegensatz zu den ErtrSt (s Tz 17, 19) verfahrensrechtlich nicht in die Rechtsstellung des Einbringenden ein. Die einbringende natürliche Pers oder Kö bleibt Schuldner und Gläubiger aus dem St-Schuldverhältnis betreffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Einbringungskategorien – Grundsätze

Tz. 112 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird bei einer Einbringung (s §§ 20, 21, 25 UmwStG) der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hinsichtlich der Rechtsfolgen danach zu unte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Regelungen in § 23 UmwStG betr ausschließlich die Gewinnermittlung hinsichtlich des im Wege einer Sacheinlage eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin. Nur der übernehmenden Gesellschaft steht das Bewertungswahlrecht gem §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 S 2 UmwStG für eine Sacheinlage zu, auf das in § 23 Abs 1 UmwStG Bezug genommen wird. Die Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.2 Betriebsausgabe im Fall der Übertragung zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt; der Aufstockungsbetrag wird – mangels Bilanzie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Bewertungsansatz "unter dem gemeinen Wert"

Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge – unabhängig vom zivilrechtlichen Vollzug (s Tz 49) –, bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Einbringung unter Ansatz (jeglicher) Zwischenwerte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.1 Grundsätze der Verwertung von Aufstockungsbeträgen bei nicht mehr vorhandenem Betriebsvermögen

Tz. 214 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr erfolgen. Die stliche Verwertbarkeit des diesen WG anteilig zuzuordnenden Aufstockungsbetrags für die (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine Einbringung zum Bw oder Zwischenwert, ordnet der Verweis in § 23 Abs 1 UmwStG auf die entspr Anwendung der Regelung in § 4 Abs 2 S 3 UmwStG eine sog Besitzzeitanrechnung an. Die Besitzzeitanrechnung tritt damit für die in der Praxis weitaus überwiegende Zahl der Fälle als grundlegendes weiteres Besteuerungsprinzip (eigenständig)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze

Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Grundsätze

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die aufnehmende Kap-Ges oder Gen. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das behandelt, wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.8 Gewinnrealisierende Zusatzleistung unterhalb des Buchwerts/der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 51o Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In den Ges-Materialien zum StÄndG 2015 ist ein Bsp (s u) mit einer detaillierten Berechnung (zu einem Einbringungsfall nach § 20 UmwStG mit vergleichbarer Bewertungssystematik) enthalten, welches aufzeigt, wie der Gesetzgeber die Neuregelung verstanden wissen will. Das Bsp behandelt eine sonstige Gegenleistung, die die Grenzen des § 21 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Personengesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

2.3.1.3.1 Überblick Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.2 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Verschmelzung, Formwechsel und Aufspaltung)

Tz. 23 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die St-Schuld des Einbringenden (Rechtsvorgänger) geht auf die übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin über, wenn die Einbringung (zivilrechtlich) durch Gesamtrechtsnachfolge erfolgte (s § 45 Abs 1 S 1 AO). Dies gilt allerdings nicht für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (s AEAO zu § 45 Nr 1). Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (insbesondere: Firmenwert/Geschäftswert)

Tz. 102 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) geht ein der betrieblichen Sachgesamtheit anhaftender (vom Einbringenden) selbst geschaffener (originärer) Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert auf die übernehmende Gesellschaft über. Zur Frage, wie im Fall der Aufstockung zum Zwischenwert ein bestehender originärer Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten (§ 6 Abs 2 und 2a EStG)

Tz. 125 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die von der übernehmenden Gesellschaft erworbenen WG gelten als am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (s Tz 120). Infolge dieser Anschaffungsfiktion liegt ein vollentgeltlicher Erwerb vor; die Übernehmerin tritt nicht die Rechtsnachfolge des Einbringenden an. Folglich kann (Wahlrecht) die Übernehmerin die Bewertungsfreiheit des § 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt (über entspr Verweise gilt § 23 UmwStG auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, s Tz 8, 9). In diesem Zusammenhang enthält § 23 UmwStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungskosten der Übernehmerin

Tz. 72 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Einbringungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Anteilstauschs stehen (zum hier maßgeblichen Veranlassungsprinzip s § 20 UmwStG Tz 233; zu Lit-Hinw s vor § 20 UmwStG Tz 233). Zu den Einbringungskosten zählt auch die GrESt, die durch den Vermögensübergang entsteht. Die Frage nach der Zurechnung der Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Versteuerung bei der Einkommensteuer

8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht Tz. 80 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Person des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teil-Eink-Verfahren, s §§ 3 und 3c E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschließlich die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1.1 Keine Verwertung von Verlusten aus eingebrachtem Vermögen durch die Übernehmerin

Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine klarstellende Wirkung, weil sich die Rechtsfolge schon nach den allg Grundsätzen des GewSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringungsgewinn (§ 21 Abs 2 und Abs 3 UmwStG)

8.2.1 Rechtsgrundlagen Tz. 75 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Jeder Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung der eingebrachten Beteiligung gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55). Die Besonderheiten bei der stlichen Behandlung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zwischenwertansatz

Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangig (s Tz 41). Die Besit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG; bis Erhebungszeitraum 2019)

Tz. 138 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für eine gewstliche Vorschrift die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV bedeutsam, so ist im Fall der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG und § 1a KStG iVm § 25 UmwStG) zum Bw oder Zwischenwert die Besitzzeit des Einbringenden der Übernehmerin zuzurechnen (s Tz 42; zur Abgrenzung zum Besitz nur an einem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Übernahme des Einbringungsgegenstands zu Buchwerten

Tz. 48 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Regelungen des § 23 Abs 1 UmwStG gelten, wenn das iRe Sacheinlage eingebrachte Vermögen (insges) mit dem Bw angesetzt wird (zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194 ff und s Tz 40;hinsichtlich der Besitzzeitanrechnung gilt § 23 Abs 1 UmwStG auch für den Zwischenwertansatz, s Tz 41–42). Werden stille Reserven durch (freiwilligen) Ansatz oberhalb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringungsgewinn

8.2.2.1 Ermittlung Tz. 76 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Einbringungsgewinn berechnet sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.3 Einbringungskosten

Tz. 78 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Einbringungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Anteilstauschs stehen (zum hier maßgeblichen Veranlassungsprinzip s § 20 UmwStG Tz 233; zu Lit-Hinw s vor § 20 UmwStG Tz 233). Es ist durch Abwägung zu prüfen, ob die angefallenen Kosten wirtsch (eher) durch den Anteilstausch (dh die Übertragung des zivilrechtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG)

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für den Tatbestand einer ertragstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG, s Tz 34ff) das Eigentum des Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei Anteilen mit negativen Anschaffungskosten oder Buchwert

Tz. 52 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die AK einer Beteiligung des PV können (ausnahmsweise) auch negativ sein. Übersteigen nämlich die Ausschüttungen aus dem EK 04 einer Kap-Ges die AK einer (Alt-)Beteiligung iSd § 17 EStG (bis einschl VZ 1996), sind iHd übersteigenden Betrags negative AK anzusetzen (s Urt des BFH v 20.04.1999, BStBl II 1999, 698). Anteile des PV mit negativen A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 6 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als übernehmende Gesellschaft kommt gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG nur eine Kap-Ges oder Gen in Frage. Diese Kap-Ges oder Gen muss gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG eine EU-/EWR-Gesellschaft sein. Im Einzelnen bedeutet dies (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 iVm Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), dass die übernehmende Gesellschaft eine Kap-Ges oder Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 1 oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.2 Reinvestitionsrücklage gem § 6b EStG

Tz. 69 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Neubildung einer Rücklage durch die Übernehmerin Die Übernehmerin kann im Fall der Veräußerung des übernommenen Vermögens eine Rücklage nach § 6b EStG unter Anrechnung der Dauer der Zugehörigkeit des veräußerten WG zum BV des Einbringenden/Rechtsvorgängers bilden (s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 24). Die Besitzzeitanrechnung h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG

Tz. 82 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem PV des Einbringenden, ist bei Anteilen iSd § 17 EStG der (nach §§ 17 Abs 2 EStG iVm 21 Abs 2 UmwStG zu ermittelnde) Einbringungsgewinn nach Maßgabe des § 17 Abs 3 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn als Folge der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 21 Abs 2 S 1 bis 4 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die vorstehenden Grundsätze zur Ermittlung der AK der erworbenen Anteile (s Tz 54–66) gelten in gleichem Maße für den Veräußerungspreis der eingebrachten Beteiligung. Denn die Höhe der AK und des Veräußerungspreises sind aneinander gekoppelt und daher nicht unterschiedlich bestimmbar (s Tz 56 und 65a). Daher wird der Veräußerungspreis grds du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG

Tz. 83 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem BV, ist der Einbringungsgewinn gem § 21 Abs 3 S 1 zweiter HS UmwStG nach Maßgabe des § 16 Abs 4 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn auf Grund der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis der Beteiligung gilt (s Tz 77) und die eingebrachte Beteiligung das ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 46 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel/die Option stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann die Umwandlung st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen. Als Ausnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Anteile an erworbener Gesellschaft

Tz. 67 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Anteile, die aus einer "Alt-Sacheinlage gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF" in eine Kap-Ges zum Bw oder Zwischenwert stammen (sog einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF), können – ebenso gut wie nach anderen St-Vorschriften verhaftete Anteile – Gegenstand eines Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 UmwStG sein (Rückschluss aus § 21 Abs 2 S 6 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rückwirkender Verlust von Steuervergünstigungen (Formwechsel als Behalte-/Sperrfristverletzung)

Tz. 85 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen im Wege des Formwechsels kann rückwirkend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier insbes Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im "eingebrachten BV der Pers-Ges", die der Umwandlung vorangegangen sind (Formwechsel einer Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Erhöhung des Buchwerts durch Einbringungskosten

Tz. 50 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die der Übernehmerin (objektiv) zuzuordnenden Kosten der Einbringung führen grds zu sofort abzugsfähigen BA. Eine Ausnahme gilt nur für die GrESt, die bei der Einbringung von Grundbesitz anfallen kann (s § 20 UmwStG Tz 235 f; s § 21 UmwStG Tz 73 beim Anteilstausch und zur GrESt bei der Einbringung durch Formwechsel s § 25 UmwStG Tz 87 ff). D...mehr