Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.3 Gegenleistung bei Unmöglichkeit

Das Schicksal der Gegenleistung im Falle der Leistungsbefreiung wegen Unmöglichkeit regelt bei einem gegenseitigen Vertrag § 326 BGB. Dabei gilt: Grundsätzlich hat die Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht zur Folge, dass auch der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt.[1] Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Schuldner bei nicht vertragsgemäßer Leistung (Sc...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.2 Nacherfüllung beim Werkvertrag

Wie im Kaufrecht steht auch im Werkvertragsrecht für den Fall, dass der Unternehmer ein mangelhaftes Werk erstellt hat, an erster Stelle der Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung in den Formen der Nachbesserung oder der Erstellung eines neuen Werkes.[1] Wie dort folgt dies daraus, dass Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatzanspruch grds. die vorgängige, ...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 5.1 Verbraucherverträge

Kauft ein Verbraucher[1] von einem Unternehmer[2] eine bewegliche Sache, liegt ein sog. Verbrauchsgüterkauf[3] vor. Für einen solchen Verbrauchsgüterkaufvertrag gilt: Nach § 476 Abs. 1 BGB sind Vereinbarungen, die für den Fall der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zum Nachteil des Verbrauchers dessen Rechte auf Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung vor Mitteilung eines Mangels an d...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.2 Anspruchsgrundlagen

Alle genannten Fälle des Zurückbleibens der Leistung hinter dem vertraglich Geschuldeten können einen Schadensersatzanspruch begründen. Dabei sind wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen folgende Fälle der Schlechterfüllung zu unterscheiden:mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 6 10 Tipps zu Vertragsdurchführung und Vertragsstörungen

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Verträge: Störungen und Dur... / 2.6 Wegfall der Geschäftsgrundlage (gemeinsamer Motivirrtum)

Anders kann es liegen, wenn beide Parteien bei Vertragsschluss vom Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Umstände ausgehen und den Vertrag nicht oder jedenfalls mit anderem Inhalt geschlossen hätten, hätten sie gewusst, dass ihre Annahmen enttäuscht werden würden. In einem solchen Fall werden die gemeinsamen Annahmen für den Vertragsschluss zur Geschäftsgrundlage. Deren n...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3 Vertragsstörungen

Können die primären Pflichten aus einem Vertrag von einer Partei nicht erfüllt werden – sei es, dass sie nicht dazu gewillt ist, sei es, dass sie es nicht vermag – sieht das Gesetz eine Reihe von Rechten und sekundären Ansprüchen vor, die den anderen Teil so weit als möglich und gerechtfertigt schadlos halten. Erfasst werden dabei alle denkbaren Fälle, in denen das tatsächli...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.3 Rücktrittsvereinbarungen

Wird der gestundete Kaufpreis für die Veräußerung einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG wegen einer in einem späteren VZ geschlossenen Rücktrittsvereinbarung nicht mehr entrichtet, ist dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung.[1] Wichtig Rücktritt oder Rückübertragung In der Praxis gibt es immer wieder Zweifelsfälle, in denen eine Abgrenz...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2.1 Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung

War die ursprüngliche Erklärung vorsätzlich unzutreffend bzw. verspätet nach § 370 AO, so ist die Korrekturerklärung als eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO zu werten. Teils wird bei den Finanzämtern in letzter Zeit eine Verschiebung dahingehend wahrgenommen, dass nun Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, wo zuvor auf ein Berichtigungsschreiben hin lediglich ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 4.2 Rückkauf

Ein Rückkauf liegt vor, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig ganz oder teilweise beendet wird (insbesondere aufgrund Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung). Bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags ist regelmäßig vereinbart, dass das Versicherungsunternehmen einen Rückkaufswert zu erstatten hat.[1] Der Rückkaufswert ist nach den anerkannten Regeln der Ver...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 1.5 Rückkauf

Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen.[1] Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik m...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.1 Rücktritt bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner die fällige[1] Leistung (ganz oder teilweise) nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat und eine vom Gläubiger gesetzte, angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos geblieben ist.[2] In bestimmten Fällen ist die Fristsetzung entbehrlich, etwa wenn der Schuldner "ernsthaft und e...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.4 Rücktritt und Schadensersatz

Rücktritt und Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden; insoweit bestimmt § 325 BGB: "Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen". Neben die Ansprüche aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis können also Schadensersatzansprüche – etwa aus entgangenem Gewinn – treten. Letztere freilich n...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.3 Rücktritt des Gläubigers bei Unmöglichkeit der Leistung des Schuldners

In den Fällen der Unmöglichkeit nach § 275 BGB [1] entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung kraft Gesetz.[2] Insoweit bedarf es keines Rücktritts des Gläubigers. Eine danach nicht geschuldete, aber bereits erbrachte Gegenleistung kann zurück gefordert werden.[3] Bei teilweiser Unmöglichkeit verweist § 326 Abs. 1 HS 2 BGB für die Berechnung der verbleibenden Gegenleistung a...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4. Rücktritt

4.1 Vertragliche Rücktrittsoption Den Parteien eines Vertrages steht es frei, beim Abschluss des Vertrages einer oder beiden Parteien ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Das Rücktrittsrecht kann an bestimmte Bedingungen geknüpft und/oder zeitlich befristet werden. Ein solches Recht erlaubt der begünstigten Partei – ggf. unter den vereinbarten Bedingungen und/oder innerhalb der v...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.2 Rücktritt bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten

Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner eine nicht leistungsbezogene Schutz- oder sonstige Verhaltenspflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB verletzt hat und dem Gläubiger ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.[1] Wie in der parallelen Regelung zum "Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2 Gesetzliches Rücktrittsrecht

Der Rücktritt vom Vertrag im Falle einer Leistungsstörung ist in den §§ 323 ff BGB geregelt. Die Regelungen folgen systematisch dem Modell des Schadensersatzes bei Leistungsstörungen in §§ 280 ff. BGB. Nach dem Vorbild des UN-Kaufrechts ist das gesetzliche Rücktrittsrecht jedoch verschuldensunabhängig. Für den Fall der Unmöglichkeit wird es durch eine gesetzliche Leistungsbe...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.5 Rückabwicklungsschuldverhältnis

Bei vertraglichem wie bei gesetzlichem Rücktrittsrecht sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (§ 346 Abs. 1 BGB). Wird diese Pflicht verletzt, kann der andere Teil nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen (§ 346 Abs. 4 BGB). Für Störungen der Rückabwicklung nach erfolgtem Rücktritt (Un...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.1 Vertragliche Rücktrittsoption

Den Parteien eines Vertrages steht es frei, beim Abschluss des Vertrages einer oder beiden Parteien ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Das Rücktrittsrecht kann an bestimmte Bedingungen geknüpft und/oder zeitlich befristet werden. Ein solches Recht erlaubt der begünstigten Partei – ggf. unter den vereinbarten Bedingungen und/oder innerhalb der vereinbarten Frist – sich vom Vert...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3 Widerruf und Rückgabe in Verbraucherverträgen

Das "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" ist in § 355 BGB verankert und gilt immer dann, wenn es dem Verbraucher an anderer Stelle in- oder außerhalb des BGB gesetzlich eingeräumt wird. Auf das Widerrufsrecht nach § 355 BGB verweisen etwa § 312g Abs. 1 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge i. S. d. § 312b BGB und für Fernabsatzverträge i. S. d. § 3...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.2 Einheitliche Höchstfrist von 12 Monaten

Ist der Beginn der Widerrufsfrist wegen fehlender oder unzureichender Belehrung des Verbrauchers gehemmt, erlischt dessen Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der Ware beim Verbrauchsgüterkauf (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB) oder nach Übergabe der Vertragsurkunde und des Antrags beim Verbraucherdarlehensvertrag (§ 356b Abs. 2 Satz 4...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.4 Wertersatz für nicht bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme

Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages oder eines Fernabsatzvertrages nach § 355 i. V. m. § 357 BGB nicht nur die erhaltene Sache zurückzugeben, sondern auch Wertersatz zu leisten[1], soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften ...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.1 Modalitäten des Verbraucherwiderrufs

Der Widerruf des Verbrauchers muss gemäß § 355 Abs. 1 BGB keine Begründung enthalten und innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts ande...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.3 Rechtsfolgen des Widerrufs

Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind in § 355 Abs. 3 BGB geregelt, wonach die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren sind.Im Übrigen greifen für die einzelnen Vertragsarten spezielle Regelungen, etwa § 357 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge und Fernabsatzverträge sowie § 357a BGB für Verträge über Finanzdienstleistungen. Beim Verbrauchs...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 2. Störung/Wegfall der Geschäftsgrundlage, Vertragsanpassung

Gehen beide Parteien beim Abschluss eines Vertrages vom Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Umstände aus und hätten sie den Vertrag nicht oder jedenfalls mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie gewusst hätten, dass ihre Annahmen enttäuscht werden würden, kann sich die dadurch benachteiligte Partei auf eine "Störung der Geschäftsgrundlage" berufen. Wenn die gemeinsamen ...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 6.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Bedürfnis, Dauerschuldverhältnisse vorzeitig "aus wichtigem Grund" aufzulösen, findet seine gesetzliche Stütze in § 314 BGB. Danach kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ein Dauerschuldverhältnis kündigen. Daneben gelten für einzelne Verträge speziellere Normen (leges speciales), die der Regelung in § 314 BGB vorgehen, wie für W...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewährleistung (allgemein) ... / 3 BGB-Werkvertrag

Vorauszuschicken ist zunächst, dass die Nachgenehmigung einer Instandsetzungsmaßnahme, die ohne entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer durchgeführt wurde, lediglich das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betrifft. Durch einen solchen Beschluss gehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen die ausführende Firma verloren.[1] Der Auft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel (WEMoG) / 3.1.2 Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle wesentlichen Bestandteile des Gebäudes sowie alle Anlagen und Einrichtungen, welche dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen.[1] Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber seine Ansprüche zwar grundsätzlich ebenso selbstständig geltend machen. Dies dürfte allerdings auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmoderni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktritt des Käufers.

1. Zeitliche Begrenzung (Abs 4 S 1, § 218 I). Rn 24 Ein Rücktritt des Käufers ist mit ex nunc Wirkung unwirksam, wenn (1) bei Möglichkeit der Nacherfüllung der Anspruch darauf verjährt ist oder bei deren Unmöglichkeit ein fiktiver Anspruch darauf verjährt wäre und (2) sich der Verkäufer darauf beruft. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts reicht dessen Erklärung, die gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücktritt vom Schiedsrichteramt.

Rn 3 Ein Schiedsrichter kann jederzeit von seinem Schiedsrichteramt zurücktreten, wenn er sich aus irgendeinem Grunde außerstande sieht, seine Aufgaben zu erfüllen. Diese Regelung und der ergänzende Hinweis in § 1039 I auf einen Rücktritt aus anderen Gründen zeigt, dass der Rücktritt vom Schiedsrichteramt zu unterscheiden ist von der Beendigung des Schiedsrichtervertrages (s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zusammenspiel mit Rücktritt und Kündigung.

Rn 35 Um Schadensersatz statt der ganzen Leistung geht es auch, wenn der Gläubiger neben einem Rücktritt oder einer Kündigung aus wichtigem Grund Schadensersatz fordert (für die Kündigung anders BGH MDR 19, 1496 [BGH 10.10.2019 - VII ZR 1/19] [nur § 280 I statt §§ 280 I, III, 281 bei Schadensersatzanspruch für Mehrkosten durch Beauftragung von Drittunternehmen nach Kündigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wahl des Rücktritts.

Rn 50 Für den vom Gläubiger erklärten Rücktritt gelten die Rechtsfolgen der §§ 346 ff (gesetzlicher Rücktritt). Im Gegensatz zum Recht vor dem SchRModG ist aber nach § 325 jetzt ein ergänzender Anspruch auf Schadensersatz nicht mehr ausgeschlossen (vgl § 325). Ausgeschlossen sind dagegen Erfüllungsansprüche.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. § 634a IV, V – Rücktritt und Minderung.

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 508 BGB – Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

Gesetzestext 1Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. 2Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. 3Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen zu ersetzen. 4Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 347 BGB – Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt.

Gesetzestext (1) 1Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet. 2Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 325 BGB – Schadensersatz und Rücktritt.

Gesetzestext Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. A. Funktion. Rn 1 Der Rücktritt schließt hinsichtlich der Primärleistung Erfüllungsansprüche aus. Es scheint daher logisch nötig, dass auch Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung ausgeschlossen sind (hiergegen aber Gsell JZ 04, 643 f). Dement...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2297 BGB – Rücktritt durch Testament.

Gesetzestext 1Soweit der Erblasser zum Rücktritt berechtigt ist, kann er nach dem Tode des anderen Vertragschließenden die vertragsmäßige Verfügung durch Testament aufheben. 2In den Fällen des § 2294 findet die Vorschrift des § 2336 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung. A. Zweck. Rn 1 Der Rücktrittsberechtigte kann beim einseitigen Erbvertrag auch nach dem Tod des anderen Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2295 BGB – Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung.

Gesetzestext Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu entrichten, insbesondere Unterhalt zu gewähren, getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tode des Erblassers aufgehoben wird. A. Zweck. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 651h BGB – Rücktritt vor Reisebeginn.

Gesetzestext (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 323 BGB – Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung.

Gesetzestext (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2293 BGB – Rücktritt bei Vorbehalt.

Gesetzestext Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat. A. Zweck. Rn 1 Entspr historischen Vorbildern erlaubt das BGB dem Erblasser, sich den Rücktritt vom Erbvertrag vorzubehalten. Der Vorbehalt macht den Erbvertrag nicht zu einem Testament. Ähnliche Wirkungen können durch eine auflösende Bedingung (§ 158 II) err...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1298 BGB – Ersatzpflicht bei Rücktritt.

Gesetzestext (1) 1Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. 2Dem anderen Verlobten hat er auch den Schad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2294 BGB – Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten.

Gesetzestext Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre. A. Zweck. Rn 1 Ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktritt oder Minderung (Nr 2).

Rn 18 Beide Gestaltungsrechte können nur alternativ geltend gemacht werden. Mit wirksamer Erklärung der Minderung Ausschluss von Rücktritt und großer Schadensersatz, da Bindungswirkung (BGH NJW 18, 2868 [BGH 09.05.2018 - VIII ZR 26/17] Rz 42; krit Stöber NJW 18, 2834).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rücktritt oder Kündigung.

Rn 28 Rücktritt (oder nach § 314 die Kündigung) ist in III nachrangig vorgesehen, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich oder für einen Teil unzumutbar ist. Zum eigenständigen, abgrenzbaren Anwendungsbereich neben § 314 Dresd ZMR 21, 878. Die Nachrangigkeit beruht darauf, dass die Auflösung des Vertrags ggü seiner Anpassung tiefer in die Privatautonomie eingreift. An eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1299 BGB – Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils.

Gesetzestext Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet. Rn 1 Gibt ein Verlobter dem anderen schuldhaft Anlass zu dessen Rücktritt aus wichtigem Grund, hat der Zurückgetretene seinerseits Anspruch auf Schadensersatz ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 353 BGB – Rücktritt gegen Reugeld.

Gesetzestext 1Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugelds vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. 2Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird. Rn 1 § 353 erfasst den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zum Rücktritt – § 634 Nr 3.

Rn 9 Sind die Werkleistungen des Unternehmers mangelhaft (§ 633 II), ergeben sich die weiteren Bestimmungen für den Rücktritt vom Vertrag und die hieran geknüpften Rechtsfolgen über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 3 aus den Vorschriften des allg Schuldrechts in §§ 323, 326 V und 346 ff. Die Frist nach § 323 I kann nicht vor Fälligkeit der Leistung gesetzt werden; bis dahin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Berechnung des Schadens nach Rücktritt.

I. Der Schadensersatz statt der Leistung. Rn 3 Der Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 III, 281–283, 311a II) ist richtigerweise nach der Differenzmethode zu berechnen (vgl § 281 Rn 36): Zu ersetzen ist nur die Differenz zwischen dem vollen Erfüllungsinteresse und dem Wert der wegen des Rücktritts nicht mehr zu erbringenden oder zurückzuerstattenden Gegenleistung (etwa ...mehr